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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

11.388 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

13.06.2024 um 11:34
Zitat von ManateeManatee schrieb:Was denn nun, 4 Wochen oder einen Monat?
Sonst hast du keine Sorgen bzw. Anmerkungen, die den Sachverhalt erklären?
Zitat von quecksilber0quecksilber0 schrieb:Hier ein Ausschnitt einem Online-Bericht.
den man wo vollständig nachlesen kann?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

13.06.2024 um 11:35
Zitat von emzemz schrieb:den man wo vollständig nachlesen kann?
Habe ich in meinem Beitrag verlinkt! Unter den Zitaten. ;-)


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

13.06.2024 um 11:44
Zitat von ManateeManatee schrieb:Was denn nun, 4 Wochen oder einen Monat?
§ 345 (1) StPO: 1 Monat

P.S.: Wir sind hier nicht Deine Servicedienstleister. Wenn Dir so Kleinigkeiten, wie die Frage, ob die Frist nun 4 Wochen oder 1 Monat beträgt, wirklich wichtig sein sollten, dann schaffst Du es beim nächsten Mal sicher auch selber, mal in der StPO nachzuschauen.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

13.06.2024 um 15:17
Zitat von emzemz schrieb:Das Urteil ist wegen der Revision nicht rechtskräftig.
Also ist auszuschließen, dass es veröffentlicht wurde.
Zitat von TatsachenTreueTatsachenTreue schrieb:Warum hälost Du das für ausgeschlossen? Kennst Du einem Grund oder eine Rechtsgrundlage für eine solche Nicht-Veröffentlichung?
Da von Dir leider nichts dazu kam, habe ich mal selber nach Quellen zu Deiner Annahme gesucht. Und welche gefunden. Zur exakt gegenteiligen Annahme.
Mit dieser Position ist das OVG Thüringen in Karlsruhe komplett durchgefallen. Vor allem in Strafverfahren, wo es um die staatliche Sanktionsgewalt geht, übe die Presse eine Kontrollfunktion aus, die einen umfassenden Informationsanspruch rechtfertige. Es gebe sehr wohl grundsätzlich einen Anspruch der Medienvertreter, Gerichtsurteile in anonymisierter Form zur Verfügung gestellt zu bekommen, so die 3. Kammer des Ersten Senats. Sie verweist dabei auf den Grundsatz der Öffentlichkeit von Gerichtsverfahren und auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 1997, in der das BVerwG der Praxis, die Veröffentlichung den Richtern als “Privatleute” zu überlassen und so Veröffentlichungsmonopole bestimmter Verlage zu fördern, ein Ende bereitet hatte. Die Medien, so die Kammer, hätten bei der Veröffentlichung natürlich bestimmte Sorgfaltspflichten zu beachten, aber das falle in ihre eigene Verantwortung, nicht in die der Gerichte.
Quelle: https://verfassungsblog.de/oeffentlichkeit-hat-ein-recht-gerichtsurteile-zu-lesen/

Hiernach sind nach höchstrichterlicher Rechtstprechung Urteile in Strafverfahren grundsätzlich zu veröffentlichen bzw. an die Presse herauszugeben.
Der Senat bekräftigt die Rechtsprechung des BVerfG und stellt klar, dass das auch für Urteile und Beschlüsse gilt, die noch nicht rechtskräftig sind. Und er entwickelt die Vorgaben der Verfassungsrichter weiter: Auch Entscheidungen - wie der hier streitige Hinweisbeschluss -, die den Prozess nicht beenden, also auch nicht rechtskraftfähig sind und womöglich nicht einmal öffentlich verkündet werden, muss die Justiz in aller Regel herausgeben.
Quelle: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bgh-hzivilgerichte-muessen-urteile-anonymisiert-veroeffentlichen/
Mit Senat ist hier einer der Senate des BGH gemeint. Das Urteil zeigt, dass auch nicht rechtskräftige Entscheidungen grundsätzlich zu veröffentlichen sind. Selbst dann, wenn nicht öffentlich verkündet.

Es handelt sich hierbei zwar um eine Entscheidung in einem Zivilverfahren, doch es wird die Übertragbarkeit auf Strafverfahren angenommen:
Für Martin W. Huff setzt der BGH mit dieser klaren Definition eines faktisch voraussetzungslosen Anspruchs die Linie der Transparenz bei der Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen fort, die sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch das Bundesverwaltungsgericht begonnen haben. "Der Bürger und alle anderen Interessierten haben einen Anspruch darauf, gerichtliche Entscheidungen in anonymisierter Form zu erhalten, damit sie sich mit der Rechtsprechung auseinandersetzen können. Der Versuch der Bank, dies zu verhindern, ist zu Recht gescheitert."

