Papaya64 schrieb:Richtig. Weil er die Jugendwohngruppe der Jugendhilfe, seine Kameraden und sich selbst in Notwehr vor einem aggressiven Verrückten aus dem Senegal beschützt hat, ist der Beamte jetzt Beschuldigter in einem polizeilichen Ermittlungsverfahren, das in ein Strafverfahren münden könnte.
Ist es denn unbedingt nötig nochmal extra zu erwähnen, dass der Täter aus dem Senegal stammt? Ändert es etwas an der Situation?
Ansonsten ist es absolut übliches Prozedere, dass ein Polizist der im Dienst einen Menschen erschießt, erst einmal als Beschuldigter geführt wird. Das hat absolut nichts mit "Traumjob Polizei" zutun, sondern ist in einem solchen Fall grundsätzlich so.
Meine Meinung zu dem Fall ist da ganz klar. Der Polizist hat richtig gehandelt.
Natürlich kann man fragen, ob es notwendig war, direkt 5x auf den Jungen zu schießen.
Allerdings sollte man auch bedenken, unter was für einem enormen Druck ein Beamter in dieser Situation steht, welche sich in der Regel innerhalb von Sekundenbruchteilen abspielt.
Zudem ist es Aufgabe des Polizisten den Aggressor zu stoppen. Deshalb wird in so einem Fall so oft geschossen, bis vom Täter eindeutig keine Gefahr mehr ausgeht.
Wir waren nicht dabei, wissen nicht, ob der Täter nach dem ersten Schuss womöglich noch weiter auf die Polizisten zugestürmt ist.
Ich persönlich finde es falsch, dass man da dem Polizisten sogar noch ein Heldengefühl unterstellt. Mit so einer Sache zu leben, endet für viele Beamte nicht selten in einer tiefen Depression bis hin zum Suizid.