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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

11.378 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

18.03.2024 um 10:10
@Palio

Du musst nicht immer jede Handlungsweise eines Richters entschuldigen.

Ja, es gibt Meinungsfreiheit, es gibt aber auch Grenzen der Meinungsfreiheiten. Und dabei ist zum einen das Persönlichkeitsrecht des Freigesprochene zu beachten (sie dürfte soviel gesagt haben, dass die nahe Umgebung des Falles ihn identifizieren konnten) und dann ist es auch das Beratungsgeheinis. Sie sprach "Wir wussten". Das wäre dann sogar ein Verstoß gegen das Beratungsgeheimnis.

Ich denke, es sollte klar sein, das hier kein Richter in der Öffentlcihkeit sagen darf, dass er ihn freisprechen musste, aber er weiß angeblich, dass er in Wirklichkeit schuldig ist. Das ist definitiv ein NoGo.

Ja, Richter haben auch Meinungsfreiheit, aber diese hat ihre Grenzen und die sind hier offensichtlich überschritten worden. Und gerade der Richterberuf ist für viele ein Vorbild, gerade weil dieses Amt so wichtig und so weiterichende Folgen hat.
Zitat von PalioPalio schrieb:„In Wahrheit ist er schuldig, wir müssen ihn leider freilassen!“
Leider bedeutet "Wissen", ich kenne die Wahrheit, das ist das Problem, sie definiert ihr Bauchgefühkl als "Wissen". das ist das Problem.Der notwendige Abstand fehlte ihr offensichtlich.

Glaubst Du, wirklich, dass - hätte die Richterin das in dieser Art und Weise in der Verhandlung geäußert - dann ein Befangenheitsantrag abgelehnt wurde? Es ist manchmal schwer, gegen die eigene Bauchgefühl zu entscheiden, man muss sich aber immer bewusst sein, es ist NUR ein Bauchgefühl. Wie gesagt noch von Wissen nach einem Freispruch zu reden, wo sie zugeben musste, dass die Indizien/Beweismittel bei weitem nicht ausreichten und der BGH das Urteil wahrscheinlich aufgehoben hätte, ist eben hier entschieden zu kritisieren, die Voreingenommenheit hält bis heute sogar an.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

18.03.2024 um 10:35
Zitat von LentoLento schrieb:Glaubst Du, wirklich, dass - hätte die Richterin das in dieser Art und Weise in der Verhandlung geäußert - dann ein Befangenheitsantrag abgelehnt wurde
Nein, aber das ist ja auch ein anderer Fall, der hier überhaupt nicht vorliegt.
Zitat von LentoLento schrieb:Leider bedeutet "Wissen", ich kenne die Wahrheit, das ist das Problem, sie definiert ihr Bauchgefühkl als "Wissen". das ist das Problem
Wissen bedeutet, man ist von einer bestimmten Wahrheit nach eigenem Ermessen überzeugt. Wissen ist nie die objektive Wahrheit und das sollte dir auch bekannt sein. Das geozentrische Weltbild war auch mal lange Zeit so ein sehr viele Menschen betreffendes „Wissen“, das nicht der Wahrheit entsprach. Wissen bedeutet nicht mehr als „feste Überzeugung“.
Zitat von LentoLento schrieb:Es ist manchmal schwer, gegen die eigene Bauchgefühl zu entscheiden, man muss sich aber immer bewusst sein, es ist NUR ein Bauchgefühl.
Am Ende des Prozesses kann es ein sehr überzeugendes Bauchgefühl sein, dass trotzdem von der Rechtslage (und einem hiernach zu treffenden Urteil) unterschieden werden muss. Diese Fähigkeit zur Unterscheidung ist ein sich Freimachenkönnen - Unbefangenheit eben.
Zitat von LentoLento schrieb:Wie gesagt noch von Wissen nach einem Freispruch zu reden, wo sie zugeben musste, dass die Indizien/Beweismittel bei weitem nicht ausreichten und der BGH das Urteil wahrscheinlich aufgehoben hätte, ist eben hier entschieden zu kritisieren,
Aber auch nur von jemandem, der Fehler sucht und findet, wo keine sind, weil er massiv voreingenommen gegen die Justiz im Allgemeinen und Richter im Besonderen ist.
Zitat von LentoLento schrieb:Du musst nicht immer jede Handlungsweise eines Richters entschuldigen.
Es gibt bei der Aussage von Frau Aßbichler nichts zu entschuldigen, die ist völlig in Ordnung.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

