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Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

1.990 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Dortmund, 2022, Erschossen ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

gestern um 14:22
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Du missverstehst weiterhin und ja der StA hat mit seiner Revision
Das Framing eines Rechtsmittels als "an den Pranger stellen" ist in seiner Aussage eigentlich nicht zu verstehen.
Für mich ist die Frage eigentlich, warum du hier hartnäckig über Seiten darauf bestehst und dass das in Ordnung ist, ein normales Rechtsmittel mit einem unmoralischen Vorgang gleichzusetzen.
Schade, dass du dazu nicht Stellung. Beziehst.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Mach ich nicht! Der Rechtsvorgang und alle Rechtmittel werden von mir nicht als falsch so ähnliches dargestellt. Anders verhält es sich bei der Revision die mir zeigt, das der StA von Unrechtmäßigkeit beim Urteil ausgeht.....
Eine Revision IST ein Rechtsmittelpunkt.

Wir drehen uns hier im Kreis.
Wir werden auch nicht weiterkommen.
Wenn für dich das einlegen einer Revision gleichzusetzen ist mit jemanden an den Pranger zu stellen, dann nehme ich das jetzt zur Kenntnis.
Und du hattest ja bereits in deinem ersten Beitrag, den ich auch noch einmal zitiert hatte. Geschrieben, dass du es generell schwierig findest, dass die Polizist:innen ein rechtsverfahren angestrengt wurde. Schon das hast du als an den Pranger stellen gelabelt.
Wie gesagt, offenbart das für mich ein sehr bizarres Rechtsverständnis und ich frage mich, wie du dir unseren Rechtsstaat vorstellst.
Es geht hier immerhin um ein Tötungsdelikt.
Es sollte eigentlich völlig unstrittig sein, dass auch gegen Polizist:innen ermittelt werden muss und gegebenenfalls ein Rechtsverfahren angestrengt werden muss, wenn sie jemanden im Einsatz töten.

Deine Aussage
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Im übrigen finde ich es etwas befremdlich, eine Polizisten zu verklagen, der im Einsatz mit Waffe und wegen einem Menschen ebenso mit Waffe hier gehandelt hat.
Und jetzt heißt es, ich habe alles missverstanden....
Wir sind im Grunde wieder beim Anfang, ich finde dein Rechtsverständnis zweifelhaft.
Niemand steht über dem Gesetz.

Und damit bin ich raus aus dieser Diskussion, die zunehmend redundanter wird.


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Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

gestern um 14:38
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Das Framing eines Rechtsmittels als "an den Pranger stellen" ist in seiner Aussage eigentlich nicht zu verstehen.
Für mich ist die Frage eigentlich, warum du hier hartnäckig über Seiten darauf bestehst und dass das in Ordnung ist, ein normales Rechtsmittel mit einem unmoralischen Vorgang gleichzusetzen.
Schade, dass du dazu nicht Stellung. Beziehst.
Ich setze Rechtsmittel nicht mit moralische oder unmoralischen Vorgängen gleich. Das ist auch der Grund warum ich deswegen in diese Richtung keine Stellung beziehe kann.

Du hast unterstellt, ich werte Rechtsmittel anders, dies habe ich aber nicht getan. Ich habe lediglich zu Ausdruck gebracht, dass die Revision etwas deutlich macht und das ist für mich ein anprangern. Wenn es das für dich nicht ist oder dir das wording nicht gefällt, dann brauchst du aber auch nicht mir zu unterstellen, das ich Rechtsmittel irgendwie negiere oder mit irgendwas gleichsetze, das tue ich nicht.
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Es geht hier immerhin um ein Tötungsdelikt.
Gemäß Urteil eben nicht. Das missachtest du jetzt! Ein Tötungsdelikt wird im Rechtsverständnis mit einer Strafe belegt, hier ist das Urteil aber anders und somit kann man davon eben nicht sprechen. Wenn du dem ganzen den Stempel Tötungsdelikt aufdrücken magst verurteilst du pauschal und trotz eines anders lautenden Urteils.
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Wir sind im Grunde wieder beim Anfang, ich finde dein Rechtsverständnis zweifelhaft.
Niemand steht über dem Gesetz.
Ja bye, du hast offensichtlich nicht verstanden um was es mir geht. Wir sehen ja was du denkst an deiner Tötungsdeliktaussage.


