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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

11.388 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

15.03.2024 um 12:46
Zitat von CharliesEngelCharliesEngel schrieb:Die Frage lautete nicht:
"Wann er erstmals vom Tod einer jungen Frau in der Prien erfahren habe?"

Wer ist sich da noch unsicher, ob ST die erste Frage nicht eigentlich im Sinne der zweiten Formulierung verstanden hat?

Im Alltagsgespräch personalisiert man doch sofern möglich. Das ist doch eine ganz normale menschliche Regung. Hier wurde sie missbraucht, um "den Sack zuzumachen".
Der Spitzfindigkeit der Ermittler war ST nicht gewachsen. Ich frage mich, wie vielen es nicht ähnlich ergangen wäre.
Die Frage war eindeutig und die Antwort auch. Du kannst jetzt nicht einfach sagen, dass er das auch so oder so hätte gemeint oder verstanden haben können.
Wenn er es tatsächlich anders verstanden hätte, hat er die Möglichkeit gehabt, dies im Laufe des Prozesses klarzzustellen, z.B. durch eine mit den Verteidigern abgestimmte und durch diese in seinem Namen verlesene Aussage. Das ist nicht passiert.
Insofern muss er sich das zu seinen Lasten als gegeben anrechnen lassen.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

15.03.2024 um 12:48
Zitat von Brownie1970Brownie1970 schrieb:Andere Frage: Finde nur ich er ungewöhnlich, dass eine alte Schulfreundin, die immer noch mit dem Angeklagten in Verbindung stand, diesen als "T" bezeichnet?
Ich meine - klar, der ganze Nachname und nicht nur der Buchstabe - aber wieso schreibt man unter Freunden oder Schwestern nicht vom Sebastian?
Ich dachte, die waren "dicke".
Das ist bei uns tatsächlich auch gängig, einer meiner besten Kumpels wird von allen nur ,,Weller" genannt.
Zitat von PalioPalio schrieb:Die Polizei hat sicherlich mit der Mutter gesprochen, aber deren Aussage unterliegt nach ihrer Zeugnisverweigerung einem Verwertungsverbot.
Ist ziemlich wahrscheinlich, außer natürlich es kam noch nicht so weit bevor er wirklich Tatverdächtig war.
Eine Aussage in eine gewisse Richtung hat vielleicht dann zumindest im Ermittlungsverfahren irgendeinen Impuls gegeben.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

15.03.2024 um 12:50
Zitat von PalioPalio schrieb:Kommt auf den Zusammenhang des Suchbegriffs an. Wenn im Zusammenhang, also davor und danach, nach Pornografie und sexuellen Inhalten gesucht wurde und nicht weiter nach Sportbekleidung, ist die Interpretation des StA nicht ohne Grundlage.
Anmerkung: Zu dem optischen Eindruck einer "lost pants" gibt es auch eine erotische männliche Variante: Junge Männer in Baggy Pants oder Saggy Pants, sehr tief sitzenden Hosen, die Boxershorts zeigend und vorne, warum die Pants trotzdem hält.
Nackte Haut ist nicht zu sehen, deshalb fällt es nicht unter porn, Erotik halt.
Um solche Fotos anzuschauen, ist man auch nicht gleich bi- oder homosexuell.

Aus den unzähligen Suchbegriffen, die in den Mediengeräten des Angeklagten gefunden wurden, wurden sicher nur solche zitiert, die zum Fall passen.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

15.03.2024 um 12:53
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Wenn er es tatsächlich anders verstanden hätte, hat er die Möglichkeit gehabt, dies im Laufe des Prozesses klarzzustellen, z.B. durch eine mit den Verteidigern abgestimmte und durch diese in seinem Namen verlesene Aussage. Das ist nicht passiert.
Insofern muss er sich das zu seinen Lasten als gegeben anrechnen lassen.
Egal was man dazu erklärt, dürfte das fast immer als Schutzbehauptung ausgelegt werden.

Deshalb bringt das Letzte Wort bei dauerndem Schweigen auch nichts. Egal ob Mitgefühl oder Unschuldsbeteuerungen.

