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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

11.371 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

18.01.2024 um 16:39
Zitat von KarajanaKarajana schrieb:Die Verdeckungsabsicht setzt aber voraus, dass man die Straftat, die durch die Tötung verdeckt werden soll, nachweisen kann.
Da es keine Anzeichen für Vergewaltigung oder einen sexuellen Übergriff gibt, stelle ich mir das schwierig vor.
Wie von @emz erwähnt ist die Art der Straftat die davor stattgefunden hat vollkommen irrelevant, kann in Theorie sogar ein Beileidung sein (ganz abstrakt).
Zitat von KarajanaKarajana schrieb:Für niedere Beweggründe bräuchte man vermutlich ein klares Motiv, was auch schwer zu rekonstruieren ist, ohne weitere Anhaltspunkte zum Tatablauf.
Das könnte u.a das ansprechen sein und die dementsprechende Ablehnung ihrerseits (Wut aus nichtigen Anlass), wenn er sie unmittelbar angegriffen hat, dann sind wir vermutlich wieder bei Heimtücke.

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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

18.01.2024 um 16:39
Zitat von emzemz schrieb:Vielleicht sollten wir doch erst mal feststellen, worum es bei Affekt überhaupt geht. Da greift § 20 StGB bzw. § 21 StGB, also Schuldunfähigkeit bzw. verminderte Schuldfähigkeit.
Erst mal müssen wir festhalten, dass „Planung“ keine Rolle spielt bzw. die falsche Kategorie ist.

Im Strafrecht geht es darum, ob jemand objektiv und subjektiv den Tatbestand der betreffenden Strafnorm erfüllt hat oder nicht. Subjektiv heißt hier, man muss prüfen, ob der Betreffende den Vorsatz hatte, den Tatbestand zu verwirklichen oder ob er keinen Vorsatz hatte, sondern ggf. fahrlässig gehandelt hat. Vorsatz heißt, man muss gewusst und gewollt haben, den objektiven Tatbestand der betreffenden Strafnorm zu erfüllen.

Schauen wir uns den Wortlaut von § 212 StGB an
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 212 Totschlag

(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.
so stellen wir fest, dass der Vorsatz des Täters hier darauf gerichtet sein muss, einen Menschen zu töten, ohne dabei zusätzlich Mordmerkmale zu verwirklichen.

Ob der Vorsatz, einen Menschen zu töten, 3 Jahre, 2 Wochen oder 5 Sekunden vor der Tat (zB in einer Affektsituation) gefasst wurde, ist dabei völlig egal. Es reicht, wenn der Täter wusste, dass er einen Menschen tötet, und dies auch gewollt hat.

Affektsituation ändert also nichts am Wissen und Wollen des Täters, einen Menschen zu töten, nur ist der Vorsatz dann spontan in einer besonderen Gefühlssituation gefasst worden. Trotzdem: Der Vorsatz zum Töten als solcher war da. Nur kann sich später die besondere Gefühlslage des Täters bei Fassen des Vorsatzes als strafmildernd auswirken.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

18.01.2024 um 16:52
@fassbinder1925

Ich würde auch super gerne zu einem der nächsten Prozesstage kommen, hab aber aber eine Anfahrt von 2 Stunden und jetzt wollte ich dich mal fragen, wie früh man da sein muss, um noch einen Platz zu kriegen?
Bin keine Journalistin.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

18.01.2024 um 17:01
Habe da noch was zum Thema Affekt gefunden, falls jemand reinlesen möchte:
Die Tötung im Affekt ist ein schillernder Begriff. Auch (und gerade) juristische Laien benutzen ihn gern, wenn auch zumeist falsch.
http://schwurgericht.info/die-toetung-im-affekt/
Zitat von mjk-17mjk-17 schrieb:... wenn er sie unmittelbar angegriffen hat, dann sind wir vermutlich wieder bei Heimtücke.
Heimtücke, das ist der Angriff gegen einen Arg- und Wehrlosen. Wenn sie von hinten angefallen wurde, dann könnte das durchaus greifen.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

18.01.2024 um 17:13
Zitat von Erdmännchen42Erdmännchen42 schrieb:Ich würde auch super gerne zu einem der nächsten Prozesstage kommen, hab aber aber eine Anfahrt von 2 Stunden und jetzt wollte ich dich mal fragen, wie früh man da sein muss, um noch einen Platz zu kriegen?
Bin keine Journalistin.
Ja, auch da könnte ich wieder ein bisschen ausholen.

