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Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

1.990 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Dortmund, 2022, Erschossen ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

17.12.2024 um 15:18
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Das zeigt wohl, dass eine gefährliches Bild gezeichnet wurde,
nö, das zeigt es nicht unbedingt. Das wurde dann ggf. daraus, weil Messer, Flüchtling, psychischer Ausnahmezustand, Dortmund Nordstadt
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Die Bezeichnung mit Pfefferspray übergossen zeigt zumindest das Bild was sich über die Polizei bildet. Ein Übermäßiger Einsatz des Sprays kann nicht bestritten werden, aber selbst übermäßiger einsatz kann wohl bildlich noch getoppt werden wie ich lese.
so wurde es beschrieben, der Einsatzleiter sagte
"Vorrücken und einpfeffern. Das volle Programm. Die ganze Flasche"
Quelle: https://www.t-online.de/region/dortmund/id_100139168/dortmund-toedliche-schuesse-auf-mouhamed-drame-neue-funkspruch-details.html
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Die Revision zeigt aber, dass der in Revision geht den Zeugen und/oder dem Urteil nicht glaubt.
die Staatsanwaltschaft legte Revision ein. Weil sie mit dem Urteil, den Einsatzleiter betreffend, nicht zufrieden war. Für sie hätte er nicht freigesprochen werden sollen. Zurecht, wie ich persönlich finde.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Und ja die Polizei muss sich selbstverständlich an Recht und Gesetz halten, Sie vertreten dieses ja! Nur wer will Recht und Gesetz vertreten, wenn er bei Extremsituation 5 mal überlegen muss sich selbst zu verteidigen um nicht von dem Staat für den man für Recht und Gesetz einsteht und dieses verteidigt, dann verklagt zu werden.
das darf aber auch nicht dazu führen, dass die Polizei über dem Gesetz steht und unnötige Gewalt nicht entsprechend angeklagt werden sollte.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Aber dieses Verständnis ist doch voll begründet. Das ist begründet bei Polizei, Feuerwehr und allen Arten vor Notfall und Rettungskräften. Es sind Extremsituationen. Und wenn Vorsatz vorliegt, dann ist das deutlich, dann sind die Gerichte auch in der Lage gerecht Urteile zu sprechen.
deswegen kommt es ja auch fast nie zu Anklagen.....oder sie enden mit Freisprüchen.....weil die Polizei quasi nie Fehler macht..... :troll:


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Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

17.12.2024 um 15:24
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Da missverstehst du mich. Ich meinte nicht, dass die Polizei Recht hat wild rum zuschießen. Ich meine die Polizei soll und darf sich immer selbst schützen. Da Grundproblem des Falls lag wohl nicht an der Polizei, sondern an dem Zustand des Opfers. Hier hätte wohl ein psychologischer Profi gerufen werden können/sollen in Schutzbegleitung der Polizei.
Das Problem war jedoch, das laut Gericht die Bedrohungssituation nicht vorlag.

Aus meiner Sicht durch den viel zu geringen Sicherheitsabstand (3m), für den die Polizisten SELBER verantwortlich waren, war ihnen das in der Hektik und der vermeintlichen möglichen Gefahr nicht erkennbar.

Wie gesagt, das Gericht selber spricht von Notwehrirrtum. Notwehr war es eben nicht.

Das Problem lag in Wirklichkeit an den mangelhaften Einsatz.


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Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

