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Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

2.008 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Dortmund, 2022, Erschossen ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

13.12.2024 um 07:53
Zitat von candy80candy80 schrieb:Was sagt ihr denn jetzt zu dem Urteil und dem Freispruch für alle beteiligten Polizisten?
Enttäuschend. Aber immerhin hat das Ganze einige Verbesserungen herbeigeführt.


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Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

13.12.2024 um 07:57
@Fedaykin
@TheirSlave

Ein Rechtsstaat soll sich durch Medien nicht beeinflussen lassen, das ist richtig. Aber das bedeutet nicht automatisch, dass ein Urteil richtig ist, wenn das Gericht sich nicht von den Medien hat beeinflussen lassen.

Auch ein Freispruch bedeutet noch lange nicht, dass das Urteil unter rechtstaatlichen Gesichtspunkten zustande gekommen ist.

Man muss von einem Gericht erwarten, dass es sämtliche Gesichtspunkte berücksichtigt, die zu einer Verurteilung führen könnten und sich ein Gesamtbild verschafft und dann unter der Beachtung von „in dubio pro reo“ entscheidet.

Erst wenn das erfolgt ist, kann man von Rechtstaatlichkeit sprechen.

Die bekannte Begründung des Freispruches lässt nicht erkennen, dass letzteres erfolgt ist. Denn was in den Berichten fehlt, ist die notwendige rechtliche Bewertung des zu geringen Abstandes zum Getöteten. Ich hoffe dazu in der schriftlichen Urteilsbegründung etwas lesen zu können, aber ohne diese kann man nicht beurteilen, ob hier das Urteil unter den obigen rechtsstaatlichen Regeln entstanden ist und man kann daher auch keine Prognose bzgl. des BGH stellen

@Tussinelda

Ja, aus aktueller Sicht - soweit die Begründung man aus den Medien erfährt - ist es enttäuschend. Die Nebenkläger wollten wissen, ob es einen Alternative gab und diese Frage wurde- soweit die Medien das Urteil richtig wiedergeben - nicht ausreichend beantwortet.


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Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

13.12.2024 um 08:24
Zitat von LentoLento schrieb:Beim Schützen und den Polizisten wahrscheinlich weniger, aber es ist befremdlich, dass dies nicht dem Einsatzleiter angelastet wurde. Man hätte die notwendigen Maßnahmen VOR dem Pfeffersprayeinsatz ergreifen müssen, denn der Konsens, den man im Laufe des Verfahrens vermittelt wurde, ist der, dass die Situation statisch war und von ihm keine Gefahr ausging. Den Zeitverlust, der durch das Zurückziehen der Polizisten in ausreichender Entfernung gedauert hätte, wäre mit hoher Sicherheit ohne Folgen geblieben. Und das war eine klare Aufgabe des Einsatzleiters. Die Polizisten selber hatten - zumindest laut ihren Aussagen - die Situation nicht als gefährlich eingestuft, daher erhöhten sie von sich aus nicht den Sicherheitsabstand. Das gilt jedoch offensichtlich nicht für den Einsatzleiter, denn er ergriff Maßnahmen, um seine Leute zu schützen, ihm war die Gefahr also 100%ig bewusst. Weil er jedoch die Polizisten auf ihren Positionen ließ, hat er letzlich diese unnötig gefährdet und hat aus meiner Sicht den Tod schon mitzuverantworten.
Ja. Es hätte eben andere Möglichkeiten gegeben, als eine Notwehrlage zu provozieren.

Das Gericht hat entschieden, dass auch dem Einsatzleiter kein fahrlässiges Handeln vorzuwerfen ist. Das mag ich nicht beurteilen, es dürfte die konkrete Situation entscheidend gewesen sein, ob er persönlich eine Sorgfaltspflichtverletzung begangen hat oder nicht. In dubio pro reo - das hat das Gericht in seinem rechtlichen Hinweis schon angedeutet.

