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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

11.371 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

23.02.2024 um 10:38
Zitat von PalioPalio schrieb:Ja, ich finde das Framing bei der Bild mies, wenn es ein solches gab, was ich zuerst nicht, mittlerweile aber schon vermute. Ich glaube, der Kontext der Mails wurde bewusst nicht gezeigt und es gab auch kein Vorgespräch zwischen dem StA und der Richterin. Aber das werden wir ja noch erfahren.
Aber auch ein Framing hat ja davor schon nahegelegenen. Ob es jetzt von der Verteidigung kommt oder anderen undichten Stellen. Aber gut, das muss ja vllt nicht unbedingt ausdiskutiert werden.

Aber gerade wenn das Framing von Frau Rick kommt, finde ich es eigentlich noch nicht mal besonders sinnvoll. Du sagst jetzt, du kannst dir auch Richter vorstellen, die sich dadurch beeinflussen lassen, was ich nicht hoffe, aber nicht mal auszuschließen ist. Dann zweifle ich aber immer noch dran, dass das ihr Plan dahinter ist und sie wahrscheinlich davon ausgeht.

Wahrscheinlicher ist ja dann doch noch Stimmung in der Öffentlichkeit zu machen. Und ob sich das aufwiegt, wenn sie weiß, dass da überhaupt nichts verwerfliches dahinter steckt? Denn dann muss sie ja sicher davon ausgehen, dass der Befangenheitsantrag abgelehnt wird und sie mit einer Kammer weitermachen muss, von der sie sich das Stattgeben von Beweisanträgen und einen Freispruch erhofft und dann ja auch noch erhoffen kann.

Aber so bringt das nicht gerade Frieden. Ich muss ja sagen, wenn wirklich nichts dran ist, tut mir das Gericht schon leid. Selbst die Medien, die ja eher gegen den Angeklagten und die Verteidigung berichten, haben ja mit Großportrait getitelt. Das wird noch nichtmal an Richtern spurlos vorbeigehen.
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Den Eindruck hatte ich nun überhaupt nicht bei dem Nebenklagevertreter.
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Ich denke, wir dürfen davon ausgehen, dass auch Holderle die Rechtslage kennt.
Recht dürftiges Argument an dieser Stelle
Nun ja, einer muss Unrecht haben und beides sind Profis. Tatsächlich fand ich Holderle auch immer recht besonnen, aber er hat ja schon im Sitzungssaal wegen Hamburg gepoltert. Und @Rick_Blaine hat es jetzt ja mit seinem professionellen Wissen nochmal dargelegt und mir kam es auf jeden Fall damals schon komisch vor. Denn auch wenn man sagt, es kommt auf den Einzelfall an, er wird da auch nicht genau im Bilde gewesen sein.

Wie Rick dargelegt hat, es macht ja auch Sinn. Das sind ja dann eben die „Privatgutachten“. Wenn du davor jedes Mal eine Kammer befragen musst, ob du überhaupt bei jemand anfragen oder dir eine Einschätzung holen darfst, wäre das ja fast schon wie ein Beweisantrag. Und dir fehlt dann ja noch das Go von dem Gutachter, denn du damit wiederum beantragen willst zu laden. Es kostet noch mehr Zeit und bei Kammern die ohnehin keine weiteren Gutachtern mehr für nötig halten, ist ja die Gefahr groß, dass man nie zu so einer Erkenntnis kommt.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

23.02.2024 um 10:41
Zitat von lennartolennarto schrieb:Neutral in dem Sinne, dass sich (1) die Richter der Kammern natürlich gegenseitig gut kennen und (2) sie den Fall dann selber übernehmen „müssen“
Dass der oder dieselben Richter, der/die über Ablehnungsgesuche entscheiden und für den Fall, dass sie die Ablehnung(en) für begründet halten, dann auch den Fall selber übernehmen müssen, muss nicht sein. Ich kenne Gerichte, die in ihren richterlichen Geschäftsverteilungsplänen, um solche Interessenkollisionen zu verhindern, ganz bewusst geregelt haben, das nicht diejenigen den Fall bekommen, die über Ablehnungen in dem betreffenden Fall zu entscheiden haben. Wie es am LG in Traunstein geregelt ist, weiß ich nicht. Wen es interessiert, der kann aber den dortigen Geschäftsverteilungsplan durchflöhen, der dürfte veröffentlicht sein.


