Kriminalfälle
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

2.143 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Dortmund, 2022, Erschossen ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

22.12.2024 um 23:39
Der Staatsanwaltschaft wünsche ich bei der Revision eine ähnliche Ohrfeige wie in der ersten Instanz. Vielleicht denkt man ja dann mal drüber nach, ob man für seinen Job geeignet ist, oder ob man sich nicht besser umorientiert.


2x zitiertmelden

Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

23.12.2024 um 00:25
Zitat von PaterBrownPaterBrown schrieb am 19.12.2024:Spricht eigentlich etwas dagegen diesen Threat endlich mal zu schließen ?
Zitat von PaterBrownPaterBrown schrieb am 19.12.2024:Und bis zu dem Ergebnis kann hier doch geschlossen werden. Wie in anderen Threads nach erfolgtem Urteil auch. Und die Revisionsentscheidung kommt ja nicht nach wenigen Tagen.
Es werden keine Threads geschlossen, weil ein Urteil gesprochen wurde. Die Threads werden aus diversen Gründen geschlossen. Wenn du die Sperrung des Threads wünschst, musst du es schon der Verwaltung melden und nicht hier im Thread fragen.
Außerdem könnte man ja auch dem Thread fern bleiben, bis es wieder Neuigkeiten gibt.

Man muss ja nicht nur über Neuigkeiten schreiben. Viele möchten auch einfach nur einen Meinungsaustausch in einem Forum!


melden

Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

23.12.2024 um 08:18
Zitat von TheirSlaveTheirSlave schrieb:Der Staatsanwaltschaft wünsche ich bei der Revision eine ähnliche Ohrfeige wie in der ersten Instanz. Vielleicht denkt man ja dann mal drüber nach, ob man für seinen Job geeignet ist, oder ob man sich nicht besser umorientiert.
pfff, was ein bullshit. Die erste Instanz war keine Ohrfeige und es zeichnet die Staatsanwaltschaft aus, dass sie angeklagt hat, denn immerhin wurde ein Mensch bei einem Polizeieinsatz getötet. Das gehört genauestens ermittelt und auf Strafbarkeit überprüft, durch ein Verfahren, wie einem Rechtsstaat würdig.


melden

Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

23.12.2024 um 08:40
Zitat von TheirSlaveTheirSlave schrieb:Der Staatsanwaltschaft wünsche ich bei der Revision eine ähnliche Ohrfeige wie in der ersten Instanz. Vielleicht denkt man ja dann mal drüber nach, ob man für seinen Job geeignet ist, oder ob man sich nicht besser umorientiert.
Aha. Da spricht jemand, der sich auskennt:

1. Die Staatsanwaltschaft hat keine "Ohrfeige" bekommen. Das Gericht ist ihrem zum Schluss sehr moderaten Antrag auf 10 Monate Freiheitsstrafe (auf Bewährung) für den Einsatzleiter nicht gefolgt. Das kommt täglich vor, sonst bräuchten wir keine unabhängigen Gerichte.

2. Das Gericht hat die ursprüngliche Anklage, die auf "Totschlag" lautete zugelassen. D.h. es war zu Prozessbeginn ebenfalls der Ansicht, dass eine Verurteilung wegen Totschlags wahrscheinlicher war als ein Freispruch. Warum es dann eine - wieder auf Anregung der Staatsanwaltschaft - eine 180 Grand-Wendung hingelegt hat, hat sich mir nicht erschlossen. Für mich war die Anklage bereits viel zu hoch gegriffen.

3. Eine Revision ist nichts Ehrenrühriges. Das ist keine Urteilsschelte. Bei LG-Entscheidungen quasi der Standard. Mindestens zu 90% erfolglos. Der BGH weist die meisten Revisionen ab, da es nur Rechtsfehler überprüft. Der vom Tatgericht festgestellte Sachverhalt bleibt in diesem reinen Aktenverfahren zumeist unangetastet. Eine Revision muss zudem begründet werden. Häufig sind dies Verfahrensfehler.

