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Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

1.512 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Dortmund, 2022, Erschossen ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

31.03.2023 um 10:34
Zitat von jebajeba schrieb:Das würde ich aber auch ungern unter Strafe gestellt sehen, wenn das im Eifer des Gefechts verpasst wird.
Wieso? Nur eine drohende Strafe würde verhindern, dass die Kameras nur in für die Polizisten vorteilhaften Situationen eingeschaltet würde .

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Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

31.03.2023 um 10:43
Zitat von simiesimie schrieb:Wieso? Nur eine drohende Strafe würde verhindern, dass die Kameras nur in für die Polizisten vorteilhaften Situationen eingeschaltet würde .
Ja natürlich...wenn der Polizist sich in einer Wohnung befindet - der Einsatz der Kamera also erstmal untersagt ist - und dann unvermittelt angegriffen wird, dann ist es natürlich unverzeihlich und gehört auf das härteste bestraft, wenn er in diesem Moment des Angriffs nicht als erstes dran denkt die Kamera anzuschalten... Kannste Dir nicht ausdenken ...


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Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

31.03.2023 um 10:53
Die Kameras müssen bei Einsätzen eben immer an sein und zwar verpflichtend. Nur so kann eine Dokumentation etwa bei einem späteren Rechtsstreit Aufklärung verschaffen. Es kann nicht sein, dass man auf private Videoaufnahmen von Zeugen angewiesen ist.


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Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

31.03.2023 um 11:00
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Die Kameras müssen bei Einsätzen eben immer an sein und zwar verpflichtend
Jetzt nochmal, das ist verboten. Und das hat nichts mit irgendeinem Vorbehalt der Polizei gegen solch eine Pflicht zu tun, sondern mit deutschem Recht. Ein gefundenes Fressen für den jeweiligen Datenschutzbeauftragten.

Ich gebe Euch allen Recht, das sollte geändert werden, da müssten auch Gesetze für angepasst werden. Genauso Diskussionen wie z.B. bei der Kesy Fahndung. Man kann nicht einfach überall hinrennen und alles filmen, das ist nicht erlaubt.

Mir missfällt nur hier im Thread, dass es so dargestellt wird, als ob die Polizisten eben alles machen würden, damit sie nicht filmen müssen und sich händeringend gegen eine Pflicht wehren...nein, dem ist nicht so, sie dürfen nicht!


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Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

31.03.2023 um 12:29
Zitat von jebajeba schrieb:Mir missfällt nur hier im Thread, dass es so dargestellt wird, als ob die Polizisten eben alles machen würden, damit sie nicht filmen müssen und sich händeringend gegen eine Pflicht wehren...nein, dem ist nicht so, sie dürfen nicht!
es ist aber nun einmal so, dass die Polizeigewerkschaften sich massiv gegen den Einsatz von Bodycams wehren, wenn diese nicht ausschliesslich zum Schutz der Beamten dienen.

Außerdem ist der Einsatz in Wohnungen nicht generell nicht erlaubt. Das stimmt einfach nicht.


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Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

31.03.2023 um 12:32
Alle, die hier so naiv fordern, dass die Cams dauernd angeschaltet sein müssen, sollten mal den folgenden Artikel lesen (Eine Bemerkung über "Stammtisch-Niveau" verkneife ich mir):

https://community.beck.de/2016/10/12/datenschutz-und-body-cams-nicht-nachvollziehbare-bedenken

Ich zitiere mal 3 Passagen daraus:
Unzweifelhaft ist, dass der Body-Cam-Einsatz durch die Polizei datenschutzrechtlich relevant ist: So erfolgt in jedem Falle ein Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung des Aufgenommenen als Ausprägung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts gem. Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG. Die Videoaufzeichnung beeinträchtigt das Recht am eigenen Bild und, sofern zusätzlich eine Tonaufzeichnung erfolgt, auch das Recht am gesprochenen Wort. Dass dieser Eingriff nicht unerheblich ist, wird allein schon dadurch deutlich, ...
...
Tonaufzeichnung: Verfassungsgemäß ist der Body-Cam-Einsatz tatsächlich nur dann, wenn der Aufzeichnungszweck der Abwehr einer qualifizierten Gefahr dient.
...
Berufsgeheimnisträgerschutz: Da es sich bei der Body-Cam um ein technisches Mittel zur mobilen Videoaufzeichnung handelt, ist ihr Einsatz theoretisch auch in Räumlichkeiten möglich, die der Tätigkeit von Berufsgeheimnisträgern gem. § 53 Abs. 1 StPO dienen.
Quelle: s. o.


