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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

11.378 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

05.05.2024 um 07:07
Ich habe das so verstanden, dass er beim Joggen gesehen wurde, also während er tatsächlich joggte und nicht, wie er minutenlang an einen Mauerdurchbruch stand und den Eingangsbereich des Eiskellers beobachtete.
Wenn dem so wäre, würde es ja alles in einem anderen Licht erscheinen lassen.


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Palio ehemaliges Mitglied

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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

05.05.2024 um 08:32
Zitat von NesrinNesrin schrieb:Ich habe das so verstanden, dass er beim Joggen gesehen wurde, also während er tatsächlich joggte und nicht, wie er minutenlang an einen Mauerdurchbruch stand und den Eingangsbereich des Eiskellers beobachtete.
Beim Gasthaus Baumbach wurde er um 2:21 Uhr gesehen, beim Parkplatz um 2:25 Uhr. Vom Gasthaus bis zum äußersten westlichen Ende des Parkplatzes beträgt die Entfernung 400 Meter.
Er hat also für 300-400 Meter vier Minuten gebraucht. Das entspricht der normalen Fußgängerzeit. Mit seiner 5er Pace hätte er die Hälfte gebraucht und ich gehe davon aus, dass er nicht am äußersten Ende des Parkplatzes gesehen wurde. Er ist also nicht normal durchgejoggt. Was hat er in den zwei bis drei Trödel-Minuten gemacht? Er muss ja nicht dabei beobachtet worden sein, wie er den Clubeingang beobachtete, aber Zeit und Gelegenheit hatte er allemal.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

05.05.2024 um 13:10
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Vielleicht hat Sebastian T. ja „zweigleisig“ gesucht: zunächst am „Chalet“ in Aschau, wo er ja auch von einer Webcam erfasst wurde, und dann am „Eiskeller“ in Hohenaschau.
Bzw, am gleich um die Ecke befindlichen Bahnhof, wo sicherlich einige der Gäste des Eiskellers eintrafen (und evtl. auch Taxen für eine Rückfahrt bereit standen).
Zitat von PalioPalio schrieb:Anders als ein unbekannter Zufallstäter hatte ST die Möglichkeit, Hannas unbegleitetes Weggehen vom Parkplatz aus durch den Mauerdurchlass beim Clubeingang zu sehen und entsprechend planvoll vorzugehen.
Da dürfte ihm auch schon Hanna's Problem mit ihrer Hose aufgefallen sein, was sicherlich mit ein Trigger war.
Zitat von LanzaLanza schrieb:Hättest du für diese Tattheorie wie bei dieser Schnelligkeit dann auch noch eine Erklärung wie der Notruf an die Eltern zustande kam ?
Die Jacke war ausgezogen und lag mit einem nach außen gedrehten Ärmel abgetrieben im Wasser und ihr Handy wurde auch nicht direkt am Ort im Bach gefunden. Wann genau sie während des Überfalls, ggf. unmittelbar davor, versuchte, den Notruf abzusetzen ist leider nicht mehr nachzukonstruieren. Aber die Auffindesituation der Jacke und des Handys machen es für mich schon wahrscheinlich, dass es kurz vor/beim Überfall in der Hand hatte und es ihr dadurch trotzdem noch gelang die nötige Tastenkombination zu drücken, bevor sie das Bewusstsein verlor.
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Wenn er nur sportlich unterwegs sein wollte, warum hatte er dann -wie sonst beim Training- keinen Zeitmesser und kein Handy dabei?
Genau das sehe ich auch als springenden Punkt seiner Absichten in dieser Nacht, die eben nicht dem Joggen gedacht waren. Er hatte sonst diese Sachen dabei bzw. es gab Trackings.

Das Jogger Outfit war eine Tarnung, dunkel gekleidet, mit Stirnlampe an ist kein Gesicht zu erkennen und es ist eben ein plausible Erklärung warum man sich nachts an verschiedenen Örtlichkeiten aufhält.

