Lento schrieb:Das Gericht hatte festgestellt (u.a. aus Zeugenberichte), dass das Opfer nur weggehen wollte. Irgendwelche Gesten als das nachvollziehbare Weggehen nach dem missglückten Pfefersprayeinsatz, lagen nicht vor. In Wirklichkeit waren die Polizisten wahrschein nur davon überracht, und da sie keinen ausreichendn Sicherheitsabstand eingehalten hatten, haben sie dann eben geschossen.
Das Gerich hat die Polizisten NUR freigesprochen, weil sie einem NotwehrIRRTUM unterlaufen war. Es ging vom Erschossenen in Wirkölichkeit keine Gefahr aus
Dein Axt-Beispiel hat nicht das Geringste mit diesem Fall zu tun, da war es offensichtlich zu befürchten, dass derjenige sie auch einsetzen wollte. Ob da das Erschießen die einzige Möglcihkeit war, kann ich aber trotzdem nicht beurteilen.
Dann irritiert mich die Berichterstattung über suizidale Gesten und Berichte über ein Messer welches mitgeführt wurde und zum eigenen Bauch geführt wurde.
Offensichtlich ist die Situation entgleist in mehrfacher Hinsicht, nicht aus Absicht, wohl aber in Hektik und unter Adrenalin....
Tussinelda schrieb:die Umstände waren klar. Die Beamten vor Ort wußten, womit sie es zu tun haben, sie sagten selbst aus, dass der Jugendliche sich nicht bewegte, sie nicht einmal wahrnahm, einer näherte sich ihm und ging in die Hocke, so viel dazu.
Der Jugendliche war in einer Ecke, keine Gefahr für die Allgemeinheit, er konnte da nur in eine Richtung, auf die Beamten zu, als diese ihn mit Pfefferspray übergoßen hatten.
Vor Ort stimme ich dir zu. Beim Ruf der Polizei zum Einsatzort ist dennoch wohl deutlich ein anderes Bild vorhanden gewesen, was dazu geführt hat dass 11 Beamte gekommen sind. Das zeigt wohl, dass eine gefährliches Bild gezeichnet wurde, und somit eine von vorhinein angespannte Situation herrschte. Ich bezweifle, dass die Polizisten vor Ort dann völlig losgelöst waren, denn dieser einsatzstress und das Adrenalin verschwindet nicht einfach so...
Die Bezeichnung mit Pfefferspray übergossen zeigt zumindest das Bild was sich über die Polizei bildet. Ein Übermäßiger Einsatz des Sprays kann nicht bestritten werden, aber selbst übermäßiger einsatz kann wohl bildlich noch getoppt werden wie ich lese.
Tussinelda schrieb:wenn das allgemein Schule macht, dann haben wir ein Problem damit, dass Beamte Menschen in psychischen Ausnahmesituationen, denen sie helfen sollen, erschiessen.
Da missverstehst du mich. Ich meinte nicht, dass die Polizei Recht hat wild rum zuschießen. Ich meine die Polizei soll und darf sich immer selbst schützen. Da Grundproblem des Falls lag wohl nicht an der Polizei, sondern an dem Zustand des Opfers. Hier hätte wohl ein psychologischer Profi gerufen werden können/sollen in Schutzbegleitung der Polizei.
fischersfritzi schrieb:Die Polizei wird nicht an den Pranger gestellt, sondern es gibt ein rechtsstaatliches Verfahren.
Ja und so ein vernünftiges Verfahren hat ja den Einsatzleiter so wie ich es verstehe nicht für schuldig befunden. Dennoch gibt es Revision, dass kann man dann als Pranger deuten, denn hier wird die Unschuld bezweifelt und die Schuld unterstellt, trotz Urteil.
fischersfritzi schrieb:Im vorliegenden Fall dauerte das Gespräch zwischen der Person, die die Polizei angerufen hat und der Notrufleitstelle bis die Schüsse fielen.
Ein Telefonat zwischen Anrufer und der Leitstelle, die Leitstelle sitzt im Büro und geht da ein Protokoll durch, die Beamten vor Ort sind da anders belastet und sehen sich der "potentiellen" oder realen Gefahr gegenüber. Da spielt es keine Rolle ob jemand mit der Leitstelle nebenher telefoniert.
fischersfritzi schrieb:Dass das Stresslevel ziemlich hoch ist, wenn es um einen Einsatz geht, bei dem jemand ein Messer trägt, glaube ich auch.
