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Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

1.681 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Dortmund, 2022, Erschossen ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

27.10.2024 um 23:45
Zitat von TatsachenTreueTatsachenTreue schrieb:Weil, wie hier im Thread schon dargelegt, von seiner Position aus nur der Weg in Richtung Polizisten möglich war (er saß quasi in einer "Sackgasse") und nach der Einwirkung von Pfefferspray und Taser einfach ungerührt sitzenbleiben mind. aus meiner Sicht nicht die allerwahrscheinlichste Reaktion ist.
Idealerweise wäre er durch die Einwirkungen von Pfefferspray und Taser erst einmal mit sich selbst beschäftigt gewesen. Dann hätte er das aggressive Zugehen auf Polizisten mit dem Messer in der Hand unterlassen.


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Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

27.10.2024 um 23:51
Zitat von Tester007Tester007 schrieb:Idealerweise wäre er durch die Einwirkungen von Pfefferspray und Taser erst einmal mit sich selbst beschäftigt gewesen. Dann hätte er das aggressive Zugehen auf Polizisten mit dem Messer in der Hand unterlassen.
Wie es hätte idealerweise ablaufen können, vermag ich nicht wirklichzu beurteilen. Habe auch nur angelesenes Alltagswissen zu solchen Polizeieinsätzen. Auch kann ich deshalb nicht einschätzen, wie wahrscheinlich das von @Tester007 beschriebene Szenario ist - und ob sich die Polizei sicher genug darauf verlasen konnte.

Medial, auch mit Bezug auf Aussagen des polizeilichen Ausbilders im Prozeß, scheint es mit Alternativen gegeben zu haben - Situation statisch halten, Gefährdung dritter bestmöglich ausschließen (was durch die von Polizisten bewachte "Sackgassenposition" Mouhameds m.E. wohl gegeben war), geschulte Spezialkräfte/Psychologen/Psychiater hinzuziehen.

Ich bin wirklich sehr auf die Plädoyers von Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung sowie die schriftliche Urteilsbegründung gespannt - hoffe sehr, dass diese schnellstmöglich auch öffentlich wird.


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Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

28.10.2024 um 00:42
Zitat von TatsachenTreueTatsachenTreue schrieb:Aber, um die Frage von @Photographer73 zu erweitern, nach meiner Wahrnehmung geht es im Prozeß auch darum, ob dieses möglicherweise Bedrohungssituation erst durch den fehlerhaften Einsatz der Polzei (Pfefferspray und Taser bei statischer Situation und Sackgassensituation für Mouhamed) entstand.
Richtig, genau darum geht es. Hat die Polizei die Situation eskaliert? MMn ja. Es geht ja aus den Protokollen eindeutig hervor, dass zwischen dem Einsatz des P-sprays und den fast zeitgleichen Taser- und Maschinenpistolen-Schüssen nicht einmal 20 Sekunden lagen. Und das, obwohl MD bis dahin lediglich in einer Ecke saß, niemanden bedrohte oä.
Zitat von Tester007Tester007 schrieb:das aggressive Zugehen auf Polizisten
MD war lediglich 1,60 m groß und wog 57 kg. Was darf ich mir denn da unter "aggressivem Zugehen" vorstellen?

Einer der Polizisten sagte zudem aus, dass er kein aggressives Verhalten gesehen hätte.


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Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

28.10.2024 um 04:06
Zu dem Beitrag von SpiegelTV, siehe Beitrag von Lanza (Seite 88) , gibt es eine Stellungnahme des Solidaritätskreises Justice4Mouhamed, zu finden unter https://justice4mouhamed.org/stellungnahme-zur-spiegeltv-doku-tod-nach-polizeieinsatz-der-fall-mouhamed-drame-vom-14-10-2024/
Mir erscheint diese Stellungnahme insgesamt lesenswert, da so Positionen der in diesem Fall quasi Gegenseite zugänglich werden. Positiv finde ich, nicht nur vage auf Quellen zu verweisen, sondern die am Ende auch aufzulisten (wobei ich diese nicht eingesehen habe)
Die Dokumentation befasst sich fast ausschließlich, in unkritischer Weise mit dem Handeln des Schützen, Fabian S, nicht mit den Einsatzkonzepten oder der Polizei als Institution. „Es gibt kein kritisches Wort zum Einsatz, es wird von Schuld in individualisierter Form gesprochen, die niemals von uns so geäußert wurde. Uns geht es um eine umfassende Kritik. Die Polizei ist nicht die richtige Ansprechpartnerin, wenn es um psychische Ausnahmesituationen geht. Das belegen in diesem Zusammenhang die zahlreichen Toten als auch die Arbeitsweisen der Polizei“, übt Alex Kritik.
Quelle: https://justice4mouhamed.org/stellungnahme-zur-spiegeltv-doku-tod-nach-polizeieinsatz-der-fall-mouhamed-drame-vom-14-10-2024/