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23.02.2024 um 11:02
Zitat von AndanteAndante schrieb:Ich kenne Gerichte, die in ihren richterlichen Geschäftsverteilungsplänen, um solche Interessenkollisionen zu verhindern, ganz bewusst geregelt haben, das nicht diejenigen den Fall bekommen, die über Ablehnungen in dem betreffenden Fall zu entscheiden haben. Wie es am LG in Traunstein geregelt ist, weiß ich nicht. Wen es interessiert, der kann aber den dortigen Geschäftsverteilungsplan durchflöhen, der dürfte veröffentlicht sein.
Habe ihn schon mal vor längerer Zeit durchgeflöht (sagt man das so? Haha) er ist ja im Vergleich sehr übersichtlich.





Diese Kammer tritt ja normalerweise als 6. Strafkammer auf. Aber auch als 2. Jugendkammer.

Und diese 2. Jugendkammer sind die ständigen Vertreter der 1. Jugendkammer.

Und die 1. Jugendkammer wird wiederum durch die Mitglieder der 6. Strafkammer vertreten. Also auch „unsere“ Mitglieder.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

23.02.2024 um 11:27
Zitat von LentoLento schrieb:Also die nun über den Befangenheitsantrag entscheidende Kammer besteht aus Berufsrichtern, die so oder so im Vorfeld die komplette Akte lesen.
Das Argument zieht dann, wenn die Richter bereits vor der Veröffentlichung mit der Sache befasst waren. Es gibt ein Urteil vom Amtsgericht Rudolstadt aus 2018 (Az. 122 Js 24071/17), wo mit dieser Begründung (Berufsrichter und kein Laienrichter) der Angeklagte freigesprochen wurde, der eine Anklageschrift gegen sich selbst im Verfahren wegen übler Nachrede gegen einen Ministerpräsidenten veröffentlicht hatte.

Da die Anklage zum Strafrichter des Amtsgerichts erhoben war, der allein und ohne Beteiligung von Laienrichtern entscheidet und zwingend bereits vor Verlesung der Anklageschrift mit dem Verfahren befasst gewesen sein musste, konnte dessen vorläufige Meinungsbildung nicht dadurch beeinflusst werden, dass die Anklageschrift (nach durch den Strafrichter selbst veranlasster Zustellung an den Angeklagten) vom Angeklagten veröffentlicht wurde.

In unserem Fall erfolgte die Veröffentlichung aber vor der Befassung der anderen Kammer mit dem Befangenheitsantrag, die Konstellation ist also abweichend und kann daher auch anders gewertet werden.
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Dann zweifle ich aber immer noch dran, dass das ihr Plan dahinter ist und sie wahrscheinlich davon ausgeht.
Das wäre das einzige, was ihr nutzen könnte bei einem Verfahren, in dem sie mit einer Verurteilung ihres Mandanten durch die jetzige Kammer rechnet. Es ist zweckmäßig, andere Richter(innen) über die öffentliche Stimmung zu beeinflussen, so dass dem Antrag stattgegeben und die Kammer ausgetauscht wird. Frau Aßbichler wird so oder so nicht mehr ihre Freundin werden.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

23.02.2024 um 11:43
Zitat von PalioPalio schrieb:Es ist zweckmäßig, andere Richter(innen) über die öffentliche Stimmung zu beeinflussen, so dass dem Antrag stattgegeben und die Kammer ausgetauscht wird. Frau Aßbichler wird so oder so nicht mehr ihre Freundin werden.
Nehmen wir mal an, das ist der Plan dahinter und die Richter wären sogar leicht beeinflussbar. Sie müssen es ja dennoch begründen. Aber wenn man davon ausgeht, dass es sicher eine absolut aufgebauschte Formalie in Wirklichkeit ist und gar nichts dahinter, wird man ja es nicht begründen können. Jetzt kann man natürlich sagen, Verteidiger stellen oft Befangenheitsanträge wo nicht viel dahinter steckt, da macht man aber eigentlich nicht so ein Wirbel und erhofft sich ja auch nicht, dass die anderen Richter so wackeln, dass das eben viel ausrichten kann.
Zitat von PalioPalio schrieb:Das wäre das einzige, was ihr nutzen könnte bei einem Verfahren, in dem sie mit einer Verurteilung ihres Mandanten durch die jetzige Kammer rechnet
Und auch hier ist die Frage, warum rechnet sie damit, wenn in Wirklichkeit eine total gewöhnliche Sache dahinter steckt? Das Gericht betont ja oft, sie haben sich noch kein Bild gemacht.