17.12.2024 um 15:26
@gagitsch
so hier noch ein paar Infos:
Studie / Übermäßige polizeiliche Gewaltanwendungen werden nur selten aufgearbeitet
Quelle: https://aktuelles.uni-frankfurt.de/forschung/studie-uebermaessige-polizeiliche-gewaltanwendungen-werden-nur-selten-aufgearbeitet/
Strafverfahren zu Verdachtsfällen rechtswidriger polizeilicher Gewalt werden außerdem zu über 90 Prozent von den Staatsanwaltschaften eingestellt, nur in etwa 2 Prozent der Fälle wird Anklage erhoben. Strukturelle Besonderheiten dieser Verfahren sind unter anderem, dass es für Polizeibeamt*innen herausfordernd sein kann, Kolleg*innen zu belasten. Für die zuständigen Staatsanwält*innen erweist sich angesichts der alltäglichen engen Zusammenarbeit mit der Polizei eine unvoreingenommene Herangehensweise an solche Verfahren als schwierig. Das kann auch zu Vorannahmen über die Betroffenen polizeilicher Gewalt führen, deren Glaubwürdigkeit infolgedessen geringer erscheint, so die Verfasser*innen der Studie. Diese Aspekte sind von besonderer Bedeutung, weil einschlägige Verfahren oft von einer schwierigen Beweislage gekennzeichnet sind: „Häufig steht die Aussage der Betroffenen denen der einsatzbeteiligten Polizeibeamt*innen gegenüber und es fehlt an weiteren Beweismitteln“, so Singelnstein.

Als ein zentrales Ergebnis der Studie hält das Forschungsteam fest: „In den auf eine polizeiliche Gewaltanwendung folgenden Auseinandersetzungen um die Bewertung der Gewalt in Gesellschaft und Justiz erweist sich die polizeiliche Deutungsweise angesichts dieser Umstände als besonders durchsetzungsfähig und dokumentiert so die besondere Definitionsmacht der Polizei.“
Quelle: s.o.


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17.12.2024 um 15:54
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:nö, das zeigt es nicht unbedingt. Das wurde dann ggf. daraus, weil Messer, Flüchtling, psychischer Ausnahmezustand, Dortmund Nordstadt
Also nicht auszuschließen. Die Polizei hat da jedenfalls kein Bild gebastelt, sondern wurde gerufen wegen diesem Eindruck. Und der Eindruck muss wohl gefährlich gewesen sein, sonst wäre die Polizei nicht so angerückt, inkl Stress und Adrenalin....
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:so wurde es beschrieben, der Einsatzleiter sagte
"Vorrücken und einpfeffern. Das volle Programm. Die ganze Flasche"
Das ist harsch, das ist nicht in Ordnung. Relativierend wäre aber auch hier zu betrachten, welcher potenziellen Gefahr die Polizisten ausgesetzt waren? Hatte der vermeintliche Gefährder da noch da Messer in der Hand oder nicht? hatte er sich hektisch oder aggressiv verhalten? Alles im Moment der Entscheidung des Einsatzleiters?

Ich meine, hier kann keine pauschal sagen es war falsch oder richtig, übertrieben oder sonst was. Hier geht es teilweise um Reaktion und Aktion innerhalb von Sekunden.

Und hier ist der Mensch die größte Gefahr für Fehler und Fehleinschätzung.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:die Staatsanwaltschaft legte Revision ein. Weil sie mit dem Urteil, den Einsatzleiter betreffend, nicht zufrieden war. Für sie hätte er nicht freigesprochen werden sollen. Zurecht, wie ich persönlich finde.
Wie du das findest werte ich gar nicht, da ich das Urteil mit all seine Fassetten ach nicht kenne. Es wird, so wie bei sehr vielen Urteilen, immer Unstimmigkeiten und unterschiedliche Auffassungen geben.

Der Staatsanwalt wird sich nur genau überlegen müssen wie stark er gegen die Menschen vorgeht, die zur Rechtssicherung sich in die Schussbahn stellen und er sitzt hinterm Schreibtisch und wälzt Akten.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:das darf aber auch nicht dazu führen, dass die Polizei über dem Gesetz steht und unnötige Gewalt nicht entsprechend angeklagt werden sollte.
Da bin ich voll bei dir. Unnötige Gewalt darf es nicht geben und wenn es diese gibt, dann muss es verfolgt werden. Wer definiert jetzt wann was nötig und unnötig ist? Das wäre jetzt die Frage. Die Polizei wird auch zum Personen- oder Selbstschutz eine andere Sichtweise haben als Täter oder fernab und später entscheidende Beamt oder Richter/Anwälte. Mir fällt nicht ein, wie die Sichtweisen gleich gezogen werden können.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:deswegen kommt es ja auch fast nie zu Anklagen.....oder sie enden mit Freisprüchen.....weil die Polizei quasi nie Fehler macht.....
Nie Fehler ist Quatsch. Es kommt doch wie schon mehrfach gesagt auf Einzelfälle und die speziellen Umstände an. Zu sagen die Polizei hat eine quasi vollen Gewaltspielraum ist doch nicht richtig.
Zitat von LentoLento schrieb:Wie gesagt, das Gericht selber spricht von Notwehrirrtum. Notwehr war es eben nicht.