Nach dieser Lektüre kann ich nur zustimmen, dass bei dem Bericht nur auf den Schützen, nicht auf die anderen beteiligten Polizisten und auch nicht auf die Frage der Einsatzleitung/-konzeption eingegangen wird. Mir erscheint dies als durchaus zu enge Sicht.
Im Kontrast zu der persönlich-nahen Darstellung des Schützen steht eine von rassistischen Narrativen geprägte Erzählung über Mouhamed Lamine Dramé. Die suizidale Situation, in der Mouhamed sich befand, wird in einen Kontext mit rassistisch konnotierter, sogenannter „Messerkriminalität“ gebracht, anstatt es dabei zu belassen, dass er sich in einer psychischen Ausnahmesituationen befand. Es wird die Schilderung der Polizei übernommen, dass Mouhamed aufsprang und sich schnell auf die Polizist*innen zubewegte, obwohl diese Beschreibung höchst umstritten ist und nicht-polizeiliche Augenzeug*innen von einem orientierungslosen Aufstehen sprechen.
Quelle: https://justice4mouhamed.org/stellungnahme-zur-spiegeltv-doku-tod-nach-polizeieinsatz-der-fall-mouhamed-drame-vom-14-10-2024/

Ohne es bislang zu thematisieren, war mir dies bereits aufgefallen. Solange nicht bewiesen ist bzw. durch Urteil ersichtlich ist, welchen Geschenensablauf das Gericht für erweisen hält, halte ich es für keine überzeugende journalistische Leistung, bei einem durchaus entscheidenden und bislang umstrittenen Aspekt nur eine der konkurrierenden Schilderungen darzustellen.
Jegliche Kritik an dem Vorgehen der Polizei am 8.8.22, welches zu dem Tod von Mouhamed führte, wird durch Schlagworte, wie „Generalverdacht“ und „Vorverurteilung“ abgeschmettert. Die Kritik, welche aus vielen Teilen der Gesellschaft kommt, wird einer diffusen, nicht näher beschriebenen linksextremen Szene zugeordnet. Nicht nur in den letzten Jahren gab es neben öffentlich-kritischen Stimmen auch wissenschaftliche Veröffentlichungen zur polizeilichen Organisation, Paradigmen, Hintergründen und Einsatzkonzepten. Das ZDF, Monitor und weitere Formate, die sich von „Linksextremen“ distanzieren würden, zeigten kritische Berichterstattungen. Die Benennung des tödlichen Vorgehens der Polizei als rassistische Polizeigewalt, wird in der Doku als „Vorverurteilung durch Aktivisten“ stilisiert.
Quelle: https://justice4mouhamed.org/stellungnahme-zur-spiegeltv-doku-tod-nach-polizeieinsatz-der-fall-mouhamed-drame-vom-14-10-2024/

Hierzu kann und will ich mir keine abschließende eigene Einschätzung erlauben.
Einerseits gehe ich bei der Polizei grundsätzlich von rechts- wie regelkonformen Verhalten aus, lehne jeden diffusen Generalverdacht ab, aber andererseits gibt es doch offensichtlich nicht nur diesen Fall, bei dem nicht nur aus möglicherweise aktivistischer Ecke, sondern auch aus über Zweifel doch eher erhabenen Medien und der Wissenschaft Darstellungen gibt, die geeignet scheinen, Ausbildung und anderes bei der Polizei mindestens zu überprüfen und überdenken. Zudem sehe ich, je länger der Prozeß dauerte und je mehr er an erkenntnissen/Aussagen hervorbrachte, durchaus konkrete Ansatzpunkte für belegbare und nachvollziehbare Kritik an diesem offenbar auch nicht ganz regelkonformen Einsatz. Dies führt bei mir aber aktuell nicht zur Überzeugung, hier läge ein Fall von rassistischer Polizeigewalt vor.