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Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

gestern um 15:21
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:und das ist für mich ein anprangern. Wenn es das für dich nicht ist oder dir das wording nicht gefällt, dann brauchst du aber auch nicht mir zu unterstellen, das ich Rechtsmittel irgendwie negiere oder mit irgendwas gleichsetze, das tue ich nicht.
Du kannst aber auch nicht einfach ein existierendes Wort mit deiner eigenen Bedeutung belegen und es als "wording" ausgeben.

Anprangern hieße in dem Fall, dass Medien das Urteil und Begründung detailgetreu veröffentlichen und zu einem shitstorm aufrufen würden, weil das Gericht sich selbst falsch verhalten hat und dieses anzuprangern gilt.
(Das wäre zumindest meine Interpretation)

Wikipedia: Pranger


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Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

gestern um 16:33
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Jetzt kommt die Revision. Rechtlich sauber, für mich eine Anprangerung des Urteils und somit eine Anprangerung der Staatsanwaltschaft gegen die Polizei.
es ist aber kein Anprangern, wie oft denn noch? Die Revision ist ein Rechtsmittel um durch eine weitere Instanz klären zu lassen, ob das Urteil rechtmäßig ist, also keine Fehler vorliegen, das Recht richtig angewandt wurde. Das ist wichtig in einer Demokratie/einem Rechtsstaat und man unterstellt da gar nix, man legt das Recht nur anders aus.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:wohl ins Schwarze, denn wenn alles im Prozess auf die Tisch kam und ein Freispruch erfolgte, liege ich ja richtig. Und der gefallene Begriff Notwehrirrtum berücksichtigt ja ein Teil der Umstände/Zustände vor Ort.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Der Notwehrirrtum folgte erst nach der Anweisung des Einsatzleiters......Du kennst keine Zusammenhänge, aber weil Du es siehst, wie der Richter, liegst Du richtig? Alles klar.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Ich stütze meine Meinung nicht auf das Urteil des Richters.
ach so, na dann drückst Du Dich eben sehr merkwürdig aus.....
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Ich vermute, um es mit meinem Worten zu beschreiben, dass die Situation wohl nicht so statisch ist wie der Autor das beschreibt.
die Situation wurde von allen Zeugen als statisch beschrieben, wie oft denn noch? Du liegst falsch mit Deiner Vermutung!
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:zumindest nicht mehr statisch
genau, nicht MEHR, sie war aber statisch, als der Einsatzleiter den Befehl gab, Reizgas einzusetzen und DARUM geht es. Der Einsatzleiter hat mit diesem Befehl die Lage zum Eskalieren gebracht.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:und mit der ersten Weigerung Damés das Messer fallen zu lassen
welche Weigerung denn bitte? Bitte lies Dich doch mal ein!


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Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

um 08:25
Zitat von canisrexcanisrex schrieb:Du kannst aber auch nicht einfach ein existierendes Wort mit deiner eigenen Bedeutung belegen und es als "wording" ausgeben.
ich habe wording nicht ins Spiel gebracht, nur auf diese Aussage reagiert.

Mir geht es um die Wirkung. Und die finde ich sehr schlecht. Ob ich das richtige Wort nutze ist mir erstmal Wurst und Wortklauberei.

Aber ich nehme deinen Einwand gern zur Kenntnis.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:die Situation wurde von allen Zeugen als statisch beschrieben, wie oft denn noch? Du liegst falsch mit Deiner Vermutung!
Ich habe ja geschrieben, dass es statisch war, aber mit Nichteinhalten der Aufforderungen änderte sich dies. Es ist für die Betrachtung doch nicht nur wichtig wie die Situation zum Zeitpunkt des Notrufes war, sondern auch beim Eintreffen, bei den Anweisungen, beim Sprayeinsatz, bei der flucht nach vorn, da ist die Situation nicht statisch geblieben.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:genau, nicht MEHR, sie war aber statisch, als der Einsatzleiter den Befehl gab, Reizgas einzusetzen und DARUM geht es. Der Einsatzleiter hat mit diesem Befehl die Lage zum Eskalieren gebracht.
Das ist die Frage?! Ist die Situation noch statisch, als Aufforderungen der Beamten ignoriert wurden? Ich meine dort in diesem Moment wird aus eine ungefährlichen statischen Situation eine Situation die negativ statisch wird, da keine Besserung zu erwarten ist. Also ändert sich der Zustand der Situation durch Faktor Mensch und sein handeln von "Stillstand" der unbedrohlich ist zu Stillstand der
keine Besserung erfahren wird. Also gibt der Einsatzleiter und die Polizei die Aufforderung mehrfach das Messer fallen zu lassen, passiert ist es nicht, also muss der Beamte sich schützen und setzt Spray ein, zu Recht wird ja die Dauer und Menge kritisiert, die dann wohl Panik und Schmerz bei Damé ausgelöst hat. Hier war aber nicht das Ziel aus eine ungefährlichen statische Situation ein dynamische Lage zu schaffen, sondern die Waffe aus dem Spiel zu nehmen da Aufforderungen nicht geholfen haben.