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Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

31.03.2023 um 12:49
@Sherlock_H
und auch da ist der Hauptpunkt, dass die Daten nicht einseitig nur den Interessen der Polizei dienen soll.
Zitat von Sherlock_HSherlock_H schrieb:(Eine Bemerkung über "Stammtisch-Niveau" verkneife ich mir):
Du hast sie Dir eben nicht verkniffen, was allerdings mehr über Dich aussagt, als über andere.....
„Aktuell stellt die Bodycam eine einseitige Drohkulisse dar, da sie ausschließlich zulasten von Bürgerinnen und Bürgern eingesetzt wird, unabhängig davon, ob sich die Polizei rechtswidrig verhält oder nicht“, schreiben die Polizeiexperten Hartmut Aden und Jan Fährmann. Schon bei der Einführung der Bodycams in den Bundesländern gab es Kritik an der Art und Weise und den gesetzlichen Regelungen – die sich nun immer wieder bestätigt.

Die wichtigste Frage bei Bodycams ist: Wer entscheidet, was wann gefilmt wird? Und wer darf wie darauf zugreifen?
Quelle: https://netzpolitik.org/2022/polizei-bodycams-richtig-einsetzen-oder-einfach-abschaffen/

hier der Artikel auf den oben Bezug genommen wird:
Fazit
Kommt eine Bodycam zur Anwendung, so ist es aus rechtsstaatlichen Gründen geboten, dass die Aufnahmen verwendet werden, um Fehlverhalten von Bürgerinnen und Bürgern und auch von Polizeibediensteten nachweisen zu können. Dabei müssen selbstverständlich datenschutzrechtliche Grundsätze eingehalten werden, insbesondere der Grundsatz der Datenminimierung. Insofern darf es nicht zu einer uferlosen Anwendung der Bodycam kommen. Dementsprechend muss die Gesetzeslage so angepasst werden, dass auch die Betroffenen der Videoüberwachung Zugang zu dem Datenmaterial haben und dass der Bodycam-Einsatz nicht allein im Ermessen der Polizei steht. Zum Beispiel wäre es denkbar, dass die Bodycam in bestimmten Einsatzlagen automatisch angeschaltet wird und dass auch die betroffenen Bürgerinnen und Bürger das Einschalten der Bodycam verlangen können, wenn sie mit dem Verhalten von Polizeibediensteten nicht einverstanden sind. Aktuell stellt die Bodycam eine einseitige Drohkulisse dar, da sie ausschließlich zulasten von Bürgerinnen und Bürgern eingesetzt wird, unabhängig davon, ob sich die Polizei rechtswidrig verhält oder nicht.
Quelle: https://verfassungsblog.de/bodycams-bei-der-polizei-nicht-nur-zum-schutz-von-polizistinnen-und-polizisten/

und hier zur Nutzung in Wohnungen:
Im Unterschied zu anderen Bundesländern, darf die Bodycam in NRW auch bei Einsätzen in Privatwohnungen genutzt werden, zum Beispiel bei Fällen von häuslicher Gewalt. Damit es dabei nicht zur Verletzung der Privatsphäre kommt, steht die Auswertung der Aufnahmen unter einem Richtervorbehalt. „Wenn Polizisten einen prügelnden Ehemann aus der eigenen Wohnung verweisen müssen, kommt es häufig zu gewalttätigen Angriffen. Auch hier wirkt die Bodycam deeskalierend. Deshalb begrüßen wir ausdrücklich die zusätzliche Einsatzmöglichkeit“, betonte Mertens.
Quelle: https://www.gdp.de/gdp/gdpnrw.nsf/id/DE_Bodycam-darf-auch-in-Wohnungen-eingesetzt-werden?open&ccm=300090
in dem Artikel der GdP liest man auch schön, worum es geht:
„In anderen Bundesländern und bei der Bundespolizei, bei der die Kameras schon länger im Einsatz sind, ist die Zahl der Angriffe auf Polizisten zurückgegangen. Das erhoffen wir uns auch für NRW“, sagte GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens. „Kommt es trotz der Kamera zu einem Angriff auf die Beamten, können die Angriffe festgehalten und die Täter leichter überführt werden. Auch davon erwarten wir uns langfristig eine abschreckende Wirkung“, ergänzte Mertens.
Quelle: s.o.

ich hoffe, das Niveau war ausreichend?


