Nochmal was zu der übereinstimmenden Einschätzung der Sachverständigen, die bekanntlich einen tätlichen Angriff für bestimmte Verletzungen favorisieren, weil sie Alternativen ausschließen:
Die Akromionfraktur erfordert eine hohe, direkt einwirkende Bewegungsenergie. Akromionfrakturen werden bei abgetriebenen Wasserleichen nicht beschrieben und auch bei Unfällen sind sie selten und wenn, dann treten sie nicht beidseitig auf.
Nun haben wir hier Brüche gleich beider Schulterdächer. Wegen der Gleichförmigkeit dieser Verletzungen, die einzeln bereits selten sind, geht man, so denke ich, von einer parallelen und damit gleichzeitigen Einwirkung aus.
Für diese Gleichzeitigkeit in Kombination mit der Wucht der Einwirkung findet man beim Unfall oder beim Treiben im Wasser keinen vernünftigen Grund, wohl aber bei einer Einwirkung durch einen Menschen, der gleichzeitig beide Hände, beide Beine, Knie, Füße einsetzt. Die Kraft eines Menschen reicht dabei übrigens mit ziemlicher Sicherheit aus, das wird man kaum bezweifeln können.
Es bleibt also nur ein tätlicher Angriff übrig, nachdem das Treiben im Wasser und ein Unfall als Ursache auszuschließen sind.
Der genaue Bewegungsablauf des Angriffs (Springen, Treten, Schlagen) muss dabei nicht mehr plausibel gemacht werden, es reicht, dass der Angriff aus Sachverständigensicht weitaus wahrscheinlicher ist als durch einen Unfall oder als durch Treiben im Wasser bedingte Verletzungen, so dass das Gericht seine Überzeugung darauf stützen kann.
Raissa schrieb:ST könnte aus meiner Sicht nur gestehen
Die Überlegung, wie er helfen könnte, beinhaltete die Voraussetzung, dass er unschuldig ist und nun endlich alle Irrtümer in einem gemeinsamen Gespräch mit allen Beteiligten geklärt werden können. Denn es müsste da ja zu vielen gravierenden Irrtümern auf Seiten der Polizei und des Staatsanwalts gekommen sein.