Die Lage eskalierte leider weil mehrere Menschen gleichzeitig falsch gehandelt haben und die Situation gemeinsam zu eskalieren brachten.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:welche Weigerung denn bitte? Bitte lies Dich doch mal ein!
Die Weigerung er sollen sein Messer fallen lassen, das hatte er noch bei sich als die Beamten eintrafen, das Messer war auch Grund für den Sprayeinsatz, denn damit wollte man die Person handlungsunfähig machen. Und das Messer war auch Grund für die Schüsse, denn er hatte es noch bei sich als er aus der Ecke flüchten wollte.... Das steht in deinen verlinkten Texten. Er Hat das Messer auch auf Aufforderung der Polizei nicht weggegeben/weggelegt, das ist eine Weigerung.


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Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

um 08:59
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Das ist die Frage?! Ist die Situation noch statisch, als Aufforderungen der Beamten ignoriert wurden? Ich meine dort in diesem Moment wird aus eine ungefährlichen statischen Situation eine Situation die negativ statisch wird, da keine Besserung zu erwarten ist. Also ändert sich der Zustand der Situation durch Faktor Mensch und sein handeln von "Stillstand" der unbedrohlich ist zu Stillstand der keine Besserung erfahren wird.
Natürlich bleibt die Situation statisch. Du versucht hier eigene Definitionen zu schaffen, nur weil offenbar Dein Wunsch ist, dass der Getötete eine Mitschuld trägt. Das ist jedoch laut Gericht nicht der Fall.

Ein Notfallirtum bleibt ein Irrtum, auch wenn man ihn strafrechtlich nicht verfolgen kann, das führt nicht zu einem Recht, denjenigen zu erschießen.

Lies doch einfach mal den folgenden Artikel, den @Origines mal verlinkt hatte. Dann kannst Du das besser einschätzen:

https://taz.de/Kriminologe-ueber-Polizeischuesse/!6000538/

Die Fehler der Ploizisten waren möglciherweise nicht strafrechtlich relevant, aber es waren definitiv gravierende Fehler.


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Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

um 09:04
Zitat von LentoLento schrieb:Dein Wunsch ist, dass der Getötete eine Mitschuld trägt. Das ist jedoch laut Gericht nicht der Fall
So habe ich dich @gagitsch auch verstanden. Zudem wohin soll er sich sonst bewegen, wenn nicht nach vorne? Er war mit dem Rücken zur Wand und die Beamten NUR 3m von ihm entfernt!!
Zitat von LentoLento schrieb:Lies doch einfach mal
Würde dir empfehlen dich einzulesen. Alle bekannten Infos zu kennen und dann deine Meinung abzugeben. Denn es scheint, als hättest du dich nicht getan, sonst würdest du einige Fakten nicht falsch zurückgeben


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Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

um 09:09
PS:
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Also gibt der Einsatzleiter und die Polizei die Aufforderung mehrfach das Messer fallen zu lassen, passiert ist es nicht, also muss der Beamte sich schützen und setzt Spray ein, zu Recht wird ja die Dauer und Menge kritisiert, die dann wohl Panik und Schmerz bei Damé ausgelöst hat. Hier war aber nicht das Ziel aus eine ungefährlichen statische Situation ein dynamische Lage zu schaffen, sondern die Waffe aus dem Spiel zu nehmen da Aufforderungen nicht geholfen haben.
Du setzt Dich mit diesen Äußerungen in Widerspruch zu der Aussage der Polizistenund auch des Gerichts. Keiner der Polizisten fühlte sich bedroht (das war auch nach deren Aussage der Grund für den viel zu geringe Abstand von nur 3m), dem Einsatzleiter ging es nur um die Gefahr, dass sich der Getötete umbringt. Du willst hier schon durch die Passivität eine Notfallsituation konstruieren, die auch laut Aussge der Polizisten zu diesem Zeitpunkt nicht mal subjektiv vorlag, objektiv erst recht nicht.