Die wichtigsten Revisionsgründe:

https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__337.html

und

https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__338.html

Alles Teil des Rechtsstaats. Wer Revision einlegt, muss was von seinem Job verstehen. Bei den Rechtsanwälten gibt es dafür ausgesprochene Spezialisten. Die gibt es bei der Staatsanwaltschaft auch.


melden

Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

23.12.2024 um 09:04
Zitat von canisrexcanisrex schrieb:Ja, die Schuld des Schützen z.B.

Aber derjenige, der die Einschätzung macht, kann sich ja nicht durch dieselbe von Schuld freisprechen, weil sie fehlerhaft war.

Diese Logik leuchtet ein?
Schuld durch Irrtum bleibt halt Schuld, ist aber strafrechtlich anders bewertet als eine Schuld ohne Irrtum. Es gibt da eben zu bewertende mildernde Umstände.

Hier tritt der Irrtum ja nicht einfach so ein, weil jemand falsche Schuhe angezogen hat, sondern aus der Gemengelage die zu bewerten ist.
Zitat von LentoLento schrieb:Mitgefühl für die Einsatzkräfte ist das eine, rechtliche Klärung das andere und dazu gehört auch grundsätzlich die Revision. Wenn man die Revision nur aus Mitleid bzgl. der Einsatzkräfte nicht gutheißt, ignoriert man, dass ein Mensch getötet wurde, und zeigt kein Mitgefühl für die Familie des Todesopfers.
Ich habe Mitgefühl für das Opfer und die Beamten und will das Rechtssystem keineswegs in Frage stellen, auch nicht das Mittel der Revision.

Anhand dessen was ich aber zur Begründung des Richters zu seinem Urteil lesen kann, missfällt mit der Gedanke zur Revision völlig, das die Begründung und Herleitung die zum Urteil geführt hat, schlüssig ist in meinen Augen.

Eine Revision kann eben auch nicht herhalten um einfach zwingend jemand zur Verantwortung zu ziehen. Die moralische Verantwortung bleibt wohl immer bei den Beamten hängen, aber rechtlich ist das Urteil mMn nachvollziehbar.


1x zitiertmelden

Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

23.12.2024 um 09:08
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Eine Revision kann eben auch nicht herhalten um einfach zwingend jemand zur Verantwortung zu ziehen.
darum geht es ja auch nicht. Es ist eine Überprüfung des Urteils.


1x zitiertmelden

Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

23.12.2024 um 09:44
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:darum geht es ja auch nicht. Es ist eine Überprüfung des Urteils.
Das kann man so sehen, für mich ist es ein Zweifel am Urteil. Ergebnis und Begründung wird angezweifelt bzw nicht für exakt erachtet.


2x zitiertmelden

Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

23.12.2024 um 09:52
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Das kann man so sehen, für mich ist es ein Zweifel am Urteil. Ergebnis und Begründung wird angezweifelt bzw nicht für exakt erachtet
Das ist dann eben deine ganz persönliche private Auslegung geltenden Rechts. Offenbart nach meinem Empfinden ein etwas problematisches Verhältnis zu den Regeln unseres Rechtsstaats.


2x zitiertmelden

Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

23.12.2024 um 09:53
@gagitsch
ja und das ist ok. Ich verstehe nicht - immer noch nicht - was Dich daran so stört, wenn dies ein ganz normales Rechtsmittel ist, das eben eingelegt werden kann, um zu überprüfen, ob das Urteil ordnungsgemäß zustande gekommen ist. Ich verstehe nicht, warum Du andauernd wiederholen musst, das und warum es Dich stört. Haben doch mittlerweile alle verstanden.


melden

Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

23.12.2024 um 09:57
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Das ist dann eben deine ganz persönliche private Auslegung geltenden Rechts. Offenbart nach meinem Empfinden ein etwas problematisches Verhältnis zu den Regeln unseres Rechtsstaats.
Wieso? Ich bezweifle doch weder die Möglichkeiten des Rechtsstaates noch die Nutzung derer.


1x zitiertmelden

Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

23.12.2024 um 10:43
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Ich bezweifle doch weder die Möglichkeiten des Rechtsstaates noch die Nutzung derer.
na im Grunde schon, denn Du findest es ja falsch, dass Revision eingelegt wird, dies sei "Anprangern".


