Origines schrieb:Deshalb ist Distanz so wichtig: Eigen- und Fremdsicherung, ohne auf Waffen zurückgreifen zu müssen. Dritten und selbst Fluchtwege gewährleisten. Den Gefährder nicht um jeden Preis in die Enge treiben. Vor die Lage kommen, eine Notwehr- oder Nothilfe-Situation von Anfang an vermeiden.
Dem stimme ich absolut zu.
Origines schrieb:Alleine hat ja keine Zwangsbefugnisse. Dazu bedarf es immer der Polizei. Die kann dann - zumeist zur Gefahrenabwehr und je nach Landesrecht - Zwangsmaßnahmen wie Zwangsmedikamentation oder Fixierung anordnen.
Das ist so nicht richtig.
In einer akuten Situation - auch hier Landesrecht, ich kann nur für SH und HH sprechen - sind wir sehr wohl dazu befähigt und berechtigt Zwangsmaßnahmen ohne POL und Amtsarzt durchzuführen, was so auch regelmäßig geschieht. Stichwort ist hier der Rechtfertigende Notstand.
Das reicht von Fixierung über Körperlichen Zwang bis hin zur Zwangsgabe von Medikamenten.
Nicht schön , aber selten Notwendig.
TatsachenTreue schrieb:Macht mir im Zusammenhang Fragen!
Zurecht!
Meiner Meinung nach ist das ganze durchaus ein Hochkomplexes Thema , bei dem es auch kein Schwarz oder Weiß gibt.
TatsachenTreue schrieb:Wenn ein Polizist einen Taser einsetzt, ohne Wirkung zu erzielen, muß er, sofern kein Sicherungsschütze in der Nähe, dann wohl quasi ganz flott die Waffe wechseln und scharf schiessen.
Ohne Sicherungsschütze sollte gerade aus dem Aspekt kein Tasereinsatz erfolgen , sondern unmittelbar die Absicherung via Schusswaffe erfolgen. Stichwort Eigenschutz, und gerade dieser Wechsel des Wirkmittels den du angesprochen hast , wäre eben schwerlich möglich.
In den USA hingegen wird zusätzlich (!) zur gezogenen Schusswaffe (diese wird zuerst bereit gemacht) den Taser in die andere Hand genommen.
Hier ist aber auch die Dienstwaffen der entscheidend Punkt , da diese in den USA auch einhändig nutzbar sind.
TatsachenTreue schrieb:Da Taser zwar wohl teils ein wie auch immer geartetes Verharren/Handlungsfähigkeit des Gegenüber auslösen (was quasi keine dratische Änderung gegenüber der bis dato Statik wäre), aber teils über die Schmerzauslösung und je nach Individuum/Konstitution auch Bewegungen auslösen können, bei denen unklar ist, ob es ein Angriff wird oder nicht,
Jain.
Wenn der Taser so wirkt wie er soll - und dies kann ähnlich wie beim Reizgas aufgrund diverser Umstände wie Psych, BTM etc. nicht der Fall sein - dann wird das Ziel temporär handlungsunfähig.
Dies ist deutlich (!) erkennbar und unterscheidet sich sehr wohl von einer Statischen Situation mit einem Bewaffneten Täter.
Jeder der sich bereits hat Tasern lassen wird bestätigen können das weder Stehen , noch gehen , noch gezielte Bewegungen mehr möglich sind.
TatsachenTreue schrieb:ist im letzteren Fall der Taser wegen seiner der maximalen Reichweite und der minimalen Distanz vor Schußwaffeneinsatz dann aus meiner Sicht ein Einsatzmittel, was die Lage nicht beruhigt/klärt,
Dem stimme ich zu.
Origines schrieb:Das ist ja das Problem: Ein psychotischer oder stoffinduziert wahnhafter Täter in Paranoia verhält sich nicht "vernünftig" wie ein normaler Straftäter.
Korrekt , jedoch gilt hier einmal der Eigen und Fremdschutz.
So traurig das auch ist , aber es kann nur bis zu einem gewissen Punkt Rücksicht genommen werden.
Origines schrieb:s gehe auch ohne Schusswaffen, die seien eben bei akuten psychischen Notlagen "sinnlos wie ein Kropf".
Und das ist ja zu 99% auch die Regel in Deutschland, lassen wir die Kirche mal im Dorf.