canisrex schrieb:Und ist das in deiner Version durch Ansprache versucht worden oder durch Handlung?
Odre vielleicht doch gar nicht, wie es in allen Berichten steht?
Gemäß Schulung und Ausbildung sowie rechtliche Leitlinie, hier durch mich verlinkt,
Dateianhang: 1_19_EigensicherungUndRecht.pdf (919 KB)Ich der Beamte, der vor Damé hockte ganz sicher mit der Kontaktaufnahmen vorrangig und dringendst bestrebt gewesen per Kommunikation und Überzeugung das Messer vom späteren Opfer zu entfernen.
Als das nicht gelang, wurde das Spray als nächsten Mittel eingesetzt. Und das hat eben das Gericht auch so gesehen.
In der Urteilsbegründung vom Richter Kelm wurde das Gas-als notwendiger Schritt betrachtet und es hat in der Situation eben nicht wie von Plädoyer der Nebenklage beschrieben Zeit für Dolmetscher und Apps gegeben.
Als Ansprache durch den Zivilbeamten nicht funktionierte wurde Spray eingesetzt um Leib und Leben des suizidären zu schützen. Leider dann mit einer nicht absehbaren und tragischen Wendung.
canisrex schrieb:Ich renne (obwohl ich Selbstverteidigung gelernt habe). Ist aber irrelevant, da es sich um Polizeibeamte handelt.
Tja das darf der Polizist auch, aber er darf den Einsatzort nicht verlassen, was kann er also tun? Die Situation nach besten Wissen und Gewissen lösen.
canisrex schrieb:Wie wäre es denn erstmal mit "Hallo, ich bin XXX, ich bin von der Polizei, wie heißt du? Wie geht es dir?"
So muss man doch überhaupt erstmal feststellen, ob die Person interagiert.
Also ich gehe davon aus, dass diese Worte die ersten waren. Da aber das Gespräch lt Mehrer Zeugen einige Minuten ging, hat der Beamte sicher die erlernten Fragen und Sprechmethoden angewandt. Ohne Reaktion.
Tussinelda schrieb:das ist - sorry - bullshit.
Achso, dann frage ich mich, wenn ein Plädoyer immer zu einem Fall das selbe ist, warum es dann Anklage und Verteidigung gibt, schreibt der eine von dem anderen ab? Oder gibt es doch unterSchiede in den Plädoyers? Was wird es wohl sein.
Grundsätzlich bietet das Plädoyer sowohl der Verteidigung als auch der Anklage die Möglichkeit, die Hauptverhandlung entsprechend ihrer eigenen Wahrnehmung – die sich durchaus von der des Gerichts unterscheiden kann – zu würdigen,
Quelle:
Wikipedia: PlädoyerTussinelda schrieb:Hier bitte:
In der Nische zwischen Zaun und Kirche habe er Mouhamed Lamine Dramé oberkörperfrei vorgefunden, ein rotes T-Shirt im Nacken, der mit dem Rücken an der Kirchenwand lehnte, die Klinge des Messer an der Bauchdecke. Mehrfach habe er „Hey!“ gerufen, gepfiffen, doch der Betroffene habe weiter in den Himmel gestarrt und nicht reagiert, so der Zeuge. Er habe sich in der Situation nicht als Polizist zu erkennen gegeben und Dramé nicht aufgefordert, das Messer wegzulegen.
Zitiere ruhig weiter, dann wird das Bild etwas klarer. Mach ich gern für dich:
Das Opfer soll nicht reagiert und apathisch in den Himmel gestarrt haben
Er sei auf seiner Position geblieben, als sodann ein weiterer Zivilbeamter versuchte, den Jugendlichen auf Spanisch anzusprechen. In der Zwischenzeit habe der Betroffene den Blick vom Himmel abgewandt, er starrte nun auf den Boden vor sich. „Als er den Blickwinkel änderte, hat er mich glaube ich kurz angeschaut“, sagte der Polizist.
Der Gerichtsaal im Dortmunder Landgericht.
Foto: Karsten Wickern
Sein Kollege sei sehr nah an Mouhamed herangetreten, „zu nah“, wie er fand, und habe den Körperschwerpunkt gesenkt, um mit dem Betroffenen auf Augenhöhe zu sein. Normalerweise gilt, bei mit Messern bewaffneten Personen, einen Abstand von mindestens sieben Metern zu wahren. Weiterhin habe der 16-Jährige keinerlei Reaktion gezeigt.