Jetzt werden einige sagen, weil die Indizien keinen anderen Schluss zu lassen oder weil es das Joggervideo gibt, aber das müsste dann ja auch für Andere Richter gelten.


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23.02.2024 um 11:50
Zitat von PalioPalio schrieb:Das Argument zieht dann, wenn die Richter bereits vor der Veröffentlichung mit der Sache befasst waren. Es gibt ein Urteil vom Amtsgericht Rudolstadt aus 2018 (Az. 122 Js 24071/17), wo mit dieser Begründung (Berufsrichter und kein Laienrichter) der Angeklagte freigesprochen wurde, der eine Anklageschrift gegen sich selbst im Verfahren wegen übler Nachrede gegen einen Ministerpräsidenten veröffentlicht hatte.
Wie gesagt, die Berufsrichter sollten sich da im Griff haben. Ob das nun strafrechtlich verfolgbar ist, wird man sehen. Die Strafrichter wussten zu dem Zeitpunkt der Bild-Veröffentlichung jedenfalls, dass sie diesen Befangenheitsantrag auf dem Tisch haben. Eine Beeinflussung ist in Wirklichkeit so gut wie auszuschließen. Wie gesagt, das deutsche Strafrecht hat da viel mehr Fallstricke bzgl. Berufsrichter. Wenn die sich hier nicht im Griff haben, dann auch nicht anderswo. Ich denke, wenn Du allein durch eine Blöd-Zeitung das befürchtest, dann sollte man mal das ganze Strafrecht in D bereinigen. Ich denke, dann gäbe es auch weniger Fehlurteile, weil die Voreingenommenheit dann in einem geringeren Maße vorliegen würde.


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23.02.2024 um 12:00
Zitat von PalioPalio schrieb:Es ist zweckmäßig, andere Richter(innen) über die öffentliche Stimmung zu beeinflussen, so dass dem Antrag stattgegeben und die Kammer ausgetauscht wird. Frau Aßbichler wird so oder so nicht mehr ihre Freundin werden.
Nach dem, was fassbinder berichtete, wird auch die eine Beisitzerin kaum mehr Frau Ricks Freundin werden. Die Damen scheinen sich ja manchmal etwas gefetzt zu haben. Wäre schon praktisch für Rick, wenn sie es mit eventuell „zahmeren“ Richter/innen zu tun bekäme. Allerdings könnte da auch die alte Weisheit gelten „Es kommt selten was Besseres nach“……


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23.02.2024 um 12:07
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Habe ihn schon mal vor längerer Zeit durchgeflöht (sagt man das so? Haha) er ist ja im Vergleich sehr übersichtlich.

Diese Kammer tritt ja normalerweise als 6. Strafkammer auf. Aber auch als 2. Jugendkammer.

Und diese 2. Jugendkammer sind die ständigen Vertreter der 1. Jugendkammer.

Und die 1. Jugendkammer wird wiederum durch die Mitglieder der 6. Strafkammer vertreten. Also auch „unsere“ Mitglieder.
Das sind die normalen Vertretungsregelungen, zB beiUrlaub und Krankheit. Schau mal nach, ob es im GV-Plan spezielle Regelungen bei Entscheidungen über Ablehnungsgesuche gibt.


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23.02.2024 um 12:11
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Jetzt werden einige sagen, weil die Indizien keinen anderen Schluss zu lassen oder weil es das Joggervideo gibt, aber das müsste dann ja auch für Andere Richter gelten.
Allerdings bewertet Frau Rick einige der Indizien ja ganz offensichtlich anders als die Richter das ebenfalls ganz offensichtlich tun:

  • Anders als für das Gericht hält Frau Rick ja offenbar immer noch einen Unfall als Ursache für Hannas Verletzungen und damit letztendlich für ihren Tod für möglich. Dazu hat sie ja weiteres Beweisanträge gestellt (weiteres Gutachten durch einen weiteren Gerichtsmediziner), was vom Gericht abgelehnt wurde.

