Miami-weiß schrieb:Polizist ist ein Beruf wie jeder andere auch. Ich persönlich würde es nicht gut heissen, ständig mit einer Bodycam, die alles aufzeichnet, herumlaufen zu müssen. Man kann den Beruf des Polizisten auch immer unattraktiver machen.
Nein, ein Polizist ist eben alles andere als ein Beruf wie jeder andere.
Dieser Beruf ist daher weitaus schwieriger als jeder andere, man muss sich Voll und Ganz im Griff habe,man muss immer besonnen handeln etc. Das erfolgt jedoch nicht von allein. Man benötigt Schulungen, um die die Polizsiten darauf vorbereiten. Trotzdem kann es mal bei einem Einsatz schief gehen.
Und dann ist es sehr wichtig, dass man den Einsatz analysieren kann, was ist verkehrt gelaufen, liegt die Ursache doch beim Opfer oder war der handelnde Polizist überfordert. Das zu ermitteln ist äußerst wichtig, denn man muss aus jedem solchen Fall lernen und möglicherweise die Ausbildung verbessern. Oder sei es auch, dass ein solcher Fall zeigt, dass eine Person für diesen Einsatz doch nicht geeignet ist. Solche Analysen sind in einem Rechtsstaat extrem wichtig.
simie schrieb:Und deshalb sollte es eine Pflicht geben, dass die Bodycams bei Einsätzen an sind.
Ja, das ist eine notwendige Konsequenz. Es gibt heutzutage auch genügend Techniken, dass man die Aufzeichnung nur dann zur Verfügung hat, wenn etwas außergewöhnmliches passiert ist.
So könnte man eine Body-Cam so ausrüsten dass sie immer läuft, Aufzeichnungen werden normalerweise nur über einen bestimmten Zeitraum (z.B. 5 Minuten) kontinuierlich gespeichert. Erst wenn die Waffe (Schlagstock oder Pistole o.ä.) gezückt wird, wird das Löschen der Aufzeichnung vor dieser Zeitraum unterbunden. So etwas ähnliches wurde auch schon in Busse eingebaut, die Aufzeichnung wurde ab einer Unfalldetektion nicht mehr automatisch gelöscht und war daher gerichtlich verwertbar. Natürlich muss ein Polizist auch freiwillig dieses Löschen unterbinden können, aber dieses Zeitintervall eines kritischen Einsatzes muss erhalten bleiben.
Das dürfte rechtlich vereinbar sein, den auch Arbeitgeber dürfen ihre Mitarbeiter videoüberwachen, wenn ein ausreichender strafrechtlicher Grund dafür gegeben ist. Und da geht es in der Regel "nur" um Diebstahl, hier geht es um weit mehr.
Und so bald ein Polizist ein Schlagstock oder Pistole zieht, dann begeht er höchst wahrscheinlich mindestens eine Körperverletzung. Ob die berechtigt war oder nicht, dass wäre dann deutlich leichter und objektiver zu untersuchen, wenn diese eine BodyCam aufgezeichnet hat. Wie dann ein Fehlverhalten bestraft wird, ist dann ein rein juristisches Problem, natürlich muss man dann sicher deutlich mehr Milde wahren und berücksichtigen, dass allein dieser Beruf diese Gefahren einer Fehlhandlung mit sich bringt.