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Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

1.990 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Dortmund, 2022, Erschossen ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

16.12.2024 um 06:58
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Fachlich völlig falsch gehandelt, aber strafrechtlich ohne Sch
Damit wären wir bei einer Notwehrüberschreitung bzw. Putativnotwehr, was ja auch für Zivilisten gilt. Ähnlich bei der ersten Hilfe, wenn man helfen will, es aber schief geht. Dafür kann man niemanden belangen, auch wenn das Endergebnis natürlich nicht schön ist.

Trotzdem muss man sehen, dass den Beamten eine Garantenstellung inne steht.

Wünschenswert wären aber entsprechende Lehren für eine zukünftige Polizeiausbildung, wo solche Szenarien dann hoffentlich mehr Beachtung finden mögen.


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Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

16.12.2024 um 10:25
@Nightrider64 @Origines

Das hier sind geforderte Qualifikationen für eine solche Stelle
Eine besondere Qualifikation für Menschen die akut suizida sind wird nicht gefordert. Und ist in der Regel auch nicht vorhanden.
Deine Qualifikationen:

Abgeschlossenes Ausbildung zum staatlich anerkannten Erzieher*in oder ein vergleichbarer Abschluss

Idealerweise besitzt du Kenntnisse über die relevanten Gesetze und Vorschriften.

Du bist ein Organisationstalent und behältst auch in schwierigen Situationen den Überblick.

Kommunikations-, Kooperations- und Reflexionsfähigkeit, Engagement, Loyalität und Konfliktfähigkeit sind für dich selbstverständlich.

Du möchtest dich gerne in einem multiprofessionellen Team weiterentwickeln und Deine eigenen Interessen, Fähigkeiten und Talente in Deine Arbeit einbringen.

Du kannst dich mit viel Empathie auf die fordernde Klientel einlassen.
Quelle:
https://jobs.khon2.com/jobs/erzieher-m-w-d-fur-die-begleitung-minderjahriger-fluchtlinge-mittelangeln-schleswig-holstein/1519488903-2/
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Das Opfer hat nicht mit dem Messer rumgefuchtelt. Bitte bei solchen Behauptungen beim gerichtlich festgestellten Sachverhalt bleiben.
Das Opfer hatte einen Namen.
Wenn du schon speziell auf das wording achtest, dann wäre es auch schön in meinem Namen zu nennen und nicht einfach nur "das Opfer"
Mouhammed D. ein Messer in der Hand und hat zu erkennen gegeben, dass es suizidale Absichten hat. Das ist doch völlig unstrittig.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Sehr billiger Strohmann. Aus den Lehrplänen für Erzieher (NRW/Berlin/Brandenburg):
Ist das irgendwas persönliches, oder warum musst du gleich so patzig werden?
Zum Inhalt: genau so wie oben.
Keine konkrete Qualifizierung zum Umgang mit Menschen in akut suizidalen Situation.
Was du zitiert hast, ist § 8a SGB VIII.
Das ist ein Paragraph, den man kennen sollte, wenn man im Kinderschutz oder in der Jugendhilfe arbeitet.
Die Frage ist überhaupt nicht strittig.
Wenn du zu Beantwortung der Frage, was beitragen möchtest, dann zieht ihr doch bitte den Bereich aus dem Lehrplan, der sich konkret mit dem Umgang akut suizidaler Menschen beschäftigt
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Informationen über den Umgang mit psychiatrischen Notfällen sind weit gestreut. Suizidgefahr/Suizidalität sind häufige Phänomene in Einrichtungen, in denen soziale Probleme im Vordergrund stehen. Letztlich sollte jedermann wissen, der häufiger mit solchen Menschen in Berührung kommt (wie soziale, medizinische und pflegerische Berufe - und auch Polizisten) was zu tun ist: Im Zweifel Arzt. Und keine MP5 oder gleich das SEK.
Das ist kompletter Humbug. Die Mitarbeitenden in der Einrichtung haben nicht falsch gehandelt. Es war völlig in Ordnung, die Polizei zu rufen.
Es ist auch nicht ihnen zur Last zu legen, dass die Polizei mit MP5 und einem riesen Aufgebot dort aufgekreuzt ist.
Gerne noch mal: Erzieher:innen sind nicht für derartig akute Situation ausgebildet und der Handlungsschritt Hilfe zu rufen ist vollkommen korrekt. Auch die Wahl, die Polizei anzurufen ist nicht zu beanstanden.
Die Zuständigkeit wurde im Übrigen auch vom Mitarbeiter in der Notrufstelle bestätigt.
Es ging hier um einen akuten Notfall und nicht um jemanden, der depressiv und ruhig auf dem Bett gesessen hat und angekündigt hat, dass er sich suizidieren möchte. Mouhammed D. hatte ein Messer in der Hand und damit für die Mitarbeitenden eine hohe Bereitschaft signalisiert seine Suizidabsicht akut umzusetzen. Die Mitarbeitenden hatten nicht nur MD und sich selbst zu schützen, sondern auch die anderen Kinder und Jugendlichen.
In dieser Situation hätte auch einen Anruf bei der 112 dazu geführt, das begleitend Polizei eintreffen wird.