18.03.2024 um 10:37
Zitat von LentoLento schrieb:Glaubst Du, wirklich, dass - hätte die Richterin das in dieser Art und Weise in der Verhandlung geäußert - dann ein Befangenheitsantrag abgelehnt wurde?
In den Fall also wenn sie in einer Verhandlung öffentlich gesagt hätte (was sie kaum getan hätte), dass sie bei der Abstimmung für Freispruch stimmen wird, weil für sie die Beweislage nicht ausreicht, sie aber den Angeklagten für schuldig hält, hätte ja wohl der Staatsanwalt und nicht der Angeklagte Grund für ein Ablehnungsgesuch gehabt……Es geht hier aber ja nicht um eine konkrete Verhandlung bzw. nicht um einen konkreten Fall, Aßbichler spricht ganz generell über ihre beruflichen Erfahrungen und Erlebnisse, ohne Personen, Orte oder Zeiten zu nennen.

Überhaupt kommt es öfter vor, dass ein Richter ein Urteil mittragen muss, von dem er nicht überzeugt ist: Wenn er in der Beratung überstimmt worden ist. Da nützt ihm dann seine ganz eigene persönliche Überzeugung von Schuld oder Unschuld auch nichts. Ähnlich ist es eben, wenn ein Richter meint, dass der Angeklagte schuldig ist, die Beweislage aber nicht ausreicht, um ihn zu verurteilen. Und so eine Konstellation darf der Richter, wenn er mal so einen Fall hatte, natürlich auch ganz allgemein schildern, wenn die Anonymität der Beteiligten gewahrt bleibt, wie er auch schildern darf, dass er zu seinem Ärger mal überstimmt worden ist, obwohl er der festen Meinung war, dass er selber richtig lag. Das wäre selbstverständlich keine Verletzung des Beratungsgeheimnisses, wenn die Beteiligten nicht identifizierbar sind.


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18.03.2024 um 11:07
Zitat von LentoLento schrieb:Glaubst Du, wirklich, dass - hätte die Richterin das in dieser Art und Weise in der Verhandlung geäußert - dann ein Befangenheitsantrag abgelehnt wurde? Es ist manchmal schwer, gegen die eigene Bauchgefühl zu entscheiden, man muss sich aber immer bewusst sein, es ist NUR ein Bauchgefühl.
Nochmal: hätte, hätte, Fahrradkette!
Sie hat sich in dem Prozess aber nicht so geäußert. Punkt.
Wir können hier auch gerne zusammen rumspinnen, wie das Verfahren wohl gelaufen wäre, wenn die Mutter ausgesagt hätte, ihr Sohn sei um 2:29 Uhr nach Hause gekommen, habe dann geduscht während sie ihm ein Spiegelei gebraten hat, mit dem er sich dann aufs Sofa gesetzt hat, um noch mal kurz den CoC-Spielstand zu checken.
Oder wenn M. gesagt hätte, in der Zelle hätte es bunte Schokoladenostereier statt Spekulatius gegeben und seine Tante sei so großzügig, ihm ein Jahresabo des Rosenheimer Anzeiger zu spendieren, solange er im Knast sitze.
Oder wenn der Angeklagte gesagt hätte, er habe einen "aufgrund eines kaputten Reißverschlusses hängende Hosen-Fetisch" und wenn er so was nur von weitem sehen würde, könne er an nichts anderes denken, als an diesen erstklassigen Porno denken, den er zwei Tage vor der Tat angeschaut hätte und in dem die Schauspielerin so gut spielt, dass man wirklich denkt sie sei in echt tot.