  • Auch glaubt sie offenbar immer noch an die Möglichkeit, dass der Anruf bei Hanna Eltern abgesetzt wurde, nachdem Hanna und/oder das Handy in den Back gelangt sind. Auch dabei sah sie noch weiteren Klärungsbedarf.

  • Das Gericht hat dagegen verkündet, dass aus Sicht der Kammer die amtliche Beweisaufnahme abgeschlossen ist. Das heißt die bisher vorgetragenen Sachverhalte sind aus ihrer Sicht soweit aufgeklärt und erklärt, dass die Kammer sich in der Lage sieht, sie zu bewerten.


Und das sind dann eben schon wichtige Indizien, die, wenn sie anders bewertet werden, zu einem ganz anderen Urteil führen können. Insbesondere wenn ein anderer Richter doch noch Zweifel daran hätte, ob nicht doch ein Unfall vorgelegen haben kann, müsste das sogar auf einen Freispruch hinauslaufen, selbst wenn es die Zeugensichtung/Videoaufnahme des Jogger zur Tatzeit am Tatort geben würde. Denn Tatzeit und Tatort wären dann gar keine Tatzeit und Tatort mehr sondern nur noch der Zeitpunkt und der Ort, an dem ein Unfall passiert ist.


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23.02.2024 um 12:14
Zitat von LentoLento schrieb:Dieser Beeinflussung können Berufsrichter auch sehr einfach ausweichen, in dem sie solche Artikel der Blöd&Co-Zeitung einfach nicht lesen.
Findest du nicht, dass das zuviel verlangt ist? Berufsrichter sollen, nur weil sie in irgendeiner Hinsicht mit einen spektakulären Prozess zu tun haben könnten, so lange quasi vorbeugend keine Zeitungen lesen, weil da was drinstehen könnte, was jemand anders unbefugt der Zeitung der Zeitung durchgestochen und die das dann gedruckt hat? Oder dass sie Zeitungen nur lesen dürfen, nachdem jemand anders sie darauf durchgesehen hat, dass da etwas Entsprechendes drinsteht und den betreffenden Artikel rausgenommen hat?

Das verstößt ja wohl gegen Art. 2 GG, wenn man Berufsrichtern so eine Zensur was zumuten will, obwohl die Verantwortung beim Durchstechenden und bei der Zeitung liegt.


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23.02.2024 um 12:17
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Wieso?
Weil er entsprechend ausgebildet ist.
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Dann hat man ein Problem.
Verstehe.
Tatsächlich hatte ich mir vorgestellt, dass es so geregelt sei, dass wie bei einem Beweisantrag offiziell angefragt werden muss, damit die Ergebnisse anschliessend auch eingeführt werden können bzw dass dafür eben ein eigener Beweisantrag nötig sei.
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Wenn du davor jedes Mal eine Kammer befragen musst, ob du überhaupt bei jemand anfragen oder dir eine Einschätzung holen darfst, wäre das ja fast schon wie ein Beweisantrag.
Ja, so hatte ich mir das tatsächlich vorgestellt.
Nun habe ich gelernt, dass es anders ist und beim nächsten Mal weiss ich das.
So wie man das als Laie eben "wissen" kann.
Halbwissen ;)
In der tatsächlichen Anwendung gibts dann ja häufig Auslegungsspielräume. Und die wird man als Laie einfach nie vollständig kennen können.
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Nun ja, einer muss Unrecht haben und beides sind Profis.
Das ist ja genau das was ich geschrieben hatte, beide sind Profis.
Daher empfinde ich an dieser Stelle das Argument "Rick kennt sich aus, kennt die Rechtslage also muss sie Recht haben" als nutzlos.
Auch Holderle kennt sich aus.
Und beide kennen natürlich auch die Auslegungsspielräume in der vorliegenden Angelegenheit.
Also haben wir hier zwei Profis vor uns, die sich über die Rechtslage uneinig sind.
Wer am Ende Recht bekommen wird, können wir hier als Laien doch gar nicht beurteilen. Wir können aber den möglichen Ausgang sicherlich nicht damit argumentieren, dass Partei X bekommen wir aufgrund ihrer Fachkenntnis, drnn die haben beide Parteien.