Ich möchte nochmals betonen, dass er als Jogger von Niemand anders - sprich keinem der Zeugen oder auch Kameraaufnahmen - identifiziert wurde. Der Teil ging auf.
Nur durch die Meldung seiner Mutter wurde die Identität des Joggers geklärt.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

05.05.2024 um 15:11
Zitat von PalioPalio schrieb:Ich halte es nach näherer Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten nun doch wieder für denkbar, dass Sebastian T. in dieser Nacht sein Joggen als Vorwand nutzte, um sich auf die Suche nach einem Opfer zu begeben, an dem er die zuvor reichlich konsumierten Fantasievorstellungen mit pornographischer Gewalt ausleben konnte.
Er hätte Hanna also doch vom Parkplatz aus problemlos beobachten können und hätte bewusst den Erfassungsbereich der Kamera gemieden, als er Hanna sozusagen parallel verfolgte und sie an der Hotelkreuzung bei der kleinen Brücke abfing. Wenn er mit diesem Vorhaben zur Kampenwandstraße lief, dann wäre es auch wieder drin, dass er den Stein unterwegs fand und schon in der Hand hielt, als er auf Hanna traf und sie ohne langes Zögern überfiel und niederschlug.
Das sehe ich genauso. Dass Sebastian T. in dieser Nacht gezielt nach einem Opfer Ausschau hielt, hatte ja auch Staatsanwalt Fiedler in seiner Notiz an Richterin Assbichler zu erkennen gegeben, aus der @fassbinder1925 in einem seiner Prozessberichte zitierte:
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb am 12.03.2024:Der Angeklagte hatte Stress im Elternhaus und wollte leicht bekleidete Frauen vor dem Eiskeller sehen (Die Pornos in den Tagen davor zeigen seinen Druck auf).
„Leicht bekleidete Frauen vor dem Eiskeller sehen“ - am besten konnte Sebastian T. das bewerkstelligen, wenn er sich in der Nacht am Mauerdurchlass beim Eingang zum Eiskeller postierte.

Sein Jogginglauf führte ihn ja auch just zu der Zeit in diesen Bereich, als Hanna den Club verließ, einige Minuten vergeblich auf ihren Nachbarn wartete und dann allein den Heimweg antrat.

Da die Überwachungskamera des Eiskellers zwar Hanna beim Abbiegen in die Kampenwandstrasse filmte, Sebastian T. aber nicht erfasste, ist davon auszugehen, dass T. über die Schlossbergstrasse und den Burgweg rasch zur Kampenwandstrasse beim Hotel Hohenaschau lief - in der gezielten Absicht, Hanna abzufangen und zu überwältigen.

Das wäre eine stringente Schlussfolgerung und auch eine schlüssige Erklärung dafür, warum ST am Burgweg nicht sein Elternhaus ansteuerte, sondern noch einmal einen Abstecher zur Kampenwandstrasse unternahm.

Für mich ist diese Version -mit Verlaub gesagt- auch überzeugender als die vom Gericht vertretene Auffassung, es habe sich um eine spontane Tat ohne jegliche Suche nach einem Opfer gehandelt.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

05.05.2024 um 16:17
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Das sehe ich genauso. Dass Sebastian T. in dieser Nacht gezielt nach einem Opfer Ausschau hielt, hatte ja auch Staatsanwalt Fiedler in seiner Notiz an Richterin Assbichler zu erkennen gegeben, aus der @fassbinder1925 in einem seiner Prozessberichte zitierte:
Wobei Fiedler nicht davon ausgegangen ist, dass sich ST gezielt ein Opfer suchen wollte, sondern dass er leicht bekleidete Frauen sehen wollte, um Druck abzubauen und als ihm dann H über den Weg gelaufen ist, soll er laut Fiedler den Entschluss gefasst haben.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

05.05.2024 um 19:03
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Wobei Fiedler nicht davon ausgegangen ist, dass sich ST gezielt ein Opfer suchen wollte, sondern dass er leicht bekleidete Frauen sehen wollte, um Druck abzubauen und als ihm dann H über den Weg gelaufen ist, soll er laut Fiedler den Entschluss gefasst haben.
Ich hatte das immer so verstanden, dass Sebastian T. „leicht bekleidete Frauen sehen“ wollte, um ihnen nachzustellen. Dass es nur darum gegangen sein soll, „Druck abzubauen“, wurde meines Erachtens nirgendwo erwähnt.

„Als ihm dann Hanna über den Weg gelaufen sei“, habe T. laut Fiedler den „Entschluss gefasst“ (ich nehme an zum Überfall/Mord).