Diese Aussagen gab es aber in dem Prozess nicht, weder die von Frau Aßbichler noch haben die anderen zeugen oder der Angeklagte so etwas auch nur andeutungsweise gesagt. Und deshalb ist es doch müßig, hier so was derart auszuwalzen, wie Du es die ganze Zeit tust.
Zitat von LentoLento schrieb:Und dabei ist zum einen das Persönlichkeitsrecht des Freigesprochene zu beachten (sie dürfte soviel gesagt haben, dass die nahe Umgebung des Falles ihn identifizieren konnten) und dann ist es auch das Beratungsgeheinis.
Das würde doch voraussetzen, dass Frau Aßbichler in ihrer ganzen Karriere als Richterin nur an einem einzigen Gericht tätig war. Sie sagt nichts darüber, wann dieser Fall verhandelt wurde - das kann zwei Wochen oder 20 Jahre vor diesem Interview gewesen sein - noch welche Rolle sie dabei hatte. Sie muss also nicht vorsitzende Richterin der jeweiligen Kammer gewesen sein, sondern war in dem Fall vielleicht nur Beisitzerin.
Während Du hier also palaverst, dass Wissen nur vorläge, wenn man die Wahrheit kenne und das ja wohl bei Frau Aßbichler nicht gegeben gewesen sei, behauptest Du hier gleichzeitig, die paar Angaben, die sie in dem Interview macht - in dem Fall ging es um Aussage gegen Aussage, diese beiden Aussagen kamen von zwei Personen, die beide psychiatrisch vorbelastet waren, weswegen die Aussagesituation schwierig war und der Prozess endete mit einem Freispruch - würden ausreichen, damit die "nahe Umgebung des Falles ihn identifizieren kann".
Die "wissen" dann Deiner Meinung nach um wen es ging, oder haben die "nur so ein Bauchgefühl" dass sie bestimmt den Fall vom XY gegen den AB meinte?!


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

18.03.2024 um 11:14
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:sie ist danach etwas durcheinandergeraten, was Zeit und Ort der Aussage angeht, vermutlich als ihr bewusst wurde, welche Bedeutung das hat.
Aber bei der Sprachnachricht wusste sie ja die Bedeutung noch nicht.

Und natürlich kann man sich versprechen, aber ich denke doch, dass man sich leichter mit einem Darum vertun kann, als wenn man direkt danach von „gestern“ spricht.
Zitat von LanzaLanza schrieb:in der Regel ja nicht von heute auf morgen nehmen.

M.W. nach konnte STs Ärztin gar nicht genau sagen wann ST krank war.

Oder gilt das hier ? :
Zitat von PalioPalio schrieb:Das mit dem Urlaub muss Fassbinder falsch verstanden haben.
Also ich dachte auch, dass damit schon die Krankmeldung von der Ärztin gemeint war. Wobei ich mich frage, wie das eingeführt wurde. Selbstleseverfahren? Sie ist ja nicht mehr gekommen. Dass Holderle natürlich keinen lang geplanten Urlaub als Argument nimmt, hoffe ich doch. Glaube eher, dass das meine Wortwahl war, als dass ich ihn nicht verstanden habe, was er aber gesagt hat, kann ich jetzt nicht mehr sagen.


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18.03.2024 um 11:53
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Also ich dachte auch, dass damit schon die Krankmeldung von der Ärztin gemeint war. Wobei ich mich frage, wie das eingeführt wurde. Selbstleseverfahren? Sie ist ja nicht mehr gekommen. Dass Holderle natürlich keinen lang geplanten Urlaub als Argument nimmt, hoffe ich doch. Glaube eher, dass das meine Wortwahl war, als dass ich ihn nicht verstanden habe, was er aber gesagt hat, kann ich jetzt nicht mehr sagen.
Dein Bericht von der Anhörung der Ärztin endete damit, dass sie nicht genau sagen konnte, an welchen Tagen S.T. krank geschrieben wurde und dass sie mit der Ansage für den Tag entlassen wurde, sie müsse das noch mal in ihren Unterlagen nachschauen und dann noch mal als Zeugin erscheinen.
Wahrscheinlich war sie noch mal da, an einem Tag, an dem Du nicht im Prozess warst. Die Aussage dürfte dann ja nur wenige Minuten gedauert haben, wenn es wirklich nur darum ging, das Datum der Krankschreibung nachzureichen.

