Karajana schrieb:Ich hoffe ja langsam, dass du recht hast und es diese Aussagen gibt. Denn sonst muss man sich wirklich fragen, aus welchen Gründen der Angeklagte überhaupt noch in UHaft sitzt, wenn man überhaupt nichts konkretes in der Hand hat. Selbst mit der Aussage bleibt es ja bei einer Vermutung.
Na ja, man kann es auch genau andersherum sehen....
Wenn es diese Aussagen nicht gäbe, wieso versuchen die Verteidiger verzweifelt (so erlebe zumindest ich es und so deute ich einen Großteil der sehr groß angekündigten neuen Beweisanträge), aus dem Überfall einen Unfall zu machen?
Wenn die Beweislage gegen den TV so dünn wäre, dass er aus U-Haft entlassen werden müsste, dann kann es zumindest seinen Verteidigern ja egal sein, ob Hanna jetzt durch einen Unfall oder den Angriff eines anderen Täters in den Bach geraten ist.
Du hast glaube ich auch irgendwie eine falsche Vorstellung von dem Verfahren einer Haftprüfung.
Eine reguläre Haftprüfung kann nur alle 2 Monate beantragt werden und wenn sich an den Voraussetzungen, untern denen bei der vorherigen Haftprüfung für eine Fortführung der Haft entschieden wurde, nichts wesentliches geändert hat, macht es einfach keinen Sinn, das immer wieder prüfen zu lassen.
Die Verteidiger können während eines laufenden Prozesses auch nicht einfach immer dann, wenn sie meinen, irgendein belastendes Indiz habe sich zerschlagen, eine Haftprüfung beantragen. Es war von Anfang an ein Indizienprozess, d.h. das Gericht entscheidet am Ende auf Basis der Gesamtschau auf alle vorgebrachten Indizien.
Natürlich wird dabei zunächst jedes einzelne Indiz auf seine Stärke hin bewertet, aber es kommt eben nicht darauf an, dass jedes einzelne Indiz eindeutig, 100 % sicher und ausschließlich auf den Angeklagten hindeutet.
Der Grundsatz "in dubio pro reo" wird erst ganz am Ende angewendet, eben auf alle Indizien gemeinsam und nicht auf jedes einzelne Indiz.
Während eines laufenden Prozesses ist eine Entlassung aus der U-Haft nur möglich, wenn sich eine negative Entscheidungstendenz des Gerichts abzeichnet. Und das kann in einem Indizienprozess eben prinzipiell erst am Ende des Prozesses beurteilt werden, weil sich das Gericht erst dann ein Gesamtbild der Indizien machen kann.