Aber Notwehrlagen kann man auch provozieren. Unabsichtlich durch falsches Verhalten. Wenn man da an Polizisten keine übertrieben hohe Anforderungen stellt, da sie zwischen Parkknöllchen, Leichenteile suchen, Unfallprotokolle schreiben und Streitigkeiten im Famillienclan heillos vielen völlig unterschiedlichen Situationen ausgesetzt sind, die sie irgendwie lösen müssen.

Das haben sie hier auf denkbar schlechteste Art und Weise. Persönlich trifft sie keine Schuld, so das Gericht. Ich halte das im Ergebnis für vertretbar., war auch nie der Meinung "Die müssen bestraft werden!" oder gar "Rassisten!". Aber in so einer Situation ist das erste Gebot: Distanz, wenn Eigen- und Fremdgefährdung zugleich. Also wenn nicht klar ist: "Tut er sich was an?" Oder "Tut er dem was an, der ihm die Tatwaffe wegnehmen möchte?" Distanz, Distanz, Distanz.

Anstatt da in Rambo-Manier reinzugehen und sich dann nicht mehr helfen zu wissen. Nicht zu deeskalieren, sondern das Opfer in die Enge zu treiben und seine Aggressivität wie im Dampfkessel zu erhöhen.

Keine Fahrlässigkeit heißt nicht, keine Fehler.

Es gibt genügend Handlungsanweisungen, die auch bei Sprachbarrieren funktionieren, weil der Ton der Kommunikation entscheidender ist, als die Information. Und es gibt eben viel mehr traumatisierte Flüchtlinge als vor 10 oder 20 Jahren, die in ihren Herkunftsländern evtl. schon als Kinder Schreckliches erlebt haben, traumatisiert und schwer therapierbar sind.

Wenn es bei der Strategie "immer ran an den Feind" bleibt, kommt der nächste Fall bestimmt. Und gewinnen tut da keiner, weder diejenigen, die "Polizisten sind Rassisten!" noch die, die "Selber schuld!" brüllen. Die Polizisten erst recht nicht. Psychisch kranke Menschen werden entwaffnet, das ist keine seltene Situation, das ist auch ohne MP möglich. Ruhe, Distanz und Deeskalation anstatt deutsches Gebrülle, Pfefferspray, Teaser und tödliches Geballer.

Dafür müsste aber auch so was wie Fehlerkultur und der Wunsch "besser zu werden" in der Polizei bzw. den obersten Dienstbehörden einsetzten. Ob dafür nach diesem Urteil die Notwendigkeit gesehen wird? Ich hoffe. Sehr leise.

SpoilerIn Berlin hat es geklappt. Da gab es um die 2010er Jahre eine Reihe von ähnlichen Todesfällen (z.B. auch filmisch dokumentiert im "Neptunbrunnen"). Taktisch gesehen hatte der Polizist alles falsch gemacht, was falsch zu machen war. Ohne Schutzkleidung rein in den Brunnen, ran an den nackten Messermann, Pistole im Anschlag, "Messer fallen lassen!" Stattdessen richtete er das Messer gegen den Beamten. Der schoss. Nicht persönlich vorwerfbar, deshalb keine Anklage. Man hat danach dann wohl an sich gearbeitet, es kamen solche tödlichen Einsätze nicht mehr oder nicht so oft vor.

Richtlinien im Umgang mit Psychosen
Zitat von LentoLento schrieb:Auch ein Freispruch bedeutet noch lange nicht, dass das Urteil unter rechtstaatlichen Gesichtspunkten zustande gekommen ist.
Ich sehe jetzt keine Anhaltspunkte dafür, dass das Urteil rechtsstaatswidrig zustanden gekommen ist. Auch wenn man es persönlich nicht für richtig hält. Es gibt halt die Unabhängigkeit der Richter, das ist Teil des Rechtsstaats. Sie müssen das Verfahren beachten, sind aber in ihrer Beweiswürdigung frei.

