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Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

1.990 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Dortmund, 2022, Erschossen ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

gestern um 09:06
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Jeder, der mal, in Berlin den Polizeifunk abgehört hat, weis das es anders ist.
Das ist nicht mehr so einfach. Alles digital.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Es geht darum, ob der Einsatzleiter falsch gehandelt hat. Es wird also nur die Beurteilung der Handlung und ob strafbefreit oder nicht beurteilt. Die Staatsanwaltschaft unterstellt keine Lüge.
Richtig. Niemand hat gelogen.

Es waren 11 Beamte vor Ort, zudem noch weitere Zeugen. Lügen hätte da keinen Sinn gemacht. Die Beteiligten waren aber auch viel zu sehr betroffen vom Ereignis.

Zum allgemeinen Thema "Flüchtlinge", "Messer" und "Messerangriffe" (ich hatte weiter oben schon mal auf die PKS des BKA verlinkt) hier noch ein sehr seriöser und informativer Link:

https://mediendienst-integration.de/artikel/messerkriminalitaet-welche-rolle-spielt-die-nationalitaet.html

Die Hälfte bis zwei Drittel der Messerangriffe werden von Deutschen begangen. Überhaupt ist die Stereotype vom dunkelhäutigen oder orientalischen "Messermann" völlig überzeichnet (Quelle s.o.):
Konkret zum Thema Messer ergab die jüngste repräsentative Dunkelfeldstudie unter Schülern und Schülerinnen in Niedersachsen (2022), dass die befragten Jugendlichen mit Migrationshintergrund etwas seltener als Jugendliche ohne Migrationshintergrund ein Messer bei sich führen. Allerdings setzten die Jugendlichen mit Migrationshintergrund etwas eher eine Waffe ein als die befragten Jugendlichen ohne Migrationshintergrund.
Zudem wird (wie auch in der PKS) erläutert, warum die Gewaltkriminalität in bestimmten Bevölkerungsgruppen höher ist als in anderen und warum die Zahlen zu 2023 gestiegen sind.


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Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

gestern um 10:32
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Zum allgemeinen Thema "Flüchtlinge", "Messer" und "Messerangriffe" (ich hatte weiter oben schon mal auf die PKS des BKA verlinkt) hier noch ein sehr seriöser und informativer Link:
Die Aussage basierend auf den verlinkten Artikel ist so nicht ganz korrekt

https://mediendienst-integration.de/artikel/messerkriminalitaet-welche-rolle-spielt-die-nationalitaet.html
Zu sehen ist eine Grafik vom BKA "Messeranrgiffe im Kontext von Körperverletzung und Raubdelikten

Die Info
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Allerdings setzten die Jugendlichen mit Migrationshintergrund etwas eher eine Waffe ein als die befragten Jugendlichen ohne Migrationshintergrund
basierd auf eine Umfrage in Niedersachsen, bei welcher 8539 Schüler befragt wurden.

Das sind zwei völlig unterschiedliche Datensätze die jetzt etwas willkürrlich vermischt werden um eine These zu bestätigen.
Mit der These habe ich kein Problem, Thesen sind erstmal nur Thesen. Aber der Nachweis, ist keiner. Somit bleibt die These eine These.

Wie viele Delikte mit Messern stattfanden kann nur die Polizei auswerten + Dunkelzifferschätzung.
Eine Schülerumfrage hilft da nicht um so eine schwerwiegende These zu bestätigen oder andersherum um solch eine These als unwahr erscheinen zu lassen.


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Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

gestern um 10:40
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Es wäre mal interessant die Protokolle zu lesen, was der Polizei geschildert wurde? War das ggf falsch oder unter- oder übertrieben dargestellt, sodass die Polizei überrascht wurde oder von viel schlimmeren ausging?
Das Gespräch wurde aufgezeichnet und soweit ich weiss bei Gericht auch vorgespielt.
Du müsstest mal schauen, ob das in der Berichterstattung detailiert besprochen wurde. Hier wurde einiges verlinkt.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Das ist interessant, wie kommst du auf statisch?
Das wurde auch schon sehr ausführlich besprochen. Wenn du oben in der Suche "statisch" eingibst, solltest du alle Beiträge dazu finden.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Aber eine Revision ist immer ein Ausdruck, dass das Urteil nicht akzeptiert wird.
Ja
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Aus Sicht des Staatsanwaltes wird also dem Richter in seinem Urteil und den Zeugen zumindest auf Seiten der Polizei nicht geglaubt und man will ein anderes Urteil.
Nein, das bedeutet nicht, dass den Zeug:innen nicht geglaubt wird.
Der StA hat eine andere rechtliche Einschätzung der Strafbarkeit des Handelns des Einsatzleiters, das hatte er in seinem Plädoyer vorgetragen.
Der Richter hat anders entschieden, aus Sicht des StA sind die Abweichungen offenbar gravierend genug um Rechtsmittel einzulegen. Das ist juristischer Alltag.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Somit wird das Urteil und weiterhin die Polizei angeprangert.
Ich hatte das schon geschrieben, hier wird niemand "angeprangert". Es handelt sich um ein regelkonformes rechtsstaatliches Verfahren.