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Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

31.03.2023 um 12:49
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Außerdem ist der Einsatz in Wohnungen nicht generell nicht erlaubt. Das stimmt einfach nicht.
Das habe ich auch nicht behauptet. In NRW sieht es folgendermaßen aus:
So ist ein Einsatz der Bodycam in Wohnungen nur dann zulässig, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass dies zum Schutz gegen eine dringende Gefahr für Leib oder Leben erforderlich ist. Die Entscheidung liegt in solchen Fällen – außer bei Gefahr in Verzug – bei der Polizeibeamtin oder dem Polizeibeamten, die oder der den Einsatz leitet. Eine Aktivierung des Aufnahmegeräts ist betroffenen Personen außerdem mitzuteilen, sofern nicht Gefahr im Verzug besteht.
Quelle: https://polizei.nrw/artikel/mit-bodycam-auf-streife

Aber genau darum geht es doch. Ich betrete als Polizist z.B. wegen einer ganz banalen Vermisstenanzeige, Todesbenachrichtigung (ja auch dabei hat mich schonmal jemand tätlich angegriffen), Ruhestörung etc. eine Wohnung.
Ich sehe da keinerlei Berechtigung, die Kamera hier permanent laufen zu lassen. Und fände es dann nicht in Ordnung, dass man hier bei einem plötzlichen Angriff noch bestraft wird, weil man nicht rechtzeitig an die Kamera gedacht hat.


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Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

31.03.2023 um 13:01
Dass Kameras z.B. bei Einsatzfahrten permanent laufen ist doch vollkommen normal und dürfte auch die meisten Beamten nicht interessieren.
Mir geht es auch gar nicht darum. Wenn es eindeutig rechtlich geklärt ist, dass die Kamera permanent läuft, dann ist da eben so.
Aber nicht die Datenschützer, wie z.B. die Grünen in Thüringen heulen lassen und nachher sind wieder mal die Polizisten die Dummen, weil sie irgendwas nicht rechtzeitig an oder aus gemacht haben.
Eine Dauerschleife mit Richtervorbehalt für Auswertungen wäre vermutlich eine gute Idee.
Und dass die Auswertung eng bemessen werden muss, dürfte wohl klar sein. Unter möglicher Dauerbeobachtung bei der Arbeitsausübung zu stehen, dürfte hier kaum jemandem gefallen. Und das muss natürlich auch die Gewerkschaft im Blick haben.


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Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

31.03.2023 um 13:17
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:ich hoffe, das Niveau war ausreichend?
@Tussinelda
Ja, war es. Ich habe mich in meinem Beitrag gegen die Forderung gewandt, dass die Bodycam permanent eingeschaltet sein sollte.
Dass das nicht einfach so erlaubt ist, sollte jedem klar sein. Ich darf dazu auch auf den von dir aufgeführten Artikel verweisen:
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Dabei müssen selbstverständlich datenschutzrechtliche Grundsätze eingehalten werden, insbesondere der Grundsatz der Datenminimierung. Insofern darf es nicht zu einer uferlosen Anwendung der Bodycam kommen.
Quelle (zitiert nach @Tussinelda): https://verfassungsblog.de/bodycams-bei-der-polizei-nicht-nur-zum-schutz-von-polizistinnen-und-polizisten/ Hervorhebungen durch mich


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Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

31.03.2023 um 13:21
Zitat von Sherlock_HSherlock_H schrieb:Alle, die hier so naiv fordern, dass die Cams dauernd angeschaltet sein müssen
das ist nicht naiv, sondern kann durchaus auch Sinn machen, es ist jedenfalls mit Sicherheit besser, als wenn die Beamten so wie jetzt selbst entscheiden, ob und wann und wie lange sie die Bodycam anschalten.


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Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

31.03.2023 um 13:47
Ich bin auch für einen "Dauerlauf" der Bodycams bei "Kundenkontakt".
Mit richterlichen Vorbehalt der Verwendung- wie bei den immer verbreiterten Einsatz von Dashcams in Autos um Unfallgeschehen auszuwerten. Ich hatte auch schon einige unverhältnismäßige Begegnungen mit Polizeibeamten (in dem Prozentsatz wie mir auch "normale" Menschen begegnen, die zu 90% aus rektalem Schlosssmuskel bestehen ;) ), gegen die ich vorgegangen wär, hätte ich eine Go-Pro am Kragen gehabt!


