Tiergarten schrieb:Zum Beispiel in Bezug auf die Pflichtverteidiger: Ist es üblich, dass die bisherigen Anwälte erneut bestellt werden, zumal sie mit dem Verfahren vertraut sind? Oder kommen dann vielleicht andere Pflichtverteidiger zum Zuge?
Das liegt in der Entscheidung des Angeklagten. Ein Pflichtverteidiger wird ja zwar vom Gericht bestellt, aber trotzdem kann der Angeklagte aussuchen, wer ihn verteidigen soll. Theoretisch kann er seine Verteidiger ja auch in einem laufenden Prozess austauschen.
Tiergarten schrieb:Ich gehe einmal davon aus, dass die Familie T. an ihrer Wahlverteidigerin Frau Rick festhalten würde. Aber wie wäre es bei der Staatsanwaltschaft?
Auf den Staatsanwalt hat das keine Auswirkungen, der bleibt gleich.
Tiergarten schrieb:Sehr interessant wäre für mich auch die Frage, was mit Blick auf Sachverständige geschehen würde. Wäre es denkbar, dass die neue Kammer zum Beispiel wieder die drei Gutachter verpflichtet, die jetzt der Unfallthese widersprochen haben?
Prinzipiell bestimmt das Gericht, wer als Sachverständiger im Prozess gewählt wird. Staatsanwaltschaft und Verteidigung können zu der Wahl eine Stellungnahme abgeben, die natürlich nachvollziehbar und sachlich begründet sein muss. Aber die Entscheidung, zu welchen Fragestellungen überhaupt Sachverständige hinzugezogen werden und wer bestellt wird, trifft letztendlich dann das (neue) Gericht.
Das gleiche gilt für die Zeugen, hier können Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Nebenklage beantragen, dass bestimmte Zeugen gehört werden sollen. Aber entscheiden wird es das Gericht.
Wahrscheinlich kann man davon ausgehen, dass ein Wiederholungsprozess zunächst sehr ähnlich dem ersten Prozess strukturiert würde, also z.B. die gleichen Zeugen in etwa der gleichen Reihenfolge gehört würden, denn daran, welcher Sacherhalt im Prozess aufgeklärt werden soll, welcher Ermittler was herausgefunden hat und berichten kann und welcher Zeuge was gesehen, gehört oder sonst wie mitbekommen hat, hat sich ja erstmal nichts geändert.
Im Laufe des Prozesses können sich aber natürlich schon andere Entwicklungen ergeben, weil die neue Kammer eben Dinge anders einschätzt und deshalb Beweisanträgen, die die erste Kammer abgelehnt hat, zustimmt. Oder weil Zeugen jetzt anders aussagen und sich dadurch ein anderes Bild ergibt.