Ziemlich hoch wird da noch sanft ausgedrückt sein. Dass ist zwar wiederholt geschulter Einsatz aber zum Schluss geht es da um Stress, Überlebensreaktionen und da können Fehler, zu schnelle/voreilige Reaktionen passieren. Bei 175 Puls ist keiner ruhig und bevor du das Messer oder was auch immer selbst abbekommst nutzt du dein Spray/Taser oder deine Waffe.
fischersfritzi schrieb:Das Urteil des Gerichts ist derzeit noch nicht rechtskräftig und wenn ein Revision eingelegt wurde, kann man auch zunächst mal den Fortgang abwarten.
Die Revision zeigt aber, dass der in Revision geht den Zeugen und/oder dem Urteil nicht glaubt.
fischersfritzi schrieb:Ich finde an dieser Stelle dein Rechtsverständnis etwas befremdlich.
Es wurde ein Mensch getötet. Deshalb musst von amtswegen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden.
Das ist der rechtsstaatliche Weg.
Man kann doch nicht einfach sagen, weil die mutmasslichen Täter in diesem Fall Polizist:innen sind, verzichtet man auf ein rechtstaatliches Verfahren.
Das wären Zustände wie in einer Diktatur. Auch die Polizei muss sich natürlich an Recht und Gesetz halten und wenn gerichtlich festgestellt wurde, dass sie korrekt und gesetzeskonform gehandelt haben, dann ist das doch auch für die betroffenen Polizist:innen eine Entlastung.
Bitte nicht eine Untersuchung mit einer Klage verwechseln. Ich habe jegliches Verständnis dass solche Einsätze oder jegliche ähnliche Einsätze ausgewertet und aufgearbeitet werden. Kein Ding, nur so kann man Fehler reduzieren, kann zukünftig Fehler vermeiden.
Und ja die Polizei muss sich selbstverständlich an Recht und Gesetz halten, Sie vertreten dieses ja! Nur wer will Recht und Gesetz vertreten, wenn er bei Extremsituation 5 mal überlegen muss sich selbst zu verteidigen um nicht von dem Staat für den man für Recht und Gesetz einsteht und dieses verteidigt, dann verklagt zu werden.
Das ist ein heikles Thema da geht es um Überzeugung und brechen dieser wenn kein gewisser Schutz für die eigene Person da ist.
fischersfritzi schrieb:Ja, mit den Beispielen ist das immer so eine Sache. In Hamburg gab es in diesem Sommer auch einen Vorfall, bei dem jemand mit einer Spitzhacke und Molotow Cocktail bewaffnet schreiend auf der Straße unterwegs war und Menschen bedroht hat.. Die Polizei hat in diesem Fall den Täter gestoppt, indem sie auf seine Beine geschossen hat.
Es ist also durchaus möglich, Menschen auch mit schusswaffen Gewalt zu stoppen, ohne sie zu töten. Aber dennoch lassen sich diese ganzen Fälle nicht miteinander vergleichen.
Es musste zu jedem einzelfall genau geguckt werden und gegebenenfalls juristisch aufgearbeitet werden, was abgelaufen ist.
Ja man muss jeden Fall aufarbeiten wie ich bereits auch sagte. Und nein vergleichbar sind die Fälle wohl eher selten. Dennoch lässt deine Argumentation jederzeit ein Klage und nicht nur eine Aufarbeitung zu. Nehmen wir dein Beispiel, ich mal fest davon aus, der Angreifen kann den Polizisten verklagen wegen Schädigung und Schmerzen durch die Beinschüsse, denn es hätte ja irgendwie eine anderen Weg gegeben. Hinterher kann man das nämlich immer sagen, egal ober es eine Toten, verletzen oder unverletzten gibt. Hinterher wird viel behauptet und rechtlich viel verklagt.
Origines schrieb:Mir scheint, die Gerichte haben relativ großes Verständnis für die Belastungen, denen die Beamten im Dienstalltag ausgesetzt sind. Gibt es Verurteilungen wegen Schusswaffengebrauch?
Aber dieses Verständnis ist doch voll begründet. Das ist begründet bei Polizei, Feuerwehr und allen Arten vor Notfall und Rettungskräften. Es sind Extremsituationen. Und wenn Vorsatz vorliegt, dann ist das deutlich, dann sind die Gerichte auch in der Lage gerecht Urteile zu sprechen.