Es wird eine schriftliche Fassung des Urteils geben, das geht dann wohl seinen Weg zum BGH und wird hoffentlich auch in der Öffentlichkeit überprüft werden können.

Über den Inhalt der mündlichen Urteilsbegründung habe ich keine Kenntnisse.


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Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

13.12.2024 um 08:37
Zitat von TheirSlaveTheirSlave schrieb:Wenn am Anfang die Anklage auf "Totschlag" lautet, nachher auf "fahrlässige Tötung" reduziert wird
Meine Vermutung ist, dass sich diese ursprüngliche Anklage wegen Totschlags auch negativ auf die Debatte um diesen Fall ausgewirkt hat. Denn dadurch werden ja direkt beim Lesen der Schlagzeilen negative Assoziationen geweckt, die in diesem Fall nicht zutreffen. Hier wurde z.B. kein unbewaffneter Mensch bei einer ungerechtfertigten Polizeikontrolle ohne Warnung direkt erschossen.
Zitat von LentoLento schrieb:Denn was in den Berichten fehlt, ist die notwendige rechtliche Bewertung des zu geringen Abstandes zum Getöteten.
Gut, aber auch hier stellt sich mir die Frage, wie man das strafrechtlich werten soll? Es wurde ja bereits wiederholt geschrieben, was alles möglicherweise schief gelaufen ist. Aber man sollte auch nicht so tun, als ob hier keine Vorsichtsmaßnahmen getroffen bzw. das direkt losgeballert wurde. Es gab den Versuch einer Kommunikation. Es wurde der Versuch unternommen, die Person ohne Schusswaffengebrauch zu stoppen. Es waren (so interpretiere ich die Zeugenaussagen) Rettungskräfte vor Ort.

Was in meinen Augen auch etwas untergeht: Soweit ich gelesen haben, hatte sich die Person vorher in ärztliche Behandlung begeben, von ärztlicher Seite wurde aber die Notwendigkeit einer stationären Aufnahme verneint. Da gab es offenbar auch eine Fehleinschätzung (wobei evtl. die Symptome noch nicht so schlimm waren) ohne die der spätere Verlauf der Ereignisse nicht möglich gewesen wäre.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Tut er dem was an, der ihm die Tatwaffe wegnehmen möchte?" Distanz, Distanz, Distanz.
Gut, aber dann muss man eben auch damit leben, dass sich solche Menschen in Ausnahmesituationen ggfs. öfter etwas antun werden, weil die Polizei seltener eingreifen wird. Und es muss dann auch den Polizisten entsprechende Rückendeckung von oben zuteil werden, wenn die Schlagzeile heißt: "Trotz 13 Polizisten, Person ersticht sich selbst, Polizei schaut nur zu".


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Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

13.12.2024 um 08:50
Zitat von ZarastroZarastro schrieb:Gut, aber auch hier stellt sich mir die Frage, wie man das strafrechtlich werten soll? Es wurde ja bereits wiederholt geschrieben, was alles möglicherweise schief gelaufen ist. Aber man sollte auch nicht so tun, als ob hier keine Vorsichtsmaßnahmen getroffen bzw. das direkt losgeballert wurde. Es gab den Versuch einer Kommunikation. Es wurde der Versuch unternommen, die Person ohne Schusswaffengebrauch zu stoppen. Es waren (so interpretiere ich die Zeugenaussagen) Rettungskräfte vor Ort.
Genau die Antwort auf diese Fragen hätte ich vom Gericht erwartet, aber laut den Medien kam da nichts. Der geringe Sicherheitsabstand dürfte schon dazu geführt haben, dass man nicht mehr abwarten konnte, zu erkennen, ob der Getötete wirklich mit dem Messer sich zur Wehr setzen wollte. Der Taser-Einsatz wäre mit ausreichenden Sicherheitsabstand möglicherweise auch nicht notwendig gewesen. Dass unter diesen vom Einsatzleiter geschaffenen Situation die anderen Polizisten einem möglichen straffreien Notwehrirrtum unterlaufen waren, war von Anfang an wahrscheinlich.