Ich finde die Kritik an den Mitarbeitenden der Einrichtung vollkommen unangebracht. Nicht sie haben einen Fehler gemacht, sondern die Polizei.


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Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

16.12.2024 um 11:09
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Was du zitiert hast, ist § 8a SGB VIII.
Sorry, unvollständig
Muss natürlich heißen Hinweis auf Paragraph 8a, der Paragraph den man kennen sollte wenn...

An dich @Origines noch mal der Ausgangspunkt für diese Nebebdiskussion.
Der zitierte Beitrag von Nightrider64 wurde gelöscht. Begründung: Anekdotenbeweise inkl. Anschuldigung gegen den Betreuer
Es kann nicht von den Mitarbeitenden erwartet werden, dass sie Notfallsituationen lösen.
Und es kann auch von einer einzelnen Einrichtung nicht erwartet werden, dass sie Fachpersonal mit allen denkbaren Sprachkenntnissen vorhält.

Für mich ist nicht ganz nachvollziehbar, warum es euch so daran gelegen ist, Inkompetenz oder falsche Handlungen in Richtung der Mitarbeitenden anzudeuten oder zu unterstellen.


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16.12.2024 um 11:24
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb: Nicht sie haben einen Fehler gemacht, sondern die Polizei.
Ja es ist absolut richtig, dass sie keinen „Fehler“ gemacht haben. Der Teamleiter hat in besten Absichten gehandelt und ist jetzt übrigens auch schwer traumatisiert und bezeichnete diesen Tag als den schlimmsten seines ganzen Lebens.

Trotzdem glaube ich, dass es für ihn auch eine schmerzhafte Lernerfahrung war, das die 110 oft nicht die beste Adresse ist in solchen Fällen. Weil man sich — wie wir gesehen haben — nicht drauf verlassen kann, dass sie psychologisch geschultes Personal dabei haben oder den Rettungsdienst im Schlepptau. Was ziemlich bitter ist!

Der Einsatzleiter hat zu dem Polizisten mit der MP gesagt „Du bist unser Last Man Standing“ als wären sie an der Front, und als wären SIE die gefährdeten.
Was laut Gerichtsurteil ja auch eine Fehleinschätzung war, ungeachtet der Tatsache, dass ihr Verhalten nicht als Straftat beurteilt wurde.
Und das passt auch ganz gut mit dem Polizeipapier zusammen, das quasi als Leitlinie eine Antwort auf die erhöhte Gefährdungslage seit einiger Zeit formuliert. Eine Leitlinie, die einerseits in Richtung Law & Order geht und und in dem Zusammenhang andererseits dafür sorgt, dass ein Mindset gefördert wird, in dem Polizisten sich ständig bedroht fühlen und dazu angehalten sehen, mit maximaler Härte statt mit Fingerspitzengefühl in Einsätze reinzugehen.
Also es macht weniger Sinn, die Fehler oder möglichen Fehler einzelner Polizisten zu fokussieren als über ein strukturelles Problem von großer Tragweite nachzudenken.


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Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

16.12.2024 um 11:32
Dazu muss ich noch sagen, dass ich nicht weiß, ob dieses Polizeipapier in eine hochoffizielle Leitlinie eingeflossen ist. Beziehungsweise in welchem Umfang.
Aber die Formulierungen geben einen guten Hinweis auf die Haltung, die angesichts der erhöhten Gefährdungslage gepflegt wird.


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16.12.2024 um 11:43
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Eine besondere Qualifikation für Menschen die akut suizida sind wird nicht gefordert. Und ist in der Regel auch nicht vorhanden.
Eben ein Strohmann. Da kann man nicht seriös diskutieren. Was ist "eine besondere Qualifikation"? Die Kfz-Mechanikerin hat jedenfalls weniger Qualifikationen in solchen Fragen. Ich auch.

Es geht um Kenntnisse und Erfahrungen (auch das ist Qualifikation), gemeinhin zu erwarten bei psychiatrischem Fachpersonal, medizinischem Fachpersonal in Kliniken, in Kriseninterventionseinrichtungen, bei betreutem Wohnen (Sozialarbeiter-/pädagoge) oder eben bei besonders belasteten Jugendlichen (Erzieher/Sozialpädagoge) usw. Erzieher ist keine Pillepalle-Job. Das ist eine anspruchsvolle Ausbildung in einem ziemlich breiten Bereich, von Verwaltungsrecht bis zum sozialen Kommunikationstraining. Und dann die Praxis. Leite mal drei Jahre eine Flüchtlingseinrichtung. Das ist eine harte Schule.

Hier bestand ja schon Kenntnis aufgrund des kurzen Klinikaufenthalts zuvor. Die Begleitung in Krisensituationen gehört zum Job. Klar.
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Wenn du schon speziell auf das wording achtest, dann wäre es auch schön in meinem Namen zu nennen und nicht einfach nur "das Opfer"
Solche Belehrungen sind schlicht unsachlich.
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Ist das irgendwas persönliches, oder warum musst du gleich so patzig werden?
Nein, aber Du tust viel dafür, dass es langsam persönlich wird.
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Das ist kompletter Humbug.
Auch deshalb.