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Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

gestern um 10:42
Zitat von Foxie123Foxie123 schrieb:Das sind zwei völlig unterschiedliche Datensätze die jetzt etwas willkürrlich vermischt werden um eine These zu bestätigen.
Mit der These habe ich kein Problem, Thesen sind erstmal nur Thesen. Aber der Nachweis, ist keiner. Somit bleibt die These eine These.
welche These denn?


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Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

gestern um 10:43
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:welche These denn?
Diese Aussage/These:
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Die Hälfte bis zwei Drittel der Messerangriffe werden von Deutschen begangen. Überhaupt ist die Stereotype vom dunkelhäutigen oder orientalischen "Messermann" völlig überzeichnet (Quelle s.o.):



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Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

gestern um 10:47
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Das Gespräch wurde aufgezeichnet und soweit ich weiss bei Gericht auch vorgespielt.
Das hoffe ich für den Prozess.
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Der StA hat eine andere rechtliche Einschätzung der Strafbarkeit des Handelns des Einsatzleiters, das hatte er in seinem Plädoyer vorgetragen.
Und sein Plädoyer wurde wohl als nicht zutreffend erachtet.

Es bleibt ja dabei, dass der StA somit das Urteil und somit die Polizei und nun auch den Richter für das Urteil anprangert. Wenn du das Wort anprangert nicht gefällt, ändere ich es aber an der Sache ändert sich nichts.
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Ich hatte das schon geschrieben, hier wird niemand "angeprangert". Es handelt sich um ein regelkonformes rechtsstaatliches Verfahren.
Ich habe das Verfahren doch nie in Zweifel gezogen, es geht doch um Ursache und Wirkung.


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Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

gestern um 10:50
@Foxie123
aber das steht doch so in der PKS der Länder, die die Nationalität erfassen.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Das hoffe ich für den Prozess.
das musst Du nicht hoffen, das ist selbstverständlich
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Und sein Plädoyer wurde wohl als nicht zutreffend erachtet.

Es bleibt ja dabei, dass der StA somit das Urteil und somit die Polizei und nun auch den Richter für das Urteil anprangert. Wenn du das Wort anprangert nicht gefällt, ändere ich es aber an der Sache ändert sich nichts.
doch, denn das ist kein Anprangern, sondern das einlegen eines Rechtsmittels.


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Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

gestern um 11:04
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:das musst Du nicht hoffen, das ist selbstverständlich
Ja, davon gehe ich aus.

Wohl auch deswegen wurde der Einsatzleiten eben nicht für Schuldig befunden.....auch wenn Fehler im Einsatz passiert sind.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:doch, denn das ist kein Anprangern, sondern das einlegen eines Rechtsmittels.
Also meinst du er legt nur Revision ein weil er es darf? Ich muss davon ausgehen, dass er Gründe hat und nicht nur der Möglichkeit wegen..... Da sind wir uns sicher sogar einig. Welche Gründe da herrscht sicher Dissens.


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Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

gestern um 11:04
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:aber das steht doch so in der PKS der Länder, die die Nationalität erfassen.
Im Jahr 2023 betrug der Anteil der ausländischen Tatverdächtigen bei polizeilich erfassten Straftaten in Deutschland 41,1 Prozent

Quelle: https://www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/PolizeilicheKriminalstatistik/PKS2023/PKSTabellen/LandFalltabellen/landFalltabellen.html?nn=226082

In der Liste werden „nichtdeutsche Tatverdächtige“ aufgeführt, die Schlussfolgerung lautet 58,9 Prozent werden von deutschen Tatverdächtigen ausgeführt.