Und Rettungskräfte vor Ort? Die können bei so etwas doch nicht immer etwas ausrichten, innere Blutungen sind sehr wahrscheinlich, man hätte einen mobilen OP mit Team benötigt. Da wo hin geschossen wurde, das waren von vornherein Schüsse mit wahrscheinlicher Todesfolge. Wenn man nur die Arme oder Beine ins Visier genommen hätte, dann wäre ein Rettungswagen ausreichend, hat man jedoch nicht.

Und daher war das Schaffen dieser mangelhaften Situation in Wirklichkeit für mich schon immer der entscheidende Frage gewesen.


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Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

13.12.2024 um 09:02
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Es wird eine schriftliche Fassung des Urteils geben, das geht dann wohl seinen Weg zum BGH und wird hoffentlich auch in der Öffentlichkeit überprüft werden können.

Über den Inhalt der mündlichen Urteilsbegründung habe ich keine Kenntnisse.
Genau die eigentliche Urteilsbegründung muss man abwarten. "Keine Kenntnisse" dürfte etwas untertrieben sein, aber die für mich wesentliche Punkte hat man über die Medien nichts erfahren.

Ich persönlich hoffe, dass die schriftliche Urteilsbegründung auch veröffentlicht wird, sonst wird man Zweifel am Rechtsstaat wohl kaum ausräumen können.


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Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

13.12.2024 um 10:32
Zitat von ZarastroZarastro schrieb:Gut, aber dann muss man eben auch damit leben, dass sich solche Menschen in Ausnahmesituationen ggfs. öfter etwas antun werden, weil die Polizei seltener eingreifen wird. Und es muss dann auch den Polizisten entsprechende Rückendeckung von oben zuteil werden, wenn die Schlagzeile heißt: "Trotz 13 Polizisten, Person ersticht sich selbst, Polizei schaut nur zu".
Das ist das Polizeirecht recht eindeutig. Selbstgefährdung ungleich Fremdgefährdung. Eigensicherung vor Gefahrenabwehr.

Und das Einmaleins der ersten Hilfe: Wer sich selbst in Gefahr bringt, egal ob Polizist oder nicht, handelt falsch. So wie hier. Das ist wie mit den Sauerstoffmasken im Flugzeug: Erst selbst eine aufsetzen, dann anderen helfen, die das nicht können.

Hätten die Beamten zur Eigensicherung Abstand gehalten (anstatt mit Waffen zu drohen) und das Opfer hätte sich suizidiert oder sich selbst schwer verletzt, dann wäre es tragisch gewesen. Aber kein Mensch verlangt von einem Polizisten, hier unter Lebensgefahr einzugreifen.

Verlangen würde ich beruhigende Worte, das Schaffen eines sicheren Raums um die Person, um die Gefährdungssituation zu mindern, Leute wegschicken, die nichts am Ort verloren haben usw.
Zitat von LentoLento schrieb:Ich persönlich hoffe, dass die schriftliche Urteilsbegründung auch veröffentlicht wird, sonst wird man Zweifel am Rechtsstaat wohl kaum ausräumen können.
Besser ist es. Aber für Zweifel am Rechtsstaat sehe ich wirklich keinen Anlass. Und selbst wenn die Entscheidung des Gerichts (objektiv) falsch wäre, ist das noch kein Fanal für den Rechtsstaat. Sondern Teil davon. Ich habe noch nicht mal Zweifel, ob die Entscheidung falsch war, weil ich denke, ein Gericht kann die Situation - so wie sie im Prozess dargestellt wurde - so rechtlich einordnen.

Man muss aber auch bedenken, dass ein PKW-Fahrer, der beim Abbiegen einen Fahrradfahrer übersieht und tötet, fast immer wegen fahrlässiger Tötung verurteilt wird (wenn nicht Alkohol oder andere Dinge im Spiel sind, dann meist relativ milde und per Strafbefehl).