In der Presse wurde jedenfalls berichtet, dass er am 4. und 5. Oktober 22 wegen Krankheit nicht zur Arbeit erschienen war.
Für den 4. und 5. Oktober 2022 hatte der Lehrling eine Krankmeldung eingereicht.
Quelle: https://www.abendzeitung-muenchen.de/bayern/mordprozess-um-hanna-w-die-raetselhaften-verletzungen-des-angeklagten-art-941911

Vielleicht stammt die Info auch vom Arbeitgeber oder dem Monteur-Kollegen, die ja an dem Tag bei Gericht ausgesagt haben:
Zusammen mit einem Monteur fuhr er am 6. und 7. Oktober 2022 auf Baustellen in Hausham, Schechen und Großkarolinenfeld. In Hausham demontierte der Auszubildende in einer Behinderteneinrichtung teils allein einen defekten WC-Spülkasten. An der Trockenwand hätte man sich an Schrauben verletzen können, meinte der Vorgesetzte, der zeitgleich in der Heizzentrale tätig war.
Quelle: siehe oben


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18.03.2024 um 12:46
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Wahrscheinlich war sie noch mal da, an einem Tag, an dem Du nicht im Prozess warst. Die Aussage dürfte dann ja nur wenige Minuten gedauert haben, wenn es wirklich nur darum ging, das Datum der Krankschreibung nachzureichen.
Das glaube ich eher nicht. Da weder was in Livetickern noch in sonstigen Berichten über ein erneutes Erscheinen berichtet wurde. Auch Zuhörer, die ausnahmslos vor Ort sind, haben ein Erscheinen verneint. Auch ist die Zeugin aus privaten Gründen, wohl längerfristig verhindert.
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Vielleicht stammt die Info auch vom Arbeitgeber oder dem Monteur-Kollegen, die ja an dem Tag bei Gericht ausgesagt haben:
Das kann gut sein. Wobei ich hoffe eher vom Vorgesetzten, als vom Kollegen. Die Aussage war ja wohl auch eher schleppend. Auch wird er keine Ansicht in Dienstpläne haben.


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18.03.2024 um 12:49
Zitat von PalioPalio schrieb:Wissen bedeutet, man ist von einer bestimmten Wahrheit nach eigenem Ermessen überzeugt. Wissen ist nie die objektive Wahrheit und das sollte dir auch bekannt sein. Das geozentrische Weltbild war auch mal lange Zeit so ein sehr viele Menschen betreffendes „Wissen“, das nicht der Wahrheit entsprach. Wissen bedeutet nicht mehr als „feste Überzeugung“.
Wow, ein Jahrtausende altes Problem in der Philosophie und Wissenschaft, nämlich wie "Wissen" definiert werden kann, in drei Sätzen erklärt (wobei "eigenes Ermessen dabei die geringste Rolle spielt).
Zitat von PalioPalio schrieb:Diese Fähigkeit zur Unterscheidung ist ein sich Freimachenkönnen - Unbefangenheit eben.
Letztendlich muss man bei "Befangenheit" zwei Definitionen unterscheiden:
- eine Befangenheit nach rechtlichen Gesichtspunkten, also letztendlich die Unparteilichkeit: Hier geht es darum, dass (aus objektiver Sicht) Gefahr oder die Möglichkeit besteht, dass diese Einfluss auf die Urteilsfindung nimmt
- und eine mehr oder weniger subjektive Befangenheit, die man eher dem Bauchgefühl zuordnen kann und die sicher auch Richter nie ganz ablegen können, auch wenn sie objektiv anders urteilen.
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Diese Aussagen gab es aber in dem Prozess nicht, weder die von Frau Aßbichler noch haben die anderen zeugen oder der Angeklagte so etwas auch nur andeutungsweise gesagt. Und deshalb ist es doch müßig, hier so was derart auszuwalzen, wie Du es die ganze Zeit tust.
Genauso wenig gab es aber gegenteilige Zeugenaussagen zu Tatort, Tatzeit und Tathergang, und trotzdem füllt deren Beschreibung Hunderte von Seiten hier.