Habe nie dergleichen behauptet. Auch wieder ein Strohmann, an dem Du Dich abarbeitest. Da kann man dann in der Sache gar nichts dazu sagen, sondern sich nur diffus rechtfertigen. Deshalb unterstellt man Leuten keine Dinge, die sie nicht gesagt haben. Oder man muss sich vorwerfen lassen, dass es billiger Trick ist.

Dem Erzieher/Mitarbeiter der Einrichtung hat hier niemand und meines Wissens auch sonst niemand irgendwas vorgeworfen.

Die Überlegung war nur, was sich ereignet hätte, wenn er den Notarzt angerufen hätte (112 statt 110). Und dann ein paar Sanitäter statt einer hochgerüsteten Polizeitruppe mit dem Opfer "verhandelt" hätten. Vermutlich wäre auch die Polizei gekommen, so wie vermutlich hier parallel der Notarzt alarmiert worden ist. Das Personal in den Notrufzentralen ist natürlich unterschiedlich geschult (medizinischer bei 112), aber die wissen, wann es nötig ist, andere Dienste einzuschalten. Das lässt sich auch nicht verhindern. "Keine Polizei!" geht nicht.

In meinem privaten Messerstecherfall (s.o.) hatte ich die 112 gewählt, aber erwähnt, dass es ein Messerstich gewesen und mein Nachbar mutmaßlich (im Drogenrausch) angegriffen worden sei. Da war mir klar, dass auch die Polizei informiert werden würde. Und die kamen auch im Sixpack, in Schutzausrüstung und Helm - aber ohne MP5. Vier nahmen den Messerstecher in den Polizeigriff und das war es. Das war 2008, da war man vielleicht bei der Polizei weniger hysterisch als heute. Aber nach meiner Beobachtung nicht minder "robust".

Aber sehr angemessen. Ich hatte vor dem Typen schließlich auch Angst, dass der Amok läuft, die Treppe hochkommt und auf mich einsticht, weil ich seinem Opfer helfe. Das war viel gefährlicher als hier in Dortmund.


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Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

16.12.2024 um 12:21
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Eben ein Strohmann. Da kann man nicht seriös diskutieren.
Das kann man ganz sicher seriös diskutieren.
Es gibt Ausbildungskurricula und es gibt Stellenbeschreibungen.
Und es gibt Fachstellen, die explizit für Situationen wie Umgang mit suizidalen Menschen ausgebildet sind. Das sind z.B die sozialpsychiatrischen Dienste.
Wohngruppen für Jugendliche sind das nicht.
Die haben sich im Zweifelsfall an entsprechende Fachstellen zu wenden wie z.B den sozialpsychiatrischen Dienst, die zuständige Arztpraxis oder ähnliches.
Und im Notfall eben an die entsprechenden Notfallnummern.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:. Die Begleitung in Krisensituationen gehört zum Job. Klar.
Aber nicht der selbständiger Umgang mit akuten Notfallsituationen und damit hatten wir es hier zu tun. Angemessener Umgang in so einer Situation ist Notruf absetzen.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Dem Erzieher/Mitarbeiter der Einrichtung hat hier niemand und meines Wissens auch sonst niemand irgendwas vorgeworfen.
Ich hatte zitiert, worauf ich mich bezogen hatte. Kannst du nachlesen, ist nicht mehr als zwei Seiten zurück.
Deine Motivation es sich in den Dialog mit dem anderen User reinzuhängen bleibt unklar und hat definitiv nicht zur Versachlichung beigetragen.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Die Überlegung war nur, was sich ereignet hätte, wenn er den Notarzt angerufen hätte (112 statt 110).
Das habe ich bereits geschrieben.
Die Polizei wäre auch gekommen.
Suizidandrohung und Messer bedeutet Gefahr für Leib und Leben, da kommt die Polizei immer mit.
Und das war im übrigen auch nicht die Überlegung des Users, sondern das hier
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Was hier kaum zur Sprache kommt ist, das der Erzieher, ein psychologisch geschulter Mensch, speziell auch auf die Problematik der von ihm betreuten Flüchtlingen abgestellt, nicht mehr klar kam mit dem Mann und sich veranlasst sah die Polizei zu Hilfe zu rufen.
Origines schrieb (Beitrag gelöscht):aber ohne MP5
2008 und offenbar nicht in NRW.
Das wurde jetzt hier auch auf und runter diskutiert, dass es in NRW nicht unüblich ist, dass die MP5 im Auto mitgeführt wird.
Natürlich gibt es jeden Tag Polizeieinsätze weil Personen suizidal sind oder im Drogenrausch aggressiv werden oder ähnliches.
Und in aller Regel werden dabei die Personen nicht erschossen. Auch nicht in NRW wo MP5 im Auto mitgeführt werden.