Manchmal frage ich mich, ob für Polizisten im Umgang mit Waffen andere Maßstäbe gelten? OK, der Stress ist anders, die Eigengefährdung ist anders, die Ausbildung ist anders, aber die Sorgfaltsmaßstäbe können eigentlich nicht niedriger sein, als bei einem x-normalen Autofahrer. Wäre es fahrlässig gewesen, aus der MP hätte sich versehentlich ein Schuss gelöst und das Opfer getötet? Wohl ja. Nicht fahrlässig ist wohl, wenn man eine Notwehrsituation provoziert, ohne das dies nötig gewesen wäre.

Hm.


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Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

13.12.2024 um 10:56
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Man muss aber auch bedenken, dass ein PKW-Fahrer, der beim Abbiegen einen Fahrradfahrer übersieht und tötet, fast immer wegen fahrlässiger Tötung verurteilt wird (wenn nicht Alkohol oder andere Dinge im Spiel sind, dann meist relativ milde und per Strafbefehl).
Genau das ist das Problem. Ähnlich wie die Polizisten setzt sich jeder Autofahrer der Gefahr aus, dass er strafrechlich bei Unachtsamkeiten verfolgt wird und letztere dann auch recht häufig verurteilt werden. Dort sind es häufig nur geringe Unachtsamkeiten mit leider einer schweren Folge. Wenn man das mit diesem Fall vergleicht, dann war das nicht einen einfache Unachtsamkeit sonder ein schwerer Planungsfehler. Klar gehen Polizisten ihren Beruf nach, aber das tuen Autofahrer/LKW-Fahrer meist auch bzw. befinden sich auf der Fahrt zur Arbeit.

Unter diesem Gesichtspunkt habe ich einfach den Eindruck, dass mit zweierlei Maß gemessen wird und das darf in einem Rechtsstaat nicht sein. Wie gesagt, ich hoffe, dass es im Urteil dieser Umstand ausreichend berücksichtigt wurde.


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13.12.2024 um 10:56
Zitat von LentoLento schrieb:Auch ein Freispruch bedeutet noch lange nicht, dass das Urteil unter rechtstaatlichen Gesichtspunkten zustande gekommen ist.
Ich sehe bislang keinen Grund das zu zweifeln.
Zitat von LentoLento schrieb:sämtliche Gesichtspunkte berücksichtigt, die zu einer Verurteilung führen könnten und sich ein Gesamtbild verschafft und dann unter der Beachtung von „in dubio pro reo“ entscheidet.
Weil anderen das Urteil nicht gefällt....
Wird es jetzt natürlich bezweifelt.


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Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

13.12.2024 um 11:00
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Anstatt da in Rambo-Manier reinzugehen und sich dann nicht mehr helfen zu wissen. Nicht zu deeskalieren, sondern das Opfer in die Enge zu treiben und seine Aggressivität wie im Dampfkessel zu erhöhe
Wer hat das denn gemacht

Die Auflösung zwischen Distanz und einem das Messer wegnehmen hätte ich gerne aufgelöst.

Abgesehen davon, passte doch einiges nicht, schon allein das er nicht 16 sondern älter war.

Schon vorher auffällig war usw.

Ja vielleicht denkt man sich neue Methoden aus...aber das ist außerhalb des Prozesses..

Der Titel des Threads allein hier lässt tief blicken.