Das kommt sehr drauf an, an welchem Thementag du da bist und jetzt auch in welchem Saal es stattfindet.

Das Gebäude macht grundsätzlich um 8 Uhr auf und um 9.00 beginnt meistens die Verhandlung. Wärst du am Anfang dagewesen, oder an einem Tag wie dem rechtsmedizinischem Gutachten hätte es nicht geschadet wenn du dich schon kurz nach Öffnung dich in die Schlange stellst, um einen guten Platz zu bekommen.

Zwischenzeitlich bei einem weniger spektakulären Tag hättest du dafür auch mit einer Stunde Verspätung kommen können.

Der Saal wird grundsätzlich eine Viertelstunde vorher aufgemacht.

Selbst jetzt mit dem Kleinen Saal hätte es auch noch gereicht um 8.30 zu kommen, aber dann hättest du dich wirklich hinstellen müssen, also in die Schlange vor die Tür, da es dort nur 20 Plätze für normale Zuhörer gibt. Im großen sind es über 100 und der war auch schon einige Male voll.

Aber grundsätzlich gilt mittlerweile machst du mit 30-45 Minuten vor Verhandlungsbeginn nichts falsch. Wenn noch kaum jemand da ist hast du Sitzmöglichkeiten und einen gut aufgestellten Kaffeeautomaten und sehr schlecht aufgestelltem Getränkeautomat aus den 60ern. Da gibt es Adelholzener. Ist bei Wasser ok, beim Rest versage ich mir einen Kommentar. Da ist München schon Luxus. Da hast du Coca-Cola, Red Bull und alle Säfte und Schokoriegel dieser Welt.

Aber google immer die Gerichtstafel vom Landgericht Traunstein. Da siehst du die Uhrzeiten und den Sitzungssaal. War auch schon mal Nachmittags oder 8.00 !!

Jetzt sollten alle informiert sein.


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18.01.2024 um 18:13
Zitat von PalioPalio schrieb:Hatte @fassbinder1925 diese Zeit nicht bereits korrigiert?
Ach okay, das hatte ich übersehen.

Dann ist das "Vortatgeschehen" natürlich zeitlich nicht eng. Dann hätte er entweder auf ein Opfer lauern können, oder zufällig um die fragliche Uhrzeit an diesem Ort sein können und dann die kurze Verfolgung starten.
Bleibt natürlich immer noch die sehr knappe Zeit für Tatablauf und Rückweg, aber ja, das wäre vermutlich irgendwie machbar.


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18.01.2024 um 19:05
Zitat von emzemz schrieb:Heimtücke, das ist der Angriff gegen einen Arg- und Wehrlosen. Wenn sie von hinten angefallen wurde, dann könnte das durchaus greifen.
Gegen Heimtücke spricht der Notruf, der darauf hindeutet, dass Hanna nicht arglos war.


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18.01.2024 um 19:07
Wenn dann wäre der Anruf ja eine Folge des Angriffes.Niemand rechnet damit nachts von hinten angegriffen zu werden..also war sie ja wohl arg/ahnungslos
oder sehe ich das falsch?


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18.01.2024 um 19:13
Kommt darauf an, wann der Anruf erfolgte. Dir waren hier ja der Meinung, dass dies unmittelbar vor dem Angriff der Fall war.
Es kommt hinzu, dass die Rechtsmedizinerin nicht sicher sagen konnte, dass Hanna bereits bewusstlos war, als sie ins Wasser gelangte. Also hat man für die Begründung eines Tötungsvorsatzes auch Aufwand.


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18.01.2024 um 19:19
Zitat von Nati2Nati2 schrieb:Wenn dann wäre der Anruf ja eine Folge des Angriffes.
Kann mir nicht vorstellen, dass sie nach bzw. dann viel eher während des Angriffs noch die Chance hat dieses komplizierte "Drück- und Schiebemuster" auf dem Handy zu betätigen. Da spricht in meinen Augen vieles dafür, dass das (möglicherweise unmittelbar) vor dem Angriff geschehen ist.


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18.01.2024 um 19:19
Zitat von Nati2Nati2 schrieb:Wenn dann wäre der Anruf ja eine Folge des Angriffes.Niemand rechnet damit nachts von hinten angegriffen zu werden..also war sie ja wohl arg/ahnungslos
oder sehe ich das falsch?
Der Anruf kann schlecht eine Folge des Angriffs gewesen sein, weil sie ja nach dem Angriff schon ihre Handvoll Kopfwunden hatte und vermutlich schon bewusstlos war oder aber zumindest nicht mehr in der Lage viel zu tun.