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23.02.2024 um 12:20
Zitat von LentoLento schrieb:Ich denke, wenn Du allein durch eine Blöd-Zeitung das befürchtest, dann sollte man mal das ganze Strafrecht in D bereinigen. Ich denke, dann gäbe es auch weniger Fehlurteile, weil die Voreingenommenheit dann in einem geringeren Maße vorliegen würde.
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Nehmen wir mal an, das ist der Plan dahinter und die Richter wären sogar leicht beeinflussbar. Sie müssen es ja dennoch begründen. Aber wenn man davon ausgeht, dass es sicher eine absolut aufgebauschte Formalie in Wirklichkeit ist und gar nichts dahinter, wird man ja es nicht begründen können.
Zur Frage, ob die Verteidigung durch eine Vorab-Berichterstattung über die Medien überhaupt etwas erreichen kann:
Für die Annahme von Befangenheit genügt der Anschein, tatsächliche Befangenheit ist nicht erforderlich. Das heißt, auch wenn die Kammer die Besorgnis von Voreingenommenheit und Absprachen mit der Staatsanwaltschaft ausräumen kann, muss dennoch geprüft werden, ob der Angeklagte nicht beim Lesen der E-Mails den Eindruck von Voreingenommenheit zu seinen Ungunsten haben konnte. An dieser Wertung kann man was drehen, indem man vorher die Mails in einem entsprechenden eindeutigen Rahmen darstellt, wo sich die Annahme von Voreingenommenheit und Absprache geradezu aufdrängt. Der erste spontane Eindruck zu einer Nachricht setzt sich fest und ist im Verlauf schwer zu revidieren.


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23.02.2024 um 12:25
Zitat von AndanteAndante schrieb:Das sind die normalen Vertretungsregelungen, zB beiUrlaub und Krankheit. Schau mal nach, ob es im GV-Plan spezielle Regelungen bei Entscheidungen über Ablehnungsgesuche gibt.
Also weder bei der 1. noch bei der 2. Jugendkammer lese ich was davon, dass eine spezielle Kammer bei Ablehnung greift. Generell da wenig. Nur nach 54.2 bei Revision. Und auch da wird es sehr allgemein gehalten.

Vielleicht will ja doch noch jemand drüber schauen.
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:ders als für das Gericht hält Frau Rick ja offenbar immer noch einen Unfall als Ursache für Hannas Verletzungen und damit letztendlich für ihren Tod für möglich. Dazu hat sie ja weiteres Beweisanträge gestellt (weiteres Gutachten durch einen weiteren Gerichtsmediziner), was vom Gericht abgelehnt wurde.
Aber das wissen wir doch so noch gar nicht.
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Auch glaubt sie offenbar immer noch an die Möglichkeit, dass der Anruf bei Hanna Eltern abgesetzt wurde, nachdem Hanna und/oder das Handy in den Back gelangt sind. Auch dabei sah sie noch weiteren Klärungsbedarf.
Da haben sie sich schon klarer positioniert.
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Klärungsbedarf.

Das Gericht hat dagegen verkündet, dass aus Sicht der Kammer die amtliche Beweisaufnahme abgeschlossen ist. Das heißt die bisher vorgetragenen Sachverhalte sind aus ihrer Sicht soweit aufgeklärt und erklärt, dass die Kammer sich in der Lage sieht, sie zu bewerten.
So gesehen, könnte man natürlich auf die Idee kommen.
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Ja, so hatte ich mir das tatsächlich vorgestellt.
Nun habe ich gelernt, dass es anders ist und beim nächsten Mal weiss ich das.
So wie man das als Laie eben "wissen" kann.
Halbwissen ;)
In der tatsächlichen Anwendung gibts dann ja häufig Auslegungsspielräume. Und die wird man als Laie einfach nie vollständig kennen können.
Zumindest ich, habe es nicht vorwurfsvoll gesehen. Ich habe ja selbst nur Halbwissen und bin praktisch Laie.
Zitat von PalioPalio schrieb:Für die Annahme von Befangenheit genügt der Anschein, tatsächliche Befangenheit ist nicht erforderlich. Das heißt, auch wenn die Kammer die Besorgnis von Voreingenommenheit und Absprachen mit der Staatsanwaltschaft ausräumen kann, muss dennoch geprüft werden, ob der Angeklagte nicht beim Lesen der E-Mails den Eindruck von Voreingenommenheit zu seinen Ungunsten haben konnte. An dieser Wertung kann man was drehen, indem man vorher die Mails in einem entsprechenden eindeutigen Rahmen darstellt, wo sich die Annahme von Voreingenommenheit und Absprache geradezu aufdrängt. Der erste spontane Eindruck zu einer Nachricht setzt sich fest und ist im Verlauf schwer zu revidieren.
Zumindest wenn man keine gleichzeitige Straftat nachweisen kann, wäre es ja dann aber fast ein kluger Schachzug wenn man so will und wäre dann ja auch geltendes Recht.