Das Problem lag in Wirklichkeit an den mangelhaften Einsatz.
Das der Einsatz nicht gut lief ist im nachhinein klar. Leider mit dramatischen Folgen :/

Das Thema Notwehrirrtum ist aber das was ich berücksichtigt wissen mag, und zum Glück ist das durch das Gericht benannt worden.


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Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

17.12.2024 um 16:01
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Die Polizei hat da jedenfalls kein Bild gebastelt, sondern wurde gerufen wegen diesem Eindruck.
äh nein, ich schrieb, das wurde ggf. dann daraus. Aus einem Notruf, weil um Hilfe gebeten wurde, einen suizidgefährdeten Jugendlichen betreffend
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Das ist harsch, das ist nicht in Ordnung. Relativierend wäre aber auch hier zu betrachten, welcher potenziellen Gefahr die Polizisten ausgesetzt waren?
zu dem Zeitpunkt? Keiner, die Lage war statisch.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Ich meine, hier kann keine pauschal sagen es war falsch oder richtig, übertrieben oder sonst was. Hier geht es teilweise um Reaktion und Aktion innerhalb von Sekunden.
also der Jugendliche bewegte sich nicht, reagierte nicht, hat also nicht irgendeine Reaktion auslösen können
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Der Staatsanwalt wird sich nur genau überlegen müssen wie stark er gegen die Menschen vorgeht, die zur Rechtssicherung sich in die Schussbahn stellen und er sitzt hinterm Schreibtisch und wälzt Akten.
und DAS zum Beispiel finde ich eine vollkommen falsche Sichtweise. Der Staatsanwalt muss auch da so vorgehen, wie bei allen anderen Fällen.


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Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

17.12.2024 um 19:43
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Dennoch gibt es Revision, dass kann man dann als Pranger deuten, denn hier wird die Unschuld bezweifelt und die Schuld unterstellt, trotz Urteil.
Nein, eine Revision ist kein "Pranger", sondern ein rechtsstaatliches Instrument.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Die Revision zeigt aber, dass der in Revision geht den Zeugen und/oder dem Urteil nicht glaubt.
Der Staatsanwalt geht in Revision.
Es geht nicht darum, dass er dem Urteil nicht "glaubt", sondern dass nach seiner Rechtsauffassung das Urteil möglicherweise rechtsfehlerhaft zu Stande gekommen ist.
Für solche Fälle steht das Rechtsmittel der Revision zur Verfügung.
Das ist rin gsnz normaler juristischer Vorgang.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Dennoch lässt deine Argumentation jederzeit ein Klage und nicht nur eine Aufarbeitung zu.
Meine Argumentation orientiert sich an der geltenden Rechtsordnung. Nicht mehr und nicht weniger


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Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

17.12.2024 um 21:26
Zitat von canisrexcanisrex schrieb:Soviel dann zu "das sieht doch jeder, dass der mitte 20 war".
Spielt das eine konkrete Rolle für den Fall ?
Ist doch gleich für die Beurteilung in der Situation, ob bun ein 16jähriger oder ein 24 Jähriger anfgreift
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Ich vermute auch, die Info waren so wage, dass Begriffe/Worte wie Jugendeinrichtung, Messer, usw gefallen sind, was das Stresslevel schon ziemlich hochtriebt. Es geht hier nicht um eine normale PKW-Kontrolle an der Bundesstraße....
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Der Jugendliche war in einer Ecke, keine Gefahr für die Allgemeinheit, er konnte da nur in eine Richtung, auf die Beamten zu, als diese ihn mit Pfefferspray übergoßen hatten.
Aber er hat halt die Waffe, das Messer, nicht fallen lassen. Hätte er es vor seiner "Flucht nach vorne" fallen gelassen wäre wohl auch nicht auf ihn geschossen worden.
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Die Info war nicht vage. Es wurde alles abgefragt. Das ist auch so üblich, wenn man einen Notruf absetzt, dass unheimlich viele Nachfragen kommen, die für die Einschätzung notwendig sind.
Jeder, der mal, in Berlin den Polizeifunk abgehört hat, weis das es anders ist.
So wie auch in so vielen Reportagen, seriösen wie unseriösen dsargestellt.

