Lento schrieb:
bekannt und wurde so gemacht.
Lento schrieb:StA, Verteidigung & Nebenklage prüfen, ob diese knappe Urteilsbegründung für sie ausreichend ist
wird es wohl selten sein, und es bleiben sicher immer viele Fragen offen im Detail
Lento schrieb:Wenn nein, müssen sie innerhalb von 1 Woche Revision einlegen
wurde getan ohne mMn ausreichend Infos zur Begründung zu haben, das finde ich unsinnig, kostet dem Staat und den Klägern viel Geld, falls die Begründung zum Urteil schlüssig und Rechtskonform ist.
Lento schrieb:Nun muss das Gericht eine ausführliche Begründung des Urteils erstellen andernfalls wäre nur eine deutlich knappere Begründung ausreichend gewesen, das spart Zeit
wo der unterschied zwischen ausführlich und knapp bei der Sachlage zu dem Urteil ist, kann ich persönlich nicht abgrenzen. Wichtig ist immer, das es schlüssig und Rechtstreu ist, was und warum geurteilt wurde. Daran habe ich keine Zweifel.
Lento schrieb:Nach Erhalt dieser schriftlichen Urteilsbegründung haben StA, Verteidigung & Nebenklage 4 Wochen für die Begründung der Revision Zeit. Innerhalb dieser 4 Wochen muss die Begründung beim BGH eingegangen sein.
Diese Frist war mir bekannt und wurde in den Medien auch kommuniziert.
Tussinelda schrieb:das passiert ja nicht. Die Revisionsbegründung ist erst nach Erhalt des begründeten Urteils fällig.
Du missverstehst ggf meine Intention.
Beispiel: Ein Urteil mit kurzen Worten zum Urteil vom Richter. Kläger ist unzufrieden und legt Revision ein.
Der Richter begründet nun sinnvoll, schlüssig und rechtskonform. Revision wird nicht zugelassen weil es keine Rechtsbeanstandungen gibt. Geld und Zeit für die Katz.
Der bessere Weg wäre doch die Urteil -> Urteilsbegründung -> 1-Wo Frist zur Revision -> 4 Wochen First zur Revibegründung.
Der Staatsapparat ist grenzenlos überlastet und muss sich mit der jetzigen Abfolge mit vielen wohl von vornherein unbegründeten Revision rumschlagen.
Wobei ich nicht sagen will, das in dem Thread-Fall es nicht begründet wäre, das wird die Urteilsbegründung und Revisionsbegründung erst zeigen.