Wieso auch diese Statistik nicht hilft, die These zu belegen:

- Es werden nicht alle Straftaten gelistet, sondern (logisch) nur aufgeklärte Fälle
- Deutsch vs. Nicht Deutsch … dass ist im Jahre 2024 mehr als nur eine Pass-Frage. Du kannst einen deutschen Pass haben, aber Migrationshintergrund und somit ggf. auch mit anderen Werten großwerden oder eben bereits mit schlechteren Karten den Start ins Leben in DE antreten (die Liste der Gründe ist ja bekanntlich lang)
- Dass es mehr deutsche Täter gibt, liegt nahe: Es befinden sich deutlich mehr Deutsche als Nicht-Deutsche im Land
- Dass Straftaten mit Nicht-Deutschem-Tatverdächtigen eher aufgeklärt werden, liegt sicherlich auch darin begründet, dass man viele Nicht-Deutsche bei der Einreise samt Fingerabdruck etc. erfasst hat

Ich denke das Thema ist ein bisschen zu komplex, um da eine fixe Aussage zu treffen, wer nun mehr mit dem Messer agiert.


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gestern um 11:06
Zitat von Foxie123Foxie123 schrieb:Wie viele Delikte mit Messern stattfanden kann nur die Polizei auswerten
So weit sie angezeigt und von der PKS erfasst werden. Das hat die Polizei auch und ich habe das auch schon erwähnt:

Beitrag von Origines (Seite 97)

Ich verstehe jetzt nicht, was der Kern Deiner Kritik ist: Ich habe auf einen Artikel verwiesen und einzelne inhaltliche Aspekte erwähnt. Du sagst, das seien alles nur Thesen und die beweisen nichts. Auf Thesen beruht alles, was wissenschaftlich untersucht wird und das Ergebnis sind wieder Thesen.

Meine Bewertung anhand des im Artikel erwähnten Materials (natürlich kann ich mehrere "Datensätze" kombinieren):
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Überhaupt ist die Stereotype vom dunkelhäutigen oder orientalischen "Messermann" völlig überzeichnet
"Völlige Überzeichnung" ist im Übrigen eine weitere Bewertung von mir, die stellt auf die öffentliche Meinung, einen Diskurs oder politische Debatten ab.

SpoilerWer BILD oder andere einschlägige Internetquellen liest, AfD-Politiker hört, im Familien- oder Bekanntenkreis fragt oder auch schlicht hier in diesem Forum eine ganze Reihe von Beiträgen zur Kenntnis nimmt, wird auf das Phänomen stoßen, dass die Zahl der Taten und die Herkunft der Täter viel höher eingeschätzt werden, als sie tatsächlich statistisch nachweisbar sind.

Was willst Du also sagen? Oder willst Du schlicht meine Bewertung durch an den Haaren herbei gezogene Spitzfindigkeiten entwerten, weil sie Dir nicht passt?


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gestern um 11:18
@gagitsch
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Also meinst du er legt nur Revision ein weil er es darf?
nein, das schrieb ich auch nicht, ich schrieb, dass ein Rechtsmittel einlegen kein Anprangern ist, sondern eine rechtliche Möglichkeit, gegen ein Urteil vorzugehen. Etwas das einen Rechtsstaat ausmacht.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Wohl auch deswegen wurde der Einsatzleiten eben nicht für Schuldig befunden.....auch wenn Fehler im Einsatz passiert sind.
nee, wohl eher nicht deswegen. Hast Du irgendwas dazu gelesen? Oder schiesst Du hier die ganze Zeit ins Blaue?
Zitat von Foxie123Foxie123 schrieb:Es werden nicht alle Straftaten gelistet, sondern (logisch) nur aufgeklärte Fälle
äh, wie meinen? Es handelt sich immer noch um Tatverdächtige, so lange die nicht auch verurteilt werden kann man schlecht sagen, es handelt sich um "aufgeklärte Fälle". Es ist eine Ausgangsstatistik