1x zitiertmelden

Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

23.12.2024 um 11:22
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Offenbart nach meinem Empfinden ein etwas problematisches Verhältnis zu den Regeln unseres Rechtsstaats.
So Mancher hätte lieber einen "Emotionsstaat". Das ungeschulte Rechtsgefühl der Bürger entscheidet.

Und dann steht da noch auf den Urteilen "Im Namen des Volkes" - und das Volk ist gar nicht gefragt worden. Das geht gar nicht.


melden

Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

23.12.2024 um 12:05
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:für mich ist es ein Zweifel am Urteil. Ergebnis und Begründung wird angezweifelt bzw nicht für exakt erachtet
Genau dafür gibt es den Instanzenzug. Wir haben hier einen Fall mit durchaus komplexer juristischer Ausgestaltung. Die beteiligten Juristen haben alle dieselbe Ausbildung und wenn man mal Jura studiert hat, weiß man, dass es immer unterschiedliche Auslegungen gibt. Weil es nicht Mathe ist, wo 1+1 immer 2 ergibt.
Und so ist es nun hier. Manche der Beteiligten mit "Befähigung zum Richteramt" sehen die Situation anders. Das machen sie nicht, um irgend einem was reinzuwürgen - sondern sie sind zum Schluss gekommen, dass die Auslegung des Gerichts nach ihrer Sichtweise nicht passt.


2x zitiertmelden

Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

29.12.2024 um 04:13
Zitat von azazeelazazeel schrieb am 23.12.2024:Das machen sie nicht, um irgend einem was reinzuwürgen - sondern sie sind zum Schluss gekommen, dass die Auslegung des Gerichts nach ihrer Sichtweise nicht passt.
Es wurde hier leider von Anfang an oftmals unterstellt, dass es User geben würde, die es gerne sehen würden, wenn der Polizei "eine reingewürgt" wird, was natürlich immer schon BS war und ist. So ist es jetzt erneut.


melden

Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

02.01.2025 um 13:10
Gesundes Neues
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb am 23.12.2024:na im Grunde schon, denn Du findest es ja falsch, dass Revision eingelegt wird, dies sei "Anprangern".
Meinung hat nichts mit Legitimationsanspruch oder Abspruch zu tun.
Zitat von azazeelazazeel schrieb am 23.12.2024:Genau dafür gibt es den Instanzenzug. Wir haben hier einen Fall mit durchaus komplexer juristischer Ausgestaltung. Die beteiligten Juristen haben alle dieselbe Ausbildung und wenn man mal Jura studiert hat, weiß man, dass es immer unterschiedliche Auslegungen gibt. Weil es nicht Mathe ist, wo 1+1 immer 2 ergibt.
Und so ist es nun hier. Manche der Beteiligten mit "Befähigung zum Richteramt" sehen die Situation anders. Das machen sie nicht, um irgend einem was reinzuwürgen - sondern sie sind zum Schluss gekommen, dass die Auslegung des Gerichts nach ihrer Sichtweise nicht passt.
Das ist mir klar. Und hier geht es auch um Meinung, in dem Fall die juristische Meinung des Staatsanwalts zum Urteil. Eine Meinung ist mir hier nicht gestattet aber der Staatsanwalt hat diese ja auch in seiner Rechtsauslegung. Warum darf der Staatsanwalt eine Meinung vertreten und das Urteil prüfen und in Revision gehen, aber eine Meinung darf hier nicht vertreten werden? Ich weiß du hast meine Meinung nicht verboten, aber es wurde ja schon über meine Meinung mehrfach sich zerrissen.


1x zitiertmelden

Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

02.01.2025 um 15:36
@gagitsch

Wir sind hier in D und da kann ein StA auch bei einem Freispruch Revision einlegen. Warum soll das ein Anprangern sein? So ist es in unseren Gesetzen einfach geregelt.

Nehmen wir mal an, eine Person hat einen Mord wahrscheinlich begangen und er wird durch einen rechtlichen Fehler vom Gericht freigesprochen. Würdest Du dann das Einlegen der Revision ebenfalls als "Anprangern" bezeichnen?

Polizisten haben hier diesbzgl. keine Sonderrechte und wir sind hier auch nicht in den USA, wo ein Freispruch endgültig ist.

