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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

11.378 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

07.02.2024 um 07:46
@cododerdritte

Kennst Du die Indizienlage?

Hast Du nicht von @Palio gelesen, dass er händeringend nach etwas fleht, dass mehr ist als die bekannten Indizien? Er hat sich an dieses Video geklammert. Aber das wird es wohl nicht sein.

Also was bleibt übrig?

Die Zeugenaussagen, die angeblich ein Täterwissen belegen sollten, dürften kaum mehr haltbar sein, da der Community-Verkehr doch sehr nahelegt, dass sie sich im Datum jeweils geirrt hatten. Der längere Spaziergang, bei dem der Angeklagte Verena von dem vermeintlichen Verbrechen erzählt haben soll, ist nachweislich nicht am 3.10 sondern am 4.10 gewesen. Der 4. 10. wird durch die Browserverlauf des Angeklagten gestützt. Er hat während des Spazierganges eine lokale Internetseite angesehen, die diese Nachricht ein paar Stunden vorher gebracht hatte. Entsprechend wurde das zum Thema während des Spaziergangs. Auch dass ihre Schwester das von ihm früher erfahren haben soll (bei einem Tischtennisspiel), ist wahrscheinlich nicht glaubwürdig, da ebenfalls entsprechende Community -Protokolle gezeigt haben, dass sie von der Nachricht Verenas sich überrascht zeigte. Auch ein anderer Zeuge, der an dem Tischtennis-Spiel teilgenommen haben soll, wo der Angeklagte das gesagt haben soll, konnte sich an so etwas nicht erinnern.

Dann wurde der Angeklagte noch während einer Befragung gefragt, wie die Tat abgelaufen sein könnte. Er sagte aus einem Auto heraus, andere Möglichkeit durch einen Überfall mit einem Stein. Er hätte sicher noch weiter Möglichkeiten aufgezählt, das wurde dann als Täterwissen angesehen. Ob es ein Stein war, weiß man nicht, es soll laut Gerichtsmediziner nur eine Denkmöglichkeit gewesen sein.


Dann gibt es den Mithäftling, aber das ist ein sehr schwaches Indiz, er sagt selber, er habe sich einen Bonus in seinem Prozess erhofft, wo ebenfalls Aßbichler Vorsitzende ist. Hie hätte man von Seite des Gerichts viel mehr Eigeninitiative erwartet, diese Aussage zu bestätigen, aber es kam laut Prozessbeobachter nichts, alles musste die Verteidigung beantragen. In der letzten Verhandlung wird ein Beweisantrag der Verteidigung abgelehnt, der die Problematik dieses Zeugen noch weiter gestärkt haben könnte. Die Ablehnung zeigt jetzt, dass sich inzwischen das Gericht ein Bild gemacht hat, mit hoher Wahrscheinlichkeit hält es den Zeugen nicht mehr für ausreichend glaubwürdig. Andernfalls dürfte ein Schuld-Urteil nicht mehr Revisions-fest sein.


So was bleibt übrig? Klar wird hier über den Pornokonsum etc. gesprochen, der Psychiater hat den Angeklagten beurteilt und das dann ins rechte Licht gerückt, dass man daraus nicht wirklich etwas ablesen könne, zumindest sei die Wissenschaft darüber im Unklaren. Klar, er hat Probleme eine Frau kenne zu lernen, das haben viele Menschen.


Und Alternativtäter? Die kann man grundsätzlich nicht ausschließen in so einem Gebiet. Und wenn man das wollte, müsste das Gericht und der Verteidigung auch die entsprechenden Akten zur Verfügung stellen, um das im Ansatz überprüfen zu können. Frau Rick hat diese Unterlagen über das Gericht erhalten wollen, die Richterin hat gesagt, ihr lägen diese Akten nicht vor und sie müsse sich an die Ermittler wenden. Dadurch ist das Gericht ebenfalls nicht in der Lage einen Alternativtäter auszuschließen.