:mlp:


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Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

31.03.2023 um 14:25
Zitat von jebajeba schrieb:Jetzt nochmal, das ist verboten. Und das hat nichts mit irgendeinem Vorbehalt der Polizei gegen solch eine Pflicht zu tun, sondern mit deutschem Recht. Ein gefundenes Fressen für den jeweiligen Datenschutzbeauftragten.
Das läßt sich regeln: etwa durch strenge Auflagen beim Zugriff auf die Daten. Im Supermarkt oder an Tankstellen, Bahnhöfen unf Flughafen laufen die Kameras auch permanent. Es ließe sich sicher eine Anpassung der Gesetze durchführen, die einen richterlichen Beschluss zum Zugriff auf diese Daten nötig macht.

Die bisherige Regeluing erlaubt es der Polizei, eigenes Fehlverhalten zu vertuschen. Das geht gar nicht.
...
Die Bodycams haben einerseits das Potenzial, den Staat und die Polizei für ihr Handeln verantwortlich zu machen und Polizeigewalt einzudämmen. In den USA wurden sie aus diesem Grund eingeführt, teils mit guten Ergebnissen. Aber es kann auch das Gegenteil passieren. Wenn die Polizei volle Kontrolle darüber behält, wann etwas gefilmt wird und wer, wann, unter welchen Umständen die Daten abrufen kann, wird aus den Bodycams schnell ein Überwachungsalbtraum. Nur wenn das Zugriffsregime einer externen Instanz - etwa einem Gericht - überlassen wird, können die Bodycams staatliche Macht kontrollieren, statt sie zu verstärken.

Die aktuellen Regelungen tendieren deutlich hin zum Überwachungsalbtraum. Bisher hat die Polizei die volle Zugriffskontrolle zu den Daten und darf sogar die Herausgabe von Videos verweigern, wenn sie Beamte belasten. Doch kaum jemand redet davon.
...
Während der Datenschutz als Selbstzweck immer mehr in das Leben der Bürger eingreift und mit der Datenschutzgrundverordnung Fotografen, Blogger, auch kleine Vereine drangsaliert, wird er zunehmend sprachlos gegenüber einem Staat, der seine Kontrollbefugnisse gegenüber den Bürgern immer weiter ausdehnt. Das hatten die Autoren der "informationellen Selbstbestimmung" sicher nicht im Sinn.
...
Quelle: https://www.sueddeutsche.de/politik/bodycam-daten-ueberwachung-1.4359922


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Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

31.03.2023 um 14:30
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Das läßt sich regeln: etwa durch strenge Auflagen beim Zugriff auf die Daten
Ja, hab ich ja geschrieben...
Zitat von jebajeba schrieb:Eine Dauerschleife mit Richtervorbehalt für Auswertungen wäre vermutlich eine gute Idee.
Und dass die Auswertung eng bemessen werden muss, dürfte wohl klar sein.
Und diese permanenten subtilen Unterstellungen gegen Polizeibeamte sind echt zum Ko....
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Die bisherige Regeluing erlaubt es der Polizei, eigenes Fehlverhalten zu vertuschen. Das geht gar nicht.
Hauptsache wieder was gefunden, aus dem man schließen kann, dass die Polizei rumrennt, Leute erschießt oder schlägt und es schön vertuscht... Gott sei Dank kann man diese Bande von Verbrechern endlich mit Kameras dauerüberwachen...


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Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

31.03.2023 um 14:38
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:es ist jedenfalls mit Sicherheit besser, als wenn die Beamten so wie jetzt selbst entscheiden, ob und wann und wie lange sie die Bodycam anschalten.
Es ist jedem Arbeitgeber verboten, seine Angestellten während ihrer Arbeitszeit permanent per Cam oder Mikrofon zu überwachen. Aus gutem Grund übrigens! Nur bei Polizisten wird gefordert, dass hier grundlegende Persönlichkeitsrechte über Bord geworfen werden.

Es ist schon interessant, dass Leute, die sich zum Hüter des Rechtsstaats stilisieren, anscheinend bedenkenlos Grundrechte mit Füßen treten wollen. Und ja, natürlich setzt sich jede Gewerkschaft dagegen zur Wehr, das ist bei Verdi nicht anders als bei der GdP. Aber das wird hier ja gleich wieder als Vertuschungsversuch klassifiziert, ein Professor, der schon seit Jahren kein Professor mehr ist, wurde hier in diesem Zusammenhang mit dem Vorwurf der "versuchten (abstrakten) Strafvereitelung" zitiert.