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Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

16.12.2024 um 12:40
Zitat von equinoxxequinoxx schrieb:Der Teamleiter hat in besten Absichten gehandelt und ist jetzt übrigens auch schwer traumatisiert und bezeichnete diesen Tag als den schlimmsten seines ganzen Lebens.
Absolut nachvollziehbar. Und auch für die noch anwesenden anderen Jugendlichen, wird das traumatisierend gewesen sein.
Zitat von equinoxxequinoxx schrieb:Trotzdem glaube ich, dass es für ihn auch eine schmerzhafte Lernerfahrung war, das die 110 oft nicht die beste Adresse ist in solchen Fällen. Weil man sich — wie wir gesehen haben — nicht drauf verlassen kann, dass sie psychologisch geschultes Personal dabei haben oder den Rettungsdienst im Schlepptau. Was ziemlich bitter ist!
Ja, da stimme ich dir absolut zu.
Das ist eine der bitteren Folgen, dass die Schwelle, in ähnlichen Fällen die Polizei zu rufen für diesen Teamleiter und seine Mitarbeiter:innen sicherlich viel höher liegen wird. Ich gehe davon aus, dass das Verfahren auch von anderen Menschen in solchen Arbeitsfeldern intensiv verfolgt wurde.
Soweit ich weiß, war auch in diesem Fall ein Rettungswagen dabei.
Und selbst wenn ein Rettungswagen gerufen wird, kommt bei so einem Vorfall wie diesem hier die Polizei mit.
Dass Dilemma für die Mitarbeiter:innen in so einer Situation ist enorm.


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Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

16.12.2024 um 13:11
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Ich hatte zitiert, worauf ich mich bezogen hatte. Kannst du nachlesen, ist nicht mehr als zwei Seiten zurück.
Deine Motivation es sich in den Dialog mit dem anderen User reinzuhängen bleibt unklar und hat definitiv nicht zur Versachlichung beigetragen.
Du hast mich zitiert, aber Dein Bezug hatte keinen Bezug zu meinem Zitat.

Im Übrigen brauchst gerade Du von Versachlichung nicht zu sprechen. Mir ist nicht klar, worum es Dir sachlich geht - außer andere anzupampen.


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Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

17.12.2024 um 07:30
Zitat von equinoxxequinoxx schrieb:Also es macht weniger Sinn, die Fehler oder möglichen Fehler einzelner Polizisten zu fokussieren als über ein strukturelles Problem von großer Tragweite nachzudenken.
Leider findet bei den deutschen Polizeien eine immer stärker werdende "Militarisierung" statt, ähnlich den USA, wo das Kind meiner Meinung nach schon lange in den Brunnen gefallen ist. :(

Die Devise sollte Qualität und nicht Quantität heißen. Eine Schrotflinte mit Gummigeschossen wäre in einer solchen Situation sicherlich generell besser als eine vollautomatische Kriegswaffe wie die MP5. Umso gruseliger, da in Bayern von Sonderkräften nach dem Bayrischen Polizeigesetz ja sogar Handgranaten/Sprengmittel benutzt werden dürfen.

Noch besser ist aber mit den Leuten reden und auf ihn (menschlich) eingehen.


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Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

17.12.2024 um 10:20
Übrigens: der Spiegel schreibt jetzt wieder unzweifelhaft von einem 16-jährigen Mouhamed Drame

https://www.spiegel.de/panorama/justiz/mouhamed-drame-staatsanwaltschaft-legt-revision-gegen-einsatzleiter-freispruch-ein-a-4650643f-5188-40a7-8f67-273003e9bed6

Soviel dann zu "das sieht doch jeder, dass der mitte 20 war".


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Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

17.12.2024 um 10:37
Zitat von PrivateEyePrivateEye schrieb:Umso gruseliger, da in Bayern von Sonderkräften nach dem Bayrischen Polizeigesetz ja sogar Handgranaten/Sprengmittel benutzt werden dürfen.
Im Grunde macht das ja Sinn, wenn z.B. ein SEK bei der Stürmung Türen aufsprengen darf.

Aber die Formulierungen in Art. 78 und 86 BayPAG

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayPAG-86

klingen mit ihren dürren juristischen Worten schon gruselig. Im Grunde ist damit eine paramilitärische Aufrüstung möglich. Das BVerfG hat mehrere Verfassungsbeschwerden gegen das BayPAG abgewiesen. Die Vorschriften sind also verfassungsrechtlich zulässig, ob auch jeweils die Einzelmaßnahme verfassungsgemäß (sprich verhältnismäßig) ist, ist fachgerichtlich zu prüfen.

Immerhin dürfen Maschinengewehre (ungleich Maschinenpistolen) und Handgranaten nicht gegen Menschenmengen eingesetzt werden, auch wenn sich das so Mancher 2015 für den Schutz der Grenzen Bayerns gerne gewünscht hätte. Ist ja schon mal tröstlich.


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17.12.2024 um 10:50
@canisrex
wichtiger ist doch, dass Revision eingelegt wurde.


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Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

17.12.2024 um 11:15
Also ich habe hier ne weil e mitgelesen, nicht alle 102 Seiten aber ich finde es allgemein schwierig die Polizei an den Pranger zu stellen.

Sicher stellt man sich die Frage, warum 11 Beamte warum 5 Kugeltreffer, aber auch was waren die Umstände?

