noch einmal zur Erinnerung, worum es hier geht:
Lange war unklar, ob der Jugendliche sich mit einem Messer auf die Beamten zubewegt und zur Eskalation beigetragen hatte, bevor er erschossen wurde. Die Ermittler kamen nun zu dem Ergebnis: eine Notwehrlage hat nicht vorgelegen.
Im Fall des von der Polizei erschossenen Jugendlichen sieht die Staatsanwaltschaft Dortmund keine Hinweise darauf, dass der 16-Jährige zuvor mit seinem Messer eine Gefahr für die Beamten dargestellt hatte. "Wir haben keine Notwehr- oder Nothilfelage seitens der Polizisten feststellen können", sagte der leitende Oberstaatsanwalt Carsten Dombert am Mittwoch. Schon der Einsatz von Reizgas und Taser waren demnach unverhältnismäßig.
Am Dienstag war bekannt geworden, dass die Staatsanwaltschaft fünf an dem Einsatz im August 2022 beteiligte Polizisten angeklagt hat. Wie Dombert am Mittwoch mitteilte, haben sich die Beschuldigten nach wie vor nicht zu den Vorwürfen geäußert. Am schwersten wiegt die Anklage gegen den 29 Jahre alten Beamten, der mit der Maschinenpistole auf den Jugendlichen schoss. Ihm wird Totschlag vorgeworfen.
Zwei Polizistinnen im Alter von 28 und 31 Jahren und einem 32-jährigen Polizist wird wegen des Einsatzes von Reizgas beziehungsweise Tasers gefährliche Körperverletzung im Amt vorgeworfen. Gegen den 54 Jahre alten Dienstgruppenleiter wurde Anklage wegen der Anstiftung zur Körperverletzung im Amt erhoben. Laut Dombert wird ihm vorgeworfen, dass er das Vorgehen der Polizei bei dem Einsatz vorgegeben hat, insbesondere geht es dabei um den Einsatz des Reizgases. Der Polizeieinsatz sei unverhältnismäßig gewesen, es sei nicht das mildeste Mittel angewandt worden und sei somit rechtswidrig, sagte Dombert. Der Schütze fasste demnach selbst den Entschluss, die Waffe einzusetzen. Er soll also nicht auf Anweisung geschossen haben.
Quelle:
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/staatsanwaltschaft-dortmund-totschlag-polizei-jugendlicher-jugendhilfe-messer-notwehr/die Staatsanwaltschaft hat ermittelt und keine Notwehr- oder Nothilfelage seitens der Polizisten feststellen können! Und das ganz unabhängig davon, warum Mouhamed Dramé hier war, ob er gelogen hat, geflüchtet war usw.
Das Gute in diesem Fall ist, dass es den aufgezeichneten Notruf gibt, ein Funkprotokoll, den Sozialarbeiter, der es beobachten konnte und 7 nicht angeklagte Beamte, die Zeugen sind.