Lieferst dem Gericht höchsten einen Eingangssatz für eine feuilletonistische Urteilsbegründung.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

15.03.2024 um 12:57
Zitat von mjk-17mjk-17 schrieb:Wenn man das so (berechtigterweise) so auslegt, das er Abends heimkam und seine Mutter ihm das ,,anscheinend" erzählte, dann ja.
Hätten da nicht schon alle Alarmglocken bei den Ermittlern schrillen müssen? Nach dem Motto jetzt müssen wir mit der Mutter sprechen? ST war ja in dem Stadium noch nicht als Beschuldigter geführt. Man hätte doch direkt die Mutter vorladen sollen/müssen. Diese wäre vermutlich zu dem Zeitpunkt noch relativ bereitwillig einer Vorladung gefolgt, weil Sie wahrscheinlich gedacht hätte es geht nur um ihren Anruf.
Zitat von PalioPalio schrieb:Die Polizei hat sicherlich mit der Mutter gesprochen, aber deren Aussage unterliegt nach ihrer Zeugnisverweigerung einem Verwertungsverbot.
Ja, ich bin mir auch ziemlich sicher, dass die Mutter bzw. die Eltern spätestens nach dieser 2. Vernehmung des S.T. ebenfalls von der Polizei vernommen worden sind.
Die Polizei wird die Mutter ja auch befragt haben, woher sie wusste, dass ihr Sohn der Jogger ist.

Außerdem wurde im Verfahren als Teil des Motivs erwähnt, dass S.T. in jener Nacht laufen ging, weil er "Stress" (ich interpretiere das als Ärger oder Streit) mit seinen Eltern hatte und den dadurch verspürten Druck abzubauen.
Es gab Zeugenaussagen zum Verhältnis zwischen S.T. und den Familienangehörigen, aber ich erinnere mich nicht, das da jemand etwas von "Stress" an dem Tag oder in den Tagen vor der Tat ausgesagt hatte, von dem ihm/ihr die Eltern oder S.T. berichtet hatten.
Deshalb meine ich, dass diese Aussage nur von den Eltern stammen kann. Denn S.T. hatte ja behauptet, er sei joggen gegangen, um für den Halbmarathon zu trainieren.

Ich frage mich dann nur, warum nicht auch diese Aussage des "Stress mit den Eltern" dem Beweisverwertungsverbot unterliegt. Immerhin wurde sie als Teil des Motivs im Plädoyer genannt und spielt damit schon eine wichtige Rolle in der Argumentation des StA.
Zitat von mjk-17mjk-17 schrieb:Das ist bei uns tatsächlich auch gängig, einer meiner besten Kumpels wird von allen nur ,,Weller" genannt.
Kenne ich auch so, je nach dem wie sperrig der Vorname und wie eingängig der Nachname ist. In meinem Bekanntenkreis gibt es auch Leute, die nur mit ihrem Beruf bezeichnet werden, z.B. "der Schriener" (obwohl der schon seit langen nicht mehr Schreiner arbeitet) oder "der Schniedmöller" (der ein Sägewerk hat)...


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15.03.2024 um 13:11
Zitat von CharliesEngelCharliesEngel schrieb:In diese Listung möchte ich noch die Google-Suche mit dem Begriff "Lostpants" aufnehmen.
Wer "Tenager" schreibt, meint vielleicht auch "Lost + Pants" also die Hosenmarke.
Zitat von CharliesEngelCharliesEngel schrieb:Anmerkung: Zu dem optischen Eindruck einer "lost pants" gibt es auch eine erotische männliche Variante: Junge Männer in Baggy Pants oder Saggy Pants, sehr tief sitzenden Hosen, die Boxershorts zeigend und vorne, warum die Pants trotzdem hält.
Nackte Haut ist nicht zu sehen, deshalb fällt es nicht unter porn, Erotik halt.
Um solche Fotos anzuschauen, ist man auch nicht gleich bi- oder homosexuell.