Ich vermute die ersten Infos waren recht wage, daher nicht nur 2 Beamte und ein Psychologe, sondern eben ein kleiner Trupp.
Ich vermute auch, die Info waren so wage, dass Begriffe/Worte wie Jugendeinrichtung, Messer, usw gefallen sind, was das Stresslevel schon ziemlich hochtriebt. Es geht hier nicht um eine normale PKW-Kontrolle an der Bundesstraße....

Bei fallen der Schüsse und zum Hergang muss man einfach den Zeugen und dem Urteil des Gerichts glauben, egal ob Revision oder nicht eingelegt wurde.

Im übrigen finde ich es etwas befremdlich, eine Polizisten zu verklagen, der im Einsatz mit Waffe und wegen einem Menschen ebenso mit Waffe hier gehandelt hat.

Wenn das allgemein Schule macht, haben wir ein Problem mit dem finden von Polizeinachwuchs und immer noch frecher und dreister werdenden Kleinkriminellen und Bandenkriminalität.

Und um es zu betonen, ich sehe das Todes-Opfer nicht als Täter aber als Ausgangspunkt und Vollbeteiligter. Wer mit einer Waffe oder eine Gegenstand der Verletzen kann in Verbindung mit gewissen Gesten sich bewegt, der muss mit Reaktion rechnen, auch wenn nicht gleich mit Schüssen, ganz klar.

Wir hatten hier bei uns in der Stadt eine ähnlich Fall, da ist ein Drogenopfer mit Axt durch Haus eines Mehrfamilienhauses schreiend gerannt, wurde erschossen und die Polizei steht am Pranger. Wo soll das hinführen, soll die Polizei jetzt immer und überall warten bis Mord und Totschlag sehendes Auges passiert? Gefahrenabwehr gegen Zivilisten und sich selbst ist oberstes Gut. Wenn das nicht möglich ist, ist Aktion besser als eine zu späte Reaktion.

Ich fühle in dem Fall mit dem Opfer und dem Polizisten mit, ohne Abstufungen muss ich sagen, es gibt hier nur Verlierer.....


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Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

17.12.2024 um 11:56
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Wer mit einer Waffe oder eine Gegenstand der Verletzen kann in Verbindung mit gewissen Gesten sich bewegt, der muss mit Reaktion rechnen, auch wenn nicht gleich mit Schüssen, ganz klar.
Das Gericht hatte festgestellt (u.a. aus Zeugenberichte), dass das Opfer nur weggehen wollte. Irgendwelche Gesten als das nachvollziehbare Weggehen nach dem missglückten Pfefersprayeinsatz, lagen nicht vor. In Wirklichkeit waren die Polizisten wahrschein nur davon überracht, und da sie keinen ausreichendn Sicherheitsabstand eingehalten hatten, haben sie dann eben geschossen.

Das Gerich hat die Polizisten NUR freigesprochen, weil sie einem NotwehrIRRTUM unterlaufen war. Es ging vom Erschossenen in Wirkölichkeit keine Gefahr aus

Dein Axt-Beispiel hat nicht das Geringste mit diesem Fall zu tun, da war es offensichtlich zu befürchten, dass derjenige sie auch einsetzen wollte. Ob da das Erschießen die einzige Möglcihkeit war, kann ich aber trotzdem nicht beurteilen.


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Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

17.12.2024 um 12:10
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Sicher stellt man sich die Frage, warum 11 Beamte warum 5 Kugeltreffer, aber auch was waren die Umstände?
die Umstände waren klar. Die Beamten vor Ort wußten, womit sie es zu tun haben, sie sagten selbst aus, dass der Jugendliche sich nicht bewegte, sie nicht einmal wahrnahm, einer näherte sich ihm und ging in die Hocke, so viel dazu.
Der Jugendliche war in einer Ecke, keine Gefahr für die Allgemeinheit, er konnte da nur in eine Richtung, auf die Beamten zu, als diese ihn mit Pfefferspray übergoßen hatten.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Wenn das allgemein Schule macht, haben wir ein Problem mit dem finden von Polizeinachwuchs und immer noch frecher und dreister werdenden Kleinkriminellen und Bandenkriminalität.
wenn das allgemein Schule macht, dann haben wir ein Problem damit, dass Beamte Menschen in psychischen Ausnahmesituationen, denen sie helfen sollen, erschiessen.


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Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

