Lento schrieb:Wie gesagt, wir haben durch die ganz zeitnahe Kommunikation am 5.10, dass Verena sagt, der Angeklagte habe es ihr gestern erzählt hat und genau diese Aussage stimmt auch mit der Erklärung überein, dass sie es das erste mal auf dem langen Spaziergang vom Angeklagten gehört hat.
Lento schrieb:Und hier kommt dann der Umstand zum tragen, ein Gericht darf sich nicht nach belieben die Indizien sich so zurechtsuchen, wie es zum Urteilsspruch passt, es ist einen Gesamtwürdigung notwendig.
Du solltest das hier ihm Thread aber bitte auch nicht ständig machen. Der Spaziergang, den VBerena beschrieben hat, kann auch am 4. Oktober so nicht stattgefunden haben. Sie hatte ausgesagt, dass der besagte Spaziergang etwa von ca. 19.15 Uhr bis ca. 20.00 Uhr gedauert habe.
Am 4. Oktober befand sich ihr Handy von 20.42 Uhr bis 22.25 in Aschau und war um 22.47 Uhr wieder bei ihr Zuhause eingelogt.
Sie können also kaum um 19.15 Uhr losgegangen sein.
Am 3. Oktober war ihr Handy ab ca. 18.19 Uhr in Aschau und ab 18.54 Uhr wieder bei ihr zuhause eingeloggt, sie hat sich also (bei 20 Minuten Wegzeit) ca. 25 Minuten in Aschau aufgehalten. Am 4. Oktober war sie 1 Stunde und 40 Minuten in Aschau.
Das Argument der Verteidigung, die Zeit, die Verena am 3. nachgewiesenermaßen in Aschau war, reiche für den von ihr geschilderten Spaziergang kaum aus, zieht nicht, denn sie gab ja selbst an, der Spaziergang habe nur eine 3/4 Stunde gedauert.
Meiner Meinung nach kann man eine 3/4 Stunde um 19.15 Uhr sehr viel leichter mit 25 Minuten um 18.19 Uhr als mit 1 Stunde und 40 Minuten um 20.42 Uhr verwechseln.
Es ist offensichtlich, dass Verena hier einige Dinge verwechselt, durcheinanderbringt und offenbar vermischt.
Verena hatte angegeben, dass auf Wunsch und sogar Drängen des Angeklagten an beiden Tagen Spaziergänge im gleichen Bereich stattgefunden haben.
Es ist jetzt nur die Frage, auf welchem der Spaziergänge er das Verbrechen angesprochen hat: auf dem am 3. Oktober oder dem am 4. Oktober oder auf beiden?
Und wenn Du hier schon ständig auf der Sprachnachricht rumreitest, dann ließ sie Dir doch mal genauer durch (jedenfalls den Wortlaut, den die Presse wieder gegeben hat):
Am 5. Oktober um 15.04 Uhr sandte die Schulfreundin aber eine Sprachnachricht an ihre Schwester: „Ich war ja gestern bei T. und da hat er mir erzählt, dass ein Mädl beim Eiskeller umgebracht worden ist. Seitdem lässt er mich nicht mehr allein. Und ich hab’ voll Paranoia. Gestern hab ich so Schiss gehabt, dass ich auch umgebracht werde.“
"Ich war ja gestern bei T.", von einem Spaziergang lese ich da nichts! S.T. kann Verenea auch zu zwei Anlässen von einem toten Mädchen berichtet haben: einmal beim Spaziergang am 3. und einmal beim Spaziergang am 4. .
Insofern bleibt Verenas Aussage insgesamt fraglich, aber es ist ganz sicher nicht so, dass man einfach nur wegen dieser Sprachnachricht sicher sagen kann, dass das, was Verena an Details zum Spaziergang erzählt hat, sicher und alles am 4. stattgefunden haben muss.