Aus den unzähligen Suchbegriffen, die in den Mediengeräten des Angeklagten gefunden wurden, wurden sicher nur solche zitiert, die zum Fall passen
Bei dem Suchbegriff handelt es um "Lost shorts" und nicht um "Lost pants"
Ersteres ist eine Seite zum Austausch von Männern mit geringer Körpergröße und den damit verbundenen Problemen.
Also quasi frei übersetzt "Verlorene Kurzgewachsene"


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15.03.2024 um 13:24
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Egal was man dazu erklärt, dürfte das fast immer als Schutzbehauptung ausgelegt werden.

Deshalb bringt das Letzte Wort bei dauerndem Schweigen auch nichts. Egal ob Mitgefühl oder Unschuldsbeteuerungen.
Ja, aber es hätte die Argumentation des StA erheblich geschwächt und das Gericht hätte in der Urteilsbegründung dezidiert darlegen müssen, warum es den Widerruf für unglaubwürdig und die ursprüngliche Aussage für glaubwürdig hält.

Ich hatte auch nicht gemeint, dass er das im Schlusswort hätte tun sollen, sondern entweder gleich zu Beginn der Hauptverhandlung oder eben jeweils an den Tagen, an denen es zur Sprache kam, spätestens am jeweils nächsten Prozesstag.

Ich verstehe Deine fast fatalistische Haltung nach dem Motto "Egal was der sagt, das Gericht glaubt ihm eh nicht und würde es eh nur als Schutzbehauptung auslegen." nicht. Wenn man mit so einer Einstellung an die Verteidigung eines Mandanten geht, dann braucht man doch gar nichts sagen, weil dem eh keiner glauben wird.

Das genaue Protokoll der Vernehmung wird ja vorliegen. Wenn man da argumentiert hätte, dass der Angeklagte, wie alle anderen Aschauer ja auch, zum Zeitpunkt der Vernehmung doch genau gewusst hat, dass das von Hanna die Rede war und das die Opfer eines Verbrechens geworden ist, und der deshalb die Frage nicht so verstanden hätte, dass gefragt wurde, wann erfahren hätte, dass es sich um Hanna handelt, dann wäre das doch nachvollziehbar argumentiert und begründet.
Das ist genau das, was ich schon im Rahmen der Kritik an dem Plädoyer der Verteidigung schrieb: das Gericht muss sich ausführlich mit der Frage der Glaubwürdigkeit jedes einzelnen Indizes auseinandersetzen. Und plausibel zu erklären, warum der Angeklagte die Frage falsch verstanden und damit auch falsch beantwortet haben zu können, ist sehr viel überzeugender als einfach zu sagen: "Das habe ich nie gesagt!", "Ich widerrufe meine Aussage!" oder "Ich hatte das falsch verstanden!" Dann ist es eben nicht so einfach, das als Schutbehauptung vom Tisch zu wischen.


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15.03.2024 um 13:40
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Die Frage war eindeutig und die Antwort auch. Du kannst jetzt nicht einfach sagen, dass er das auch so oder so hätte gemeint oder verstanden haben können.
Wenn er es tatsächlich anders verstanden hätte, hat er die Möglichkeit gehabt, dies im Laufe des Prozesses klarzzustellen, z.B. durch eine mit den Verteidigern abgestimmte und durch diese in seinem Namen verlesene Aussage. Das ist nicht passiert.
Insofern muss er sich das zu seinen Lasten als gegeben anrechnen lassen.
Dazu hätte dem Verteidiger das Protokoll der Befragung des Angeklagten als Zeuge am 10.11.2022 vorliegen müssen.
Gab es da nicht diese ständige Bitte von Rick um Einsicht in die Ermittlungsakten?

Mir wäre auch wohler, ST hätte an dem Verhandlungstag ein selbstgeschriebenes Pappschild hochgehalten: "Ich habe Hanna nicht getötet."

Wir wissen doch gar nicht, wann genau das Opfer in den Bärbach gelang und ertrinken musste. Der Schrei kann Reaktion auf den Angriff gewesen sein.

Da unbekannt ist, wann das Opfer im Bärbach war, ist auch unbekannt, ob es nicht doch nach 2 Uhr 42 passierte, durch Rutschen, durch einen unbekannten Dritten, nachdem das Opfer vom Angeklagten verletzt allein gelassen wurde.