So und warum soll es nun der Angeklagte gewesen sein?


Bei einer solchen schwachen Indizienlage bzgl. der Schuld muss man die Punkte, welche für die Unschuld sprechen mit denen, welche für die Schuld sprechen vergleichen.

Für die Unschuld spricht da eben, dass man mittels einen Laufrekonstruktion ermittelt hat, dass er in diesem Fall etwa um 2:30 am Elternhaus angekommen sein müsste. Und was macht man als erstes? Man ist nur gelaufen, weil man nicht schlafen konnte. Also wird man sich erstmal wieder zum Schlafen zurecht machen. Man ist jedoch verschwitzt, wird sich daher waschen/dusche/föhnen um sich wieder schlafbereit machen. Erst dann wird man sich dem Spiel kurz widmen, um den aktuellen Stand zu erfragen und die entsprechenden Handlungen dort durchzuführen und danach wird man wieder versuchen zu schlafen. Das ist der plausible und wahrscheinliche Ablauf, der dann der Angeklagte eingehalten haben dürfte, wenn er unschuldig ist.

Und wenn man das so sieht, dann passt die Zeit von 2:42 zu diesem Ablauf sehr gut. Das bedeutet, diese Zeit bestärkt die Wahrscheinlichkeit der Unschuld. Die Wahrscheinlichkeit der Schuld wäre davon – wenn man es zu Lasten sehen will - nicht betroffen, es wäre zwar unwahrscheinlich, dass er danach nochmal dieses Spiel aufruft, aber er könnte es als Alibifunktion gedient haben. Letzteres ist zwar unwahrscheinlich, da er nicht selbst damit schon von Anfang an gesagt hat.


Übrigens ein Alibi war gar nicht geplatzt, vorher hatte er schon keins, erst durch diese Analyse ist man nun besser in der Lage, der Wahrheit näher zu kommen.

Bei der Wahrheitsfindung muss man jedes Detail betrachten, bestärkt es die Wahrscheinlichkeit für die Schuld oder bestärkt es die Wahrscheinlichkeit für die Unschuld. Dieses Schwarz-Weiß-Denken der Presse was sich durch „das Alibi sei geplatzt“ überdeutlich zeigt, ist dazu ungeeignet.

Wenn man also diese beiden Möglichkeiten in den Wahrscheinlichkeiten vergleicht, dann gewinnt die Zeiten des CoC-Spiels schon eine größere Bedeutung. Ja, es ist kein Alibi, aber es erhöht die Wahrscheinlichkeit der Unschuld.


Und so sieht es wohl auch Aßbichler, so dass die Richterin im Gerichtssaal laut vermutet hat, dass eine der Angehörigen dieses CoC gespielt habe. Das ist aber eine absurde Vorstellung, denn man gibt kaum seine Kennung an die Angehörigen weiter (sie könnte Gegner in diesem Strategiespiel sein) und das die ausgerechnet zu der Zeit das ganz zufällig sich entscheiden zu spielen, ist sehr unwahrscheinlich. Und das zusammen betrachtet ist dann nur noch eine rein theoretische Möglichkeit, vollkommen realitätsfremd.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Das ist falsch und wird durch Wiederholung nicht richtiger, Die Eltern wurden, als es um die freiwillige Herausgabe von irgendwelchen Daten ging, befragt, wer ihr Anwalt sei, mit dem sie sich beraten könnten. Daraufhin zuckten die Eltern mit den Schultern. Die Eltern hatten also keineswegs Frau Rick als ihre eigenen Anwälte benannt. Frau Rick ist die Anwältin des Angeklagten. Dass sie Anwältin der Eltern ist, wurde bisher nirgendwo verlautbart.
Ja, @Andante. Damit bestätigst Du, dass Aßbichler die Eltern einfach überrumpelt hatte. Da sie absolute rechtliche Laien sind, kann man dann natürlich falsch reagieren. Sie waren NUR in der Funktion als Zuhörer und psychologische Stütze ihres Sohnes dort. Dass sie überrumpelt werden, damit mussten sie nicht rechnen. In einer solchen Situation kann man sich und sollte man sich auch beraten lassen. Das kann ein naher Freund sein, sein Ehepartner oder aber auch Frau Rick, zu der sie wahrscheinlich hohes Vertrauen haben. Dass sie da angebliche einen für mich nachvollziehbaren offiziellen Weg hätten einhalten müssen (wie z.B. Frau Rick als Anwalt beauftragen), das war ihnen mit Sicherheit nicht bewusst, darauf hätte sie die Richterin hinweisen müssen, wenn sie selbst nicht den offiziellen Weg gegangen ist. Nur eine Frage nach einem Anwalt ist nicht zielführend und dürfte die Ratlosigkeit der Eltern weiter verschärft haben.