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Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

gestern um 11:21
Zitat von Foxie123Foxie123 schrieb:Es werden nicht alle Straftaten gelistet, sondern (logisch) nur aufgeklärte Fälle
Falsch. Es werden alle angezeigten oder der Polizei anderweitig bekannt gewordenen Fälle registriert. Die Aufklärungsquote ist eine ganz andere Baustelle.
Zitat von Foxie123Foxie123 schrieb:Du kannst einen deutschen Pass haben, aber Migrationshintergrund und somit ggf. auch mit anderen Werten großwerden oder eben bereits mit schlechteren Karten den Start ins Leben in DE antreten (die Liste der Gründe ist ja bekanntlich lang)
Der sog. Migrationshintergrund wird kriminologisch (siehe Schüler-Umfrage) berücksichtigt, die PKS differenziert auch nicht nur nach Nationalität (siehe dort PKS).
Zitat von Foxie123Foxie123 schrieb:Dass Straftaten mit Nicht-Deutschem-Tatverdächtigen eher aufgeklärt werden, liegt sicherlich auch darin begründet, dass man viele Nicht-Deutsche bei der Einreise samt Fingerabdruck etc. erfasst hat
Aufklärungsquote hier nicht relevant (s.o.). Bezweifle Deine These auch - außer Du hast Beleg, dass die Aufklärungsquote bei Nichtdeutschen tatsächlich höher ist (hängt von Straftaten ab, bei Verstößen gegen Aufenthaltsgesetzt wohl 100% Aufklärung).
Zitat von Foxie123Foxie123 schrieb:Ich denke das Thema ist ein bisschen zu komplex, um da eine fixe Aussage zu treffen, wer nun mehr mit dem Messer agiert.
Kommt darauf an, wer sich damit beschäftigt. Die PKS des Bundes bzw. die Länderstatistiken treffen eindeutige Aussagen:
Die Tatverdächtigen sind in der Regel Männer (in knapp 90 Prozent der Fälle) und überwiegend Erwachsene über 21 Jahre. In den Bundesländern, die die Nationalität der Tatverdächtigen in der polizeilichen Kriminalstatistik erfassen, sind zwischen einem Drittel und der Hälfte von ihnen nicht deutsch (Baden-Württemberg: ca. 55 Prozent, Hessen: ca. 50 Prozent, Mecklenburg-Vorpommern: 35 Prozent, Niedersachsen: 41 Prozent, Nordrhein-Westfalen: 47,4 Prozent, Sachsen: 49,2 Prozent, Sachsen-Anhalt: 35 Prozent, Thüringen: 41 Prozent). Ausländer*innen sind unter den Tatverdächtigen also überrepräsentiert – sowohl im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung als auch zur männlichen Bevölkerung zwischen 14 und 60 Jahren.
Quelle: https://mediendienst-integration.de/artikel/messerkriminalitaet-welche-rolle-spielt-die-nationalitaet.html

Zur PKS:

Beitrag von Origines (Seite 97)


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gestern um 11:26
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:nein, das schrieb ich auch nicht, ich schrieb, dass ein Rechtsmittel einlegen kein Anprangern ist, sondern eine rechtliche Möglichkeit, gegen ein Urteil vorzugehen. Etwas das einen Rechtsstaat ausmacht.
Es ist ja unstrittig, das es darf. Darum geht es nicht. Was ist die Ursache? Diese Frage steht ja im Raum. Und ich behaupte er hat berechtigte Revision eingelegt weil er das Urteil für falsch hält, also dem Richter in dessen Argumentation nicht folgt. Also ist es eine Kritik gegen das Urteil und gegen die Argumentationsabwegung des Richters.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:nee, wohl eher nicht deswegen. Hast Du irgendwas dazu gelesen? Oder schiesst Du hier die ganze Zeit ins Blaue?
wohl ins Schwarze, denn wenn alles im Prozess auf die Tisch kam und ein Freispruch erfolgte, liege ich ja richtig. Und der gefallene Begriff Notwehrirrtum berücksichtigt ja ein Teil der Umstände/Zustände vor Ort.