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15.03.2024 um 13:49
Zitat von CharliesEngelCharliesEngel schrieb:Dazu hätte dem Verteidiger das Protokoll der Befragung des Angeklagten als Zeuge am 10.11.2022 vorliegen müssen.
Gab es da nicht diese ständige Bitte von Rick um Einsicht in die Ermittlungsakten?
Sie hatte natürlich Einsicht, anders kannst du gar nicht verteidigen. Sie hat nur bemängelt, dass diese nicht komplett wären.
Wenn nicht mal das Vernehmungsprotokoll dabei gewesen wäre, dann hätte sie es gleich lassen können.
Zitat von CharliesEngelCharliesEngel schrieb:Wir wissen doch gar nicht, wann genau das Opfer in den Bärbach gelang und ertrinken musste. Der Schrei kann Reaktion auf den Angriff gewesen sein.

Da unbekannt ist, wann das Opfer im Bärbach war, ist auch unbekannt, ob es nicht doch nach 2 Uhr 42 passierte, durch Rutschen, durch einen unbekannten Dritten, nachdem das Opfer vom Angeklagten verletzt allein gelassen wurde.
Das spielt aber absolut keine Rolle, ob sie sich in einem Ast verfing und erst zwei Minuten später ins Wasser rollte.

Die Beteiligung eines Dritten, der in der beschaulichen Gemeinde Aschau ohnmächtige Frauen ins Wasser wirft darf wohl auch ausgeschlossen werden .

Als man muss auch ein bisschen bei der Realität bleiben.


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15.03.2024 um 13:56
Zitat von CharliesEngelCharliesEngel schrieb:Wir wissen doch gar nicht, wann genau das Opfer in den Bärbach gelang und ertrinken musste. Der Schrei kann Reaktion auf den Angriff gewesen sein.

Da unbekannt ist, wann das Opfer im Bärbach war, ist auch unbekannt, ob es nicht doch nach 2 Uhr 42 passierte, durch Rutschen, durch einen unbekannten Dritten, nachdem das Opfer vom Angeklagten verletzt allein gelassen wurde.
Steile These! Kommt aber leider wohl etwas spät, um sie noch der Verteidigung zukommen zu lassen, damit diese das als Argument im Prozess vortragen kann.

Du glaubst doch wohl kaum selber daran, dass in dieser Nacht zwei Täter in Aschau unterwegs waren. Einer, der eine wehrlose Frau anfällt, ihr mit einem "kleinflächigen Gegenstand" mind. 5 x auf den Kopf schlägt und ihr beide Schulterblätter bricht, um die Frau dann an Ort und Stelle liegen zu lassen.
Und dann ein zweiter, der zufällig vorbeikommt (oder als perverser Frauenverachter angelockt vom Hilfeschrei des Opfers, den dieses bei dem Überfall durch Täter 1 ausgestoßen hat und den er vielleicht gehört hat), die mehr oder weniger bewusstlose und wehrlose Frau am Boden liegend findet und sie dann in den Bärbach rollt?!


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

15.03.2024 um 14:08
Ich möchte nicht versäumen, mich bei@Rick_Blaine für seine Ausführungen zum Thema Plädoyers zu bedanken.
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Da ist es dann folgerichtig, Dinge, die nicht dazu dienen, die eigene Theorie zu untermauern entweder gar nicht zu behandeln, oder so darzustellen, dass dem Gericht möglichst einsichtig wird, dass diese Dinge entweder falsch sind oder irrelevant.

Insofern scheint mir hier schon richtig gewesen zu sein, dass die Verteidigung die m.E. abgehakte Unfalltheorie nicht mehr besonders angesprochen hat. Es ist nicht hilfreich dem Gericht trotzig ein "Eure Gutachter liegen alle falsch, ich weiss es besser..." hinzuwerfen. Wenn das Verfahren deutlich macht, dass hier kein Unfall sondern ein Verbrechen vorliegt, dann muss ich als Verteidiger mich auf diesen Punkt konzentrieren: "Verbechen, ja, aber mein Mandant ist nicht der Täter - bzw. die Anklage hat keinerlei überzeugenden Beweis erbracht, dass mein Mandant der Täter ist."
Okay, dann scheint es zwischen dem, wie aus juristischer Sicht ein Plädoyer beschaffen sein muss, und der Erwartungshaltung von Laien wie mir erhebliche Unterschiede geben zu können.