Fragt sich, wann und wo dies geschah. War der auslösende Moment, als T. Hanna aus dem Eiskeller kommen und alleine heimgehen sah? Entschloss er sich da, westlich um den Schlossberg zu laufen und Hanna in der Kampenwandstrasse abzufangen?

Oder lief ihm Hanna quasi in die Arme, nachdem T. sich entschlossen hatte, noch mal einen Abstecher zum Kampenwandstrasse zu unternehmen, um da einen früheren Kumpel heimzusuchen?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

05.05.2024 um 19:16
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Ich hatte das immer so verstanden, dass Sebastian T. „leicht bekleidete Frauen sehen“ wollte, um ihnen nachzustellen. Dass es nur darum gegangen sein soll, „Druck abzubauen“, wurde meines Erachtens nirgendwo erwähnt.
Aber ziemlich sicher auch nirgendwo, dass er leicht bekleidete Frauen anschauen wollte, um sich ein Opfer zu suchen.
Demnach sei Sebastian T. am 3. Oktober 2022 gegen 2.30 Uhr bewusst nahe des Clubs „Eiskeller“ gejoggt, um Stress mit den Eltern zu verarbeiten und nach vorherigem Porno-Konsum leicht bekleidete Frauen zu sehen
Er habe Hanna von hinten angegriffen und zu Boden gebracht, ihr die Jacke ausgezogen und brutal die Schulterdächer ge­brochen. Danach habe T. ihr mehrfach mit einem stumpfen Gegenstand gegen den Kopf geschlagen und sie im Bärbach „entsorgt“. Dort ertrank Hanna.
Quelle: https://www.bild.de/regional/bayern/regional/hannas-killer-vor-gericht-eiskeller-prozess-koennte-platzen-87225770.bild.html


Quelle: https://www.bild.de/regional/bayern/regional/hannas-killer-vor-gericht-eiskeller-prozess-koennte-platzen-87225770.bild.html


Du musst überlegen, dass das ja so in der Öffentlichkeit nie thematisiert wurde. Fiedler selbst ist ja in seinem Plädoyer davon abgerückt bzw. hat es nur indirekt angeschnitten.
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb am 09.03.2024:ST war laut Fiedler von Stress zuhause geplagt, in den Wochen vor der Tat war sein Pornokonsum extrem hoch, auch seien die Suchbegriffe wie „Vergewaltigung“, „Lostpants“ etc. nicht normal. Außerdem trug er einen intensiven Wunsch mit sich „Er hat sich sehr nach Nähe zu einer Frau gesehnt.“

So sah er Hanna, deren Defekte Hose dem Angeklagten Blick auf ihren String und ihr freies Gesäß gab. Er verfolgte sie.
Beziehungsweise bei letzterer Aussage, müsste man Fiedler selbst fragen, wie er sehen und dann verfolgen genau auslegt.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

06.05.2024 um 14:24
Er wäre nicht der erste Täter, der ein Roamingverhalten an den Tag legt, bevor er zuschlägt. z. B. Ronny Rieken fuhr über Monate hinweg immer wieder stundenlang allein durch die Gegend, bis sich eine Gelegenheit ergab. Möglicherweise joggte S.T. bei jedem Wetter, zu jeder Tageszeit immer mal wieder durch die Gegend...bis sich die Gelegenheit ergab. Das es Hannah W. traf war Pech. Sie war zur falschen Zeit am falschen Ort. Dabei ist nicht klar abzugrenzen ob der Täter ausschließlich Roaming macht, um ein Opfer zu finden, oder ob er einer Tätigkeit nachgeht, die er mag (Rieken fuhr gerne Auto und hörte dabei Musik zB) . S.T mochte joggen. Das man dabei zu einer passenden Gelegenheit kommen könnte, um übergriffig zu werden, fände solch ein Täter praktisch, aber joggen würde er auch ohne diese Möglichkeit.