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18.03.2024 um 12:50
@Rick_Blaine

Danke für deine Ausführungen!
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Im Gegenteil, das ist eines der wichtigsten Indizien in diesem Fall. Das Gericht muss allerdings von der Richtigkeit der damit verbundenen Voraussetzungen überzeugt sein, also vor allem wann das Gespräch stattfand.
Jetzt hat es klick gemacht. Mein Denkfehler war, dass ich dachte man dürfe dann die gesamte Aussage zu einem Sachverhalt nicht mehr würdigen.
Boahhh, aber wie verteidigt man denn dann gegen so eine Aussage, da kann ja alles richtig, falsch oder halbrichtig sein?!?


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18.03.2024 um 12:51
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Das kann gut sein. Wobei ich hoffe eher vom Vorgesetzten, als vom Kollegen. Die Aussage war ja wohl auch eher schleppend. Auch wird er keine Ansicht in Dienstpläne haben.
Also ich für meinen Teil könnte vieles, außer über ein Jahr später zu sagen, wann meine Kollegen krank waren.
Für den AG dürfte es recht einfach gewesen sein, da sie bestimmt eine dementsprechende Dokumentation haben.


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18.03.2024 um 12:54
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Sie sagt nichts darüber, wann dieser Fall verhandelt wurde - das kann zwei Wochen oder 20 Jahre vor diesem Interview gewesen sein - noch welche Rolle sie dabei hatte. Sie muss also nicht vorsitzende Richterin der jeweiligen Kammer gewesen sein, sondern war in dem Fall vielleicht nur Beisitzerin.
Sie hatte einige berufliche Stationen, wie die PNP anlässlich ihres Wechsels vom Landgericht München I an das LG Traunstein schreibt, war auch viele Jahre Strafrichterin am Amtsgericht Rosenheim.

https://www.pnp.de/archiv/1/eine-erfahrene-juristin-7121015

Natürlich weiß niemand, von welchem konkreten Fall aus ihrer langen Tätigkeit sie sprach , als sie in einem Interview lediglich sagte, sie habe mal einen Angeklagten freigesprochen bzw. bei einem Freispruch mitgewirkt , weil die Beweislage nicht ausreichte, während sie der festen Auffassung war, materiell sei der Angeklagte der Täter gewesen, und dabei auf das Aussage-gegen-Aussage-Problem hinwies.
Zitat von PalioPalio schrieb:Aber auch nur von jemandem, der Fehler sucht und findet, wo keine sind, weil er massiv voreingenommen gegen die Justiz im Allgemeinen und Richter im Besonderen ist.
Eben, man kann ja gerne Richterschelte betreiben, sollte sich dabei aber Punkte heraussuchen, wo zumindest der Hauch eines Anlasses besteht, anstatt irgendwelche Vorwürfe an den Haaren herbeizuziehen.


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18.03.2024 um 13:12
Zitat von mjk-17mjk-17 schrieb:Für den AG dürfte es recht einfach gewesen sein, da sie bestimmt eine dementsprechende Dokumentation haben.
Haben sie bestimmt, da Kleinbetriebe von der Krankenkasse einen Teil der dem Arbeitnehmer gezahlten Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall erstattet bekommen.

Ich denke, man kann hier davon ausgehen, dass ST am 4. und 5. Oktober nicht arbeiten war und hierfür eine Entschuldigung hatte, die der Arbeitgeber akzeptiert hat bzw. akzeptieren musste: Krankmeldung, ob mit oder ohne ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Hätte ST unentschuldigt am Arbeits-/Ausbildungsplatz gefehlt, hätte er wohl eine Abmahnung bekommen, auch kein Geld für die unentschuldigten Fehlzeiten, und das unentschuldigte Fehlen wäre im Prozess Gegenstand von entsprechenden Erörterungen gewesen.


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18.03.2024 um 13:15
Zitat von AndanteAndante schrieb:atürlich weiß niemand, von welchem konkreten Fall aus ihrer langen Tätigkeit sie sprach , als sie in einem Interview lediglich sagte, sie habe mal einen Angeklagten freigesprochen bzw. bei einem Freispruch mitgewirkt , weil die Beweislage nicht ausreichte, während sie der festen Auffassung war, materiell sei der Angeklagte der Täter gewesen, und dabei auf das Aussage-gegen-Aussage-Problem hinwies.
Eigentlich dürfte es nicht so lange her sein.