Der Presse- und Medienrechtler hält es für nicht nur möglich, sondern sogar für zwingend, die Entscheidung auch auf andere Rechtsgebiete und Gerichtsbarkeiten anzuwenden. "Die vom BGH aufgestellten Grundsätze sind eins zu eins übertragbar. Auch in Strafsachen ist die Herausgabe einer geschwärzten Urteilsabschrift nicht nach den Regeln der Akteneinsicht zu beurteilen. Sie verletzt niemandes Rechte –und auch gegenüber Verwaltungsgerichten kann sich nun jeder auf die Entscheidung des BGH berufen, wenn er Informationen über ein Bauplanungsverfahren oder die Erteilung einer Gaststättenerlaubnis haben möchte".
Quelle: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bgh-hzivilgerichte-muessen-urteile-anonymisiert-veroeffentlichen/
Zitat von quecksilber0quecksilber0 schrieb:Ein reiner Indizienprozess ist auch meiner Meinung nach eine ganz schwierige Sache...
Ich finde Gerichtsentscheidungen allerseltenst wirklich trivial. Und Indizienprozesse so besonders nun auch nicht, denn auch Geständnisse sind bspw. nur Indizien. 100% Sachbeweise, bei der es aus gar keiner Perspektive/Sichtweise überhaupt gar keine auch nur irgendwie denkbare Zweifel gibt, sind wohl die Ausnahme. Urteile, die sich nur auf solche Beweise stützen können, dürften nach meiner Vermutung noch seltener sein. Es geht am Ende darum, dass das Gericht hinreichend sicher von der Schuld des Angeklagten überzeugt ist und keine vernünftigen Zweifel an seiner Tätereigenschaft hat.
Zitat von ManateeManatee schrieb:Was denn nun, 4 Wochen oder einen Monat?
Zitat von emzemz schrieb:Sonst hast du keine Sorgen bzw. Anmerkungen, die den Sachverhalt erklären?
Sehe nicht, dass Sorgen erkennbar wären. Nur das Interesse an Präzision. Denn bei Fristen machen 4 Wochen vs. einem Monat bei den unterschiedlichen langen Monaten durchaus einen Unterschied. Und gerade bei Gerichtsfragen kommt es bei Fristen sehr exakt an, wann etwas einging. Da geht es mitunter nicht nur um den Tag, sondern um Minuten an (bei Einwurf Frist-Briefkasten mit automatischer Erfassung der Einwurfzeit oder dem Eingang E-Mail/Fax, diese neumodische besondere Anwalts-Mail-Geschichte beA).


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

13.06.2024 um 15:54
Zitat von TatsachenTreueTatsachenTreue schrieb:Das Urteil zeigt, dass auch nicht rechtskräftige Entscheidungen grundsätzlich zu veröffentlichen sind. Selbst dann, wenn nicht öffentlich verkündet.

Es handelt sich hierbei zwar um eine Entscheidung in einem Zivilverfahren, doch es wird die Übertragbarkeit auf Strafverfahren angenommen:
Dann sollte es dir doch ein Leichtes sein, eine Veröffentlichung dieses Urteils zu erreichen.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

19.06.2024 um 06:29
Zitat von TatsachenTreueTatsachenTreue schrieb am 13.06.2024:Das Urteil zeigt, dass auch nicht rechtskräftige Entscheidungen grundsätzlich zu veröffentlichen sind. Selbst dann, wenn nicht öffentlich verkündet.
Gemeint ist wohl nur, dass das anonymisierte Urteil auf entsprechenden Antrag an die Presse heraus zu geben ist. Presse die solche Anträge stellt (also nicht juristische Fachverlage etc) wird kein 200 Seiten Urteil irgendwo drucken, allenfalls Passagen zitieren. Interessant finde ich immer, den kompletten Urteilstext zu lesen, leider kommt man selten in den Genuss (schon gar nicht vor Rechtskraft). Das Gericht wird sich jedenfalls hüten, den Text vollständig zu veröffentlichen solange noch die Revision läuft, damit er schonmal vorläufig von allen Seiten zerpflückt werden kann.

Manchmal - aber selten - gehört es ggf zur Strategie der Verteidigung Urteile zwecks Dokumentation zu veröffentlichen.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

20.06.2024 um 21:13
Unser guter alter Bekannter Peter Dürr hat mal wieder ein Interview gegeben.
Zum Ablauf der Revision, mit zeitlichen Einschätzungen und den Chancen.

Spoiler
Mit welchem Ausgang rechnen Sie?

Dürr: Zum jetzigen Zeitpunkt liegt die Revisionsbegründung ja noch nicht vor, aber chancenlos ist der Antrag auf Aufhebung des Urteils sicher nicht.