Der suizidal gefährdete Geflüchtete habe apathisch und „wie in seinen Gedanken gefangen“ gewirkt. In seiner polizeilichen Vernehmung, die Verteidiger Lars A. Brögeler ihm während der Verhandlung vorhielt, soll der Zeuge ausgesagt haben, er habe Mouhamed Dramé als „abwesend, aber irgendwie auch irre“ wahrgenommen.
Der Polizeibeamte befürwortete den Einsatz von Pefferspray als „mildestes Mittel“
Dann sei überlegt worden, wie man weiter vorgehe, so der Polizeizeuge. Den Einsatz des Distanzelektroimpulsgeräts (DAIG) – kurz Taser – habe man abgelehnt, da eine Eigenverletzung, beispielsweise durch das Fallen auf das Messer, nicht auszuschließen gewesen sei.
Zwei Brüder des Getöteten nehmen seit Januar am Prozess teil.
Foto: Karsten Wickern
Daher habe der Einsatzleiter Reizgas, das der Zeuge als „mildestes Mittel“ betitelte, angeordnet. Auf die Frage Brögelers, ob er diese Anweisung überraschend fand, berichtete der Zeuge, dass er nur positive Erfahrungen mit Pfeffersprayeinsatz bei „Messertätern“ gemacht habe. Denn man erhoffe sich, dass die Betroffenen dadurch das Messer fallenließen.
Rechtsanwältin Lisa Grüter, die die Familie des Opfers in der Nebenklage vertritt, sah das anders: „Der Zeuge berichtete hier von einzelnen Erfahrungen, die er im Laufe seiner Dienstzeit gemacht hat. Daraus kann keinesfalls eine allgemeine Handlungsempfehlung hergeleitet werden. Im Gegenteil gibt es Erkenntnisse, dass Pfefferspray auf psychisch kranke Menschen, oder Personen die unter Betäubungsmittel-Einfluss stehen gar keine, oder eine Wechselwirkung haben kann.“
Verteidiger gab kurze Prozesserklärung ab: „Wir müssen die Perspektive wechseln“
Auf Nachfrage von Oberstaatsanwalt Carsten Dombert, ob der Zeuge über den Einsatz des Reizgases zu dem Zeitpunkt erstaunt gewesen sei, antwortete der 33-Jährige: „Nein, man musste damit rechnen, dass die Person sich jeden Moment selbst richtet.“
Rechtsanwalt Lars A. Brögeler gab eine kurze Prozesserklärung ab.
Foto: Karsten Wickern
Rechtsanwältin Grüter kritisierte: „Was den polizeilichen Zeugen gar nicht einzufallen scheint ist, dass eine Handlungsalternative auch Zeit und der Verzicht auf den Einsatz polizeilicher Zwangsmittel sein kann.“ Dem widersprach Verteidiger Brögeler, in seiner kurzen Prozesserklärung, die er am Ende der Verhandlung abgab.
Man habe viel darüber gelesen, die statische Lage alternativ zu halten und andere Mittel, wie das SEK einzusetzen. „Wir müssen mal die Perspektive wechseln“, schlug er vor und fügte hinzu: „Es stand im Vordergrund, dass die Situation in jedem Moment hätte umschwingen können – nicht in einen Angriff gegen die Polizisten, sondern, dass er sich das Messer selbst in den Bauch rammt.“ Das sei zwar nur eine vorläufige Bewertung, aber wichtig sei es zu betonen, dass die Lage jederzeit hätte kippen können.
Quelle:
https://www.nordstadtblogger.de/wie-in-seinen-gedanken-gefangen-zivilpolizist-sprach-den-jugendlichen-als-erster-beamter-an/Die Polizei hat beobachtet dringend Kontakt versucht zu bekommen, sogar eigene Regeln des Abstandes ignioriert um friedlich und verbal zu einer Lösung zu kommen.
Es wurde abgewogen was man tun kann? Taser nein, Spray ja, Die Situation kann auf Grund der Wahrnehmung (irre wirkend) jederzeit umschwenken sagten Zeugen. Es ist immer so toll nur mal 2 Sätze zu zitieren die grad passen
;) und der Rest der direkt danach kommt und mehr Umstände erklären würden, den lassen wir mal weg.