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12.06.2024 um 14:47
Der Angeklagte legt Revision gegen das Urteil ein.

https://www.pnp.de/lokales/stadt-und-landkreis-rosenheim/wegen-mordes-verurteilt-22-jaehriger-legt-revision-im-fall-hanna-ein-16231098


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

12.06.2024 um 15:58
Zitat von rottal76rottal76 schrieb:Der Angeklagte legt Revision gegen das Urteil ein.

https://www.pnp.de/lokales/stadt-und-landkreis-rosenheim/wegen-mordes-verurteilt-22-jaehriger-legt-revision-im-fall-hanna-ein-16231098
Im Video der obigen Quelle wird dazu das Statement der Pressesprecherin des LG Traunstein zum Zeitpunkt des Beginns des Prozesses gezeigt, u. a.: "Er soll sie stranguliert haben."

Dieser Anklagepunkt konnte im Prozess nicht aufrechterhalten werden. Die Strangulation wurde laut Gutachter durch ein Verheddern ihrer Halsketten in den ins Flieswasser hängenden Ästen verursacht.

Vielleicht sollten Pressesprecher auch nach einem solch in der Öffentlichkeit stehenden Prozess ein Abschluss-Statement abgeben, damit die Presse besser informiert ist.


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12.06.2024 um 21:45
Knapp drei Monate nach der Urteilsverkündung liegt nun das schriftliche Urteil vor, wie das Landgericht Traunstein am Mittwoch mitteilte. Auf 289 Seiten begründet die Zweite Jugendkammer unter Vorsitz von Jacqueline Aßbichler ihren Spruch.
289 Seiten
Nun haben Sebastian T. und sein Verteidigerteam einen Monat ab Zustellung des Urteils, Zeit, um die Revision zu begründen. Über die Revision entscheidet der Bundesgerichtshof.
Mal schauen, wer da so zum "Verteidigerteam" zählen wird.

Quelle: https://www.abendzeitung-muenchen.de/bayern/urteil-im-fall-hanna-ist-da-und-die-revision-schon-angekuendigt-art-986307


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12.06.2024 um 23:03
Zitat von LanzaLanza schrieb:289 Seiten
Hast Du das Urteil schon irgendwo im Volltext entdecken können?


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13.06.2024 um 00:53
Zitat von TatsachenTreueTatsachenTreue schrieb:Lanza schrieb:
289 Seiten

Hast Du das Urteil schon irgendwo im Volltext entdecken können?
Das Urteil ist wegen der Revision nicht rechtskräftig.
Also ist auszuschließen, dass es veröffentlicht wurde.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

13.06.2024 um 01:47
Zitat von emzemz schrieb:Das Urteil ist wegen der Revision nicht rechtskräftig.
Also ist auszuschließen, dass es veröffentlicht wurde.
Warum hälost Du das für ausgeschlossen? Kennst Du einem Grund oder eine Rechtsgrundlage für eine solche Nicht-Veröffentlichung?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

13.06.2024 um 10:37
Die jüngste Berichterstattung über das Urteil und die Revision im Fall Hanna verwirrt mich etwas.

Wenn ich die Artikel in der „Passauer Neuen Presse (PNP)“ und in der Münchener „Abendzeitung (AZ)“ richtig verstehe, liegt jetzt das schriftliche, 289 Seiten umfassende Urteil des Landgerichts Traunstein vor.

Die PNP berichtet zudem, dass der 22-jährige Angeklagte Sebastian T. das Urteil bereits angefochten und „Revision eingelegt“ habe.

Quelle:

https://www.pnp.de/lokales/stadt-und-landkreis-rosenheim/wegen-mordes-verurteilt-22-jaehriger-legt-revision-im-fall-hanna-ein-16231098[/quote]

In der „Abendzeitung“ ist hingegen nur davon die Rede, dass Revision „angekündigt“ sei - unter Bezug auf Erklärungen von Rechtsanwältin Regina Rick unmittelbar nach der mündlichen Urteilsverkündung.

Jetzt, so heißt es weiter, habe das Verteidigerteam vier Wochen ab Zustellung des schriftlichen Urteils Zeit, die Revision zu begründen.

Quelle:

https://www.abendzeitung-muenchen.de/bayern/urteil-im-fall-hanna-ist-da-und-die-revision-schon-angekuendigt-art-986307[/quote]

Meine Frage: Ist die Revision bislang nur angekündigt oder aber tatsächlich schon förmlich eingelegt worden (unter Nachreichung der Begründung in der Vier-Wochen-Frist)?

Ist es überhaupt notwendig, zunächst einmal vorweg einen Revisionsantrag zu stellen und dann die Begründung nachzuliefern? Oder können Antrag und Begründung auch gemeinsam eingereicht werden?