Beispiel : "Einsatz in Jugendeinrichtung für Flüchtlinge. Jugendlicher mit Messer. Anrufer Betreuer, der nicht mehr klar kommt. Auf Eigensicherung ist unbedingt zu achten."

Viel mehr wird man nicht per Funk angeben aus gutem Grund.
1. Weil das eine subjektive Einschätzung der Leitstelle wäre., die nicht vor Ort ist und sich nur ein Bild aufgrund des, vom Anrufer geschilderten Sachverhaltes , bilden kann.
2. Die Einsatzlage kann sich inzwischen auch verändert haben.
Der Einsatzleiter muß die Lage vor Ort einschätzen.
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Ich finde an dieser Stelle dein Rechtsverständnis etwas befremdlich.
Es wurde ein Mensch getötet. Deshalb musst von amtswegen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden.
Das ist der rechtsstaatliche Weg.
Man kann doch nicht einfach sagen, weil die mutmasslichen Täter in diesem Fall Polizist:innen sind, verzichtet man auf ein rechtstaatliches Verfahren.
Da hast Du recht. Solche Fälle müssen unbedingtjuristisch untersucht werden.

Andererseits darf aber kein Staatsanwalt einen Prozess anstrengen, wenn mit einer Verurteilung nicht zu rechnen ist.
Deshalb wurden wohl schon so manche ähnliche Fälle eingestellt.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Offensichtlich ist die Situation entgleist in mehrfacher Hinsicht, nicht aus Absicht, wohl aber in Hektik und unter Adrenalin.
Ja, sehr tragische Verkettung unglücklicher Umstände und fehlender Kommunikatiuonsmöglichkeit.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Vor Ort stimme ich dir zu. Beim Ruf der Polizei zum Einsatzort ist dennoch wohl deutlich ein anderes Bild vorhanden gewesen, was dazu geführt hat dass 11 Beamte gekommen sind. Das zeigt wohl, dass eine gefährliches Bild gezeichnet wurde, und somit eine von vorhinein angespannte Situation herrschte.
Eben nur die Stichworte Jugendeinrichtung für Flüchtlinge Mann mit Messer ist im Spiel, Erzieher nicht mehr in der Lage Situation zu bewältigen.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:die Staatsanwaltschaft legte Revision ein. Weil sie mit dem Urteil, den Einsatzleiter betreffend, nicht zufrieden war. Für sie hätte er nicht freigesprochen werden sollen. Zurecht, wie ich persönlich finde.
Kann ich gut verstehen Deine Meinung
Obwohl ich da eher nicht der Meinung bin, das in der Revision anders entschieden
Zitat von LentoLento schrieb:Das Problem war jedoch, das laut Gericht die Bedrohungssituation nicht vorlag.
Da kommt es ja nicht drauf an in dem Fall.
Notfallirrtum wird ja vom Gericht angenommen.
Man kann ja nicht erst warten bis zugestochen wird.
Die Beamten mussten von einem Angriff ausgehen , das ist der Punkt
Zitat von LentoLento schrieb:Aus meiner Sicht durch den viel zu geringen Sicherheitsabstand (3m), für den die Polizisten SELBER verantwortlich waren, war ihnen das in der Hektik und der vermeintlichen möglichen Gefahr nicht erkennbar.
Ich höre immer von zu geringem Sicherheitsabstand.
Dies allerdings wurde vom Gericht m.E. nicht als Pflichtwidrig angenommen.
Das war doch ein Innenhof ?
Wieviel Platz war da überhaupt ?
Wäre überhaupt Platz zum Ausweichen nach hinten ?
Ist man vielleicht in der Dynamik der Situation zurückgewichen ?