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23.02.2024 um 12:32
@Andante

Grundrecht auf Lesen der Bildzeitung und genau den Artikel, wo der Richter aus der Schlagzeile schon genau weiß, das hat er heut auf dem Tisch liegen, LOL. Also ich traue den Richtern da doch weitaus mehr zu, dann einfach aus Vernunftgründen, diesen Artikel nicht zu lesen.

Wie gesagt, das deutsche Strafrecht hat deutlich mehr Fallstricke für die Berufsrichter. Du regst Dich hier über eine Lappalie auf. Wie gesagt, wenn die das nicht schaffen, dann schaffen sie mit Sicherheit auch nicht den Akteninhalt von dem zu trennen, was wirklich nur in der Verhandlung vorgetragen wurde. Einen Aufzeichnung würde da den Richtern eigentlich helfen, aber das lehnt der Richterbund auch ab.

Ich traue da offenbar den Richtern mehr zu als Du. Aber die Konsequenz für Dich wäre, dass Du das deutsche Strafrecht mit Besorgnis sehen müsstetst. So etwas erkenne ich aus Deinen Beiträgen jedoch nie, Du meinst es wäre alles Bestens geregelt.

Wie gesagt, dioe Regelung verstehe ich bzgl. Laienrichtern, die die Akten nie zu Gesicht bekommen, für Berufsrichter sehe ich keine Gefahr.


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23.02.2024 um 12:33
Zitat von AndanteAndante schrieb:Findest du nicht, dass das zuviel verlangt ist? Berufsrichter sollen, nur weil sie in irgendeiner Hinsicht mit einen spektakulären Prozess zu tun haben könnten, so lange quasi vorbeugend keine Zeitungen lesen, weil da was drinstehen könnte, was jemand anders unbefugt der Zeitung der Zeitung durchgestochen und die das dann gedruckt hat? Oder dass sie Zeitungen nur lesen dürfen, nachdem jemand anders sie darauf durchgesehen hat, dass da etwas Entsprechendes drinsteht und den betreffenden Artikel rausgenommen hat?
Zumal das Verbot des Zeitungslesens ja nicht nur gilt, wenn sie selbst in einem Prozess als Richter tätig sind, sondern auch, wenn die Nachbarkammer, über deren Befangenheit sie ggfls. befinden müssten, mit einem Prozess beschäftigt ist. Praktisch würde das wohl bedeuten, dass Berufsrichter so gut wie nie Zeitung lesen dürften...

Und theoretisch müssten sie auch ihre Sozialkontakte sehr beschränken. Es könnte ja sonst sein, der der Chorkollege, der Kegelbruder oder der Tennispartner den Zeitungsbericht gelesen hat und ihnen davon erzählt.


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23.02.2024 um 12:37
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Zumindest ich, habe es nicht vorwurfsvoll gesehen. Ich habe ja selbst nur Halbwissen und bin praktisch Laie.
Ich hatte auch nirgends einen Vorwurf rausgelesen, weder bei dir noch bei @Rick_Blaine
Es ist ja im Grunde auch nahrliegend, dass man als Laie mitunter vielleich falsche oder auch etwas naiv anmutende Vorstellungen hat.
Daher finde ich es toll, dass es hier fachlich versierte Beiträge gibt, von denen ich lernen kann.
Ich empfinde das als Bereicherung, für mich, aber auch für die Allmy "Krimi" Abteilung insgesamt.