17.12.2024 um 12:16
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:ich finde es allgemein schwierig die Polizei an den Pranger zu stellen
Die Polizei wird nicht an den Pranger gestellt, sondern es gibt ein rechtsstaatliches Verfahren.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Ich vermute auch, die Info waren so wage, dass Begriffe/Worte wie Jugendeinrichtung, Messer, usw gefallen sind, was das Stresslevel schon ziemlich hochtriebt.
Die Info war nicht vage. Es wurde alles abgefragt. Das ist auch so üblich, wenn man einen Notruf absetzt, dass unheimlich viele Nachfragen kommen, die für die Einschätzung notwendig sind.
Im vorliegenden Fall dauerte das Gespräch zwischen der Person, die die Polizei angerufen hat und der Notrufleitstelle bis die Schüsse fielen.
Dass das Stresslevel ziemlich hoch ist, wenn es um einen Einsatz geht, bei dem jemand ein Messer trägt, glaube ich auch.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Bei fallen der Schüsse und zum Hergang muss man einfach den Zeugen und dem Urteil des Gerichts glauben, egal ob Revision oder nicht eingelegt wurde.
Natürlich sollte man den Zeug:innen glauben und es stellt doch auch niemand ihre Aussagen in Frage.
Das Urteil des Gerichts ist derzeit noch nicht rechtskräftig und wenn ein Revision eingelegt wurde, kann man auch zunächst mal den Fortgang abwarten.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Im übrigen finde ich es etwas befremdlich, eine Polizisten zu verklagen, der im Einsatz mit Waffe und wegen einem Menschen ebenso mit Waffe hier gehandelt hat.
Ich finde an dieser Stelle dein Rechtsverständnis etwas befremdlich.
Es wurde ein Mensch getötet. Deshalb musst von amtswegen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden.
Das ist der rechtsstaatliche Weg.
Man kann doch nicht einfach sagen, weil die mutmasslichen Täter in diesem Fall Polizist:innen sind, verzichtet man auf ein rechtstaatliches Verfahren.
Das wären Zustände wie in einer Diktatur. Auch die Polizei muss sich natürlich an Recht und Gesetz halten und wenn gerichtlich festgestellt wurde, dass sie korrekt und gesetzeskonform gehandelt haben, dann ist das doch auch für die betroffenen Polizist:innen eine Entlastung.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Wir hatten hier bei uns in der Stadt eine ähnlich Fall, da ist ein Drogenopfer mit Axt durch Haus eines Mehrfamilienhauses schreiend gerannt, wurde erschossen und die Polizei steht am Prang
Ja, mit den Beispielen ist das immer so eine Sache. In Hamburg gab es in diesem Sommer auch einen Vorfall, bei dem jemand mit einer Spitzhacke und Molotow Cocktail bewaffnet schreiend auf der Straße unterwegs war und Menschen bedroht hat.. Die Polizei hat in diesem Fall den Täter gestoppt, indem sie auf seine Beine geschossen hat.
Es ist also durchaus möglich, Menschen auch mit schusswaffen Gewalt zu stoppen, ohne sie zu töten. Aber dennoch lassen sich diese ganzen Fälle nicht miteinander vergleichen.
Es musste zu jedem einzelfall genau geguckt werden und gegebenenfalls juristisch aufgearbeitet werden, was abgelaufen ist.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:es gibt hier nur Verlierer.....
Ja, das sehe ich tatsächlich auch so


Nur der Vollständigkeit halber
link zu dem Fall, den ich oben erwähnt habe
https://hamburg.t-online.de/region/hamburg/id_100428424/hamburg-polizei-schiesst-auf-mit-spitzhacke-bewaffneten-mann-details.html


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Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

17.12.2024 um 13:28
Zitat von LentoLento schrieb:Das Gericht hatte festgestellt (u.a. aus Zeugenberichte), dass das Opfer nur weggehen wollte. Irgendwelche Gesten als das nachvollziehbare Weggehen nach dem missglückten Pfefersprayeinsatz, lagen nicht vor. In Wirklichkeit waren die Polizisten wahrschein nur davon überracht, und da sie keinen ausreichendn Sicherheitsabstand eingehalten hatten, haben sie dann eben geschossen.

Das Gerich hat die Polizisten NUR freigesprochen, weil sie einem NotwehrIRRTUM unterlaufen war. Es ging vom Erschossenen in Wirkölichkeit keine Gefahr aus
Als Laie frage ich mich da sofort: Wenn das Opfer quasi "aus Versehen", also irrtümlich erschossen wurde, warum war das nicht fahrlässig? Sonst wäre das alles nicht passiert. Noch mehr frage ich mich das, wenn es heißt:
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Die Beamten vor Ort wußten, womit sie es zu tun haben, sie sagten selbst aus, dass der Jugendliche sich nicht bewegte, sie nicht einmal wahrnahm, einer näherte sich ihm und ging in die Hocke, so viel dazu.
Der Jugendliche war in einer Ecke, keine Gefahr für die Allgemeinheit, er konnte da nur in eine Richtung, auf die Beamten zu, als diese ihn mit Pfefferspray übergoßen hatten.
Ich fasse zusammen:

1. Grundlegend einsatztaktisch Mist gebaut, 2. ungeeignetes Pfefferspray ("volle Ladung"), 3. keinen Abstand zum vermeintlichen "Gefährder", 4. irrtümliche Annahme einer Notwehrlage, 5. Erforderlichkeit des Einsatzes der MP5 ("mildestes Mittel") zur Abwehr des irrig angenommenen Angriffs.

Irrtümer sollen angeblich rechtlich nur dann zugunsten des Täter beachtet werden, wenn der Irrtum unvermeidbar gewesen sei.

Aber hier war der Irrtum doch vermeidbar, wenn man sorgfältig gearbeitet hätte. Wann, wenn nicht hier? Oder sind an Polizisten geringere Sorgfaltsmaßstäbe anzulegen, als z.B. an den Bürger (mit Waffenschein), der auf der Straße versehentlich einen Menschen erschießt, weil er irrigerweise glaubte, angegriffen zu werden.