Finde es viel wahrscheinlicher, dass sie die Verfolgung bemerkt hat und den Anruf getätigt hat, als sie merkte, dass die Bedrohungslage sich verschärft, zB weil der Täter näher kam. Der Angriff wird dann wohl direkt darauf folgend erfolgt sein, sonst hätte sie ja auch einfach nochmal einen Anruf tätigen können. Der Anruf spricht schon dafür, dass sie es zumindest für wahrscheinlich gehalten hat, gleich angegriffen zu werden.

Wenn man sich dann wegdreht vom Angreifer, um Land zu gewinnen, also keinen Blickkontakt mehr hat zu ihm, und der das Opfer dann von hinten angreift, ist das dann Heimtücke oder nicht…?


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18.01.2024 um 19:25
Da habt ihr natürlich recht, danach macht es wirklich keinen Sinn und wird auch garnicht möglich gewesen sein


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18.01.2024 um 19:30
Da habt ihr schon Recht.
Es ist wahrscheinlicher anzunehmen, dass sie den Anruf tätigte, als sie sich verfolgt fühlte, also noch vor dem Angriff.
Dann wäre es keine Heimtücke.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

18.01.2024 um 20:09
Zitat von emzemz schrieb:Da habt ihr schon Recht.
Es ist wahrscheinlicher anzunehmen, dass sie den Anruf tätigte, als sie sich verfolgt fühlte, also noch vor dem Angriff.
Dann wäre es keine Heimtücke.
Ich glaube, dass es das nicht pauschal ausschließt, nur weil sie unmittelbar vor Angriff die Gefahr bemerkte. Das habe ich dazu gefunden:
Auch wenn der Täter seinem ahnungslosen Opfer in dessen Wohnung auflauert, um an dieses heranzukommen, ist nicht entscheidend, ob und wann das Opfer die Gefahr erkennt (…). Es würde unter solchen Vorzeichen zu einer ungerechtfertigten Einengung des Anwendungsbereichs des § 211 StGB führen, die rechtliche Würdigung, ob heimtückische Tatbegehung vorliegt, auf die Umstände im Augenblick der eigentlichen Tötungshandlung zu beschränken (…).“

Der BGH hat weiter entschieden (BGH, Urt. v. 25.11.2015 – 1 StR 349/15):

„Heimtückisch tötet auch, wer sein ahnungsloses Opfer zunächst nur mit Körperverletzungsvorsatz angreift, dann aber unter bewusster Ausnutzung des Überraschungseffekts unmittelbar zur Tötung übergeht und es dem Opfer nicht mehr möglich ist, sich Erfolg versprechend zur Wehr zu setzen, sodass die hierdurch geschaffene Situation bis zur Tötungshandlung fortdauert (…).“
Quelle: https://www.etl-rechtsanwaelte.de/stichworte/strafrecht-strafprozessrecht/heimtuecke#:~:text=Heimt%C3%BCcke%20ist%20ein%20sogenanntes%20Mordmerkmal,50%2C%2016%2C%2028).

Allerdings geht es hier primär um das Locken in eine Falle, eines Hinterhalts.
Ob das dann auch auf Hannas Situationen zutreffen würde, vermag ich nicht zu beurteilen.
Da wissen die Juristen hier sicher mehr.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

18.01.2024 um 20:14
Zitat von KarajanaKarajana schrieb:Allerdings geht es hier primär um das Locken in eine Falle, eines Hinterhalts.
Ob das dann auch auf Hannas Situationen zutreffen würde, vermag ich nicht zu beurteilen.
Ich kenne das eigentlich auch nur mit dem Locken vorher. Aber vllt kennt sich jemand besser aus.

Aber wenn man nun davon ausgeht, dass er auf der Straße auf sie los ist und sie aus Angst angerufen hat, hat das ja überhaupt nichts mit einem Hinterhalt zu tun.

