Tussinelda schrieb:Sherlock_H schrieb:
b) Hier sehe ich Gefahr im Verzug wegen Eigengefährdung.
aha, er war aber regungslos
@Tussinelda Das habe ich hier schon oft geschrieben: Wenn ein Mensch teilnahmslos ist und nicht auf Ansprache reagiert, muss man immer an Drogen (schließt eine Überdosierung von Medikamenten ein) denken, vor allem, wenn eine Suizidgefahr vorliegt.
Wenn man das annimmt (egal, ob es sich im Nachhinein als zutreffend herausstellt oder nicht), ist Gefahr im Verzug gegeben, d.h., dass unverzügliches Handeln geboten ist, dass Abwarten also die Situation verschlimmern würde.
Daß der Jugendliche regungslos war, wie du schreibst, steht dem nicht entgegen, im Gegenteil, es legt nahe, dass tatsächlich eine Intoxination vorliegt. Die Eigengefährdung kann also nicht nur durch das Messer gegeben sein.
Dafür, dass Gefahr im Verzug vorlag, gab es meiner Meinung nach also genügend plausible Anhaltspunkte, sodass die Polizisten davon durchaus ausgehen konnten. Ob tatsächlich, also objektiv, eine "Gefahr-im-Verzug-Situation" vorlag, spielt für die Frage, ob die Polizisten schuldhaft gehandelt haben, keine Rolle, sofern die Polizisten nicht z.B. durch eigenes Unterlassen zu einer falschen Annahme gekommen sind.