Und eine weitere Frage: Ist es möglich oder gar üblich, dass Anwälte über die Begründung einer Revision öffentlich informieren? Immerhin wäre es in einem solchen Fall ja quasi unausweichlich, auf das schriftliche Urteil des Gerichts Bezug zu nehmen und daraus zu zitieren.


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13.06.2024 um 10:46
@Tiergarten

Nach § 341 Abs. 1 StPO besteht für die Einlegung der Revision eine Frist von einer Woche nach Verkündung des Urteils.


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13.06.2024 um 11:02
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Meine Frage: Ist die Revision bislang nur angekündigt oder aber tatsächlich schon förmlich eingelegt worden (unter Nachreichung der Begründung in der Vier-Wochen-Frist)?

Ist es überhaupt notwendig, zunächst einmal vorweg einen Revisionsantrag zu stellen und dann die Begründung nachzuliefern? Oder können Antrag und Begründung auch gemeinsam eingereicht werden?

Und eine weitere Frage: Ist es möglich oder gar üblich, dass Anwälte über die Begründung einer Revision öffentlich informieren? Immerhin wäre es in einem solchen Fall ja quasi unausweichlich, auf das schriftliche Urteil des Gerichts Bezug zu nehmen und daraus zu zitieren.
Erst mal hat die Verteidigung nach der mündlichen Urteilsverkündung eine Woche Zeit, sich zu überlegen, ob sie Revision einlegen möchte und diese bei der Geschäftsstelle des Gerichts einzulegen.

Für die Begründung der Revision braucht die Verteidigung dann natürlich das Urteil in schriftlicher Form. Wenn das vorliegt, hat sie einen Monat Zeit, die Revision zu formulieren.

Dass die Verteidigung detailliert darlegt, wie sie die Revision aufgebaut hat, da kann ich mich eigentlich an keinen Fall erinnern. Aber mir fehlt da als Laie die Erfahrung.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

13.06.2024 um 11:28
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Jetzt, so heißt es weiter, habe das Verteidigerteam vier Wochen ab Zustellung des schriftlichen Urteils Zeit, die Revision zu begründen.
Zitat von emzemz schrieb:Wenn das vorliegt, hat sie einen Monat Zeit, die Revision zu formulieren.
Was denn nun, 4 Wochen oder einen Monat?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

13.06.2024 um 11:29
Gegen das Urteil hatte der Anwalt von Sebastian T. bereits einen Tag später, am 20. März, Revision eingelegt. rosenheim24.de hatte ausführlich darüber berichtet. Über die Revision entscheidet der Bundesgerichtshof.
Die Revisionsbegründungsfrist beträgt gemäß § 345 StPO einen Monat nach Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe. In dieser Zeit muss das Urteil und das Hauptverhandlungsprotokoll sowie weitere Bestandteile der Akte vollständig überprüft und ggf. die Revisionsbegründungsschrift verfasst werden.
Quelle: https://www.bgland24.de/bgland/region-traunstein/traunstein-ort29586/nach-revision-im-fall-hanna-warum-jetzt-doch-noch-der-bundesgerichtshof-ins-spiel-kommt-93125260.html

Hier ein Ausschnitt einem Online-Bericht.

Ich bin gespannt, wie das alles weiter geht. Ich komme aus der Ecke und dieser Fall hat mich schon sehr beschäftigt! War aber abzusehen, dass der Verurteilte in Revision geht.
Ein reiner Indizienprozess ist auch meiner Meinung nach eine ganz schwierige Sache...


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

13.06.2024 um 11:33
Zitat von Tester007Tester007 schrieb:Nach § 341 Abs. 1 StPO besteht für die Einlegung der Revision eine Frist von einer Woche nach Verkündung des Urteils.
Vielen Dank, @Tester007 und @emz,
für die Erläuterungen.

Um kein Missverständnis aufkommen zu lassen: Eine Woche nach Verkündung des
Urteils heißt: nach der mündlichen Verkündung, oder? Dann wäre die Darstellung, dass j e t z t Revision eingelegt worden sei, aber nicht korrekt.

Ich sehe gerade den Beitrag von @quecksilber0. Da wird es ganz klar.


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