Und für ein mit Worten dorthin locken, fehlt mir die Vorstellungskraft. Zumal es ja nicht ab von ihrem Heimweg ist.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

18.01.2024 um 20:26
Daran können sich ja dann die Verteidiger austoben...
Wenn man die Arglosigkeit verneint, hätte man nur die Verdeckung einer Straftat. Und der Täter hätte für möglich halten müssen, dass die noch bei Bewusstsein befindliche Hanna im Bärbach ertrinken würde (und sich damit abgefunden haben).
Hätte ST tatsächlich schon am 3.10. verbreitet, dass ein Mädchen umgebracht wurde, könnte man die genannten Voraussetzungen ohne Weiteres bejahen. Denn am 3.10. konnte er den Buschfunk noch nicht mitbekommen haben, da er die ganze Zeit in bekannter Gesellschaft war. Wusste er also schon am 3.10., dass sie tot war, war ihm das in der Nacht auch klar, dass sie das Wasser nicht überlebt.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

18.01.2024 um 21:35
Was ist der von Juristen am häufigsten gebrauchte Ausspruch? "Es kommt ganz darauf an" :D
Der Täter muss – bei spontanem Tatentschluss auch nur mit einem Blick – die Vorstellung haben, dass die Tat durch die Arg- und Wehrlosigkeit des Tatopfers erleichtert wird.[11] Daran kann es im Einzelfall fehlen, wenn der Täter die Situation als solche gar nicht erkannt hat oder den Tatentschluss aufgrund eines spontanen Entschlusses in einem Zustand hoher Erregung gefasst hat.[12]
Im Übrigen muss der Vorsatz des Täters die äußeren Umstände der Arglosigkeit und der Wehrlosigkeit umfassen.

Wikipedia: Heimtücke
Beim Stöbern im Netz habe ich viel zur Heimtücke gefunden, manches erschien mir auch widersprüchlich, aber als Laie komme ich da sowieso auf keinen grünen Zweig. Warten wir's ab, wir werden es noch erfahren.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

18.01.2024 um 22:02
Zitat von RaissaRaissa schrieb:Wusste er also schon am 3.10., dass sie tot war, war ihm das in der Nacht auch klar, dass sie das Wasser nicht überlebt.
Wer immer der Täter war: Ihm dürfte das auf jeden Fall schon in der Nacht klar gewesen sein.

Der Täter hat dem Opfer massive Kopf- und Schulterverletzungen zugefügt und es dann in den Bärbach geworfen. In einen Bach wohlgemerkt, der zu diesem Zeitpunkt kein beschauliches Rinnsal war, sondern aufgrund des Hochwassers einem reißenden Fluss glich.
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb am 23.11.2023:Die Rechtsmedizinerin hielt dann nochmal fest, dass Todesursache als Ertrinken zutrifft. Aufgrund der aufgeblähten Lungenflügel könne man davon ausgehen, dass Hanna Bewusstseinsgetrübt war. Ob sie auch
bewusstlos war, kann man so nicht unterscheiden.
Will heißen: Hanna war bewusstlos oder zumindest im Bewusstsein so stark getrübt, dass sie reaktionsunfähig war und ertrank. Diesen Zustand hat der Täter herbeigeführt; Gutachter haben ja ausgeschlossen, dass zentrale Verletzungen an Kopf und Schulter durch das Treiben der Leiche im Gewässer verursacht worden sein könnten.

Als der Täter die schwer verletzte und quasi bewusstlose Hanna dann in den Bärbach warf, musste er mithin wissen, dass sein Opfer, wie@Raissa es formulierte, „das Wasser nicht überlebt“.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

18.01.2024 um 22:10
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Als der Täter die schwer verletzte und quasi bewusstlose Hanna dann in den Bärbach warf, musste er mithin wissen, dass sein Opfer, wie@Raissa es formulierte, „das Wasser nicht überlebt“.
Daran besteht garkein Zweifel.
Der täter hat sich stufenweise in grössere straftaten manovriert..
Nötigung,körperverletzung,schwere körperverletzung,tötung evt sogar mord..
3 stufen vorher hätter er abbrechen,er und sein opfer diese nacht noch überstehen können.der täter die Konsequenzen auch.aber nein..man muss ja bis zum ende durchziehen.

Trotzdem beweistechnisch liegen wir immer noch bei null
Indizien sind wenig bis mittel
Zeugenaussagen:wenig bis mässige sicherheit der richtigkeit
Es dürfte zur keiner verurteilung reichen wenn in dubio pro reo greift..
Vor allem wird und kann das dann wohl durch alle instanzen gehen bis mal ein rechtskräftiges urteil gefällt wird.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

18.01.2024 um 23:43
Auf welcher Brücke soll der TV nochmal der V gesagt/angezeigt haben, dass dort ein Mädchen/Hanna gefunden oder getötet wurde? Finde über die Suchfunktion nichts... Danke!


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