Hat da jemand mal die Maße parat, oder eine Skizze, woraus man den richtigen oder falschen Abstand einschätzen kann wo das steht


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Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

17.12.2024 um 22:01
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Ist doch gleich für die Beurteilung in der Situation, ob bun ein 16jähriger oder ein 24 Jähriger anfgreift
Das Opfer hat nicht angegriffen, sondern saß ruhig in der Ecke, als man beschloss, Pfefferspray ("volle Ladung") einzusetzen. Zu diesem Zeitpunkt bestand noch keinerlei Fremdgefahr. In die haben sich die Beamten dann erst geglaubt zu begeben. Da die Beamten eine Notwehrlage irrig annahmen, sind sie irrig von einem Angriff ausgegangen. Einen Angriff, den es objektiv nicht gegeben hat.

Für Jugendliche (v.a. zwischen 14 und 18) gibt es zudem viele Sondervorschriften im Recht. Auch in den Polizeigesetzen. Insofern ist das rechtliche Alter durchaus von Belang.
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Aber er hat halt die Waffe, das Messer, nicht fallen lassen. Hätte er es vor seiner "Flucht nach vorne" fallen gelassen wäre wohl auch nicht auf ihn geschossen worden.
Es wurde so schnell geschossen, dass das alles rein hypothetisch ist. Und er hat die Waffe nicht fallen gelassen, weil er durch das Pfefferspray völlig verwirrt worden ist. Dann auch noch die Teaser, die angeblich nur 0,7 Sekunden vor der Schussabgabe (!!! - kann das stimmen???) abgefeuert worden sind. Wer soll da noch daran denken, ein Messer fallen zu lassen?
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Die Beamten mussten von einem Angriff ausgehen , das ist der Punkt
Sie mussten das auf Grundlage ihrer Vorstellung. Subjektiv. Nicht objektiv. Objektiv war kein Angriff gegeben. Nur ein Irrtum, ein vermeintlicher Angriff. Das ist elementar, wenn man das Urteil verstehen will.
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Ich höre immer von zu geringem Sicherheitsabstand.
Dies allerdings wurde vom Gericht m.E. nicht als Pflichtwidrig angenommen.
Die waren halt ohne Not viel zu nah dran. Da gilt keine 10-Meter-Regel, hängt ja von Ort und Situation ab. Vermutlich, weil das Opfer so ruhig war. Eine ganze Reihe der 11 (!) Polizisten war ja auch weiter weg, u.a. der Schütze.

Einerseits will man einen drohenden Suizid verhindern, muss man also ran an die Person. Andererseits will man sich vor etwaigen Aggressionen schützen, also muss man Distanz einhalten. Im Zweifel Distanz. Bringt sich die Person dann um und lässt sich das nicht verhindern, ist das dann gerechtfertigt. Niemand ist gezwungen zu helfen, wenn er sein eigenes Leben in Gefahr bringt.

Wenn man bei psychatrischen Notfällen Fremdgefährdung befürchtet, dann ist im "zivilen" Leben Distanz angesagt. Einen sicheren Abstand herstellen, Ausweichmöglichkeiten haben und ggf. Helfer im Hintergrund. Im Zweifel flüchten. Und reden, beruhigen, auf Zeit setzen. Wenn sich die gefährliche/gefährdete Person nicht mehr bedroht und unter Druck gesetzt fühlt, beruhigt sie sich zumeist. Zudem sind Menschen in psychischen Ausnahmesituationen bei Weitem nicht so gefährlich, wie gemeinhin gedacht wird.

Das ist für die Annahme eines Irrtums irrelevant, ob da pflichtwidrig gehandelt wurde. Hätten wir eine pure Notwehrprovokation, wäre das zu berücksichtigen. Da aber nach Ansicht des Gerichts überhaupt keine Notwehrlage gegeben war, sondern ein Angriff irrig angenommen wurde, spielt das keine Rolle.