Rosenheim kann man ausschließen, da sie ja vom BGH sprach. Man weiß aber nicht, was sie in München genau bearbeitet hat. Tippe aber eher auf Zivilrecht, da man in der Presse überhaupt nichts über die Zeit findet und selbst wenn sie nur eine Berufungskammer geleitet hat, stehen die Chancen gut, dass man einen Fall finden würde, wo der Name auftaucht. Auch war sie mir davor gänzlich unbekannt.

Ich habe mit der Aussage im Video auch kein Problem, eben weil sie sich ja nicht von ihrem Bauchgefühl haben leiten lassen.

Frage mich aber eben auch, warum sie sich so sicher sind, wenn die einzige Augenzeugin so lückenhaft ausgesagt hat. Das Einzige was ich da verstehen könnte, wenn der Angeklagte ein detailliertes Geständnis abgelegt hat und die Ermittler verpennt haben, ihn zu belehren. Das dürfte aber eher selten vorkommen.

Dieses Bauchgefühl führt dann oft zu dem Problem, ich sage nicht, dass es bei dem Gericht so gewesen sein muss, dass man die mündliche Urteilsbegründung zum nachtreten benutzt.


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18.03.2024 um 13:21
Ippen hat heute nochmal eine Chronoligie zum Fall geschrieben. Insofern ganz nett, da man per Link zu einzelnen Sachverhalten springen kann:

https://www.ippen.media/netzwerk/lokales/bayern/wie-starb-hanna-so-wurde-aschauer-mordprozesses-zu-justizdrama-92893887.html


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18.03.2024 um 14:26
Zitat von XluXXluX schrieb:wobei "eigenes Ermessen dabei die geringste Rolle spielt
In diesem Fall, bei dem das „Wissen“ über das Vorliegen einer Tatsache oder eines Sachverhalts nur das Ergebnis der Beurteilung einer Person ist, liegt es im eigenen Ermessen, wann man von etwas überzeugt ist. Nur eine Person prüft die Hinweise, Fakten und Argumente und entscheidet, ob sie anschließend dazu sagt: „Ich weiß, dass es richtig ist“ oder „ich halte es für wahrscheinlich“ oder „ich habe keine Ahnung.“ Es prüft ja kein wissenschaftliches Gremium bei jeder Einzelmeinung nach, ob solches „Wissen“ als bloße Behauptung auch gerechtfertigt ist. Insofern ist die Feststellung von „Wissen/ Gewissheit“ eine subjektive Einschätzung nach eigenem Ermessen.

Wenn Frau Aßbichler sagt, „sie wusste, dass der Angeklagte schuldig ist“, dann meint sie damit, dass sie sehr stark überzeugt war und sie wird dafür Gründe haben. Vielleicht war es ein Fall wie dieser, der ebenfalls mit Freispruch endete trotz der Überzeugung der Kammer, dass der Angeklagte übergriffig geworden ist. (Übrigens auch ohne dass die Richter Selbstanzeige wegen Befangenheit erstattet hätten.)


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18.03.2024 um 14:54
Man darf auf das Urteil morgen gespannt sein, aber ich vermute das S. verurteilt und nicht freigesprochen wird. Trotz widersprüchlicher Aussage ist für mich Verena die Hauptbelastungszeugin, und ja sie hat sich verplappert was ihr im Nachhinein anscheinend bewusst wurde. Und auch wenn der Knastzeuge ein Lügner ist, so hatte er in dieser Sache doch keine Vorteile für sich zu erwarten denke ich. Und es gibt ja auch weitere Indizien die cododerdritte und Tiergarten hier sehr gut dargelegt haben und ich das auch so sehe.

Beitrag von Tiergarten (Seite 538)


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18.03.2024 um 15:40
Zitat von RetsiemfohRetsiemfoh schrieb:und ja sie hat sich verplappert was ihr im Nachhinein anscheinend bewusst wurde.
Es ist aber hoffentlich klar, dass Verena das Wort "verplappert" wahrscheinlich eher im Sinne von "versprochen" oder "vertan" gemeint hat, nicht im Sinne von "verraten".