Polizisten scheinen hier bei einigen Menschen 2. Klasse zu sein, die gut genug dafür sind, für die ach so rechtstaatlichen Bürger in gefährlichen Situationen die Kastanien aus dem Feuer zu holen, denen man aber sonst ruhig ihre grundlegenden Persönlichkeitsrechte vorenthalten darf.


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Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

31.03.2023 um 14:45
Zitat von jebajeba schrieb:Hauptsache wieder was gefunden, aus dem man schließen kann, dass die Polizei rumrennt, Leute erschießt oder schlägt und es schön vertuscht... Gott sei Dank kann man diese Bande von Verbrechern endlich mit Kameras dauerüberwachen...
Du weißt selbst, das es Fehlverhalten oder vermutetes Fehlverhalten bei der Polizei gibt. Und wenn in solchen Fällen die Bodycam nicht läuft, obwohl es Dienstanweisung ist, dann geht das eben nicht. Die Kamera kann die Beamnten klar entlasten oder belasten. Es kann nicht sein, dass ich, wenn ich einen Polizeibeamten zusammenschlage, dafür hart bestraft werde, im umgekehrten Fall aber nichts passiert. Oder siehst Du das anders?
Zitat von Sherlock_HSherlock_H schrieb:Polizisten scheinen hier bei einigen Menschen 2. Klasse zu sein, die gut genug dafür sind, für die ach so rechtstaatlichen Bürger in gefährlichen Situationen die Kastanien aus dem Feuer zu holen, denen man aber sonst ruhig ihre grundlegenden Persönlichkeitsrechte vorenthalten darf.
Welche Persönlichkeitsrechte werden ihnen denn vorenthalten, wenn man einen richterlichen Beschluss beim Zugriff auf die Daten bräuchte?

Ich sehe in Deinen Aussagen nur Nebelkerzen. Gleiches Recht für Alle.


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Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

31.03.2023 um 14:53
@Sherlock_H
Danke, genau so sieht es aus!
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Du weißt selbst, das es Fehlverhalten oder vermutetes Fehlverhalten bei der Polizeo gibt. Und wenn in solchen Fällen die Bodfycam nicht läuft, obwohl es Dienstanweisung ist, dann geht das eben nicht
Mir geht es ja nicht darum, dass Regelungen dafür getroffen werden, für zukünftige (!!!) Einsätze. Mir geht es darum, dass ganz klar in Dortmund kein Einschalten der Cam geboten war. Und in sämtlichen Posts hier schwingt immer der Unterton mit, dass dies alles nur aus Vertuschungsgründen so war und mal ganz grundsätzlich es immer aus Vertuschungsgründen ist.

In jedem Post liest man - zumindest als Betroffene - immer diese Vorwürfe raus und das empfinde ich höchstpersönlich als widerlich. Nur meine Meinung, nein ich habe keine Belege und keine Statistiken, ich empfinde es so!


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Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

31.03.2023 um 15:03
Zitat von jebajeba schrieb:Mir geht es ja nicht darum, dass Regelungen dafür getroffen werden, für zukünftige (!!!) Einsätze. Mir geht es darum, dass ganz klar in Dortmund kein Einschalten der Cam geboten war. Und in sämtlichen Posts hier schwingt immer der Unterton mit, dass dies alles nur aus Vertuschungsgründen so war und mal ganz grundsätzlich es immer aus Vertuschungsgründen ist.

In jedem Post liest man - zumindest als Betroffene - immer diese Vorwürfe raus und das empfinde ich höchstpersönlich als widerlich. Nur meine Meinung, nein ich habe keine Belege und keine Statistiken, ich empfinde es so!
In NRW gab es keine Pflicht die Kameras einzuschalten, da hast Du völlig Recht. So gesehen wird man den Beamten keinen Strick daraus drehen können. Mir geht es darum, dass diese bei Ensätzen grundsätzlich laufen und man nicht auf Videomaterial von Zeugen angewiesen ist. Beispiel: Vorfall in Mannheim letztes Jahr. Hätten die Beamten ihre Bodycams eingeschaltet gehabt, wäre eine Aufklärung leichter gewesen. In BaWü hatten die Beamten diese vorher einschalten müssen (s.u.).
Toter nach Einsatz in Mannheim: Bodycams waren aus – Polizei auf Zeugenvideos angewiesen

Ausgeschaltete Bodycams am Mannheimer Marktplatz: Zahlreiche Videos im Netz

Ein Arzt des ZI hatte die Polizei um Hilfe gebeten. Ein Patient sei verschwunden und brauche möglicherweise Hilfe. Die Beamten entdecken den Mann schließlich am Marktplatz in Mannheim, er widersetzt sich aber. Viele Menschen in Cafés und Restaurants in unmittelbarer Nähe beobachten den Vorfall. Im Netz tauchen schon kurze Zeit später diverse Handy-Videos des Einsatzes in Mannheim auf.