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Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

um 09:19
@gagitsch
haben die Beamten gesagt, er soll das Messer fallen lassen?
Wenn sie es gesagt hätten, hat er sie verstanden?
Hat er sie überhaupt wahrgenommen?
Wie konnte er sich denn geweigert haben, wenn er vollkommen apathisch ohne irgendwas wahrzunehmen, in einer Ecke sitzt? Erkläre mir das mal und erkläre mir auch, warum Du krampfhaft versuchst, die Situation und Faktenlage zu verzerren?


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Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

um 09:28
@gagitsch
Auch Polizisten sind nur Menschen und bauen mal Mist (wie hier). Sie sind nicht fehlerlos, auch wenn du und ein paar andere Leute das gerne glauben möchten. Auch ich empfehle dir das nachlesen!


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Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

um 10:08
Zitat von YariYari schrieb:So habe ich dich @gagitsch auch verstanden. Zudem wohin soll er sich sonst bewegen, wenn nicht nach vorne? Er war mit dem Rücken zur Wand und die Beamten NUR 3m von ihm entfernt!!
Damé hat keine Schuld an an seinem Tod, das ist klar, aber er ist halt Beteiligter, auch Beteiligter an der irrtümlichen Eskalation.

Wenn auch nicht bewusst durch seine psychische Krankheit hat er ja schon allein den Einsatz ausgelöst.
Zitat von LentoLento schrieb:Du setzt Dich mit diesen Äußerungen in Widerspruch zu der Aussage der Polizistenund auch des Gerichts. Keiner der Polizisten fühlte sich bedroht (das war auch nach deren Aussage der Grund für den viel zu geringe Abstand von nur 3m), dem Einsatzleiter ging es nur um die Gefahr, dass sich der Getötete umbringt. Du willst hier schon durch die Passivität eine Notfallsituation konstruieren, die auch laut Aussge der Polizisten zu diesem Zeitpunkt nicht mal subjektiv vorlag, objektiv erst recht nicht.
Dann frage ich mich wie es zu Schüssen kommt, wenn sich keiner bedroht fühlt? Kannst du das beantworten?
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:haben die Beamten gesagt, er soll das Messer fallen lassen?
Sicher, ganz sicher, denn das Messer war der Grund für den Einsatz.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Wenn sie es gesagt hätten, hat er sie verstanden?
Unklar, aber nicht die Aufgabe der Polizei das herauszufinden, zumindest nicht direkt im Einsatz.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Hat er sie überhaupt wahrgenommen?
Durch seine Krankheit möglicherweise nicht. möglicherweise schon. Durch das Spray gab es zumindest ein Reaktion, also denke ich persönlich er war bis zum Sprayeinsatz "benebelt" und dann erst durch Schmerz und Angst kam seine Fluchtreaktion die dann leider in den Schüssen mündete
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Wie konnte er sich denn geweigert haben, wenn er vollkommen apathisch ohne irgendwas wahrzunehmen, in einer Ecke sitzt? Erkläre mir das mal und erkläre mir auch, warum Du krampfhaft versuchst, die Situation und Faktenlage zu verzerren?
Also würdest du an eine Waffenträger der apathisch in der Ecke sitzt ohne Anweisung diese Waffe wegzulegen einfach so herantreten?
Zitat von Pitbo01Pitbo01 schrieb:Auch Polizisten sind nur Menschen und bauen mal Mist (wie hier). Sie sind nicht fehlerlos, auch wenn du und ein paar andere Leute das gerne glauben möchten. Auch ich empfehle dir das nachlesen!
Das bestreite ich ja gar nicht. Ich selbst habe ja auch geschrieben, dass ich da einiges für überzogen halte, aber auch Unverständnis habe, da die Situation aufgeklärt, abgewogen und entschieden durch ein Gericht ist, und dennoch wird durch den StA Revision eingelegt, obwohl ja erklärt wurde was wie und warum gewertet und geurteilt wurde.

