Hanna W. tot aus der Prien geborgen
18.03.2024 um 10:10@Palio
Du musst nicht immer jede Handlungsweise eines Richters entschuldigen.
Ja, es gibt Meinungsfreiheit, es gibt aber auch Grenzen der Meinungsfreiheiten. Und dabei ist zum einen das Persönlichkeitsrecht des Freigesprochene zu beachten (sie dürfte soviel gesagt haben, dass die nahe Umgebung des Falles ihn identifizieren konnten) und dann ist es auch das Beratungsgeheinis. Sie sprach "Wir wussten". Das wäre dann sogar ein Verstoß gegen das Beratungsgeheimnis.
Ich denke, es sollte klar sein, das hier kein Richter in der Öffentlcihkeit sagen darf, dass er ihn freisprechen musste, aber er weiß angeblich, dass er in Wirklichkeit schuldig ist. Das ist definitiv ein NoGo.
Ja, Richter haben auch Meinungsfreiheit, aber diese hat ihre Grenzen und die sind hier offensichtlich überschritten worden. Und gerade der Richterberuf ist für viele ein Vorbild, gerade weil dieses Amt so wichtig und so weiterichende Folgen hat.
Glaubst Du, wirklich, dass - hätte die Richterin das in dieser Art und Weise in der Verhandlung geäußert - dann ein Befangenheitsantrag abgelehnt wurde? Es ist manchmal schwer, gegen die eigene Bauchgefühl zu entscheiden, man muss sich aber immer bewusst sein, es ist NUR ein Bauchgefühl. Wie gesagt noch von Wissen nach einem Freispruch zu reden, wo sie zugeben musste, dass die Indizien/Beweismittel bei weitem nicht ausreichten und der BGH das Urteil wahrscheinlich aufgehoben hätte, ist eben hier entschieden zu kritisieren, die Voreingenommenheit hält bis heute sogar an.
Du musst nicht immer jede Handlungsweise eines Richters entschuldigen.
Ja, es gibt Meinungsfreiheit, es gibt aber auch Grenzen der Meinungsfreiheiten. Und dabei ist zum einen das Persönlichkeitsrecht des Freigesprochene zu beachten (sie dürfte soviel gesagt haben, dass die nahe Umgebung des Falles ihn identifizieren konnten) und dann ist es auch das Beratungsgeheinis. Sie sprach "Wir wussten". Das wäre dann sogar ein Verstoß gegen das Beratungsgeheimnis.
Ich denke, es sollte klar sein, das hier kein Richter in der Öffentlcihkeit sagen darf, dass er ihn freisprechen musste, aber er weiß angeblich, dass er in Wirklichkeit schuldig ist. Das ist definitiv ein NoGo.
Ja, Richter haben auch Meinungsfreiheit, aber diese hat ihre Grenzen und die sind hier offensichtlich überschritten worden. Und gerade der Richterberuf ist für viele ein Vorbild, gerade weil dieses Amt so wichtig und so weiterichende Folgen hat.
Palio schrieb:„In Wahrheit ist er schuldig, wir müssen ihn leider freilassen!“Leider bedeutet "Wissen", ich kenne die Wahrheit, das ist das Problem, sie definiert ihr Bauchgefühkl als "Wissen". das ist das Problem.Der notwendige Abstand fehlte ihr offensichtlich.
Glaubst Du, wirklich, dass - hätte die Richterin das in dieser Art und Weise in der Verhandlung geäußert - dann ein Befangenheitsantrag abgelehnt wurde? Es ist manchmal schwer, gegen die eigene Bauchgefühl zu entscheiden, man muss sich aber immer bewusst sein, es ist NUR ein Bauchgefühl. Wie gesagt noch von Wissen nach einem Freispruch zu reden, wo sie zugeben musste, dass die Indizien/Beweismittel bei weitem nicht ausreichten und der BGH das Urteil wahrscheinlich aufgehoben hätte, ist eben hier entschieden zu kritisieren, die Voreingenommenheit hält bis heute sogar an.