Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole
13.03.2024 um 18:04@fischersfritzi
Ein Beispiel:
Wenn Provokateur P seinen Bekannten A beleidigt und dadurch A den P angreift, sodass für P eine Notwehrsituation vorliegt, dann war die Handlung des P, die zu dieser Notwehrsituation führte, vorsätzlich (P wollte ja den A beleidigen) -> vorsätzliche Notwehrprovokation.
Wenn P den A mit der Absicht beleidigt, dass A ihn angreift und P dann in einer Notwehrsituatuion den A zusammenschlagen kann, dann war die Handlung des P eine absichtliche Notwehrprovokation.
Weiterführende Literatur (vor allem Punkt 3 und 4): https://www.uni-potsdam.de/fileadmin/projects/ls-mitsch/Examen/13.1._2017_Checkliste.pdf.
Im Übrigens glaube ich nicht, dass die Bewertung
Ein Beispiel:
Wenn Provokateur P seinen Bekannten A beleidigt und dadurch A den P angreift, sodass für P eine Notwehrsituation vorliegt, dann war die Handlung des P, die zu dieser Notwehrsituation führte, vorsätzlich (P wollte ja den A beleidigen) -> vorsätzliche Notwehrprovokation.
Wenn P den A mit der Absicht beleidigt, dass A ihn angreift und P dann in einer Notwehrsituatuion den A zusammenschlagen kann, dann war die Handlung des P eine absichtliche Notwehrprovokation.
Weiterführende Literatur (vor allem Punkt 3 und 4): https://www.uni-potsdam.de/fileadmin/projects/ls-mitsch/Examen/13.1._2017_Checkliste.pdf.
Im Übrigens glaube ich nicht, dass die Bewertung
fischersfritzi schrieb:Die Folge dieser Sichtweise wäre, dass der Polizeischütze nicht selbst in Notwehr gehandelt haben könnte.von Richter Kelm stammt. Ich glaube, das ist die Meinung des Journalisten, der den von dir zitierten Artikel verfasst hat.