Der Größte Fehler war vor allem die Fehleinschätzung der Polizisten, ggf auch weil man auf einen psychisch Kranke gestoßen ist und ohne Hilfe ein Psychologen dann zu falschen Handlungsannahmen gekommen ist. Dem Entgegensteht eben das erstmal korrekte handeln mit Aufforderung, Androhung und Handlung zur Entwaffnung, leider mit dem schlechtesten Ergebnis.


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Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

um 10:14
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Sicher, ganz sicher, denn das Messer war der Grund für den Einsatz.
dafür hätte ich gerne einen Beleg
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Dann frage ich mich wie es zu Schüssen kommt, wenn sich keiner bedroht fühlt?
weil IRRTÜMLICH eine Bedrohung angenommen wurde
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Unklar, aber nicht die Aufgabe der Polizei das herauszufinden, zumindest nicht direkt im Einsatz.
sie wußten aber, dass er kein Deutsch spricht und nicht ansprechbar war
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Durch das Spray gab es zumindest ein Reaktion, also denke ich persönlich er war bis zum Sprayeinsatz "benebelt" und dann erst durch Schmerz und Angst kam seine Fluchtreaktion die dann leider in den Schüssen mündete
das ist keine Antwort auf meine Frage.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Also würdest du an eine Waffenträger der apathisch in der Ecke sitzt ohne Anweisung diese Waffe wegzulegen einfach so herantreten?
genau das haben die Beamten VOR dem Pfeffersprayeinsatz gemacht, stell Dir vor. Ein Beamter ging in die Hocke vor ihm.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Das bestreite ich ja gar nicht. Ich selbst habe ja auch geschrieben, dass ich da einiges für überzogen halte, aber auch Unverständnis habe, da die Situation aufgeklärt, abgewogen und entschieden durch ein Gericht ist, und dennoch wird durch den StA Revision eingelegt, obwohl ja erklärt wurde was wie und warum gewertet und geurteilt wurde.
das Unverständnis ist nicht nachvollziehbar.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Dem Entgegensteht eben das erstmal korrekte handeln mit Aufforderung, Androhung und Handlung zur Entwaffnung, leider mit dem schlechtesten Ergebnis.
gab es die Aufforderung? Gab es eine Androhung von Zwangsmitteln?


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Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

um 10:38
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:dafür hätte ich gerne einen Beleg
Der Notruf allein reicht als Beleg, dieser ist dokumentiert und und dieser weißt ein Messer aus.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:weil IRRTÜMLICH eine Bedrohung angenommen wurde
Ja. Da sind wir uns einig. Das dieser Irrtum aufgetreten ist, ist tragisch und liegt aber an den gesamten Umständen. Nicht allein an einem einzelnen Fehler einer Person.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:sie wußten aber, dass er kein Deutsch spricht und nicht ansprechbar war
Und hätten die Beamten dann auf dem Weg schnell mal spanisch lernen sollen? Welche Maßstäbe werden denn da ansetzt?

Sicher ist der Faktor Sprache auch ein Teil der zur irrtümlichen Bedrohung geführt hat.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:gab es die Aufforderung? Gab es eine Androhung von Zwangsmitteln?
Davon muss ich ausgehen auch ohne das Protokoll des Gerichtes zu kennen, denn wenn diese Aufforderung nicht getätigt wurde, hätte der Richter nicht das Urteil so fällen können wie es gefällt wurde.

Die Zwangshandlung durch Aufforderung ist ein extrem wichtiger Bestandteil der Bewertung, vor allem Bei Freisprüchen wegen Irrtümlichkeit.

Das ist ja genau bei dem Urteil berücksichtigt worden.

Es gibt eine Einsatz, Es gibt eine Aufforderung, Es gibt die Zwangshandlung, es gibt den Irttum der Bedrohung bei dem Fluchtversuch.

Wenn die Polizei weder Aufforderung noch Androhung zur Zwangshandlung gemacht hätte, hätte der Richter niemals von Irrtum sprechen können, sondern wir wäre in einer großen Pflichtverletzung die bei Todesfolge niemals in einem Freispruch enden kann.


