Jeba schrieb:Mir geht es darum, dass ganz klar in Dortmund kein Einschalten der Cam geboten war.
was so komplett falsch ist. Es gab keine Pflicht, die Bodycams einzuschalten, ob es aber geboten gewesen wäre, steht auf einem anderen Blatt. Und ja, ich finde, so wie der Staatsanwalt ja auch, es hätten Kameras eingeschaltet werden sollen. Es waren da 12 Leute vor Ort. Keiner kommt auf die Idee bei einem solchen Zugriff eine Kamera einzuschalten? Damit will ich keinesfalls unterstellen, dass dies so war, um etwas zu vertuschen, allerdings finde ich es problematisch, dass keiner der Beamten auf die Idee kam, wann schalten die die denn an?.....dass der Einsatzleiter den Befehl, das Reizgas betreffend zweimal gibt, aber keine Kamera eingeschaltet ist.
Wir sehen ja, wohin das führt, jetzt muss man mühsam aufdröseln, was passiert ist und das ohne das Opfer, das kann dazu nämlich nichts mehr beitragen. Also muss man darauf hoffen, dass Beamte wahrheitsgemäß aussagen oder überhaupt aussagen. Dann muss man hoffen, dass ihnen geglaubt wird/werden kann, damit auch die Beamten ggf. entlastet werden. Es gibt jetzt eben nur noch die Beamten, die alles gesehen haben. Und ein Mensch ist tot, das sehe ich als hochproblematisch an, egal von welcher Seite man es betrachtet.