Hanna W. tot aus der Prien geborgen
09.02.2024 um 02:33
Bericht vom 08.02.2024
Ich kam mit einer halben Stunde Verspätung.
RA Rick war gerade mitten in einem Beweisantrag. Es ging um die Hinzuziehung eines weiteren Rechtsmediziners, da Prof. Mützel in einem weiteren Großverfahren gebunden ist. Laut der Anwältin unterscheidet sich das schriftliche Gutachten des Malchereck vom Mündlichen. So hätten sich neue Rechtsmedizinische Fragen ergeben, die noch nicht gestellt werden konnten. Insbesondere sollen sich dadurch die Kopfverletzungen erklären, die laut Verteidigung sehr wohl Treibverletzungen sein können.
Den nächsten Beweisantrag stellte Verteidiger Dr. Frank. Er berichtet davon, dass die Verteidigung von einer Privatperson kontaktiert wurden. Es handelt sich um einen Bekannten einer Familie eines Verunglückten 19-Jährigen. Dieser war auf einer Silvesterparty und ist auf dem Heimweg in die Traun gefallen. Auch dieser hat wohl sehr schwere Verletzungen erlitten. Auch zitiert Dr. Frank aus der Vermisstenmeldung und der Aktualisierung des Unglücks. Es sollen die Obduktionsberichte und Zeugen herbeigezogen werden.
Ein Beweisantrag von Baumgärtl ist ähnlich, nur bezieht er sich auf einen middleager, der letztes Jahr im Bärbach verunglückt ist.
Das könnte ganz interessant sein. Baumgärtl spricht in diesem Zusammenhang vom „In der Anklage nicht benannten Tatort“ (Das ist nichts Neues, das hatte ich in Erinnerung, aber ist natürlich untypisch für eine Anklage.) Aber auch dass der Tatort „Von der Staatsanwaltschaft wohl an einer Stelle schräg gegenüber des Burghotels vermutet wird.“
Jetzt ist ein bisschen Klarheit, wo dieser Erstens verortet wird, für mich hört es sich aber fast ein bisschen so an, als wäre das für die Verteidiger und für die EB selbst, auch nicht so ganz klar.
Dieser Verunglückte ist wohl auf Höhe des Parkplatzes reingefallen. Baumgärtl begründet aufgrund der Videoaufnahmen, wo zu sehen ist, wann Hanna in die Kampenwandstraße eingebogen ist, dass diese schon auf dieser Höhe gewesen sein muss, als diese ins Wasser gekommen ist. Hier könne man wie der Mann leicht reinstürzen, da alles ungesichert ist. Für den angenommenen Tatort spricht, dass der Hund dort das Kreisen angefangen hat, ergo keine Spur mehr aufgenommen hat. Obwohl laut Adamec bei einem Schlag mit einem stumpfen Gegenstand eine Menge Blut ausgetreten sein muss. Zwar ist sich der Verteidiger den Bedenken des BGH über Mantrailer bewusst, er sieht sie aber in dem Fall als zuverlässig an, da sie den Heimweg erst richtig nachvollzogen haben. Auch hier sollen Akten zugezogen werden und ein Feuerwehrmann soll Klarheit bringen.
Nun berichtet Rick von einem Verunfallten, den die Rechtsmedizin in Halle obduziert hat. Dieser wurde geborgen, da er aber aus dem benachbarten Thüringen kam und das Verletzungsmuster auch nicht eindeutig war, wurde ein Tötungsdelikt für möglich gehalten. Auch das stellte sich jedoch als Unfall raus. Wenn ich das richtig verstanden habe, soll hier der Rechtsmediziner aus Sachsen-Anhalt hinzugezogen werden, zumindest die Akten eingeführt werden.
Auch berichtete die Verteidigung in einem Beweisantrag von Unterlagen von einem Medizinerkongress, die darlegen sollen, dass es zu schwerwiegenden Kopfverletzungen bzw. generellen Verletzungen beim Treiben kommen kann. Auch mit starken Rötungen der Kopfhaut, wie es beim Opfer der Fall war und die mit den Platzwunden zusammenhängen sollen. Wenn ich das richtig verstanden habe, sollen die auch anzweifeln, ob die These von Malcherek, dass nur Scherkräfte wirken sollen, richtig ist. Aber da bin ich mir nicht so sicher. Es soll ein Rechtsmediziner aus Hamburg gehört werden.
Auch wird beantragt eine Radiologin zu den CT-Bildern zu hören. Die Verteidigung sagt, dass die Annahme, Sebastian T. hätte das Opfer mit den Knien fixiert und dabei beide Schulterdächer gebrochen, fernliegend ist. Leider bin ich nicht ganz mitgekommen, wie die darlegen soll, dass es ein Unfall ist.
Mit der Interessanteste Antrag war aber einer, der schon mal so ähnlich gestellt wurde und hier viele Fragen aufwarf. Leider kann ich nicht viel mehr Licht reinbringen. Es ging darum, dass ein Zeuge wohl von der Zeit auf dem Heimweg gemessen werden konnte und es auf das Opfer übertragbar ist. Die Kernaussage war, dass Hanna und Sebastian sich nicht begegnet sein können, auch nicht im Licht der Stirnlampe. Es wurde wieder die Begründung zum Ausschluss der Täterschaft angeführt, dass der Angeklagte nach einem 7 Kilometer Lauf sich entschließt noch eine Ehrenrunde zu drehen, wieder zurückgeht um dann Hanna die er nicht kennt, zu verfolgen.
Es sollte nun der Staatsanwalt dazu Stellung nehmen, dieser meinte, das hat er über seinen Beweisantrag bereits getan. Jedoch will er ein paar Worte über die Verteidigung loswerden.