Ein Rechtsanwalt konzentriert sich demnach auf wesentliche Punkte, mit denen er meint das Gericht beeindrucken zu können. Dafür lässt er dann auch schon mal Aspekte unter den Tisch fallen, die er zwar im Prozess in den Mittelpunkt gerückt hat (wie in diesem Fall die Unfalltheorie), mit denen er nun aber nach dem Verlauf der Verhandlung nicht mehr glaubt punkten zu können.

Wenn also auch die Verteidigung nunmehr die Möglichkeit eines Unfalltodes von Hanna abgehakt und sich in den Plädoyers ganz darauf zurückgezogen hat, den Mordverdacht gegen ihren Mandanten zu entkräften, dann mag das ja „prozessökonomisch“ von Verteidiger-Warte sinnvoll erscheinen.

Ich habe allerdings als interessierter Beobachter die Erwartung und den Anspruch, dass Plädoyers noch einmal die gegensätzlichen Einschätzungen im Kern markieren und die im Prozess gewonnenen Erkenntnisse bewerten. Dazu hätte dann auch eine (geraffte) Bemerkung der Verteidigung gehört, ob die Unfallfrage nun obsolet oder aus welchen Gründen sie doch noch in Betracht kommt.

Ich setze darauf, dass das Gericht in seiner Urteilsbegründung nicht nur in diesem Punkt präziser wird. Das gilt zum Beispiel für Angaben zum Tatort und zur Laufroute, zum Motiv und zum Komplex Täterwissen.


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15.03.2024 um 14:13
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Ich verstehe Deine fast fatalistische Haltung nach dem Motto "Egal was der sagt, das Gericht glaubt ihm eh nicht und würde es eh nur als Schutzbehauptung auslegen." nicht. Wenn man mit so einer Einstellung an die Verteidigung eines Mandanten geht, dann braucht man doch gar nichts sagen, weil dem eh keiner glauben wird.
Diese Haltung habe ich ja nicht zu jedem Fall oder Sachverhalt.

Aber was das bei den Laufrouten bringen soll, verstehe ich nicht ganz.

Entweder jemand ist schuldig, dann wird er sich bei sowas wieder um Kopf und Kragen reden, oder er ist unschuldig, dann weiß er es aber vllt selbst nicht mehr.

Nicht ohne Grund schweigen fast alle Angeklagten in Indizienprozessen.
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:die mehr oder weniger bewusstlose und wehrlose Frau am Boden liegend findet
Mich würde ja interessieren wie das medizinisch so vonstatten geht. Ich kann mich da überhaupt nicht reindenken.

Denn wenn du ordentlich mehrmals wohin donnerst und eine Gehirnerschütterung hast, bist du doch eigentlich selten wirklich regungslos. Das Gleiche wenn man eine Flasche über den Kopf bekommt.

Bei einem kleinflächigen Gegenstand, geht das aber. Finde ich irgendwie verrückt.

Also dass es so ist, glaube ich gerne. Man kann ja auch jemanden mit der Faust für einige Minuten K.O schlagen, ohne dass er innere Verletzungen davon trägt.

Aber ich finde mir das bildlich irgendwie so schwierig vorzustellen. Du schlägst jemand fünf Mal mit einem Messerknauf o.ä auf dem Kopf und dann liegt er total bewusstlos dort. Aber ist physisch eigentlich komplett Gesund. Und bis auf Schmerzen sofort wieder der Alte. Ohne Schädelbruch, Blutungen etc. Der menschliche Körper ist schon interessant


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15.03.2024 um 14:18
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Mich würde ja interessieren wie das medizinisch so vonstatten geht. Ich kann mich da überhaupt nicht reindenken.

Denn wenn du ordentlich mehrmals wohin donnerst und eine Gehirnerschütterung hast, bist du doch eigentlich selten wirklich regungslos. Das Gleiche wenn man eine Flasche über den Kopf bekommt.