Quelle: https://www.merkur.de/bayern/im-chiemgau-revision-im-hanna-mordprozess-landgericht-traunstein-bundesgerichtshof-aschau-93135632.html


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20.06.2024 um 22:20
Revisionen mögen in diesem Fall wie generell offensichtlich nie ganz chancenlos sein, aber eine echte Chance sieht m.E. anders aus:
Wie vielen Revisionsanträgen wird eigentlich stattgegeben?

Peter Dürr: Das sind deutlich unter zehn, eher sogar unter fünf Prozent. Das ist auch richtig so. Der Bundesgerichtshof ist schließlich eine Korrekturinstanz, die nur eingreift, wenn in der Tatsacheninstanz Fehler passiert sind. Und dabei geht es um reine Verfahrensfehler, nicht um eine Neubewertung der Beweise. Daher sind erfolgreiche Revisionen ähnlich selten wie Freisprüche. Die Staatsanwaltschaft klagt ja schließlich auch nur dann an, wenn sie ziemlich sicher ist, dass am Ende eine Verurteilung rauskommt.
Quelle: https://www.merkur.de/bayern/im-chiemgau-revision-im-hanna-mordprozess-landgericht-traunstein-bundesgerichtshof-aschau-93135632.html


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29.07.2024 um 12:42
Die Begründung der Revision auf ca. 1.700 Seiten wurde letzte Woche eingereicht.
25.07.24"Hanna-Prozess": Revisions-Unterlagen eingereicht© BAYERNWELLE

Traunstein / Aschau - (...)

Die Verteidigung des jungen Mannes will dieses Urteil aber anfechten und hat jetzt offiziell Revision eingereicht. Auf etwa 1.700 Seiten begründen die Anwälte, warum das Urteil aus ihrer Sicht so nicht stehenbleiben kann. Sie kritisieren vor allem, dass das Gericht Beweisanträge der Verteidigung abgelehnt habe.
Quelle: https://www.bayernwelle.de/chiemgau-und-rupertiwinkel/hanna-prozess-revisions-unterlagen-eingereicht


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29.07.2024 um 18:58
Das Landgericht Traunstein hat schon am 12.06.24 bekanntgegeben, dass die schriftlichen Urteilsgründe vorliegen.
Das schriftliche Urteil der 2.Jugendkammer unter dem Vorsitz von Jacqueline
Aßbichler umfasst 289 Seiten.
Quelle: https://www.justiz.bayern.de/media/images/behoerden-und-gerichte/landgerichte/traunstein/pressemitteilung_vom_12.06.2024_in_dem_verfahren_gegen_sebastian_t._wegen_mordes__eiskeller-fall_.pdf

In der Pressemitteilung wird auch bestätigt, dass Sebastian T. Revision eingelegt hatte gegen das Urteil und dass die Revisionsbegründungsfrist einen Monat nach Zustellung des Urteils endet. Ich vermute daher, dass die Revisionsbegründung sozusagen auf den letzten Tag hin eingereicht wurde... ;)


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29.07.2024 um 19:02
Zitat von whoeverwhoever schrieb:Ich vermute daher, dass die Revisionsbegründung sozusagen auf den letzten Tag hin eingereicht wurde... ;)
Na für knapp 60 Seiten am Tag, darf ja auch ein bisschen Zeit anfallen 😉


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12.08.2024 um 08:32
Das Team der Verteidigung scheint nun ein Duo zu sein:
Die Münchner Anwältin hat Revision des Mord-Urteils gegen ihren Mandanten, Metallbau-Azubi Sebastian T. (21), beantragt – und nun zusammen mit ihrem Hamburger Kollegen Yves Georg die Begründung eingereicht.
Quelle: https://m.bild.de/regional/muenchen/revision-im-eiskeller-mord-darum-pocht-hannas-killer-auf-seine-unschuld-66aa05b0c3cfd352dfe74783?t_ref=https%3A%2F%2Fm.bild.de%2F

Dr. Yves Georg ist Partner in der Kanzlei Schwenn Kruse Georg, Hamburg.


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12.08.2024 um 09:25
Auch die mit dem Fall betraute Rechtsmedizinerin hatte einen Unfall nicht ausgeschlossen, argumentiert die Verteidigerin. Das Gericht hatte einen Hydromechaniker hinzugezogen. Es sollte geprüft werden, ob das Verletzungsbild auch durch Treibe-Verletzungen erklärbar sei. Doch als der Strömungs-Experte aussagte, war die Rechtsmedizinerin nicht zugegen.
Quelle: https://m.bild.de/regional/muenchen/revision-im-eiskeller-mord-darum-pocht-hannas-killer-auf-seine-unschuld-66aa05b0c3cfd352dfe74783?t_ref=https%3A%2F%2Fm.bild.de%2F

Das war ja damals auch ein Kritikpunkt.
Ich bin sehr gespannt was Fr. Rick noch hervorbringen wird.