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gestern um 11:53
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Es ist ja unstrittig, das es darf. Darum geht es nicht. Was ist die Ursache? Diese Frage steht ja im Raum. Und ich behaupte er hat berechtigte Revision eingelegt weil er das Urteil für falsch hält, also dem Richter in dessen Argumentation nicht folgt. Also ist es eine Kritik gegen das Urteil und gegen die Argumentationsabwegung des Richters.
das Urteil wird rechtlich geprüft. Die Ursache ist, dass die Staatsanwaltschaft nicht mit dem Freispruch des Einsatzleiters konform geht, da sie das anders bewertet. Das Gericht meint, die Entscheidung des Einsatzleiters wäre nachvollziehbar. Die Staatsanwaltschaft sieht ihn als strafrechtlich verantwortlich.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:wohl ins Schwarze, denn wenn alles im Prozess auf die Tisch kam und ein Freispruch erfolgte, liege ich ja richtig. Und der gefallene Begriff Notwehrirrtum berücksichtigt ja ein Teil der Umstände/Zustände vor Ort.
Der Notwehrirrtum folgte erst nach der Anweisung des Einsatzleiters......Du kennst keine Zusammenhänge, aber weil Du es siehst, wie der Richter, liegst Du richtig? Alles klar.


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Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

gestern um 12:08
@gagitsch
hier, hatte ich zwar schon verlinkt aber gerne noch einmal, zum besseren Verständnis:
Fataler Pfeffersprayeinsatz
Manche Polizeieinsätze wenden eine Gefahrensituation nicht ab, sondern stellen sie überhaupt erst her oder verschärfen sie. In der empirischen Polizeiforschung wird das Phänomen als state oder officer created danger beschrieben. So lag der Fall hier: Als die Beamt:innen in Dortmund am späteren Tatort eintrafen, war die Situation statisch – also so, wie die Polizei Situationen eigentlich gerne haben möchte, um sie sicher, effektiv und gut bearbeiten zu können. Es gab keine Dynamik, Dramé konnte sich nicht ohne weiteres entfernen und eine Gefährdung Dritter war nicht gegeben.

Dies allerdings änderte sich erst durch den Einsatz des Pfeffersprays: Nachdem der junge Mann, der mit einem Messer an seinem Bauch in einer Nische kauerte, auf Ansprache nicht reagierte, sprühte eine Beamtin sechs Sekunden lang Reizgas auf ihn. Hierdurch sollte erreicht werden, dass Dramé das Messer fallen lässt. Tatsächlich stand er auf und ging mit dem Messer in der Hand auf die Beamten zu – einen anderen Weg aus der Nische heraus gab es nicht. Die Dynamik der Situation und damit verbunden der Irrtum der Beamt:innen über eine vermeintliche Notwehrlage entstand also erst durch die polizeiliche Gewaltanwendung.

Aus strafrechtlicher Sicht ist vor diesem Hintergrund zu überlegen, ob das – ohnehin irrtümlich angenommene – Notwehrrecht der Beamt:innen im Hinblick auf Tasereinsatz und Schüsse nicht über die Gebotenheit eingeschränkt war. Schließlich hatte die Polizei die vermeintliche Notwehrlage selbst provoziert.
Quelle: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/freispruch-urteil-dortmund-tod-mouhamed-drame-polizeigewalt

und weil der Einsatzleiter diesen Befehl gab, trotz statischer Lage usw- Einsatz des Pfeffersprays, die ganze Flasche, wir erinnern uns - sieht die Staatsanwaltschaft beim Einsatzleiter die strafrechtliche Verantwortlichkeit und hat deshalb Revision eingelegt. Das hat mit Anprangern immer noch nix zu tun, es ist eine unterschiedliche Bewertung der Sachlage.


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Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

gestern um 13:14
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:das Urteil wird rechtlich geprüft. Die Ursache ist, dass die Staatsanwaltschaft nicht mit dem Freispruch des Einsatzleiters konform geht, da sie das anders bewertet. Das Gericht meint, die Entscheidung des Einsatzleiters wäre nachvollziehbar. Die Staatsanwaltschaft sieht ihn als strafrechtlich verantwortlich.
Ja das ist mir klar. ich sehe den Einsatzleiter auch als verantwortlich an, und das Gericht hat ein Urteil zu seiner Entlastung unter Rücksichtnahme aller Zeugen und Protokolle sowie Situationsbeschreibung gefällt.

Jetzt kommt die Revision. Rechtlich sauber, für mich eine Anprangerung des Urteils und somit eine Anprangerung der Staatsanwaltschaft gegen die Polizei.