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Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

um 10:49
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Der Notruf allein reicht als Beleg, dieser ist dokumentiert und und dieser weißt ein Messer aus.
ich möchte einen Beleg darüber, dass Dramé aufgefordert wurde, das Messer fallen zu lassen/wegzulegen. Der Notruf ist kein Beleg darüber, dass diese Aufforderung stattfand. Also bitte, ein beleg!
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Nicht allein an einem einzelnen Fehler einer Person.
doch, am Befehl, Pfefferspray einzusetzen
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Und hätten die Beamten dann auf dem Weg schnell mal spanisch lernen sollen? Welche Maßstäbe werden denn da ansetzt?
es gibt Übersetzungsapps.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Davon muss ich ausgehen auch ohne das Protokoll des Gerichtes zu kennen
und da liegst Du eben falsch.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Die Zwangshandlung durch Aufforderung ist ein extrem wichtiger Bestandteil der Bewertung, vor allem Bei Freisprüchen wegen Irrtümlichkeit.
es wurde nicht aufgefordert
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Wenn die Polizei weder Aufforderung noch Androhung zur Zwangshandlung gemacht hätte, hätte der Richter niemals von Irrtum sprechen können, sondern wir wäre in einer großen Pflichtverletzung die bei Todesfolge niemals in einem Freispruch enden kann.
tja, da siehste mal, der Richter spricht trotzdem von Irrtum!


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Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

um 10:58
@gagitsch
und hier, das Plädoyer der Nebenklagevertreterin, ist in Gänze interessant, ich zitiere jetzt nur was gerade relevant ist, die Aufforderung und Androhung betreffend
Herr H-1 entschied dann auch, dass dieses Zwangsmittel ohne Ankündigung eingesetzt werden soll. Frau B-3 hat dies ohne es zu hinterfragen umgesetzt. Ohne dass Mouhamed einmal ausdrücklich von den eingesetzten Beamten gehört hat, welches Verhalten von ihm erwartet wird, um nicht mit Pfefferspray eingenebelt und in Folge von Tasern und einer Maschinenpistole beschossen zu werden.

Es hätte die Möglichkeit bestanden, diese einfache Aufforderung in den bekannten Sprachen auszusprechen. Die Lage war seit mindestens 20 Minuten statisch. „Messer wegwerfen, oder wir werden Pfefferspray einsetzen“ auf Französisch oder spanisch, notfalls übersetzt mit Google Translate wäre definitiv drin gewesen.

Das ist auch nicht dadurch zu ersetzen, dass Mouhamed hätte erkennen können, dass er es mit Polizisten zu tun hatte. Die bloße Anwesenheit von Polizisten ersetzt doch nicht die Androhung zum Einsatz eines Zwangsmittels.

Stattdessen kam die Anweisung: „Vorrücken und einpfeffern. Das volle Programm. Die ganze Flasche.“ „Ich wiederhole! Vorrücken schlagartig und den Mann einpfeffern. Das volle Programm aus der großen Flasche!“
Quelle: https://strafvollzugsarchiv.de/das-plaedoyer-der-nebenklagevertreterin-im-prozess-zum-tod-von-mouhamed-drame

und jetzt?


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Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

um 11:30
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:ich möchte einen Beleg darüber, dass Dramé aufgefordert wurde, das Messer fallen zu lassen/wegzulegen. Der Notruf ist kein Beleg darüber, dass diese Aufforderung stattfand. Also bitte, ein beleg!
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:und hier, das Plädoyer der Nebenklagevertreterin, ist in Gänze interessant, ich zitiere jetzt nur was gerade relevant ist, die Aufforderung und Androhung betreffend
Du zitierst nur die Nichtandrohung zum Sprayeinsatz.

Dein selbst genannter Beleg, dass eine Beamter sich nahe Damé hockte, ist der Versuch gewesen, kontakt herzustellen. Nachdem was ich erlesen konnte auf Deutsch und Spanisch. Es wurde also versucht Kontakt zu bekommen, es wurde versucht das Messer aus der Hand des späteren Opfers zu bekommen, alles wurde auch beim Urteil berücksichtigt.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:doch, am Befehl, Pfefferspray einzusetzen
verstehe ich es richtig, du sagst, der Einsatzleiter hat die alleinige Schuld am Tod von Damé?
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:es gibt Übersetzungsapps.
Du lebst ja in einer tollen Vorstellung. Wenn ein Mensch ein Messer führt und suizidale Taten vermutet werden, so der Einsatz gemeldet wird, und dennoch ein Beamter in Zivil die Kontaktaufnahme versucht, leider ohne Erfolg, dann kommst du mit Übersetzungsapp als Beispiel? Wie soll das in der Praxis funktionieren? Der Beamten hockt sich vor Dame, der ein Messer hält an seine Körper drückt und nicht reagiert, und versucht im App-Store mal ne App zu finden, und wenn er die hat nach 3 Minuten geladen hat, dann ohne zu wissen welche Sprache Damé er wirklich versteht, testet er dann munter durch? Komm schon.....
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:und da liegst Du eben falsch.
Du bestreitest, dass es ein Kontaktaufnahme gab, das es eine Aufforderung gab, dass Messer wegzulegen?

