Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole
13.03.2024 um 18:04@fischersfritzi
Ein Beispiel:
Wenn Provokateur P seinen Bekannten A beleidigt und dadurch A den P angreift, sodass für P eine Notwehrsituation vorliegt, dann war die Handlung des P, die zu dieser Notwehrsituation führte, vorsätzlich (P wollte ja den A beleidigen) -> vorsätzliche Notwehrprovokation.
Wenn P den A mit der Absicht beleidigt, dass A ihn angreift und P dann in einer Notwehrsituatuion den A zusammenschlagen kann, dann war die Handlung des P eine absichtliche Notwehrprovokation.
Weiterführende Literatur (vor allem Punkt 3 und 4): https://www.uni-potsdam.de/fileadmin/projects/ls-mitsch/Examen/13.1._2017_Checkliste.pdf.
Im Übrigens glaube ich nicht, dass die Bewertung
Ein Beispiel:
Wenn Provokateur P seinen Bekannten A beleidigt und dadurch A den P angreift, sodass für P eine Notwehrsituation vorliegt, dann war die Handlung des P, die zu dieser Notwehrsituation führte, vorsätzlich (P wollte ja den A beleidigen) -> vorsätzliche Notwehrprovokation.
Wenn P den A mit der Absicht beleidigt, dass A ihn angreift und P dann in einer Notwehrsituatuion den A zusammenschlagen kann, dann war die Handlung des P eine absichtliche Notwehrprovokation.
Weiterführende Literatur (vor allem Punkt 3 und 4): https://www.uni-potsdam.de/fileadmin/projects/ls-mitsch/Examen/13.1._2017_Checkliste.pdf.
Im Übrigens glaube ich nicht, dass die Bewertung
von Richter Kelm stammt. Ich glaube, das ist die Meinung des Journalisten, der den von dir zitierten Artikel verfasst hat.fischersfritzi schrieb:Die Folge dieser Sichtweise wäre, dass der Polizeischütze nicht selbst in Notwehr gehandelt haben könnte.