Hanna W. tot aus der Prien geborgen
12.03.2024 um 19:57
Bericht Plädoyers Teil 2 (Verteidigung)
Nach einer Pause von 20 Minuten war die Verteidigung an der Reihe.
Rechtsanwältin Rick erhob sich und sagte, sie möchte erstmal eine Mail zwischen der Vorsitzenden und dem Staatsanwalt vorlesen. Und dann kamen die berühmten Sätze.
Der Staatsanwalt schreibt:
„Hallo Jacqu , der Kollege Jeserer und ich sind letztens noch länger zusammengesessen und sind zu dem Entschluss gekommen, dass wir den selben Sachverhalt wie ihr zugrunde legen. Der Angeklagte hatte Stress im Elternhaus und wollte leicht bekleidete Frauen vor dem Eiskeller sehen (Die Pornos in den Tagen davor zeigen seinen Druck auf) dort trifft er auf Hanna und bricht ihr brutal die Schulterdächer er wollte sie nur bewusstlos schlagen, da er mit ihr noch andere Ziele hatte. Weil er sich aber nicht mehr ausgesehen hat oder aus Angst vor Entdeckung hat er sie dann in den Fluss verbracht.“
Die Vorsitzende antwortet:
„Hallo Wolfgang, ich denke dass hierbei die Aussage des M. ganz wichtig ist. Der A. sagt er wollte sie niederschlagen nicht töten. Deswegen gef. KV in Tatmehrheit Mord.“
„Hier steht schwarz auf weiß, dass dieses Gericht sich schon seine Meinung gebildet hat.“, sagt Rick. Aus diesem Grund sieht die Verteidigung keine Notwendigkeit groß zu plädieren. Sie fordern Freispruch.
Nun gibt Rick an den Kollegen Baumgärtl weiter. Auch dieser will erst noch ein paar Worte verlieren.
In Anknüpfung an die Mitteilung der Vorsitzenden am Morgen sagt Baumgärtl, dass nicht nur das Gericht bedroht wurde, sondern auch Baumgärtl selbst, noch vor dem Prozess. Und seine Kollegin Rick sei vor kurzem bedroht worden.
Auch sagt er, dass in der Verhandlung selbst, die Verteidigung oft scharf kritisiert wurde. Es ist aber ihre Aufgabe ihren Mandanten bestmöglich zu verteidigen und der Anwalt hat das Gefühl, dass vergessen wird, dass die Verteidiger drei Individuen sind.
Er fängt an, die Zeugin Verena R. zu behandeln.
Er spricht über die Treffen am 3. und 4. zwischen Verena und ST und sagt, dass das Handy von Verena am 3. nur sehr kurz in Aschau eingeloggt war, den ganzen restlichen Abend aber in Siegsdorf oder gar im WLAN-Router der Familie R. Das passe niemals mit der Schilderung der Zeugin über den langen Spaziergang zusammen, wo der Angeklagte Täterwissen offenbart haben soll.
Der Verteidiger sagt, dass man auch gezwungen war, sehr viele Sprachnachrichten der Zeugin anzuhören, die sich stundenlang um Soaps drehen und wie toll die Typen dort seien.
Da ist auch eine Sprachnachricht vom 05.10.2022 in der Verena sagt, dass der Sebastian T. "gestern“ erzählt hat, dass in Aschau ein Mädchen umgebracht wurde und sie jetzt Paranoia hat.
„Diese Nachricht gibt es, die muss man würdigen.“ Es wurde gegenüber Verena kein Täterwissen offenbart.
Jetzt setzt Verteidiger Dr. Frank ein und macht mit Lea weiter.
Er zitiert Lea aus ihrer dritten Vernehmung, als sie das Erste Mal, von der Frage des Angeklagten erzählte, ob sie von dem ermordeten Mädchen gehört haben.
„Da haben wir uns dann alle gefragt , wie das sein kann mit dem Mord und wir waren alle ziemlich geschockt.“, so Lea.
Frank erinnert daran, dass die Zeugin in der Hauptverhandlung auf die Frage, ob sie das bewegt hat, sagte „Nein. Es werden doch viele Menschen umgebracht.“
Auch hätten die Anderen Teilnehmer alle verneint jemals was davon gehört zu haben. Überhaupt die Teilnehmer. Es wurde ausgesagt, dass der Zeuge Sebastian W. dabei war. Dieser und seine Mutter können aber sicher ausschließen, dass er am 3. Tischtennis spielen war. Außerdem sei nicht klar, ob Lea da nicht mit Corona im Bett lag. Und als sie gefragt wurde, ob sie sich an die Sprachnachricht von Verena erinnern kann, sagte Lea im Prozess „Woaß I nimma.“
Für die Plädoyers ist auch die Pressesprecherin gekommen, die dem Vortrag von Dr. Frank lachend folgt und recht angetan zu sein scheint. Als bekanntes Gesicht der Justiz war auch Landgericht-Vize Andrea Titz gekommen. Tatsächlich macht Frank seine Sache sehr gut, mit seinen Betonungen holt er einen durchaus zurück, wenn man die Konzentration verloren hat.
Wieder nimmt Dr. Frank Vernehmungsblätter in die Hand und kommt zur Sache mit dem Messer.