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Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

13.12.2024 um 11:01
Zitat von LentoLento schrieb:Die können bei so etwas doch nicht immer etwas ausrichten, innere Blutungen sind sehr wahrscheinlich, man hätte einen mobilen OP mit Team benötigt
Stimmt, ich meinte das auch eher so, dass die Abwesenheit von Rettungskräften den Zugriff rechtlich sicherlich problematischer gemacht hätte. So wurden dann mutmaßlich die diesbezüglichen Vorschriften eingehalten.
Zitat von LentoLento schrieb:Wenn man nur die Arme oder Beine ins Visier genommen hätte
Was aber natürlich nicht geht und auch weder trainiert noch in der Praxis gemacht wird.
Zitat von LentoLento schrieb:Und daher war das Schaffen dieser mangelhaften Situation in Wirklichkeit für mich schon immer der entscheidende Frage gewesen.
Aber auch hier stellt sich mir die Frage, wie man diese Herbeiführung strafrechtlich sanktionieren sollte/könnte.

Die Ausgangssituation - Person mit Messer und suizidalen Drohungen - wurde ja nicht durch die Polizei geschaffen. Deshalb mein Hinweis, dass es sich hier nicht etwa um eine ungerechtfertigte Personenkontrolle handelte, die aus dem Ruder lief. Da wäre die juristische Sanktionierung vermutlich leichter.

Die Polizisten waren vielmehr mit der Auflösung der Situation betraut. Der Versuch der Kontaktaufnahme durch die Beamten scheiterte meiner Kenntnis nach an der Sprachbarriere. Wenn ich es richtig verstanden habe, konnten Mitbewohner und der Leiter der Einrichtung nicht zu der Person durchdringen. Man hätte also auf einen Spezialisten warten müssen, der überdies noch die Sprache der Person spricht. Mich würde interessieren ob so ein Spezialist bereits kontaktiert war, er zeitnah eintreffen würde und ob der Einsatzleiter das wusste. Wobei sicherlich auch hier wieder Ermessen im Spiel ist. Hält man die Person für stabil genug, um länger auf den Spezialisten zu warten? Das scheint mir als Außenstehender unmöglich zu beurteilen.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Nicht fahrlässig ist wohl, wenn man eine Notwehrsituation provoziert, ohne das dies nötig gewesen wäre.
Nun ja, die Polizisten haben ja nicht unvermittelt das Feuer auf eine Person eröffnet. Sondern sie haben eine nichttödliche Maßnahme gewählt, die grundsätzlich (zumindest habe ich nichts gegenteiliges gelesen) dazu geeignet ist, die Person zu entwaffnen. Diese Maßnahme hätte nicht zwingend die Reaktion der Person provozieren müssen, (in Richtung der Polizisten mit dem Messer laufen) die die Schussabgabe erforderlich machte.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Manchmal frage ich mich, ob für Polizisten im Umgang mit Waffen andere Maßstäbe gelten?
Man muss hierbei bedenken, dass Polizisten sich in Situationen wiederfinden, in der ein tragischer Ausgang wahrscheinlicher ist als Otto Normalbürger. Dafür werden sie trainiert und das müssen sie bei ihren Entscheidungen immer berücksichtigen. Das sich jemand selbst suizidiert oder mit einem Messer auf einen anderen zuläuft, ist für die meisten von uns (zum Glück) nur ein theoretisches Szenario, Polizisten müssen aber damit rechnen und können sich diesen Situationen nicht immer entziehen.


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Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

13.12.2024 um 11:06
Zitat von FedaykinFedaykin schrieb:Weil anderen das Urteil nicht gefällt....
Es geht nicht um "gefallen". Ich denke, dass Du meinen Beiträge wohl kaum gelesen hast. Ich habe klar den Punkt genannt, der laut den Begründungen in den Medien scheinbar nicht berücksichtigt wurde. Ich kann nicht beurteilen, ob das im Urteil ausreichend erläutert wurde. daher kann ich das ohne schriftliche Urteilsbegründung zur Zeit nicht einschätzen. Ich hoffe sie wird veröffentlicht.


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13.12.2024 um 11:23
Zitat von FedaykinFedaykin schrieb:Abgesehen davon, passte doch einiges nicht, schon allein das er nicht 16 sondern älter war.
was ja gar nicht belegt ist. In den Akten, die wir bisher hier einsehen konnten, wird er immer als 16jährig bezeichnet.
Zitat von FedaykinFedaykin schrieb:Der Titel des Threads allein hier lässt tief blicken.
naja, das ist ja so passiert. Was daran lässt denn tief blicken?


