Hanna W. tot aus der Prien geborgen
06.03.2024 um 15:03Andante schrieb:Eine Mehrheit von zwei Dritteln sind bei 5 Leuten rechnerisch mehr als 3, also 4 Leute.Sicher? Nach kaufmännischer Rundung wären es 3 (3.33 ~ 3).
Andante schrieb:Eine Mehrheit von zwei Dritteln sind bei 5 Leuten rechnerisch mehr als 3, also 4 Leute.Sicher? Nach kaufmännischer Rundung wären es 3 (3.33 ~ 3).
Manatee schrieb:Sicher? Nach kaufmännischer Rundung wären es 3 (3.33 ~ 3).Es geht nach Köpfen, und die kann man nicht ab-, sondern nur aufrunden. Und ja, ich bin mir sicher.
Für eine Verurteilung der Eltern wegen Totschlags wäre jedoch eine Zweidrittelmehrheit erforderlich gewesen, § 263 Abs. 1 StPO. Es hätten also vier Richter der Kammer für eine Verurteilung wegen Totschlags stimmen müssen.
Millennial schrieb:Das kann im Gerichtssaal und in den Medien erfolgen (was Du wahrscheinlich mit Öffentlichkeitsarbeit meinst).Rick muss rechnerisch mindestens 2 der Mitglieder der Strafkammer auf ihre Seite bekommen.
Andante schrieb:Er hat nie öffentlich für die Schuld des Angeklagten getrommelt, sondern nur bestimmte Geschehnisse bzw. Vorgehensweisen im Prozess kritisiertAlso Holderle hat schon gesagt, dass angeblich alles klar wäre, dass der Angeklagte im Bereich des Tatorts etc. gesehen wurde. Nur habe ich leider nie von ihm gehört, was ist denn nun konkret der Bereich? Und genau das führt ja hier unter den Schreibern hier im Thread zu der ganz großen Verwirrung, dass der Angeklagte wohl am Tatort gesehen worden sein muss. Aber wo ist den nun dieser Zeuge/Zeugin? Niemand hat im Gerichtssaal wirklich die Aussage des Phantoms gehört, das findet man sogar auch nicht in den Medien. Manch einer versucht das hochgehaltene Handy dazu, aber Du hast selber geschrieben, das kann es nicht sein, denn es muss sicher gestellt werden, dass derjenige auf dem Video auch wirklich der Angeklagte sein könnte und da wären mehr Untersuchungen notwendig. Man könnte schon daraus durchaus zu der begründeten Meinung kommen, dass H mit gezielter Desinformation arbeitet.
Lento schrieb:aber Du hast selber geschrieben, das kann es nicht sein, denn es muss sicher gestellt werden, dass derjenige auf dem Video auch wirklich der Angeklagte sein könnte und da wären mehr Untersuchungen notwendig.??? Ich habe derlei nicht geschrieben, und ich weiß auch nicht, wer was im Saal gesagt hat. Ich war bei der Verhandlung nicht dabei, und Berichte von Anwesenden, egal ob von Medien oder sonstigen Prozessbeobachtern, so verdienstvoll sie sind, sind erstens nur kleine Ausschnitte und geben bezüglich dieser kleinen Ausschnitte zweitens die Interpretation des jeweiligen Verfassers wieder. Ob und von wem der Angeklagte im Bereich des Tatorts gesehen wurde bzw. was dazu im Prozess gesagt bzw. gezeigt wurde, weiß ich daher nicht und kommentiere es auch nicht.
Lento schrieb:wurde. Nur habe ich leider nie von ihm gehört, was ist denn nun konkret der Bereich?Genauso wie bei der Verschleppungstaktik zu Nutzen des Angeklagten. Ich bin ja der Meinung man klärt den TV-Zuschauer auf oder lässt es bleiben, das ständig zu sagen, genauso der Staatsanwalt. Mich würde ja interessieren, was eine Verschleppung in diesem Prozess dem Angeklagten bringen soll. So ist das mindestens genauso billig, wie die Aktionen die man der Verteidigung vorwirft.
