FriedrichA.III schrieb:Es ist ja wohl völlig abwegig, bei der Aufforderung einer mit einem Messer bewaffneten Person, dieses wegzulegen, erstmal auf einen Dolmetscher zu warten.
Dann hältst du dich anscheinend für schlauer als es der Oberstaatsanwalt ist, denn der findet das in diesem Fall gar nicht abwegig. Was bringt denn eine Ansprache der Polizei, wenn die Person, um die es geht, gar nicht versteht, was man von ihr will? Und zum anderen versuchst du wieder etwas zu suggerieren, was nicht gegeben war. In einer bedrohlichen Situation, in der jemand mit einem Messer auf zb Passanten losgeht, kann natürlich nicht auf einen Dolmetscher gewartet werden, da besteht akute Gefahr für die die Allgemeinheit.
In einer Situation wie der vorliegenden, in der jemand apathisch an einer Mauer hockt und nichts macht, er auch nicht weg kann, weil es keinen ungesicherten Ausgang aus dem Areal gibt, liegen die Dinge ganz anders.