Tussinelda schrieb:doch natürlich, je nachdem, wie diese Meinung begründet wird.
Findest du?
Wenn ich sage Äpfel finde ich nicht gut, dann entziehe ich einem oder allen Äpfeln nicht die Daseinsberechtigung. Auch selbst dann nicht, wenn ich das begründe auf jegliche Art und Weise...
Tussinelda schrieb:und wenn dieses Urteil "gut" ist, dann wird dies auch bei der Revision festgestellt werden. Es wurde dann eben noch einmal rechtlich geprüft. Verstehe das Problem immer noch nicht.
Damit du mich ggf doch noch verstehst, es geht um die Wirkung.
Ein Staatsbeamter macht im Dienst unter Stress in einer Extremsituation eine Fehleinschätzung, aber nicht irgendeine, sondern eine die den eigenen Schutz betrifft. Jetzt wurde der Fehler erkannt, benannt und ein Urteil erstellt. Der Staatsanwalt will aber eine härteres Urteil, also fordert ein Staatsbeamter das ein anderer Staatsbeamter trotz der Umstände bestraft werden soll.
Das Signal ist da eindeutig, wenn ihr Fehler macht dann geht es euch an den Kragen. Erkläre das mal den Polizeibeamten, den Polizeianwärtern und den jungen Menschen in diesem Land die für Ihr Land oder für sich selbst Polizist werden wollen, sich aber im Fall der Fälle bei Selbstschutz überlegen müssen, ob Sie in Knast gehen wollen.
Die Wirkung ist Fatal, und nicht weil es eine Revision einfach so gibt, sondern weil es Revision gibt die bei der besonderen Art der Umstände dennoch eingelegt wurde. Der Staatsanwalt hat eine riesigen Bärendients erbracht.