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18.03.2024 um 15:40
Zitat von PalioPalio schrieb:Wenn Frau Aßbichler sagt, „sie wusste, dass der Angeklagte schuldig ist“, dann meint sie damit, dass sie sehr stark überzeugt war und sie wird dafür Gründe haben.
Man kann halt von keinem Richter verlangen bzw. ihn dazu zwingen, einen Angeklagten immer für materiell (damit ist das materielle Strafrecht gemeint) komplett unschuldig zu halten, wenn er diesen freispricht.

Nach § 267 Abs. 5 StPO ist ein freisprechendes Urteil zu begründen. Diese Begründung kann verschieden lauten. Es kann der Freispruch aus tatsächlichen Gründen oder aus Rechtsgründen (zB Verjährung) erfolgt sein.

Freispruch aus tatsächlichen Gründen, also weil das Gericht nicht ausreichend von der Schuld des Angeklagten überzeugt war, muss keineswegs nicht immer ein Freispruch wegen erwiesener Unschuld sein. Es kann (und ist in der Mehrzahl auch der Fall) ein Freispruch sein, weil das Gericht den Angeklagten zwar nicht für erwiesenermaßen unschuldig hält, andererseits bei Würdigung des gesamten Ergebnisses der Hauptverhandlung die Beweislage aber auch nicht ausreichend für eine Verurteilung hält.

Also: Es gibt verschiedene Gründe, warum jemand freigesprochen wird. Diese Gründe muss das Gericht im freisprechenden Urteil jeweils benennen. Sollte ST morgen freigesprochen werden, wird die Begründung, vermute ich nach dem, was über die Hauptverhandlung bekannt ist, nicht wegen erwiesener Unschuld lauten, sondern weil das Gericht keine hinreichende, das heißt für eine Verurteilung ausreichende Überzeugung von der Schuld des Angeklagten gewonnen hat.

Damit muss ST dann zufrieden sein. Nicht erst seit dem Fall Mollath wissen wir, dass ein Freigesprochener keinen Anspruch auf eine bestimmte Begründung des Freispruchs hat. Für ihn und für alle anderen gilt: Freispruch ist Freispruch, fertig.


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18.03.2024 um 15:46
Zitat von RetsiemfohRetsiemfoh schrieb:Man darf auf das Urteil morgen gespannt sein, aber ich vermute das S. verurteilt und nicht freigesprochen wird. Trotz widersprüchlicher Aussage ist für mich Verena die Hauptbelastungszeugin, und ja sie hat sich verplappert was ihr im Nachhinein anscheinend bewusst wurde. Und auch wenn der Knastzeuge ein Lügner ist, so hatte er in dieser Sache doch keine Vorteile für sich zu erwarten denke ich. Und es gibt ja auch weitere Indizien die cododerdritte und Tiergarten hier sehr gut dargelegt haben und ich das auch so sehe.
Eigentlich total surreal, wenn man überlegt, dass dieser Fall den ein oder anderen seit fast 1 1/2 Jahren beschäftigt.
Wie muss sich ST fühlen, wohlwissend er könnte morgen als freier Mann aus dem Gericht spazieren.
Ich persönlich bin mir zwar auch sicher, dass wir eine Verurteilung sehen werden, aber who knows.


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18.03.2024 um 15:46
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Verenas Aussagen: m.E. steht und fällt das Verfahren mit diesen, vor allem eben dem Täterwissen am 3.10. Ich glaube schon, dass der TV ihr am 3.10. abends vom Tod einer Frau aus Aschau erzählt hat, und ich denke, sie ist danach etwas durcheinandergeraten, was Zeit und Ort der Aussage angeht, vermutlich als ihr bewusst wurde, welche Bedeutung das hat.
Vielen Dank für deine Ausführungen.

Man darf jedoch nicht vergessen, dass ihre Angaben in der ersten Vernehmung nicht zu ihren GPS Daten passen. Und da wusste sie noch nicht um die Bedeutung ihrer Angaben.

Auch muss doch berücksichtigt werden, dass sie letztendlich die Aussage verweigert hat, um sich nicht selbst zu belasten. Hätte sie einfach nur etwas durcheinander gebracht, hätte sie sich darauf ja gar nicht berufen können.

Wenn das seitens des Gerichts so akzeptiert wurde, können sie das doch bei der Bewertung dieser Indizien nicht einfach ausblenden?


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