Alktanzler
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Leon (6) in Tiroler Ache ertrunken
29.08.2022 um 10:16In St. Johann in Tirol, Österreich, ereignete sich am frühen Morgen des 28.08.2022 unfassbar tragisches:
Der 37-jährige Vater ging laut Medienberichten morgens mit seinem im Buggy sitzenden, geistig behinderten Sohn in St. Johann nahe der Kitzbüheler Ache spazieren, um das Kind zu beruhigen. Er wurde angegriffen, bewusstlos geschlagen und ausgeraubt. Der Sechsjährige kletterte anschließend mutmaßlich aus dem Buggy und bewegte sich ins Wasser, was zu seinem Tod durch Ertrinken führte.
Es drängen sich mir zwei (oder drei) Fragen auf, die ich gerne zur Diskussion stellen würde:
1. Warum lässt der Täter nach einem brutalen, aus seiner Sicht erfolgreichen Raubversuch die Beute am Tatort zurück? Hat er womöglich noch gesehen, dass das Kind weglief und die Sache mit der Beute wurde ihm zu heikel?
2. Ungeachtet Frage 1, also auch wenn der Täter nicht mitbekommen haben sollte, dass hier ein behindertes Kind fortzulaufen drohte: Wie wird er juristisch für den Tod des Kindes verantwortlich zu machen sein? Totschlag durch Unterlassen? Grobe Fahrlässigkeit mit Todesfolge, weil er die Aufsichtsperson des Schutzbefohlenen Handlungsunfähig machte? Kann der Tod des Kindes überhaupt mit Fahrlässigkeit zu begründen sein, da die Ursprungstathandlung ja offenbar eine vorsätzliche gefährliche bzw. schwere Körperverletzung (allerdings zum Nachteil des Vaters) gewesen ist?
Ein Passant fand am Sonntag kurz nach 5 Uhr einen bewusstlosen Mann in St. Johann. Dieser war verletzt und gab an, dass sein Sohn abgängig sei. Im Zuge einer Suchaktion wurde dann die Leiche des Sechsjährigen gefunden. Wie sich später herausstellte, war der Mann zuvor bewusstlos geschlagen und ausgeraubt worden.Quelle: https://www.tt.com/artikel/30830088/toter-bub-in-fluss-in-st-johann-vater-zuvor-bei-raub-niedergeschlagen?slide-id=1
Der 37-jährige Vater ging laut Medienberichten morgens mit seinem im Buggy sitzenden, geistig behinderten Sohn in St. Johann nahe der Kitzbüheler Ache spazieren, um das Kind zu beruhigen. Er wurde angegriffen, bewusstlos geschlagen und ausgeraubt. Der Sechsjährige kletterte anschließend mutmaßlich aus dem Buggy und bewegte sich ins Wasser, was zu seinem Tod durch Ertrinken führte.
Der Angreifer hatte dem Vater des Jungen gegen 4 Uhr einen gezielten und wuchtigen Schlag mit einer Flasche auf den Hinterkopf versetzt. Der 37-Jährige sackte zu Boden und blieb bewusstlos liegen. Daraufhin dürfte der mutmaßliche Täter die Geldtasche und das Mobiltelefon des Mannes an sich genommen haben. Er flüchtete in unbekannte Richtung. Das Handy und die Geldtasche wurden schließlich in unmittelbarer Nähe des Tatortes gefunden. Von dem Täter fehlt jede Spur. [...] Es gebe derzeit keinen Hinweis darauf, dass auf ihn [den Jungen, Anmerkung von mir] eine Gewalteinwirkung durch den unbekannten Täter stattfand, betonte LKA-Leiterin Katja Tersch.Quelle: https://www.n-tv.de/panorama/Vater-niedergeschlagen-Sohn-ertrinkt-article23552657.html
Es drängen sich mir zwei (oder drei) Fragen auf, die ich gerne zur Diskussion stellen würde:
1. Warum lässt der Täter nach einem brutalen, aus seiner Sicht erfolgreichen Raubversuch die Beute am Tatort zurück? Hat er womöglich noch gesehen, dass das Kind weglief und die Sache mit der Beute wurde ihm zu heikel?
2. Ungeachtet Frage 1, also auch wenn der Täter nicht mitbekommen haben sollte, dass hier ein behindertes Kind fortzulaufen drohte: Wie wird er juristisch für den Tod des Kindes verantwortlich zu machen sein? Totschlag durch Unterlassen? Grobe Fahrlässigkeit mit Todesfolge, weil er die Aufsichtsperson des Schutzbefohlenen Handlungsunfähig machte? Kann der Tod des Kindes überhaupt mit Fahrlässigkeit zu begründen sein, da die Ursprungstathandlung ja offenbar eine vorsätzliche gefährliche bzw. schwere Körperverletzung (allerdings zum Nachteil des Vaters) gewesen ist?