Mir scheint, die Gerichte haben relativ großes Verständnis für die Belastungen, denen die Beamten im Dienstalltag ausgesetzt sind. Gibt es Verurteilungen wegen Schusswaffengebrauch?

Es sind jedenfalls Fälle denkbar, in denen kein Irrtum zum Tragen kommt, sondern klar gegen die gesetzlichen Grundlagen des Schusswaffengebrauchs versoßten wird. . Beispiel: Zwei Polizisten schießen in einer belebten Fußgängerzone auf einen flüchtenden Ladendieb und treffen einen unbeteiligten Passanten. Das verstieße gegen Art. 83, 84 BayPAG (um bei dem Beispiel zu bleiben).

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayPAG-84

Bei den Fällen mit psychisch Kranken beruht dagegen der Irrtum zumeist auf einer Fehleinschätzung der Gefährlichkeit bzw. deren Ursachen und tauglichen Abwehrmittel. Trotzdem ist man bei der Annahme, tödliche Schüsse seien das einzige geeignete Mittel zur Abwehr einer Gefahr für Leib (!) und Leben, ziemlich großzügig. Wer Waffen hat, darf sie einsetzen und ist klar im Vorteil.


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Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

17.12.2024 um 13:37
Hier ein - wie ich finde - wirklich sehr guter Artikel zum Verfahren:
Im Verfahren zum Tod von Mouhamed Dramé wurden alle Polizisten freigesprochen. Das Urteil zeigt: Ein Strafverfahren eignet sich kaum dafür, die strukturellen Probleme polizeilicher Gewaltanwendung zu bearbeiten. Aber es macht sie sichtbar.
Quelle: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/freispruch-urteil-dortmund-tod-mouhamed-drame-polizeigewalt


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17.12.2024 um 14:59
Zitat von LentoLento schrieb:Das Gericht hatte festgestellt (u.a. aus Zeugenberichte), dass das Opfer nur weggehen wollte. Irgendwelche Gesten als das nachvollziehbare Weggehen nach dem missglückten Pfefersprayeinsatz, lagen nicht vor. In Wirklichkeit waren die Polizisten wahrschein nur davon überracht, und da sie keinen ausreichendn Sicherheitsabstand eingehalten hatten, haben sie dann eben geschossen.

Das Gerich hat die Polizisten NUR freigesprochen, weil sie einem NotwehrIRRTUM unterlaufen war. Es ging vom Erschossenen in Wirkölichkeit keine Gefahr aus

Dein Axt-Beispiel hat nicht das Geringste mit diesem Fall zu tun, da war es offensichtlich zu befürchten, dass derjenige sie auch einsetzen wollte. Ob da das Erschießen die einzige Möglcihkeit war, kann ich aber trotzdem nicht beurteilen.
Dann irritiert mich die Berichterstattung über suizidale Gesten und Berichte über ein Messer welches mitgeführt wurde und zum eigenen Bauch geführt wurde.

Offensichtlich ist die Situation entgleist in mehrfacher Hinsicht, nicht aus Absicht, wohl aber in Hektik und unter Adrenalin....
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:die Umstände waren klar. Die Beamten vor Ort wußten, womit sie es zu tun haben, sie sagten selbst aus, dass der Jugendliche sich nicht bewegte, sie nicht einmal wahrnahm, einer näherte sich ihm und ging in die Hocke, so viel dazu.
Der Jugendliche war in einer Ecke, keine Gefahr für die Allgemeinheit, er konnte da nur in eine Richtung, auf die Beamten zu, als diese ihn mit Pfefferspray übergoßen hatten.
Vor Ort stimme ich dir zu. Beim Ruf der Polizei zum Einsatzort ist dennoch wohl deutlich ein anderes Bild vorhanden gewesen, was dazu geführt hat dass 11 Beamte gekommen sind. Das zeigt wohl, dass eine gefährliches Bild gezeichnet wurde, und somit eine von vorhinein angespannte Situation herrschte. Ich bezweifle, dass die Polizisten vor Ort dann völlig losgelöst waren, denn dieser einsatzstress und das Adrenalin verschwindet nicht einfach so...

