Lento schrieb:und die hast Du nicht zu kritisieren, indem Du das als "Anprangern" bezeichnest. Lass doch den Leuten (einschl. der StA) ihre Sichtweise.
Also wenn du es so empfindest, dass ich deine Meinung wegen dem Wort "Anprangern" nicht dulde oder unterdrücken will, dann ist das nicht meine Absicht.
Ich kann sogar nachvollziehen, das es andere Meinung gibt, da es in der Handlung eine Fehleinschätzung und leider ein Todesopfer gab.
Lento schrieb:Ein für mich wesentlicher Punkt - der geringen Abstand - ist das Gericht laut Presse mit keinem Wort eingegangen oder hast Du dazu eine Quelle? Wie willst Du beurteilen, ob das Gericht diesen Umstand rechtlich ausreichend bewertet hat?
Der geringe Abstand von Polizei zum späteren Opfer? Also wenn du den räumlichen Abstand meinst wurde ja gemäß polizeilichem Leitfaden erläutert was zu tun ist.
Die Polizei hätte also deutlich höheren Abstand waren müssen.
Das verringern des Abstandes und das vorherknien habe ich also Lösungsversucht zur Kontaktaufnahme gedeutet.
Das Gericht hat den Abstand zumindest in den veröffentlichten Auszüge nicht benannt nach meiner Kenntnis weil es die Notwehrfehleinschätzung bewertet hat und die ist durch das Laufen mit Messer vermeintlich auf die Beamten zu zustande gekommen.
Da kann ich jetz tnur vermuten, das der Richter es nicht für Urteilsabhängig bewertet hat ob 3,5 oder 7 Meter Abstand waren, sondern die Bewegung und die darauf folgende Fehleinschätzung wurden kausal bewertet.
Lento schrieb:Du glaubst, dass es durch die Hektik begründet wäre, aber ist das auch die Ansicht des Gerichts? Ich persönlich habe da eine andere Sichtweise, der Einsatzleiter hätte VOR dem Pfefferspray-Einsatz die Polizisten auf zur Eigensicherung zu einem ausreichenden Abstand auffordern müssen. Es gab für mich keinen einzigen Grund diesen Sicherheitsabstand nicht einzuhalten, die Aufforderung wäre in Sekunden abgeschlossen gewesen.
Der geringe Abstand war nicht durch Hektik begründet, sondern wie grad gesagt, der Kontaktaufnahme geschuldet. Die Hektik ist mit Meldung zum Einsatz mit Nennung des Messers schon auf einem erhöhten Level gewesen und wurde durch die Nichtkontaktaufnahmen und den Sprayeinsatz dann schlagartig erhöht, für alle. Die Fluchtbewegung des Opfers wurde dann in der Hektik der Auslöser für die Taser und Schussabgabe.
Der Abstand und die Hektik habe ich nicht in Zusammenhang gesetzt.
Lento schrieb:Ohne eine schriftliche Urteilungsbegründung kann ich nicht erkennen, ob sich das Gericht dazu ausreichend Gedanken gemacht hat.
Und leider ist es in D so, dass die Gerichte erst bei einer Revision eine ausführliche Begründung erstellen müssen.
Naja wenn du das Urteil nicht kennst aber schon vorher zweifelst, was sollen wir uns da austauschen da die moralischen Positionen schon ne klein Barriere bilden.
Und ein Gericht begründet ein Urteil immer, die Revision muss begründet werden, damit nicht immer sinnfrei eine Revision eingelegt werden kann, sondern nur mit Berechtigung bzw vermeintlicher Berechtigung die dann das Gericht nochmal prüft.
Lento schrieb:Nun, das gilt für alle Berufsgruppen, warum soll man da bei Polizisten eine Ausnahme machen? Fehler passieren nunmal und sie werden auch in der Regel durchaus geahndet. Ein LKW-Fahrer muss diese Gefahr genauso in Kauf nehmen. Eine berufliche Tätigkeit schützt nicht vor Strafverfolgung bei Fehlern. Hier geht es auch gar nicht um "Selbstschutz", den Schutz der Polizisten hat der Einsatzleiter gerade vernachlässigt, das war die Ursache für die Tötung. Das ist etwa so, wie wenn ein LKW-Fahrer beim Rechtsabbiegen nicht in den Seitenspiegel schaut und dadurch einen Menschen tötet.
Mal ganz einfach gesprochen, weil Polizei und auch Militär eine gewisse Sonderstellung haben müssen.
Es geht um Waffen oder Entwaffnungseinsatz. Das hat der LKW-Fahrer oder der Müllmann oder Kellner eben nicht.
Bei Polizei und Militär wird mit Gewaltbewältigung und Gewaltkontakt gerechnet, sich dagegen geschützt durch Ausrüstung und Ausbildung. Der letzte Faktor bleibt der Mensch und der macht Fehler, wenn der Fehler gemacht wurde ist eben festzustellen, ob das fahrlässig, mutwillig war oder eben nicht. Hier hat der Richter gesagt weder fahrlässig noch mutwillig also keine Verurteilung wenngleich Fehler passiert sind. Die Revision legt aber nahe, das es wohl doch fahrlässig oder gar mutwillig war/sein soll....