Lento schrieb:Du stellst ja enorm viele Behauptungen auf. Wie sind diese Behauptungen überprüfbar?Welche Behauptung hältst du denn für nicht überprüfbar? Haben die Verteidiger des Angeklagten aktuell noch eine weitere Person in Verdacht oder werfen diese den Ermittlern bzw. dem Gericht vor, dass irgendeiner Spur, die auf einen Dritten hindeutet, nicht hinreichend nachgegangen wurde.
Andante schrieb:Hier meinte ich speziell die „Bearbeitung“ der Schöffen per Öffentlichkeitsarbeit. Für Schöffen wäre es vergleichsweise schwerer, wenn sie sich hinterher im Familien-, Freundes- und Kollegenkreis für eine Verurteilung rechtfertigen müssten, obwohl doch medial von der Verteidigung so für die Unschuld des Angeklagten geworben wurde, der also für Familie, Freunde und Kollegen damit fraglos unschuldig sein muss. Das kann schon einen erheblichen Druck für Schöffen darstellen. Berufsrichter sind da härter gesotten und halten mehr aus, die sind es gewohnt, von der Seite, die einen Prozess verloren hat, fast immer und natürlich manchmal von Medien Kritik zu bekommen.Schöffen unterliegen einer Verschwiegenheit während und über das Ende des Prozesses und über das Ende ihrer Amtstätigkeit hinaus, gerade auch zu den Details der Beratung zum Urteil.
Lento schrieb:Daher ist es Pflicht der Verteidigung das Beste für den Angeklagten zu erreichen. Und die Krönung davon ist eben ein Freispruch aus erwiesener Unschuld. Und das kann – wie gesagt - durch ein Alibi oder eben auch dadurch erfolgen, dass man erkennt, dass ein Unfall vorliegt. Du verkennst offenbar die Aufgaben der Verteidigung vollkommen, gut, dass Du offenbar kein Strafverteidiger bist.Die Verteidiger versuchen nicht, einen Unfall zu beweisen, denen reicht es schon, einen Unfall als mögliche Ursache für die Verletzungen ins Spiel zu bringen. Das kann ausreichen, um Zweifel an der Schuld des TV zu säen, denn wenn es ggfls. auch ein Unfall gewesen sein kann, dann kann es eben auch sein, dass S.T. gar kein Täter ist, weil es ggfls. gar keinen Täter gab.
Lento schrieb:Offensichtlich haben es auch die Ermittler nicht geschafft, wirklich Alternativtäter auszuschließen. Sie behaupten es nicht mal. Denn dazu notwendig wäre erstmal eine komplette Offenlegung der gesamten Ermittlungsarbeit.Einer der Ermittler hat doch im Prozess ausgesagt, dass im Laufe der Ermittlungen mehr als 20 Personen als "von besonderem Interesse" im Fokus der Polizei standen, ich meine, dass von 26 Stück die Rede war.
Lento schrieb:Der vermeintliche Tatort war nicht mal auf dem Weg nachhause, er hätte einen Umweg laufen müssen, wirklich Spuren von ihm gibt es weder an dem Opfer noch am vermeintlichen Tatort.Das ist ja gerade eines der Probleme des Tatverdächtigen, weil genau das eben ein Indiz für seine Täterschaft ist.
Fridolin31 schrieb:Welche Behauptung hältst du denn für nicht überprüfbar? Haben die Verteidiger des Angeklagten aktuell noch eine weitere Person in Verdacht oder werfen diese den Ermittlern bzw. dem Gericht vor, dass irgendeiner Spur, die auf einen Dritten hindeutet, nicht hinreichend nachgegangen wurde.Du selber hast vorhin eine Reihe von Behauptungen aufgestellt. Und ich habe Dich konkret gefragt, wie wären die überprüfbar. Was würde die Verteidigung/Gericht dann konkret benötigen. Ich denke, wenn Du Dir das mal überlegst, dann ist eine Alternativtäter niemals auszuschließen. Denn da müsste man genaugenommen jeden Bürger dort in der gleichen Weise untersuchen, genaugenommen in die gleiche Lage versetzen. Denn die sarkastische Bemerkung (welche Du unbedingt als Geständnis sehen willst) ist mit hoher Wahrscheinlichkeit aus der Situation entstanden. Und zusätzlich müsste es dann irrende Zeugen geben, ein Ding der Unmöglcihkeit.