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Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

13.12.2024 um 11:35
… ich habe keine juristische Vorbildung und will mir deshalb hier auch keine juristische Einschätzung anmaßen.

Nachdem ich mir den gesamten Thread durchgelesen habe, finde ich jedoch die Einschätzung dieses Users mit Abstand am plausibelsten und auch passend zum aktuellen Urteil:
Zitat von KlaragesundKlaragesund schrieb am 07.09.2024:Der Einsatzleiter wollte mit dem Einsatz des Pfeffersprays den suizidgefährdeten Flüchtling ja davor bewahren sich selbst Gewalt anzutun und gerade keinen Angriff provozieren. Und der Ausbilder hat ja gesagt, was aus seiner Sicht - nachdem die Situation durch den versuchten Einsatz von Pfefferspray eskaliert war - zu tun war, nämlich „Schiessen, schiessen, schiessen“.

Bleibt noch die Frage, ob der Einsatz des Pfeffersprays tatsächlich angebracht war und ob man nicht doch vorher hätte versuchen müssen einen Dolmetscher und einen Psychologen hinzuzuziehen.

Da werden wir dann aber in nächster Zeit sehr viele Psychologen und Dolmetscher in Deutschland benötigen, wäre meine Prognose. Wurde nicht sogar versucht einen Dolmetscher zu besorgen und es war grade keiner verfügbar? Dann bliebe meiner Meinung nach - weil Gefahr in Verzug - nur noch ein evtl. „verfehlter / nicht angebrachter Einsatz“ des Pfeffersprays übrig - dass der Einsatzleiter hauptsächlich deshalb hat einsetzen lassen um den Suizidgefährdeten vor sich selbst zu schützen.

Was bleibt dann noch? Mit gesundem Menschenverstand kann man eigentlich nur vom vollumfänglichen Freispruch für alle Beteiligten ausgehen, so tragisch der Vorfall auch ist, meine ich.
Ist es nicht anmaßend von vielen hier so zu tun, als könnten sie die Lage, juristisch wie auch fachlich, beurteilen? Den Polizisten nach wie vor zu unterstellen sie hätten falsch gehandelt?


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Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

13.12.2024 um 11:36
Zitat von LentoLento schrieb:Auch ein Freispruch bedeutet noch lange nicht, dass das Urteil unter rechtstaatlichen Gesichtspunkten zustande gekommen ist.
Was zum Teufel willst Du hier eigentlich unterstellen? Genau solches Geraunw ist es, was die Autorität und das Vertrauen in den Rechtsstaat zersetzt. Akzeptiert endlich, das der Prozess anders ausgegangen ist als von Eucg erhofft.

Ekelhaft, was manche hier für eine Propaganda betreiben.


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Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

13.12.2024 um 11:37
Zitat von candy80candy80 schrieb:Ist es nicht anmaßend von vielen hier so zu tun, als könnten sie die Lage, juristisch wie auch fachlich beurteilen? Den Polizisten nach wie vor zu unterstellen sie hätten falsch gehandelt?
ist es nicht normal, hier seine Meinung dazu zu schreiben? Darf man die haben, ohne als anmaßend bezeichnet zu werden?


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13.12.2024 um 11:38
Ich lese hier schon seit längerem still mit. Und immer wieder wundere ich mich über die große Unwissenheit und in der Rückschau schlaubergende Forenteilnehmer.
Daher bin ich umso erleichteter, dass aus meiner Sicht genau das richitige Urteil gesprochen wurde.