M.a.W.: Mache ich alles falsch und verursache eine Situation, von der ich irrtümlich annehmen darf, ich dürfe mich verteidigen, dann spielen die Fehler strafrechtlich keine Rolle. Wer das nicht versteht, ist sicher nicht alleine, aber das ist der "Move" den das Gericht macht und das ist strafrechtlich wohl auch so machbar.


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Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

17.12.2024 um 22:59
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Spielt das eine konkrete Rolle für den Fall ?
Ist doch gleich für die Beurteilung in der Situation, ob bun ein 16jähriger oder ein 24 Jähriger anfgreift
es macht einen Unterschied, ob man es mit einem Erwachsenen oder einem Jugendlichen zu tun hat.
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Aber er hat halt die Waffe, das Messer, nicht fallen lassen. Hätte er es vor seiner "Flucht nach vorne" fallen gelassen wäre wohl auch nicht auf ihn geschossen worden.
das hat auch niemand zu ihm gesagt, dass er das fallen lassen soll, ganz davon abgesehen, dass die Beamten selbst sagten, er hätte sie gar nicht wahrgenommen
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Beispiel : "Einsatz in Jugendeinrichtung für Flüchtlinge. Jugendlicher mit Messer. Anrufer Betreuer, der nicht mehr klar kommt. Auf Eigensicherung ist unbedingt zu achten."
das Beispiel passt nur nicht auf diesen Fall.
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Der Einsatzleiter muß die Lage vor Ort einschätzen.
ja und die hat er falsch eingeschätzt
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Andererseits darf aber kein Staatsanwalt einen Prozess anstrengen, wenn mit einer Verurteilung nicht zu rechnen ist.
Deshalb wurden wohl schon so manche ähnliche Fälle eingestellt.
tja, jetzt müsste man nur noch darüber nachdenken, warum es bei so manchen Fällen so ist, wenn es sich um die Polizei handelt....ich hatte einen link dazu gepostet, über eine Studie
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Eben nur die Stichworte Jugendeinrichtung für Flüchtlinge Mann mit Messer ist im Spiel, Erzieher nicht mehr in der Lage Situation zu bewältigen.
es handelte sich nicht um eine Jugendeinrichtung für Flüchtlinge
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Da kommt es ja nicht drauf an in dem Fall.
Notfallirrtum wird ja vom Gericht angenommen.
Man kann ja nicht erst warten bis zugestochen wird.
Die Beamten mussten von einem Angriff ausgehen , das ist der Punkt
nein, der Punkt ist, dass sie IRRTÜMLICH davon ausgingen
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Ich höre immer von zu geringem Sicherheitsabstand.
Dies allerdings wurde vom Gericht m.E. nicht als Pflichtwidrig angenommen.
Das war doch ein Innenhof ?
Wieviel Platz war da überhaupt ?
Wäre überhaupt Platz zum Ausweichen nach hinten ?
Ist man vielleicht in der Dynamik der Situation zurückgewichen ?

Hat da jemand mal die Maße parat, oder eine Skizze, woraus man den richtigen oder falschen Abstand einschätzen kann wo das steht
kannste alles hier im thread finden.....


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Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

17.12.2024 um 23:09
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:es macht einen Unterschied, ob man es mit einem Erwachsenen oder einem Jugendlichen zu tun hat.
Welchen jetzt genau?

Wo ist jetzt der genaue Unterschied zwischen 16 und z.b. 19 ?

Was wäre gewesen, wenn das Opfer 35 z.b. gewesen wäre?

Die Situation bleibt da doch gleich!?


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Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

17.12.2024 um 23:15
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Da kommt es ja nicht drauf an in dem Fall.
Notfallirrtum wird ja vom Gericht angenommen.
Man kann ja nicht erst warten bis zugestochen wird.
Darum geht es überhaupt nicht. Es wurden polizeiexterne Zeugen gehört und denen war offensichtlich klar, das von demjenigen keine Gefahr ausging. Das ist das Ergebnis der Verhandlungen und damit die aktuelle rechtliche Wahrheit. Die Beamten hätten das mit hoher Sicherheit genauso erkennen können, wenn sie ein größeren Sicherheitsabstand eingehalten hätten. Hatten sie nicht, die Beamten standen teilweise in einer Entfernung von gerade mal drei Metern, das war purer Leichtsinn fast schon Irre, was der Suizid-Gefährdete mit seinem Leben bezahlt hat.