CharliesEngel schrieb:Schöffen unterliegen einer Verschwiegenheit während und über das Ende des Prozesses und über das Ende ihrer Amtstätigkeit hinaus, gerade auch zu den Details der Beratung zum Urteil.Ist mir bekannt. Das war auch nicht mein Punkt. Sondern der: Oft wissen Familie, Freunde und Kollegen (und ich meinte ausdrücklich dieses Umfeld, nicht soziale Medien), dass der oder die Betreffende Schöffe ist. Kollegen wisse es dann, wenn sie, während der als Schöffe Tätige zur Sitzung ist, den Betreffenden vertreten müssen.
cododerdritte schrieb:Er wurde um den Tatzeitpunkt in der Nähe des Tatortes gesehen, obwohl diese Stelle nicht auf seinem Nachhauseweg lagen. Von der Lokalisation macht es eben auch keine Sinn, dass mit einer "Zusatzrunde" zu erklären, die er eingelegt hat, anstatt auf direktem Weg nach Hause zu joggen.Könntest Du genau zu diesem Punkt endlich eine verlässliche Quelle liefern. Dann wären allen geholfen. Nenne die Definition des "Bereichs" von der z.B. Holderle spricht.
cododerdritte schrieb:Solche Widersprüche und Auffälligkeiten haben sich bei den anderen Personen eben nicht ergeben. Ein Großteil wird sich durch ein Alibi entlastet haben, andere konnten Widersprüche vielleicht bei einer zweiten Befragung ausräumen oder erklären, aber von denen hat eben keiner Täterwissen offenbart, noch Spaß Geständnisse abgelegt.Könntest Du dazu einen Nachweis liefern? So ist und bleibt es eine reine Behauptung, für die in der Verhandlung der StA die Beweislast hat, falls er einen Alternativtäter ausschließt.
Lento schrieb:Dieser Fall ist in Wirklichkeit einer der schwierigsten in letzter Zeit, hier gibt es eine Vielzahl von AlternativtäternBei aller Wertschätzung: Kannst Du das näher erläutern?
Andante schrieb:CharliesEngel schrieb:Gegen Druck hilft nur Bewegung.
Schöffen unterliegen einer Verschwiegenheit während und über das Ende des Prozesses und über das Ende ihrer Amtstätigkeit hinaus, gerade auch zu den Details der Beratung zum Urteil.
Ist mir bekannt. Das war auch nicht mein Punkt. Sondern der: Oft wissen Familie, Freunde und Kollegen (und ich meinte ausdrücklich dieses Umfeld, nicht soziale Medien), dass der oder die Betreffende Schöffe ist. Kollegen wisse es dann, wenn sie, während der als Schöffe Tätige zur Sitzung ist, den Betreffenden vertreten müssen.
Das genannte engere Umfeld weiß oft auch, wenn der Betreffende in einem spektakulären Prozess sitzt. Und sie bekommen mit, wenn am Ende eine Verurteilung erfolgt, weil das entsprechende Urteil nämlich in öffentlicher Verhandlung verkündet wird.
Und wenn nun vorher in den Medien sehr oft und sehr laut für die Unschuld des Angeklagten getrommelt worden war, kann das engere Umfeld des Schöffen mit Unverständnis darauf reagieren, dass (trotzdem) eine Verurteilung erfolgte, und es kann dem Schöffen vorwurfsvollen Fragen stellen, wieso er dazu überhaupt kaum, einen doch so offensichtlich Unschuldigen zu verurteilen. Ich kann mir vorstellen, dass mancher Schöffe sich so einer Situation ungern ausgesetzt sehen würde.
Tiergarten schrieb:Oder kommt als Alternativtäter eigentlich jeder in Betracht, der für den Tatzeitpunkt nicht hieb- und stichfest belegen kann, dass er (aufgrund eines Alibis zum Beispiel) als Verdächtiger ausscheidet?Ja, letztlich ist es so. Und dieser Nachweis müsste auch von der Verteidigung angreifbar sein. Das ist eben das Problem in diesem Fall.