Wenn es das nicht wäre, gäbe es keine Revision sondern mit dem Urteil eine Schlußstrich.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Der Notwehrirrtum folgte erst nach der Anweisung des Einsatzleiters......Du kennst keine Zusammenhänge, aber weil Du es siehst, wie der Richter, liegst Du richtig? Alles klar.
Ich stütze meine Meinung nicht auf das Urteil des Richters. Ich kenne nicht alle Details. Was ich aber für mich entschieden habe, ist, dass ich nachvollziehen kann wie in einer solchen oder anderen Extremsituation auch Handlungsfehler passieren oder passieren können und dies hat der Richter wohl genau abgewogen. Wenn der Richter den Einsatzleiter verurteilt hätte, wäre meine Meinung zu Extremsituation die selbe wie jetzt. Das ich meine Meinung nur auf das Urteil des Richters stützte ich ein Unterstellung deinerseits die ich nicht nachvollziehen kann.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:und weil der Einsatzleiter diesen Befehl gab, trotz statischer Lage usw- Einsatz des Pfeffersprays, die ganze Flasche, wir erinnern uns - sieht die Staatsanwaltschaft beim Einsatzleiter die strafrechtliche Verantwortlichkeit
Die sehe ich auch, denn der Einsatzleiter hat immer die Verantwortung, sonst wäre er nicht Einsatzleiter.

Ich vermute, um es mit meinem Worten zu beschreiben, dass die Situation wohl nicht so statisch ist wie der Autor das beschreibt. Der Autor selbst schreibt von einem Messer, was gegen die eigene Person gerichtet war, dann wurde der Aufforderung das Messer fallen zu lassen nicht befolgt, und nach Nichthandeln wurde unnötiger Weise das Spray (wohl übermäßig) eingesetzt, was Damé zum aufstehen, wohlgemerkt mit Messer in der Hand und zum losbewegen, in welcher Geschwindigkeit auch immer, auf die Beamten geführt hat.

Eine Bewegung mit einer Waffe jedweder Art auf einen Polizisten ist nicht statisch, zumindest nicht mehr statisch, und stellt eine Gefahr für die Polizeibeamten dar, denn diese können nicht in die Zukunft blicken ob zB Damé in Hektik oder aus Wut oder Angst dann doch Gebrauch von der Waffe macht. Die Situation wurde unkontrollierbar.

Ich gebe dir Recht, dass nicht nur Damé ein entscheidender Faktor für die ausartenden Situation war, sondern auch zu erheblichen Teilen der Einsatz des Sprays. Eine statische Lage lag wenn überhaupt aber nur beim Eintreffen der Beamten vor und mit der ersten Weigerung Damés das Messer fallen zu lassen ist es eine dynamische und wie sich gezeigt hat leicht unkontrollierbare Situation geworden.


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Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

gestern um 13:56
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Es bleibt ja dabei, dass der StA somit das Urteil und somit die Polizei und nun auch den Richter für das Urteil anprangert. Wenn du das Wort anprangert nicht gefällt, ändere ich es aber an der Sache ändert sich nichts.
Ganz genau, es geht mir darum, welche Begriffe du wählst und wie du die Revision bewertest.
Das hier war deine Ausgangsaussage.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:aber ich finde es allgemein schwierig die Polizei an den Pranger zu stellen.
Und anschliessend das hier.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Dennoch gibt es Revision, dass kann man dann als Pranger deuten, denn hier wird die Unschuld bezweifelt und die Schuld unterstellt, trotz Urteil.
Ich hatte dazu bereits geschrieben, dass es sich um normale rechtsstaatliche Instrumente handelt.
Ich versteh nicht, warum du die in Zweifel ziehst.

Mit dem wording, dass du nutzt, skandalisierst du ein normales rechtstaatliches Verfahren/ rechtsstaatliches Instrument.
"An den Pranger" stellen hat eine sehr eindeutig negative Konnotation, die meiner Meinung nach auch ein gewisses Unrecht impliziert, was hier allerdings absolut nicht vorhanden ist. Noch mal, es geht um ein normales rechtsstaatliches Instrument.
Es ist also das Gegenteil von Unrecht.
Das bisherige Urteil ist derzeit auch noch nicht rechtskräftig.

Ich würde sehr interessieren, warum du einen normalen Rechtsvorgang als unangemessen labelst bzw im Subtext Ungerechtigkeit oder gar Unrecht nahe legst.