Der Einsatzleiter wusste ganz genau, dass der Pfeffersprayeinsatz zu einem Entgegengehen auf die Polizisten führen konnte und dabei auch durchaus möglich war, dass er sich wehren wird. Denn genau deshalb wies er den Schützen an. Er hätte daher die übrigen Polizisten aus dem Bereich beordern müssen, hat er jedoch nicht.


Ich finde es schade, das Leute, die die Polizisten entschuldigen wollen, das einfach nicht sehen wollen. Die Beamten haben selbst die Situation geschaffen, dem Suizid-Gefährdete trifft keine Schuld.


Du reduzierst jedoch alles nur darauf, dass das Opfer ein Messer in der Hand hat. Dass er sich in einem psychischen Ausnahmezustand befand und daher nicht ansprechbar war, ignorierst Du. Die Art des Einsatzes war in Wirklichkeit bei dieser mangelhaften Einsatzplanung von vornherein ein Himmelsfahrtkommando.


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Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

17.12.2024 um 23:28
Zitat von LentoLento schrieb:Du reduzierst jedoch alles nur darauf, dass das Opfer ein Messer in der Hand hat. Dass er sich in einem psychischen Ausnahmezustand befand und daher nicht ansprechbar war, ignorierst Du.
Hm. Hier auch psychischer Ausnahmezustand und Messer:

https://www.br.de/nachrichten/bayern/polizei-erschiesst-frau-in-muenchen-neue-einzelheiten-bekannt,ULyouMa

War die Frau ansprechbar?


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gestern um 08:10
Ich habe jetzt mal eine Frage, die hier noch nicht gestellt wurde: Warum dürfen in einer Jugendeinrichtung junge Männer mit einem Messer rumhantieren - so, wie es Drame VOR dem tödlichen Vorfall passierte? Warum wurde ihm nicht da schon das Messer abgenommen? Und warum werden in einer Messerverbotszone, wie z. B. auf Weihnachtsmärkten, deutsche Rentner.mit Leibesvisitationen terrorisiert?

Youtube: Messerverbot – Sind Weihnachtsmärkte in RLP sicher? | Zur Sache! Rheinland-Pfalz
Messerverbot – Sind Weihnachtsmärkte in RLP sicher? | Zur Sache! Rheinland-Pfalz
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Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

gestern um 08:16
@HanniNanni
in Jugendeinrichtungen gibt es Küchen, wird gekocht, da gibt es auch Messer. Was soll die Frage überhaupt? Die Jugendlichen leben dort zu ihrem Schutz. Weil sie kein sicheres Zuhause haben.
Was hat die Situation auf Weihnachtsmärkten damit zu tun? Stimmungsmache?
Zitat von LanzaLanza schrieb:Welchen jetzt genau?
ein Jugendlicher ist nicht voll strafmündig, deshalb gibt es auch das Jugendstrafrecht und ein Jugendschutzgesetz.


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gestern um 08:16
Zitat von HanniNanniHanniNanni schrieb:Warum dürfen in einer Jugendeinrichtung junge Männer mit einem Messer rumhantieren - so, wie es Drame VOR dem tödlichen Vorfall passierte?
Das wird ein Küchenmesser gewesen sein. Ein Brotmesser oder ähnliches.
Ein Messer, wie man es in jeder Küche findet.
Zitat von HanniNanniHanniNanni schrieb:Und warum werden in einer Messerverbotszone, wie z. B. auf Weihnachtsmärkten, deutsche Rentner.mit Leibesvisitationen terrorisiert?
Hat was genau zu tun mit dem hier zu Diskussion stehenden Vorgang?