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12.08.2024 um 18:59
Zitat von CharliesEngelCharliesEngel schrieb:Dr. Yves Georg ist Partner in der Kanzlei Schwenn Kruse Georg, Hamburg.
Auffällig ist, dass Strate hier wohl nicht dabei ist, obwohl er durch seinen Besuch bei einem Prozesstag hoch gehandelt war.


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12.08.2024 um 19:07
Zitat von LanzaLanza schrieb:Auffällig ist, dass Strate hier wohl nicht dabei ist
Strate hat sich auf Wiederaufnahme Verfahren spezislisiert.
Der ist mittlerweile auch über 70 und wird sehr genau schauen, was er macht.
Ich hatte in irgendeinem Thread mal ein Interview mit ihm verlinkt, da sagt er, dass er regelmäßig zahlreiche Anfragen bzgl Wiederaufnahmeverfahren bekommt.
Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, sagt er sinngemäß, dass ihn ein neuer Auftrag schon wirklich fesseln muss, eine juristische Herausforderung darstellen muss.
Ich denke ein simpler Revisionsantrag interessiert ihn einfach nicht sonderlich.


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17.12.2024 um 20:04
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Es geht nicht darum, dass er dem Urteil nicht "glaubt", sondern dass nach seiner Rechtsauffassung das Urteil möglicherweise rechtsfehlerhaft zu Stande gekommen ist.
Für solche Fälle steht das Rechtsmittel der Revision zur Verfügung.
Das ist rin gsnz normaler juristischer Vorgang.
Schön, dass Du das Rechtsmittel des Beantragen einer Revision begrüßt


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17.12.2024 um 20:19
Zitat von LanzaLanza schrieb:Schön, dass Du das Rechtsmittel des Beantragen einer Revision begrüßt
Von begrüßen steht da nichts.
Es ist ein rechtsstaatliches Instrument.
Das ist anzuerkennen.
Grundsätzlich und in jedem einzelnen Fall.
Ob ich das in jedem Fall "begrüße" steht auf einem anderen Blatt.
Dazu habe ich mich auch nicht geäußert.
Unschön allerdings, dass du meinen Beitrag aus einem anderen Thread hier rüber ziehst, nur um meine Aussagen dort drüben hier zu instrumentalisieren.

Warum ich eine Revision in diesem Fall hier kritisch sehe, hatte ich hier geschrieben.


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17.12.2024 um 20:31
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Unschön allerdings, dass du meinen Beitrag aus einem anderen Thread hier rüber ziehst, nur um meine Aussagen dort drüben hier zu instrumentalisieren
Eine Antwort war meine Intention. Und wenn die in einen anderen Thread besser passt, lande ich da. Threadübergreifend wird manchmal mWn sogar forciert.

Und hier steht ja für das neue Jahr die Entscheidung der Revision aus.

Und, dass diese notwendig ist (zumindest die Überprüfung) hatte ich auch geschrieben.

Und weil du andere schon gefragt hast. Nichts persönliches. Nur Thema Revision.

Und, dass dies ein ganz legitimes Mittel ist, hast du ja nun dargelegt.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

17.12.2024 um 21:05
Zitat von LanzaLanza schrieb:Und weil du andere schon gefragt hast. Nichts persönliches.
Ich hab dich aber nicht gefragt.
Ich hab nicht mal drüber nachgedacht.
Zitat von LanzaLanza schrieb:Und, dass dies ein ganz legitimes Mittel ist, hast du ja nun dargelegt.
Das stand nie zur Debatte.
Lies das doch gerne nach, was ich dazu geschrieben hatte.
Dass es ein legitimes Mittel ist, bedeutet nun einmal nicht zwangsläufig, dass es dem Verurteilten auch nützt.


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17.12.2024 um 22:29
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Warum ich eine Revision in diesem Fall hier kritisch sehe, hatte ich hier geschrieben.
Wo hast du das geschrieben, sehe ich gar nicht auf Anhieb.

Ohne in die Diskussion einsteigen zu wollen, aber finde ich ganz interessant.

Mir persönlich würde eigentlich kein Fall einfallen, wo ich es nicht begründen würde. Selbst wenn ich von einer Schuld überzeugt bin. Ist ja für alle Beteiligten besser. Wäre ja furchtbar wenn es nur eine Instanz gäbe.

Zumindest im Strafrecht und ab dem Landgericht. Im Zivilrecht finde ich es teilweise ungünstig geregelt und im Strafrecht manchmal befremdlich, wenn es Berufungen von Verfahren am Amtsgericht sind, dass die Strafen gefühlt immer gedrückt werden. Wobei, selbst da, könnte ich mir vorstellen, dass vllt manche Amtsrichter zu Drakonische Strafen bei manchen Delikten aussprechen.


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