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13.12.2024 um 11:44
Zitat von FedaykinFedaykin schrieb:Der Titel des Threads allein hier lässt tief blicken.
Der ganze Fall an sich lässt tief blicken, angefangen bei der illegalen Einreise, der Flucht, und seinem Verhalten hier in Deutschland:
Mouhamed Lamine Dramé stammte aus dem Dorf Ndiaffate im Département Kaolock im Senegal. Über sein Alter existieren unterschiedliche Angaben. Während Dramé selbst angab, 16 Jahre alt zu sein, recherchierte Spiegel TV, dass er „nicht 16, sondern wohl 25 Jahre alt war“.[
Quelle: Wikipedia: Todesfall Mouhamed Dramé
Laut einer Akte des Jugendamts Dortmund habe sich Mouhamed Dramé eigenen Angaben nach Ende 2019 aus dem Senegal auf den Weg nach Europa begeben, um seine Familie finanziell zu unterstützen. Zusammen mit seinem Stiefbruder führte der Weg über Mali und Mauretanien nach Marokko. Ende 2021 fuhr er mit einem Boot von Marokko nach Spanien, wobei sein Stiefbruder im Mittelmeer unter unbekannten Umständen ertrank.
Quelle: Wikipedia: Todesfall Mouhamed Dramé
In der Nacht des 3. Juli 2022 soll Dramé eine Fußgängerin bedrängt und gegen Münzen Sex verlangt haben. Er folgte ihr, als sie wegrannte, und flüchtete erst, nachdem die Frau die Polizei gerufen hatte. Dramé wurde wegen einer detaillierten Personenbeschreibung des Opfers am Mainzer Hauptbahnhof durch die Bundespolizei aufgegriffen.[4]
Quelle: Wikipedia: Todesfall Mouhamed Dramé

Auch was die Sprachkenntnisse angeht wurde hier ja viel diskuttiert:
Dramé sprach gebrochen Deutsch (in ersten Schilderungen wurde angegeben, er hätte kein Deutsch gesprochen) sowie Französisch und die senegalische Landessprache Wolof
Quelle: Wikipedia: Todesfall Mouhamed Dramé

Und was die Bodycams der Polizisten betrifft, oder besser gesagt die Diskussionen, warum die Cams ausgeschaltet waren:
Die Bodycams der zwölf eingesetzten Polizisten waren alle ausgeschaltet,[3] was den Vorschriften entspricht; das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen verweist auf eine Dienstvorschrift, welche das Filmen „höchstpersönlicher Lebenssachverhalte“ (darunter Suizidversuche) nicht gestatte.
Quelle: Wikipedia: Todesfall Mouhamed Dramé


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Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

13.12.2024 um 11:45
Zitat von TheirSlaveTheirSlave schrieb:Was zum Teufel willst Du hier eigentlich unterstellen? Genau solches Geraunw ist es, was die Autorität und das Vertrauen in den Rechtsstaat zersetzt. Akzeptiert endlich, das der Prozess anders ausgegangen ist als von Eucg erhofft.
Ich unterstelle gar nicht. Ich sage nur, dass das man ohne die schriftliche Urteilsbegründung das nicht beurteilen kann. Aber schon jetzt wurde gefragt, ob es sich um ein Fehlurteil etc. handeln könnte.

Auch der BGH benötigt die schriftliche Urteilsbegründung und untersucht, ob rechtliche Fehler erfolgten. Das sind in der Regel eben Fehler, die einem Rechtsstaat nicht vorkommen dürfen, wie z.B. nicht gewährtes rechtliches Gehör, Willkür etc.. Doch die kommen auch bei uns (zwar selten) vor. Da steht nicht eine Absicht der Gerichte hinter sondern so etwas passiert eben - auch in einem Rechtsstaat.


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Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

13.12.2024 um 11:52
Und was den angeblich ungerechtfertigten Einsatz des Pfeffersprays angeht:
Den Einsatz von Pfefferspray gegen Dramé bewertete das Gericht als rechtmäßig und als das einzig geeignete Vorgehen.
Quelle: Wikipedia: Todesfall Mouhamed Dramé

Somit dürfte dieses Thema dann auch vom Tisch sein.


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