Bei einem kleinflächigen Gegenstand, geht das aber. Finde ich irgendwie verrückt.

Also dass es so ist, glaube ich gerne. Man kann ja auch jemanden mit der Faust für einige Minuten K.O schlagen, ohne dass er innere Verletzungen davon trägt.

Aber ich finde mir das bildlich irgendwie so schwierig vorzustellen. Du schlägst jemand fünf Mal mit einem Messerknauf o.ä auf dem Kopf und dann liegt er total bewusstlos dort. Aber ist physisch eigentlich komplett Gesund. Und bis auf Schmerzen sofort wieder der Alte. Ohne Schädelbruch, Blutungen etc. Der menschliche Körper ist schon interessant
Du darfst da die Komponente Sturz nicht vergessen, wenn du dann noch auf den Kopf fällst kannst du auch ohne bleibende Schäden bzw. nachvollziehbare Verletzungen Ohnmächtig werden.


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15.03.2024 um 14:22
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Aber ich finde mir das bildlich irgendwie so schwierig vorzustellen. Du schlägst jemand fünf Mal mit einem Messerknauf o.ä auf dem Kopf und dann liegt er total bewusstlos dort. Aber ist physisch eigentlich komplett Gesund. Und bis auf Schmerzen sofort wieder der Alte. Ohne Schädelbruch, Blutungen etc. Der menschliche Körper ist schon interessant
Ich bin mir ziemlich sicher, dass der Täter nicht nur 5 x zugeschlagen hat. Es lagen 5 Rissquetschwunden am Kopf vor, aber es wird nicht jeder Schlag eine Wunde verursacht haben.
Und bei 10 oder 20 Schlägen kann man sich das dann schon eher vorstellen, dass man davon bewusstlos wird.

Außerdem ist nicht gesichert, dass das Opfer bewusstlos war, es war ,meine ich, von "stark bewusstseinsgetrübt" die Rede, also benommen, beduselt. Es ist auch nicht klar, wie lange das angehalten hätte, wenn Hanna nicht ziemlich direkt nach den Schlägen in den Bach verbracht worden wäre, wo sie ertrunken wäre.
Hätte der Täter sie einfach liegen gelassen, hätte sie sich vielleicht schon nach wenigen Minuten wieder so berappelt, dass sie zumindest ihre Situation hätte einschätzen können.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

15.03.2024 um 14:22
Zitat von mjk-17mjk-17 schrieb:Du darfst da die Komponente Sturz nicht vergessen, wenn du dann noch auf den Kopf fällst kannst du auch ohne bleibende Schäden bzw. nachvollziehbare Verletzungen Ohnmächtig werden.
Ja da habe ich das wahrscheinlich offensichtlichste nicht gesehen. War da zu sehr auf die Schläge im Szenario fixiert.


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15.03.2024 um 14:26
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Und bei 10 oder 20 Schlägen kann man sich das dann schon eher vorstellen, dass man davon bewusstlos wird.
Wenn das so wäre und möglich ist aufgrund der Verletzungen, würde man wohl einer falschen rechtlichen Bewertung unterliegen (was in dem Fall natürlich verständlich und nachvollziehbar wäre). Weil dann hätte der Täter ja gleich mit (bedingten) Tötungsvorsatz gehandelt.


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15.03.2024 um 14:39
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Wenn das so wäre und geht, würde man wohl einer falschen rechtlichen Bewertung unterliegen (was in dem Fall natürlich verständlich und nachvollziehbar wäre). Weil dann hätte der Täter ja gleich mit (bedingten) Tötungsvorsatz gehandelt.
Sehe ich nicht so. Woher soll ein junger Mann ohne medizinische Vorkenntnisse denn wissen, ob 5, 10 oder 20 Schläge auch tödlich sein können. Wenn bei 5 Schlägen kein Tötungsvorsatz vorliegt, ab wie vielen liegt er dann vor?Und dann kommt es auch noch darauf an, wie hart er zugeschlagen hat. Vielleicht 5 x sehr heftig, wodurch die Wunden entstanden sind, und 5 mal weniger heftig. Oder 5 x hat er richtig getroffen, 10 mal nur halb und aufgehört hat er sofort, als das Opfer regungslos war.
Ich finde nicht, dass man da so ohne weiteres einen (bedingten) Tötungsvorsatz raus ableiten kann, nur weil er mehr als 5 x zugeschlagen hat.