Die Szenen dort sind nicht schön anzusehen, wie sollten sie auch? Auf einem Video ist zu sehen, wie einer der Beamten dem schon am Boden Liegenden mehrfach mit der Faust ins Gesicht schlägt. Nun kann man geteilter Meinung darüber sein, was Menschen dazu bewegt, solche Videos öffentlich ins Netz zu stellen. Tatsächlich aber sind Aussagen von Augenzeugen und eben solche Videomitschnitte für die Ermittlungen derzeit wichtig.

Auswertung ohne Bodycam-Aufnahmen: „Zeit nehmen, das zu rekonstruieren“

Denn das Bildmaterial, das womöglich entscheidend zur Klärung des Sachverhalts beitragen könnte, existiert nicht: Die Bodycams der beiden Polizeibeamten nämlich waren zum Zeitpunkt des Geschehens ausgeschaltet. Das aber „wäre angezeigt gewesen“, sagt Andreas Stenger, Präsident des Landeskriminalamts (LKA) Baden-Württemberg, am Mittwochabend (4. Mai) in einer Pressekonferenz. Das LKA hat die Ermittlungen zum Fall in Mannheim übernommen.
Quelle: https://www.mannheim24.de/mannheim/mannheim-toter-polizei-einsatz-kontrolle-marktplatz-zi-patient-bodycam-video-lka-ermittlung-zeugen-91524843.html


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Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

31.03.2023 um 15:28
@Sherlock_H
Es arbeiten auch andere unter ständiger Überwachung, da wird eben genau geregelt, wie wann das ggf. ausgewertet wird. Gefilmt wird aber.
Nicht zu vergessen, der jeweilige Beamte filmt nicht sich, sondern was vor ihm ist.
Und Vorwürfe kannst Du gerne rauslesen, nur gibt es die nicht. Es muss nur möglich sein, dass Aufnahmen generell in aller Betroffenen Sinne dienlich sind und nicht nur im Sinne der Beamten.
Wer nix gravierendes falsch macht, hat ja nix zu befürchten, gilt für beide Seiten. Dann wird gelöscht und fertig. Ich habe keinerlei Verständnis dafür, dass es quasi keinerlei Kontrolle der Polizei gibt. Und sich da mit Händen und Füßen gewehrt wird.
Es dient in jeder Hinsicht dem Schutz und der Aufklärung. Allen Seiten sollte das klar sein


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Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

31.03.2023 um 17:03
Zitat von jebajeba schrieb:Mir geht es darum, dass ganz klar in Dortmund kein Einschalten der Cam geboten war.
was so komplett falsch ist. Es gab keine Pflicht, die Bodycams einzuschalten, ob es aber geboten gewesen wäre, steht auf einem anderen Blatt. Und ja, ich finde, so wie der Staatsanwalt ja auch, es hätten Kameras eingeschaltet werden sollen. Es waren da 12 Leute vor Ort. Keiner kommt auf die Idee bei einem solchen Zugriff eine Kamera einzuschalten? Damit will ich keinesfalls unterstellen, dass dies so war, um etwas zu vertuschen, allerdings finde ich es problematisch, dass keiner der Beamten auf die Idee kam, wann schalten die die denn an?.....dass der Einsatzleiter den Befehl, das Reizgas betreffend zweimal gibt, aber keine Kamera eingeschaltet ist.
Wir sehen ja, wohin das führt, jetzt muss man mühsam aufdröseln, was passiert ist und das ohne das Opfer, das kann dazu nämlich nichts mehr beitragen. Also muss man darauf hoffen, dass Beamte wahrheitsgemäß aussagen oder überhaupt aussagen. Dann muss man hoffen, dass ihnen geglaubt wird/werden kann, damit auch die Beamten ggf. entlastet werden. Es gibt jetzt eben nur noch die Beamten, die alles gesehen haben. Und ein Mensch ist tot, das sehe ich als hochproblematisch an, egal von welcher Seite man es betrachtet.


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