Du kannst natürlich glauben, dass die Ansicht der StA fehlerhaft ist, aber endgültig entscheidet darüber der BGH. Aber das Wort "Anprangern" sollte man hier nicht gebrauchen, denn dann wäre jede Revision zum Nachteil des Angeklagten ein "Anpranngern". genaugenommen gilt das dann schon für jede Anklage selber.


1x zitiertmelden

Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

03.01.2025 um 08:14
Zitat von LentoLento schrieb:Nehmen wir mal an, eine Person hat einen Mord wahrscheinlich begangen und er wird durch einen rechtlichen Fehler vom Gericht freigesprochen. Würdest Du dann das Einlegen der Revision ebenfalls als "Anprangern" bezeichnen?
Ich finde, so habe ich es ja bereits geschrieben, dass der Einspruch eben unnötig, wenn auch rechtmäßig und durch Gesetze legitimiert ist, weil das Urteil ja die Umstände erkennt und bewertet hat. Die Auszüge aus der Begründung die bekannt sind, reichen aus um zu erkennen, dass das Urteil sauber und gerecht ist.

Natürlich sind die Angehörigen da sicher anderer Meinung weil der Tod durch die Begründung nicht rückgängig gemacht werden kann, aber die Begründung ist sinnvoll und nachvollziehbar, also alles was wir in unserem Rechtsystem benötigen.

Und das Anprangern, ist ja auch nicht nur auf den Fall gemeint, sondern tendenziell werden in solchen Extremsituationen die Beamten hinterher, von Medien zerrissen, was hier durch die Revision von mir auch so erkannt wird.

Ich persönlich finde das Urteil gut und die Revision einfach unnötig.


2x zitiertmelden

Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

03.01.2025 um 08:41
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Meinung hat nichts mit Legitimationsanspruch oder Abspruch zu tun.
doch natürlich, je nachdem, wie diese Meinung begründet wird.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Ich persönlich finde das Urteil gut und die Revision einfach unnötig.
und wenn dieses Urteil "gut" ist, dann wird dies auch bei der Revision festgestellt werden. Es wurde dann eben noch einmal rechtlich geprüft. Verstehe das Problem immer noch nicht.


2x zitiertmelden

Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

03.01.2025 um 09:43
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:doch natürlich, je nachdem, wie diese Meinung begründet wird.
Findest du?

Wenn ich sage Äpfel finde ich nicht gut, dann entziehe ich einem oder allen Äpfeln nicht die Daseinsberechtigung. Auch selbst dann nicht, wenn ich das begründe auf jegliche Art und Weise...
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:und wenn dieses Urteil "gut" ist, dann wird dies auch bei der Revision festgestellt werden. Es wurde dann eben noch einmal rechtlich geprüft. Verstehe das Problem immer noch nicht.
Damit du mich ggf doch noch verstehst, es geht um die Wirkung.

Ein Staatsbeamter macht im Dienst unter Stress in einer Extremsituation eine Fehleinschätzung, aber nicht irgendeine, sondern eine die den eigenen Schutz betrifft. Jetzt wurde der Fehler erkannt, benannt und ein Urteil erstellt. Der Staatsanwalt will aber eine härteres Urteil, also fordert ein Staatsbeamter das ein anderer Staatsbeamter trotz der Umstände bestraft werden soll.

Das Signal ist da eindeutig, wenn ihr Fehler macht dann geht es euch an den Kragen. Erkläre das mal den Polizeibeamten, den Polizeianwärtern und den jungen Menschen in diesem Land die für Ihr Land oder für sich selbst Polizist werden wollen, sich aber im Fall der Fälle bei Selbstschutz überlegen müssen, ob Sie in Knast gehen wollen. Die Wirkung ist Fatal, und nicht weil es eine Revision einfach so gibt, sondern weil es Revision gibt die bei der besonderen Art der Umstände dennoch eingelegt wurde. Der Staatsanwalt hat eine riesigen Bärendients erbracht.


3x zitiertmelden

Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

03.01.2025 um 10:19
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:es geht um die Wirkung.
und genau das ist das Problem Deiner Begründung...deshalb bleibe ich dabei:
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:doch natürlich, je nachdem, wie diese Meinung begründet wird.



1x zitiertmelden