XluX schrieb:Oder man hat keine (aus eigener Sicht) relevanten Wahrnehmungen gemacht (vielleicht auch weil man um 2.30 Uhr schon zuhause war) oder man versteht unter "frühe Morgenstunden" frühestens 5 Uhr oder oder ...
ST war damals 20 und geistig ggf. nochmal jünger, sein Erfahrungsschatz in Sachen Zeugenaufrufe war wahrscheinlich bis dahin extrem begrenzt.
In dem Zeugenaufruf steht:
cododerdritte schrieb:Wer hat insbesondere in den frühen Morgenstunden des Montags Wahrnehmungen in der Gemeinde Aschau im Chiemgau oder im Umfeld gemacht?
Da steht nichts von "relevanten" Wahrnehmungen. So etwas wird bewusst nicht in solche Aufrufe reingeschrieben, eben weil Leute sich sonst sagen, dass sie ja "nichts" gesehen haben und sich nicht melden müssen. Was relevant ist entscheidet die Polizei und nicht der Zeuge. Und wie ich schon weiter oben schrieb: wenn eine Zeuge "nichts" gesehen, gehört oder bemerkt hat, dann kann das durchaus relevant für die Ermittlungen sein, weil es z.B. helfen kann, Tatort, Tatzeit, den Weg des Täters zum Tatort oder seinen Fluchtweg einzugrenzen.
Anders ist das überings bei Aktenzeichen. Wenn man mal darauf achten, dann wird da oft nach "Wahrnehmungen/Beobachtungen im Zusammenhang mit der Tat" gefragt. Da will man eben nicht, dass sich 1000 Anrufer aus dem gesamten Bundesgebiet melden um mitzuteilen, dass sie wissen, dass die Mütze, die der Täter auf dem Bild der Ü-Kamera getragen hat, aus dem Otto-Katalog stammt.
Was relevant ist und was nicht, entscheidet eh sie
Man kann jetzt hunderte von Ausreden anbringen, warum der TV gedacht haben könnte, er sei mit "Zeugen, die in den frühen Morgenstunden Wahrnehmungen gemacht haben, nicht gemeint. Das sind aber doch alles nur blöde Ausreden, die sich jemand, der sich nicht melden WOLLTE erzählt, wenn er gefragt wird, warum er sich denn nicht gemeldet hat.
Er ist weder blind noch taub durch die Gegend gerannt, irgendeine Wahrnehmung wird er also gemacht haben. Im Zeugenaufruf steht, dass das Opfer den Eiskeller gegen 2:30 Uhr verlassen hat. Da denkt doch niemand ernsthaft, egal wie niedrig sein IQ ist, das mit den "frühen Morgenstunden" dann wohl "ab 5.00 Uhr" gemeint sein wird. Und jemand, der um 2:30 Uhr unter der Dusche stand, die sich wohlgemerkt nur 5-10 Minuten Jogging-Distanz vom Eiskeller entfernt befindet, kann wohl kaum ernsthaft denken, dass er ja schließlich nicht um punkt 2:30 Uhr dort vorbeigekommen ist, sondern schon um 2:15 Uhr....
Auch Menschen mit niedrigem IQ können sich sicher erschließen, dass Täter nicht einfach plötzlich vor ihrem Opfer vom Himmel fallen, sondern irgendwo rumlungern und/oder sich irgendwie zum Tatort bewegen müssen. Insofern kann man sich doch an drei Fingern abzählen, dass wenn das Opfer um 2:30 Uhr den Club verlässt, "Wahrnehmungen" von 2:15 Uhr vor dem Club Bedeutung für die Polizei haben müssen.