Die Bezeichnung mit Pfefferspray übergossen zeigt zumindest das Bild was sich über die Polizei bildet. Ein Übermäßiger Einsatz des Sprays kann nicht bestritten werden, aber selbst übermäßiger einsatz kann wohl bildlich noch getoppt werden wie ich lese.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:wenn das allgemein Schule macht, dann haben wir ein Problem damit, dass Beamte Menschen in psychischen Ausnahmesituationen, denen sie helfen sollen, erschiessen.
Da missverstehst du mich. Ich meinte nicht, dass die Polizei Recht hat wild rum zuschießen. Ich meine die Polizei soll und darf sich immer selbst schützen. Da Grundproblem des Falls lag wohl nicht an der Polizei, sondern an dem Zustand des Opfers. Hier hätte wohl ein psychologischer Profi gerufen werden können/sollen in Schutzbegleitung der Polizei.
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Die Polizei wird nicht an den Pranger gestellt, sondern es gibt ein rechtsstaatliches Verfahren.
Ja und so ein vernünftiges Verfahren hat ja den Einsatzleiter so wie ich es verstehe nicht für schuldig befunden. Dennoch gibt es Revision, dass kann man dann als Pranger deuten, denn hier wird die Unschuld bezweifelt und die Schuld unterstellt, trotz Urteil.
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Im vorliegenden Fall dauerte das Gespräch zwischen der Person, die die Polizei angerufen hat und der Notrufleitstelle bis die Schüsse fielen.
Ein Telefonat zwischen Anrufer und der Leitstelle, die Leitstelle sitzt im Büro und geht da ein Protokoll durch, die Beamten vor Ort sind da anders belastet und sehen sich der "potentiellen" oder realen Gefahr gegenüber. Da spielt es keine Rolle ob jemand mit der Leitstelle nebenher telefoniert.
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Dass das Stresslevel ziemlich hoch ist, wenn es um einen Einsatz geht, bei dem jemand ein Messer trägt, glaube ich auch.
Ziemlich hoch wird da noch sanft ausgedrückt sein. Dass ist zwar wiederholt geschulter Einsatz aber zum Schluss geht es da um Stress, Überlebensreaktionen und da können Fehler, zu schnelle/voreilige Reaktionen passieren. Bei 175 Puls ist keiner ruhig und bevor du das Messer oder was auch immer selbst abbekommst nutzt du dein Spray/Taser oder deine Waffe.
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Das Urteil des Gerichts ist derzeit noch nicht rechtskräftig und wenn ein Revision eingelegt wurde, kann man auch zunächst mal den Fortgang abwarten.
Die Revision zeigt aber, dass der in Revision geht den Zeugen und/oder dem Urteil nicht glaubt.
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Ich finde an dieser Stelle dein Rechtsverständnis etwas befremdlich.
Es wurde ein Mensch getötet. Deshalb musst von amtswegen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden.
Das ist der rechtsstaatliche Weg.
Man kann doch nicht einfach sagen, weil die mutmasslichen Täter in diesem Fall Polizist:innen sind, verzichtet man auf ein rechtstaatliches Verfahren.
Das wären Zustände wie in einer Diktatur. Auch die Polizei muss sich natürlich an Recht und Gesetz halten und wenn gerichtlich festgestellt wurde, dass sie korrekt und gesetzeskonform gehandelt haben, dann ist das doch auch für die betroffenen Polizist:innen eine Entlastung.
Bitte nicht eine Untersuchung mit einer Klage verwechseln. Ich habe jegliches Verständnis dass solche Einsätze oder jegliche ähnliche Einsätze ausgewertet und aufgearbeitet werden. Kein Ding, nur so kann man Fehler reduzieren, kann zukünftig Fehler vermeiden.

Und ja die Polizei muss sich selbstverständlich an Recht und Gesetz halten, Sie vertreten dieses ja! Nur wer will Recht und Gesetz vertreten, wenn er bei Extremsituation 5 mal überlegen muss sich selbst zu verteidigen um nicht von dem Staat für den man für Recht und Gesetz einsteht und dieses verteidigt, dann verklagt zu werden.

Das ist ein heikles Thema da geht es um Überzeugung und brechen dieser wenn kein gewisser Schutz für die eigene Person da ist.
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Ja, mit den Beispielen ist das immer so eine Sache. In Hamburg gab es in diesem Sommer auch einen Vorfall, bei dem jemand mit einer Spitzhacke und Molotow Cocktail bewaffnet schreiend auf der Straße unterwegs war und Menschen bedroht hat.. Die Polizei hat in diesem Fall den Täter gestoppt, indem sie auf seine Beine geschossen hat.
Es ist also durchaus möglich, Menschen auch mit schusswaffen Gewalt zu stoppen, ohne sie zu töten. Aber dennoch lassen sich diese ganzen Fälle nicht miteinander vergleichen.
Es musste zu jedem einzelfall genau geguckt werden und gegebenenfalls juristisch aufgearbeitet werden, was abgelaufen ist.
Ja man muss jeden Fall aufarbeiten wie ich bereits auch sagte. Und nein vergleichbar sind die Fälle wohl eher selten. Dennoch lässt deine Argumentation jederzeit ein Klage und nicht nur eine Aufarbeitung zu. Nehmen wir dein Beispiel, ich mal fest davon aus, der Angreifen kann den Polizisten verklagen wegen Schädigung und Schmerzen durch die Beinschüsse, denn es hätte ja irgendwie eine anderen Weg gegeben. Hinterher kann man das nämlich immer sagen, egal ober es eine Toten, verletzen oder unverletzten gibt. Hinterher wird viel behauptet und rechtlich viel verklagt.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Mir scheint, die Gerichte haben relativ großes Verständnis für die Belastungen, denen die Beamten im Dienstalltag ausgesetzt sind. Gibt es Verurteilungen wegen Schusswaffengebrauch?
Aber dieses Verständnis ist doch voll begründet. Das ist begründet bei Polizei, Feuerwehr und allen Arten vor Notfall und Rettungskräften. Es sind Extremsituationen. Und wenn Vorsatz vorliegt, dann ist das deutlich, dann sind die Gerichte auch in der Lage gerecht Urteile zu sprechen.


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