Wieso bist du dir so sicher? Damé hat doch nicht reagiert, auf nichts?!
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:es wurde nicht aufgefordert
Was tat dann der Beamte? Hat er Damè was vorgesungen oder nur beobachtet? Seltsam, dass das Gericht wohl genau bewertet was passiert ist, aber du da was weglassen willst.
Situation eskalierte nach Pfeffersprayeinsatz
Mouhamed Dramé hatte im August 2022 im Innenhof einer Dortmunder Jugendeinrichtung gehockt und sich in suizidaler Absicht ein Messer gegen den Bauch gehalten. Weil Kontaktversuche von Zivilpolizisten gescheitert waren, hatte der Einsatzleiter befohlen, Pfefferspray gegen Dramé einzusetzen, damit dieser das Messer fallen lässt.
Quelle: https://www1.wdr.de/nachrichten/ruhrgebiet/urteil-polizisten-prozess-drame-100.html
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:tja, da siehste mal, der Richter spricht trotzdem von Irrtum!
Hä? Er spricht von Irrtum zur Bedrohung für Leib und Leben, und er begründet das sehr gut.

Und er hätte keine Freispruch geurteilt, wenn alle oder Teile der Amtshandlung davor gefehlt hätten. Auch das hat er begründet. Lese doch mal die Urteilsbegründung, die bisher veröffentlichen Auszüge reichen.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:und jetzt?
Das im Verteidigerplädoyer immer irgendwie alles möglich ist, ist doch normal. Dieses Plädoyer fordert ja ebenso eine weitere Fremdsprache (Französisch) sowie ein App.

Eine wie ich finde unrealistische Forderung.

Es geht da um so viel in so kurzer Zeit, hier im Nachhinein irgendwas zu fordern und was alles so möglich gewesen wäre, naja muss jeder drauß machen was er will.

Stell dir mal vor, du wirst (vermeintlich) bedroht, jemand kommt mit einer Waffe auf dich und deine Tochter zu, egal ob der was will oder nicht , dankst du doch auch nicht, warte mal ich mach schnell nen Selbstverteidigungskurs oder der sieht nicht mitteleuropäisch aus, also lade ich mit mal nen translater um den zu beruhigen. Das kannst du hinterher alles durchdenken und auswerten, aber in der Situation ist das was völlig anderes.


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Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

um 11:31
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Sicher, ganz sicher, denn das Messer war der Grund für den Einsatz.
Es ist einigermaßen nervig, dass du hier in die Diskussion einsteigst ohne dich mal über die Basics eingelesen zu haben.
Es gab keine Aufforderung der Polizei an MD das Messer wegzulegen. Das wurde im Prozess erörtert und auch in der Berichterstattung dargelegt.
Das ist einfach nicht passiert obwohl es hätte passieren müssen.
Dass MD ein Messer hatte ist unstrittig, aber die Behauptung dass er aufgefordert wurde dieses niederzulegen ist nicht haltbar.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Der Notruf allein reicht als Beleg, dieser ist dokumentiert und und dieser weißt ein Messer aus.
Gerne noch mal, dass ein Messer im Spiel war ist überhaupt nicht Gegenstand der Diskussion.
Du hast behauptet er wurde aufgefordert es wegzulegen.
Das ist faktisch falsch.
Im Moment blähst du die ganze Diskussion damit auf, dass du Dinge behauptest die falsch sind, dich dann weigerst dafür Belege zu suchen und hartnäckig an deinen Falschbehauptungen festhältst, obwohl dir diverse User:innen bereits gesagt haben dass deine Behauptung falsch sind.
Prüfe doch bitte deine Behauptungen auf Validität bevor du sie her platzierst bzw liefer bitte die Belege wenn du darum gebeten wirst.
Dann wirst Du recht schnell merken, dass du einfach nicht auf dem aktuellen Stand bist.