Er fragt sich, was das mit dieser Unfallthese noch soll. Unter dem Gesichtspunkt, dass drei verschiedene Gutachter einen Unfall ausgeschlossen haben findet er es „erbärmlich“ und „einfach nur peinlich“. Es sei reine Verschleppungstaktik um Zeit zu gewinnen.Ab dem Wort „erbärmlich“ hat er sehr laut und akzentuiert die Worte ausgesprochen. Dies werde dem Opfer und den Angehörigen nicht gerecht.
Als die Verteidigung dazu Stellung nehmen durfte, meinte Frau Rick „Wir sind hier vor der Jugendkammer aber nicht im Kindergarten.“ Generell würden ihr die „Wuttiraden“ des Staatsanwalts schön langsam auf die Nerven gehen. Worauf dieser laut entgegnete „Dann beschweren sie sich doch über mich! Beschweren sie sich!“ Rick sagte, das wäre lächerlich sie hat sich noch nie über jemanden beschwert und auch nie jemanden angezeigt.
Auch der Nebenklagevertreter sollte Stellung nehmen und er meinte der Kindergarten gehe nicht vom Staatsanwalt aus. Auch zeigt er sich irritiert darüber, dass die Akten einfach nach Hamburg geschickt werden.
Ein bisschen verwundert mich das ja schon alles. Auch wenn die Beweisanträge vllt nicht unbedingt sinnvoll erscheinen, weil man eben sagt, drei Gutachter schließen das aus, ist das doch aber keine Verschleppungsabsicht im eigentlichen Sinne. Ich habe nicht das Gefühl, dass das Verfahren zum Platzen gebracht werden soll und wofür Zeit gewinnen? Weiter verstehe ich da auch den NKV nicht so ganz, also seine Empörung. Ein Professor hat uns auch mal eine Anekdote erzählt, wobei er erwähnte, dass er Akten zu einem Sachverständigen geschickt hat, den er dann beantragt hat zu laden. Theoretisch hätte er es natürlich unerwähnt lassen können, dass er davor alle Beteiligten eingeweiht hat, aber ist doch auch irgendwo logisch, dass es so gehandhabt wird.
Das war es von mir zu den Beweisanträgen. Ich lese jetzt nur 6 es sollen ja 9 gewesen sein. Ich weiß nicht, ob es mit meiner Verspätung alleine zu tun hat, oder ob ich manches verpennt habe, BWA ohne dass man sie vorliegen hat, sind natürlich sehr angestrengend, aber so viel habe ich mitbekommen. Laut Presse soll ja ein thermodynamisches Gutachten beantragt werden, da kennen wir ja die Begründung und wohl noch GPS-Daten.
Es wurde eine längere Pause eingelegt. Ich sah von hinten einen Mann, da dachte ich mir, den Hinterkopf kennst du doch. Es war, wie ihr ja eh schon wisst, RA Strate.
Danach war wieder der Ermittler H. im Zeugenstand. Er sollte Infos über die YT-Videos, CoC und die Hausdurchsuchung geben.
So wie ich es verstanden habe, wurden die Mails so zugeordnet, wie es zu erwarten war.
Auch sollte er einen Überblick darüber geben, worum es bei CoC eigentlich geht. Er hat alles dargelegt, genauer kann man es sich ja bei Wikipedia durchlesen. Er gibt den Prozessbeteiligten auch einen Auszug der Avatare. Wikinger, Roboter( mit dem der Komissar spielte) Kobolde etc.
Aber in diesem Fall spielte der Nutzer „Jojo“ mit einem pinkhaarigen weiblichen Avatar. Der Angeklagte schien sich sehr zu amüsieren, als das alles dargelegt wird. Weiter kam auch raus, dass er das Spiel seit 2017 spielt.
Als die Frau Rick fragte, wie intern ermittelt wurde, schaltete sich der Staatsanwalt ein, dass solche Fragen nicht beantwortet werden. Weiter wirkte er leicht genervt, weil laut ihm die Durchsuchung absolut als Entlastung für den Angeklagten gedacht war.
Auch habe ich noch mitbekommen, dass das YT-Video auch nicht mit der geringsten Auflösung ganz angeschaut worden sein kann.
Ich musste dann weg und was erledigen, deshalb kann ich leider nicht mehr sagen. Aber lange kann es nicht mehr gedauert haben, da ich gesehen habe wie der Nebenklagevertreter, der Reporter von der OVB und die Reporterin der „AZ“ zusammen den Bahnsteig entlang gegangen sind. Das Bild hat mich schon leicht getriggert. Normalerweise ist das eigentlich nicht mein Stil das zu schreiben, was jemand in seiner Freizeit macht und den Leuten „nachzustellen“. Sollen sie machen wenn sie sich verstehen und ist auch nichts Verbotenes. Aber da ja die letzten 6-7 Berichte sich ausschließlich um Frau Rick und ihr angebliches Versagen drehen, gibt das schon ein unangenehmes Bild ab. Wie die Sorte von Schüler damals, die mit dem Lehrer zum Bahnhof gegangen sind. Die Artikel scheinen ja gut anzukommen und ich fände es auch absolut ok einen Bericht zu schreiben, der sich kritisch mit Frau Rick auseinandersetzt, meinetwegen über eine Doppelseite, aber da geht es ja um nichts mehr anderes. Und man darf nicht vergessen, dass Abonnenten viel Geld bezahlen. Und es schon interessant, dass die ständig in eigenen Worten so schreiben, wie der NKV woanders zitiert wird. Ich glaube nicht, dass der NKV diese Form von Berichterstattung überhaupt so will, aber fleißiger und ausgewogener Journalismus ist es halt dann auch nicht.