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gestern um 08:24
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:äh nein, ich schrieb, das wurde ggf. dann daraus. Aus einem Notruf, weil um Hilfe gebeten wurde, einen suizidgefährdeten Jugendlichen betreffend
Das meine ich ja, es wurde ein Notsituation beschrieben. Es wäre mal interessant die Protokolle zu lesen, was der Polizei geschildert wurde? War das ggf falsch oder unter- oder übertrieben dargestellt, sodass die Polizei überrascht wurde oder von viel schlimmeren ausging?
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:zu dem Zeitpunkt? Keiner, die Lage war statisch.
Das ist interessant, wie kommst du auf statisch? Es ist ein Waffe potentiell im Spiel, es sind bei den Parteien Täter = 1 und Beamte = 11 deutlich unterschiedliche Anzahl an Personen involviert. Was meinst du mit statische Lage?
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:also der Jugendliche bewegte sich nicht, reagierte nicht, hat also nicht irgendeine Reaktion auslösen können
Das mag für dich und mich als Normalbürger so sein. Für einen Polzisten der eine Anweisung gibt zum Schutz von Menschen und sich selbst, kann eine Nichtreaktion viel auslösen. Also nur weil jemand nichts gemacht hat, heißt dass zumindest nicht, dass die Situation sich beruhigt.... In dem Fall ist es wohl noch weit schwieriger gewesen, das psychologische Profis gefehlt haben um die Sachen für den Jungen und die Polizei zu beruhigen.
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Der Staatsanwalt geht in Revision.
Es geht nicht darum, dass er dem Urteil nicht "glaubt", sondern dass nach seiner Rechtsauffassung das Urteil möglicherweise rechtsfehlerhaft zu Stande gekommen ist.
Für solche Fälle steht das Rechtsmittel der Revision zur Verfügung.
Das ist rin gsnz normaler juristischer Vorgang.
Das eine Revision in vielen Fällen möglich ist, ist doch klar. Aber eine Revision ist immer ein Ausdruck, dass das Urteil nicht akzeptiert wird. Aus Sicht des Staatsanwaltes wird also dem Richter in seinem Urteil und den Zeugen zumindest auf Seiten der Polizei nicht geglaubt und man will ein anderes Urteil. Somit wird das Urteil und weiterhin die Polizei angeprangert. Ich zweifle gar nicht ob der SA das darf oder nicht....
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:in Jugendeinrichtungen gibt es Küchen, wird gekocht, da gibt es auch Messer. Was soll die Frage überhaupt? Die Jugendlichen leben dort zu ihrem Schutz. Weil sie kein sicheres Zuhause haben.
Da bin ich voll bei dir. Ein Messer in einer Unterbringung ist nicht zu Verhindern und wir brauchen für Menschen eben Schutz und Unterkunft. Es sollte aber evtl mehr in Personal mit psychologischer Erfahrung investiert werden, damit mögliche Vorfälle minimiert werden....


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Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

gestern um 08:45
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Das ist interessant, wie kommst du auf statisch?
weil das die Situation war, die die Polizei vorfand. Es gibt den Notruf, der ist aufgezeichnet, es gibt die Zeugenaussagen der Polizei. Der Notruf wurde wegen Suizidgefährdung abgesetzt. Lies Dich doch mal ein, bitte.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Das mag für dich und mich als Normalbürger so sein. Für einen Polzisten der eine Anweisung gibt zum Schutz von Menschen und sich selbst, kann eine Nichtreaktion viel auslösen.
nein, das ist dann eine statische Situation bei einem Einsatz. Keine Eskalation, kein Angriff, keine Bewegung.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Aus Sicht des Staatsanwaltes wird also dem Richter in seinem Urteil und den Zeugen zumindest auf Seiten der Polizei nicht geglaubt und man will ein anderes Urteil.
nein, es geht nicht darum, das jemandem nicht geglaubt wird. Es geht darum, ob der Einsatzleiter falsch gehandelt hat. Es wird also nur die Beurteilung der Handlung und ob strafbefreit oder nicht beurteilt. Die Staatsanwaltschaft unterstellt keine Lüge.


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