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Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

um 11:35
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Es ist einigermaßen nervig, dass du hier in die Diskussion einsteigst ohne dich mal über die Basics eingelesen zu haben.
Es gab keine Aufforderung der Polizei an MD das Messer wegzulegen. Das wurde im Prozess erörtert und auch in der Berichterstattung dargelegt.
Das ist einfach nicht passiert obwohl es hätte passieren müssen.
Dass MD ein Messer hatte ist unstrittig, aber die Behauptung dass er aufgefordert wurde dieses niederzulegen ist nicht haltbar.
gagitsch schrieb:
Der Notruf allein reicht als Beleg, dieser ist dokumentiert und und dieser weißt ein Messer aus.
Gerne noch mal, dass ein Messer im Spiel war ist überhaupt nicht Gegenstand der Diskussion.
Du hast behauptet er wurde aufgefordert es wegzulegen.
Das ist faktisch falsch.
Im Moment blähst du die ganze Diskussion damit auf, dass du Dinge behauptest die falsch sind, dich dann weigerst dafür Belege zu suchen und hartnäckig an deinen Falschbehauptungen festhältst, obwohl dir diverse User:innen bereits gesagt haben dass deine Behauptung falsch sind.
Prüfe doch bitte deine Behauptungen auf Validität bevor du sie her platzierst bzw liefer bitte die Belege wenn du darum gebeten wirst.
Dann wirst Du recht schnell merken, dass du einfach nicht auf dem aktuellen Stand bist.
Selbst das Nebenklägerplädoyer redet von Kontaktaufnahme, beschreibst diese zeitlich sogar über mehrere Minuten und erklärt, dies habe alles nicht funktioniert. Auch dich frage ich, was denkst du wird ein Polizist von Amtswegen einen bewaffneten Menschen dort sagen/fragen?


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Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

um 11:43
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Das im Verteidigerplädoyer immer irgendwie alles möglich ist, ist doch normal. Dieses Plädoyer fordert ja ebenso eine weitere Fremdsprache (Französisch) sowie ein App.
ein Plädoyer ist eine Zusammenfassung des ermittelten Sachverhaltes. Und eine Bewertung dessen. Der Sachverhalt ist also klar.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Dein selbst genannter Beleg, dass eine Beamter sich nahe Damé hockte, ist der Versuch gewesen, kontakt herzustellen. Nachdem was ich erlesen konnte auf Deutsch und Spanisch. Es wurde also versucht Kontakt zu bekommen, es wurde versucht das Messer aus der Hand des späteren Opfers zu bekommen, alles wurde auch beim Urteil berücksichtigt.
häh? Was dichtest Du da zusammen? Es wurde versucht, das Messer aus der Hand zu bekommen?
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Und er hätte keine Freispruch geurteilt, wenn alle oder Teile der Amtshandlung davor gefehlt hätten. Auch das hat er begründet. Lese doch mal die Urteilsbegründung, die bisher veröffentlichen Auszüge reichen.
habe ich.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Selbst das Nebenklägerplädoyer redet von Kontaktaufnahme
ja, Kontaktaufnahme, wo steht da was von der Auforderung, das Messer wegzulegen? Wo? Das erfindest Du fröhlich dazu....Du hast keine einzige Akte gelesen, hast keinen Überblick über den Einsatz oder den Prozessverlauf, die Zeugenaussagen. Aber eine Meinung, die hast Du und zwar dadurch, dass Du einfach davon ausgehst, wenn der Richter so entscheidet, dann ist alles tutti.
Die Beamten sollen zunächst versucht haben, D. anzusprechen. Laut dem Bericht aus dem Innenministerium ließ sich bisher nur feststellen, dass der Getötete in deutscher und spanischer Sprache angesprochen worden sei. Dass er zum Weglegen des Messers aufgefordert worden sei, »haben die Ermittlungen nicht ergeben«.
Quelle: https://www.spiegel.de/panorama/toter-nach-polizeieinsatz-in-dortmund-ermittelt-wird-jetzt-gegen-fuenf-polizisten-a-9d5aa58d-6eb7-4958-a6f5-6710243255fd


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Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

um 11:45
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Auch dich frage ich, was denkst du wird ein Polizist von Amtswegen einen bewaffneten Menschen dort sagen/fragen?
Was ich denke ist unerheblich.
Da überhaupt ist, dass der Junge "ganz sicher" aufgefordert wurde das Messer wegzulegen bitte ich dich jetzt zum letzten Mal das zu belegen.


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