Auch hier zitiert er wieder aus polizeilichen Vernehmungen der Schwestern. Ich bin mir nicht hundertprozentig sicher, aber in dem Fall war es glaub ich auch wieder Lea , die sagte „Irgendwann, ich glaube es war war noch im Oktober hat er dann zusammenhangslos das Messer, sagte er aus Spaß, an den Hals gehalten und wir haben uns gefragt was will der jetzt?“ Hierbei schilderte es Lea wohl während einer Autofahrt.
An Anderer Stelle wird gesagt „Ah jetzt weiß ich es wieder, wir standen vor dem Auto am Parkplatz.“
Da weiß ich leider nicht woraus zitiert wurde. Bei der Messergeschichte ging das brutal schnell hin und her.
Auf jeden Fall betont Frank, dass man es sich bei den Widersprüchen nun aussuchen kann was und wem man glaubt. Frank sagt irgendwas muss falsch sein, was kein Problem wäre, aber dann muss man auch mal dazu stehen. Das Conclusio der Verteidigung ist Freispruch.
Zum Schluss nimmt er sich nun Adrian M. vor. Dabei nimmt er Bezug auf das Plädoyer von NKV Holderle, der sagte, der Zeuge würde für ein paar Tage weniger Gefängnis wohl kaum eine solche Falschaussage begehen.
„Jedes Jahr, jede Woche, jeder einzelne Tag und jede einzelne Stunde zählen und sind im Gefängnis unendlich lang.“, tritt Dr. Frank entgegen. Bestrafungen von Mithäftlingen bei einem Verrat hätte M. nicht zu befürchten, schon als er sich der Staatsanwaltschaft anbot, saß er in Schutzhaft. In dieser sitzen fast ausschließlich Verräter und Sexualstraftäter.
Hierbei müssen man auch noch die Persönlichkeit des Zeugen sehen.
Der Sachverständige Dr. Soyka habe M. neben einer depressiven Anpassungsstörung, eine Borderline-Persönlichkeit und eine zusätzliche Dissoziale Persönlichkeitsstörung attestiert.
Weiter hätte man es hier mit einem Herren zu tun, der unter der Vorspiegelung er sei Krebspatient eine Minderjährige zu sexuellen Handlungen bewegen wollte, weiteres könne man nicht sicher sagen, da man nur eine unvollständige Anklage bekommen hat. Auch hättet der Zeuge von sich selbst gesagt, er hätte bei einer früheren Falschaussage immer so berichtet, wie es für ihn gerade am besten passt.
Der Zeuge hat sich nach 10 Monaten der Staatsanwaltschaft angeboten, davor hätte er das Geständnis in eine Schublade gepackt, weil es ihn so belastet hat. In regelmäßigen Gesprächen mit seiner Psychologin hat er es nicht thematisiert. Warum es jetzt aus der Schublade gekommen ist, fragt Frank. “Das kann man sich denken.“, gibt Frank gleich die Antwort.
Nun erhebt sich Rick wieder und zählt nochmal alle Dinge auf, die gegen eine Täterschaft von ST sprechen. Vollständig kann ich es leider nicht wiedergegeben.
- Sebastian T. kann Hanna weder räumlich noch zeitlich wahrgenommen haben
-Er ist nichtmal in der Nähe des Tatorts gesehen worden
-Die Ehrenrunde ist eine Erfindung der Ermittlungsbehörden. ST hat jene immer verneint
-Es gibt keine Spuren
-Die Temperatur des Handys kann nur durch Wasser niemals durch Luft runtergehen
-LKA-Gutachter K. ist kein Thermodynamiker
-Hanna hatte 2,06 Promille
-Man sieht auf dem Video vor der Garderobe wie Hanna schwankt
- Malcherek und Adamec hatten im Vorfeld zu viel Kontakt. Adamec hat sich schon im Badewannenfall getäuscht. (Hier muss STA Fiedler nasal lachen)
- Das Motiv der Staatsanwaltschaft, ST hat leicht bekleidete Frauen beobachten wollen ist absurd. Da man nicht erst nach 6 KM in der Pampa feststellt, dass dort Kelle sind.
-Alles was sich Staatsanwaltschaft, Gericht und Polizei ausgedacht haben, hätte ST nicht bewerkstelligen können
-Rechtsmedizinerin Mützel sagt, die Wunden am Kopf kommen von einem ähnlichen und nicht zwingend gleichen Gegenstand
- Kopf gegen Stein ist das Gleiche wie Stein gegen Kopf
- Die Suchbegriffe die in der Excel-Tabelle drübergelegt wurden, hat die Polizei ausgewählt.
Nun beendet RA Rick das Gesamte Plädoyer.
„Sie haben nichts, überhaupt nichts was gegen diesen Jungen spricht.“, sagt sie mit brüchiger Stimme.
Dann wurde dem Angeklagten das Letzte Wort erteilt.
Er wendet sich an Rick, diese sagt was zu ihm. Daraufhin richtet sich der Angeklagte auf und überlegt Kurz. Wieder redet Rick ein paar Sekunden zu ihm.
„Danke, ich möchte nichts sagen.“ schließt der Angeklagte.
Am 19.03 wird das Urteil fallen.