@cododerdritte kannst Du nun verstehen, warum ich nicht gut auf die Richterin zu sprechen bin?

Die nachfolgende Hausdurchsuchung kam dann noch hinzu.
Zitat von PalioPalio schrieb:Sie wusste anscheinend nichts Taterhebliches zu berichten und hat dann noch ein nicht taterhebliches Regenvideo am Richtertisch gezeigt, wäre damit also genauso überflüssig wie die Zeugen, die Frau Rick aussagen ließ. Kann man sich doch auch nicht so recht vorstellen.

@fassbinder1925: Woher weißt du, dass das Video Regen zeigen soll?
Er schrieb nur, dass es zur Zeit des Videos regnete.

Aber es gibt in einem Verfahren einfach auch mal Zeugenaussagen, mit dneen man nichs anfangen kann. Das scheint hier vorgelegen zu haben, das wird auch durch die Art der Videopräsentation bestärkt. Ein von der Zeugin hochgehaltenes Handy mit einem laufenden Video, ist geade für wichtige Beweismittel nicht geeignet. Denn das Display ist einfach viel zu klein, es mögen Personen drauf gewesen sein, aber ob das wirklich der Angeklagte war, das kann man mit Sicherheit nicht erkennen. Da benötigt man – wie @Andante sagte – einen Nachbearbeitung des Videos und eine große Fläche zur Präsenation. Möglicherweise sogar einen Sachverständigen, der mittels Nachbearbeitung und speziellen Merkmalen dann beurteilt, wie wahrscheinlich es ist, das dieses Video den Angeklagten zeigt.


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07.02.2024 um 08:34
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:und einige weitere Berichterstatter,
Diese ganzen Berichterstatter haben ja auch nicht die cuc Zeit mit der 02:40 Uhr kombiniert.

Und die EB mussten auch erst hier mitlesen um die Brisanz zu erkennen und mit der HD dann zu handeln 😉


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07.02.2024 um 09:05
Der zitierte Beitrag von Lento wurde gelöscht. Begründung: Behördenbashing
Die Beantragung einer Untersuchung von Handyaktivitäten ist mMn. Stochern im Nebel, so wie der Hydromechaniker und die vier Zeugen, die nichts bezeugen konnten.
Die Verteidigung hofft, auf irgendwelche Anomalien zu stoßen, mit denen sie Zweifel säen kann. Auch wenn ein Jogger am Tatort gesehen wurde, dann könnte eine Handyaktivität des Angeklagten zeigen, dass ST in der Zeit, als Hanna getötet wurde, am Handy gespielt hat und dann wurde ja vielleicht ein anderer Jogger gesehen. Ein anderer Jogger anstelle von ST am Tatort wurde hier schließlich auch schon als heißer Tipp gehandelt.
Zitat von LentoLento schrieb:Hast Du nicht von @Palio gelesen, dass er händeringend nach etwas fleht, dass mehr ist als die bekannten Indizien? Er hat sich an dieses Video geklammert. Aber das wird es wohl nicht sein.
Ich glaube fest an eine Sichtung in der Kampenwandstraße, anders ist für mich keine Anklage möglich, die dann auch noch zugelassen wird.

