Lento schrieb:Ich glaube daher nicht, dass derjenige so dem Gericht gegenüber den Irrtum glaubhaft machen kann (was ja erst gelingen müsste).
Dazu diente das Beispiel auch nicht. Es diente nur als Beispiel, inwieweit die Kausalität hier eine Rolle spielt. Solche Situationen werden gelegentlich auch unter dem Begriff "Putativnotwehr" behandelt.
...bei der der Täter irrtümlich davon ausgeht, dass die für die Notwehr erforderlichen Voraussetzungen (Notwehrlage) vorliegen. Putativnotwehr ist insbesondere gegeben, wenn der Täter von einem vermeintlichen rechtswidrigen gegenwärtigen Angriff auf sich ausgeht.
Quelle:
Wikipedia: PutativnotwehrDas ist hier der Fall gewesen, unabhängig von der Vorgeschichte. Die Putativnotwehr ist Unterfall des Erlaubnistatbestandsirrtums.
Wikipedia: ErlaubnistatbestandsirrtumUnd da wird es strafrechtsdogmatisch recht haarig, für den Normalbürger unverständlich ("einschränkend rechtsfolgenverweisende Schuldtheorie mit analoger Anwendung von § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB" - die armen Jurastudenten). Entscheidend sind m.E. am Ende zwei Dinge:
1. Der Täter muss immer davon ausgehen, dass er im Recht ist, er sich also rechtstreu verhalten möchte und sich so verhält. Davon können wir bei den Polizisten ausgehen.
2. Der BGH prüft weiter, ob der Irrtum vermeidbar war (hier wohl nicht) und ob er durch fahrlässiges Handeln entstanden ist.
Unerheblich ist, so verstehe ich es, ob es vorher fahrlässiges Verhalten gab, es kommt alleine auf irrig angenommene Notwehrlage an. Denn es gibt keine fahrlässige Notwehr. Denn auch wenn der vermeintliche Angreifer zu seinem irrtümlich als Angriff gewerteten Verhalten (fahrlässig) provoziert wurde, wurde damit keine Notwehrlage provoziert.
Das meinte ich:
Sherlock_H schrieb:1. Weil Du mich provozierst, ziehe ich eine Waffe, um Dich zu töten, und deshalb erschießt Du mich.
2. Weil Du mich provozierst, ziehe ich einen Schlüsselbund?? Nein, das stimmt nicht, deshalb liegt keine Kausalkette vor, das weitere Geschehen hängt also nicht von der Provokation ab. Und deshalb ist die durch Dich erfolgte Provokation unerheblich für den weiteren Ablauf.
So auch mein ursprüngicher Gedanke:
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