Ebenfalls bei Solidaritätskreis findet sich ein Bericht zum kurzen 25. Prozeßtag am 7.10.34, siehe https://justice4mouhamed.org/bericht-vom-25-prozesstag-07-10-2024/

Eine Zeugenvernahme brachte, so der Bericht und so auch mein Eindruck durch den Bericht, keine neuen bzw. wesentliche Erkenntnisse.
Relevanter finde ich aber dies:
Am Ende des kurzen Prozesstages verkündet Richter Kelm, dass noch die Aussagen des Schützen Fabian S. aus dem WDR-Podcast „Mouhamed Drame – Wenn die Polizei tötet“ bei einem der nächsten Prozesstermine abgespielt werden sollen (https://www1.wdr.de/mediathek/audio/wdr/mouhamed-drame/index.html). Fabian S. Interview in diesem Podcast werde dabei als Einlassung („Aussage“) gehandelt. Daraufhin entrüstet sich, authentisch überrascht von der Verkündung, der Verteidiger, sein Mandant habe doch bereits eine Einlassung gemacht. In diesem Tumult endet der Prozesstag.
Quelle: https://justice4mouhamed.org/bericht-vom-25-prozesstag-07-10-2024/

Nach meinem eindruck gibt es alo in diesem Podcast etwas, dass die Richter als relevant für den Prozess ansehen und das offenbar mindestens aus deren Sicht über die bisherige Einlassung des Angeklagten hinausgeht - denn andernfalls hätte das Gericht (STichwort Amtsaufklärungsgrundsatz) doch keinen Anlaß gehabt, diesen Podcast in die Beweisaufnahme einzubringen.

Ebenso gibt es einen Ausblick auf den nächsten und 26. Prozeßtag am 28.10. (also quasi "nachher"):
Dabei werden der zuständige Arzt aus dem Klinikum Nord, in das Mouhamed eingeliefert wurde, sowie der Dolmetscher befragt, der am Tag vor der Tat in der Psychiatrie in der Dortmunder LWL-Klinik bei Mouhameds Begutachtung übersetzte.
Quelle: https://justice4mouhamed.org/bericht-vom-25-prozesstag-07-10-2024/


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Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

31.10.2024 um 23:07
Zitat von LentoLento schrieb am 27.10.2024:Zum einen schließe ich mich meinen Vorrednern an, die Polizisten mussten von einem 16 Jährigen ausgehen und das ist nur relevant.
Ob 16 oder 25 Jahre: Hinsichtlich der faktischen (konkret-individuellen) Gefährlichkeit eines Täters in der Situation X macht das Wissen über das Alter keinen Unterschied, auch wenn mir klar ist, dass Jugendliche grundsätzlich rechtlich anders zu behandeln sind als Erwachsene. Aber ein 16jähriger kann eben mit einer Waffe genauso lebensgefährlich angreifen wie ein 25jähriger.

Mein Einwurf ist aber losgelöst vom hier diskutierten Fall.
Zitat von TatsachenTreueTatsachenTreue schrieb am 28.10.2024:Nach meinem eindruck gibt es alo in diesem Podcast etwas, dass die Richter als relevant für den Prozess ansehen und das offenbar mindestens aus deren Sicht über die bisherige Einlassung des Angeklagten hinausgeht - denn andernfalls hätte das Gericht (STichwort Amtsaufklärungsgrundsatz) doch keinen Anlaß gehabt, diesen Podcast in die Beweisaufnahme einzubringen.
Also eine Einlassung des Angeklagten im Ermittlungsverfahren oder vor Gericht (nach entsprechender Belehrung) ist für mich etwas anderes wie eine (unbedachte) Äußerung gegenüber einem Journalisten. Auch als O-Ton.

Vermutlich darf sie als belastender Beweis verwertet werden, wenn es sie gibt, aber eine solche "Aussage" hat m.E. einen deutlich anderen (geringeren) Beweiswert als die "offizielle" Einlassung. Die Aufregung der Verteidigung kann ich insofern verstehen. - OK, im Ergebnis alles eine Frage der "freien richterlichen Beweiswürdigung" ...