Außerdem gibt es ja die Aussage des M. wonach S. gesagt hatte, er habe sie mit den Schlägen nur wehrlos machen wollen.
Vielleicht ist das die dritte Stelle, wo er sich um Kopf und Kragen geschwätzt hat. Man kann da ja durchaus als Versuch deuten, die eigene Beteiligung an der Tat herunterzuspielen im Sinne "Ich wollte sie doch gar nicht töten." Genau daraus leitet sich jetzt ja aber das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht ab.
Das Mordmerkmal der Heimtücke war durch Hannas Notruf weggefallen. Insofern hätte der StA ohne diese Aussage wahrscheinlich nur auf Totschlag oder Körperverletzung mit Todesfolge plädieren können.


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15.03.2024 um 14:56
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Wenn bei 5 Schlägen kein Tötungsvorsatz vorliegt, ab wie vielen liegt er dann vor
Da gibt es keine feststehende Zahl.

Aber wenn mir jemand erzählen würde, er hätte jemand 5 Mal auf den Kopf schlagen, um ihn bewusstlos zu machen, würde ich sagen „ok“

Wenn mir aber jemand erzählt, er hat 20 Mal auf dem Kopf eingeschlagen würde ich mir denken „Oh Gott wolltest du den umbringen?“

Auch kann man eher davon ausgehen, dass wenn jemand 20 Mal zugeschlagen hat, dass er denkt er hat sein Ziel erreicht und entsorgt eine Leiche. Oder er lässt einen Toten auf der Straße liegen.

Dagegen wenn jemand fünfmal zuschlägt und er lässt den Mensch stehen und er überlebt, könnte das auch mit Tötungsvorsatz ein Rücktritt vom Versuch sein. Da kommt es dann halt wieder drauf an, sieht er dass die Person bewusstlos und hilflos ist. Wie sind die Witterungsbedingungen, denkt er es kommt Hilfe etc.

Nichts ist so viel Auslegungssache wie das und wird in jedem Fall anders gesehen. Aber bei 20 Schlägen könnte man über eine versuchte Tötung schon nachdenken.
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Genau daraus leitet sich jetzt ja aber das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht ab.
Durch die Aussage hauptsächlich, Ja. Steht ja auch in der Mail.

Aber ansonsten wäre es auch wieder eine Auslegungssache. Hinweis auf eine Verdeckungstat könnte man auch aus dem Rechtsmedizinischen Gutachten herleiten.


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15.03.2024 um 17:40
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Ich muss sagen, dass ich das jetzt nicht mehr so erinnern kann. Auf was beziehst du dich für einen Bericht, vllt wird es dann aufgefrischt.
Ich musste ein wenig suchen, habe den Artikel aber jetzt gefunden:

https://www.wasserburger-stimme.de/blog/2024/03/09/staatsanwalt-fordert-neuneinhalb-jahre-haft/
Nunmehr wendete sich Staatsanwalt Fiedler dem Angeklagten zu. Er sei zur Tatzeit am Tatort gewesen, die von ihm beschriebene Laufstrecke führe sowohl am Eiskeller, als auch am Tatort vorbei. Es gebe Zeugen, führte Fiedler aus, die den Jogger, gemeint ist der Angeklagte, gesehen hätten, einen weiteren Jogger habe es nicht gegeben
ST hat es selbst so beschrieben. Damit hat die Extrarunde also doch eine Grundlage.


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15.03.2024 um 17:59
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Das kann ich so gut wie sicher ausschließen, dass Zeugen nach 2:30 erwähnt wurden. Da habe ich schon genau gelauscht, was das anging.
Wurden vom Staatsanwalt zwei Zeugen erwähnt, die den Angeklagten am Tatort gesehen haben, ohne dass der StA dazu konkrete Uhrzeiten nannte?


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