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23.02.2024 um 12:38
Zitat von PalioPalio schrieb:Zur Frage, ob die Verteidigung durch eine Vorab-Berichterstattung über die Medien überhaupt etwas erreichen kann:
Der Zweck der Weitergabe von Dokumenten könnte ja auch oder zumindest auch gewesen sein, sich als Verteidigung bei der Presse die Glaubwürdigkeit und Zuverlässigkeit zu erarbeiten bzw. erhalten für eine spätere Berichterstattung. Diese Berichterstattung könnte man ja mal brauchen, wenn es um die Wiederaufnahme des verfahrens und das Einsammeln von Spendengeldern für neue Gutachten geht. Gute Presse kann halt nie schaden….
Zitat von LentoLento schrieb:Du regst Dich hier über eine Lappalie auf.
In der Tat. Ich finde es, es ist keine Lappalie, wenn irgendwer hingeht und der Presse unbefugt und nach Gusto irgendwelche Inhalte aus Gerichtsakten steckt, genauso wenig, wie ich es in Ordnung finden würde, wenn ein Patient eines Tages in der Presse Berichte über seinen Gesundheitszustand und Zitate aus seinen Krankenakten finden würde.

Einerseits wird hierzulande der Datenschutz quasi als heilige Kuh betrachtet, andererseits meint aber anscheinend jeder, er habe ein Grundrecht, über Medien alles und jedes zu erfahren. Das passt nicht zusammen.


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23.02.2024 um 12:39
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Aber das wissen wir doch so noch gar nicht.
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:So gesehen, könnte man natürlich auf die Idee kommen.
Okay, dann lass es mich anders ausdrücken:
Die Verteidigung muss befürchten, dass das Gericht seine Meinungsbildung zu diesem Sachverhalt abgeschlossen hat und es zumindest nicht unwahrscheinlich ist, dass es dabei den drei gehörten Gutachtern, die einstimmig einen Unfall als Ursache für die Verletzungen ausgeschlossen haben, folgen wird.


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23.02.2024 um 12:41
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Anders als für das Gericht hält Frau Rick ja offenbar immer noch einen Unfall als Ursache für Hannas Verletzungen und damit letztendlich für ihren Tod für möglich. Dazu hat sie ja weiteres Beweisanträge gestellt (weiteres Gutachten durch einen weiteren Gerichtsmediziner), was vom Gericht abgelehnt wurde.
Also wir wissen nicht, ob die vom Gericht abgelehnt worden wären, dazu ist es bisher nicht gekommen. Die StA und Nebenklage haben das nur abgelehnt. Mehr ist bzgl. der Anträge nicht erfolgt.

Und ich würde wirklich gerne wissen, warum - laut Frau Rick - das schriftliche Gutachten des Hydromechanikers von dem mündlichen abweicht. So soll der Hydromechaniker laut schriftlichen Gutachten mindestens eine Möglichkeit der Kopfverletzungen erkannt haben. Eine solche Divergenz darf normalerweise nicht sein. Das ist schon eine bedenkliche Angelegenheit. Wenn das wirklich das Gericht das abgelehnt hätte, wäre das kaum mehr verständlich gewesen.

Wenn die Behauptung zutrifft, dann kann man nicht mehr behaupten, dass 3 Gutachter einen Unfall ausgeschlossen haben, so wie es die StA behauptet hat.


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23.02.2024 um 12:46
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Okay, dann lass es mich anders ausdrücken:
Die Verteidigung muss befürchten, dass das Gericht seine Meinungsbildung zu diesem Sachverhalt abgeschlossen hat und es zumindest nicht unwahrscheinlich ist, dass es dabei den drei gehörten Gutachtern, die einstimmig einen Unfall als Ursache für die Verletzungen ausgeschlossen haben, folgen wird.
So kann man es sagen, wobei ich jetzt in der Hinsicht gar nicht so pingelig sein wollte.

Sondern gerade den Punkt mit der Rechtsmedizin finde ich ganz interessant. Denn gerade da weiß man ja noch nicht wie der BA bezüglich Hamburg ausgeht, wobei ich auch nicht unbedingt davon ausgehe, dass der durchgeht. Und dann müsste er natürlich erstmal anderer Meinung sein, aber wenn, gab es bestimmt schon Fälle, bei denen ein Gutachter die anderen „überstimmt“ hat.

Dass die Kammer bereit ist, sich noch rechtsmedizinische Fragen anzuhören, zeigt ja, dass Mützel freigestellt wurde. Wenn es kein extremer Zufall war. Aber gerade damit sollte wahrscheinlich die Absage erteilt werden.


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