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gestern um 14:06
Zitat von Foxie123Foxie123 schrieb:Du kannst einen deutschen Pass haben, aber Migrationshintergrund
Ja.
Aber was willst du damit sagen? Dass sie keine "richtigen Deutschen" sind?
Zitat von Foxie123Foxie123 schrieb:somit ggf. auch mit anderen Werten großwerden
Diese Nebendiskussion geht doch gerade um die Kriminalstatistik und um "Messerkriminalität". In welcher Kultur ist es denn nicht verboten, andere Menschen mit Masse und zu bedrohen, zu verletzen oder zu töten?
In welchem Wertesystem welcher Kultur ist es in Ordnung so zu agieren?

Natürlich gibt es kriminelle Milieus, in denen so ein Verhalten und positiv bewertet wird. Das ist jedoch unabhängig vom Herkunftsland.
Zitat von Foxie123Foxie123 schrieb:eben bereits mit schlechteren Karten den Start ins Leben in DE antreten (die Liste der Gründe ist ja bekanntlich lang)
Kinder und Jugendliche, die schlechte Karten beim Start ins Leben haben, findet man häufig in der Jugendhilfe. Wäre mir jetzt neu, dass dort überwiegend "nicht deutsche Kinder/Jugendliche bzw deren Familien betreut und unterstützt werden.
Ich lasse mich aber natürlich mit der entsprechenden Statistik gerne eines besseren belehren.


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gestern um 14:09
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Ich hatte dazu bereits geschrieben, dass es sich um normale rechtsstaatliche Instrumente handelt.
Ich versteh nicht, warum du die in Zweifel ziehst.
Du missverstehst mich weiterhin. Ich halte mögliche Rechtsmittel nicht für unnormal.
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Mit dem wording, dass du nutzt, skandalisierst du ein normales rechtstaatliches Verfahren/ rechtsstaatliches Instrument.
"An den Pranger" stellen hat eine sehr eindeutig negative Konnotation, die meiner Meinung nach auch ein gewisses Unrecht impliziert, was hier allerdings absolut nicht vorhanden ist. Noch mal, es geht um ein normales rechtsstaatliches Instrument.
Es ist also das Gegenteil von Unrecht.
Das bisherige Urteil ist derzeit auch noch nicht rechtskräftig.
Du missverstehst weiterhin und ja der StA hat mit seiner Revision
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:ein gewisses Unrecht impliziert


und das liegt nicht an meinem wording, sondern an der Revision die genau wie du es beschreibt impliziert, der Richter habe falsch geurteilt. Und dieses implizieren mündet in einem Misstrauensausdruck des StA was sich rechtlich Revision nennt.
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Ich würde sehr interessieren, warum du einen normalen Rechtsvorgang als unangemessen labelst bzw im Subtext Ungerechtigkeit oder gar Unrecht nahe legst.
Mach ich nicht! Der Rechtsvorgang und alle Rechtmittel werden von mir nicht als falsch so ähnliches dargestellt. Anders verhält es sich bei der Revision die mir zeigt, das der StA von Unrechtmäßigkeit beim Urteil ausgeht.....


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Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

gestern um 14:20
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Ja.
Aber was willst du damit sagen? Dass sie keine "richtigen Deutschen" sind?
Ab wann ist man deutsch und ab wann ist man es nicht mehr?
Und warum ist das am Ende eigentlich wichtig?

Darum ging es mir. Ob nun 40% lt Pass nicht deutsch sind und 60% einen deutschen Pass haben - oder 40% einen deutschen und 60% keinen deutschen Pass hätten... was genau sollen uns diese Statistiken, welche in einer so komplexen Fragestellung vieles unberücksichtigt lassen, uns sagen? Oder wie genau soll dies in Fällen wie diesem hier weiterhelfen?
Wenn der Messerstecher einen deutschen Pass hat, ist die Tat dann weniger schlimm?

Eventuell hat sich in DE generell ein Messerproblem entwickelt?!
Wer geht denn mit einem Löffel zur Schießerei? Wenn man Sorge haben muss, mit einem Messer angegriffen zu werden - kommen einige zu dem Schluss, dass es besser wäre - ebenfalls eins dabei zu haben. Und wenn man es denn dann schon dabei hat, wieso nicht auch selbst einsetzen? So in etwa stelle ich mir den Prozess vor, denn diese Thematik (u.a.) durchlaufen ist.

Geben wir der Sache und den Statistiken noch etwas Zeit und dann ist es 50:50 und dann frage ich nochmal:
aha, und jetzt?


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