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Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

31.10.2024 um 23:57
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Vermutlich darf sie als belastender Beweis verwertet werden, wenn es sie gibt, aber eine solche "Aussage" hat m.E. einen deutlich anderen (geringeren) Beweiswert als die "offizielle" Einlassung. Die Aufregung der Verteidigung kann ich insofern verstehen. - OK, im Ergebnis alles eine Frage der "freien richterlichen Beweiswürdigung" ...
Das kommt drauf an. Die Frage des Beweiswertes entscheidet das Gericht und der ist möglicherweise höher als der der gerichtlichen Aussage. In manchen anderen Fällen öffnet sich der Täter auch gegenüber Angehörigen/Freunden. Natürlich sind die verwertbar und ein Gericht erfährt darüber dann u.U. mehr als über die Aussagen des Angeklagten. Die Verteidigung mag sich entrüsten, das ist aber vollkommen belanglos. Schließlich saß auch der Anwalt bei dem "Interview" neben dem Angeklagten. Das zeigt, dass dem Anwalt von vornherein bewusst war, dass der Inhalt des Interviews durchaus eine gerichtliche Relevanz haben kann. Daher ist die Entrüstung der Anwälte reines Theater. Beweisverwertungsverbote sind in D höchst selten.


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Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

18.11.2024 um 18:58
Am heutigen Verhandlungstag kam eine möglicherweise veränderte rechtliche Bewertung ins Spiel.
Im Prozess um den Tod eines 16 Jahre alten Flüchtlings bei einem Polizeieinsatz in Dortmund hat die Staatsanwaltschaft erstmals eine neue rechtliche Bewertung ins Gespräch gebracht. Demnach könnte es sich bei der Tat vom 8. August 2022 auch um eine fahrlässige Tötung gehandelt haben. „Ich rege an, den Angeklagten entsprechende rechtliche Hinweise zu erteilen“, sagte die Sitzungsvertreterin vor dem Dortmunder Schwurgericht.
Quelle: https://www.sueddeutsche.de/panorama/16-jaehriger-erschossen-fluechtling-stirbt-bei-polizeieinsatz-fahrlaessige-toetung-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-241118-930-292303

Zu den Folgen dieser veränderten bewertung:
Die Anklage gegen die drei Polizisten und zwei Polizistinnen lautet auf gefährliche Körperverletzung im Amt, im Fall des Hauptangeklagten sogar auf Totschlag. Entscheidet das Gericht am Ende auf Fahrlässigkeit, würde dies ein wesentlich geringeres Strafmaß bedeuten.
[...]
Im Falle einer Verurteilung wegen Totschlags hätte dem Hauptangeklagten eine Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren drohen können. Sollte das Gericht die Tat allerdings als fahrlässige Tötung werten, läge der Strafrahmen im Bereich einer Geld- oder einer weit niedrigeren Freiheitsstrafe, die dann zur Bewährung ausgesetzt werden könnte.
Quelle: https://www.waz.de/lokales/dortmund/article407712563/vorsatz-oder-fahrlaessige-toetung-wende-im-fall-dramC3A9-moeglich.html

Ob sich die rechtliche Bewertung der angeklagten Taten aber wirklich ändert, ist noch offen:
Ob die Schwurgerichtskammer die angeregten rechtlichen Hinweise erteilt, ist bisher nicht entschieden.
Quelle: https://www.waz.de/lokales/dortmund/article407712563/vorsatz-oder-fahrlaessige-toetung-wende-im-fall-dramC3A9-moeglich.html


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Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

19.11.2024 um 12:11
Meiner Meinung nach wird es auf eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung und somit auf eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe zur Bewährung, diese vermutlich auch unter 12 Monaten, d.h. ohne Verlust des Beamtenstatus, hinauslaufen.

Letztendlich hatte @Justreading auf ein solches Urteil ja schon vor Längerem quasi "gewettet" .
Zitat von JustreadingJustreading schrieb am 12.04.2024:Wenn der Schussabgebende Beamte für Totschlag zu einer Haftstrafe verurteilt wird welche nicht Bewährungsfähig ist , spende ich 500€ an eine Tierschutzorganisation oder Opferhilfeorganisation deiner Wahl mit deinem Nickname im Verwendungszweck.



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