Die Staatsanwaltschaft wird nicht einfach unterstellt haben, dass ST um 2:30 Uhr in der Kampenwandstraße war, obwohl ihn dort keiner gesehen hat und es außerdem nicht zu seiner Route passt. Man müsste sonst annehmen, dass die Ermittler einfach eine passende Route erfunden und diese theoretische Strecke als Beweis präsentiert hätten.

Man muss sich die Absurdität der Routenrekonstruktion ohne Sichtung des Joggers in der Kampenwandstraße mal vor Augen führen.
Der Polizist lief so:
Von dem Parkplatz aus lief der Beamte weiter in die Schloßbergstraße und dann Richtung Wohnhaus des Angeklagten. Auf dem Weg dorthin lief der Beamte an einer Kreuzung des Burgwegs weiter Richtung Hohenaschau und zur Einmündung des Burgwegs in die Kampenwandstraße. Bis zu diesem Punkt, wo sich auch das Hotel Hohenaschau befindet, in dem eine Zeugin Hannas Schrei vernommen haben soll, brauchte der Beamte etwa 21 Minuten. Die Wegstrecke betrug 3,36 Kilometer und wurde von dem Beamten mit einem Tempo von 9,7 km/h gelaufen. Sebastian T. hätte also um 2.29 Uhr im Umkreis des mutmaßlichen Tatorts eintreffen können.
https://www.ippen.media/netzwerk/lokales/bayern/hanna-prozess-konnten-die-suchhunde-faehrten-blut-oder-tatort-aufspueren-92788627.html

Der Polizist hätte aber bei dieser Routenrekonstruktion den Angeklagten auch nach Hause laufen lassen können, dann wäre er unschuldig und keine Anklage möglich.

Hier die Wahl zwischen blau zum Tatort (bei der roten Nadel) und grün nach Hause. Das Haus ist dort in unmittelbarer Nähe. Warum entscheidet sich der Polizist bei der Routenrekonstruktion für blau? Aus reiner Willkür?

 20240207 080927

Quelle: https://geoportal.bayern.de/bayernatlas/mobile.html?lang=de&topic=ba&bgLayer=atkis&catalogNodes=11&E=748223.89&N=5292984.99&zoom=7
Zitat von LentoLento schrieb:Aber es gibt in einem Verfahren einfach auch mal Zeugenaussagen, mit dneen man nichs anfangen kann. Das scheint hier vorgelegen zu haben
Also reine Willkür bei der Routenrekonstruktion, keine forensischen Spuren und dann hört man sich noch ein paar Plaudereien über komische Typen und ein herumsitzendes Pärchen an, die nichts mit der Anklage zu tun haben? Echt jetzt?
Zitat von LanzaLanza schrieb:Und die EB mussten auch erst hier mitlesen um die Brisanz zu erkennen und mit der HD dann zu handeln
Der Ablauf war doch so, dass Frau Rick einen Beweisantrag bezüglich der Handynutzung gestellt hat, der zu dem Ergebnis führte, dass ST kein Handy-Alibi hat. Die Nutzung erfolgte erst ab 2:42 Uhr. Eine Kollision mit dem Zeugenvideo (angeblich 2:40 Uhr), die zum Nachweis einer Unmöglichkeit der Streckenbewältigung führt, hat von den Prozessbeteiligten dabei keiner gesehen, diese Diskussion gab es nur hier.
Es wurde aber im Prozess ein Youtube-Video erwähnt, das evtl. vor CoC angesehen wurde und laut Verteidigung vielleicht zur Tatzeit geguckt wurde. Das sollte noch näher untersucht werden und im Zusammenhang damit sollten die verschiedenen Accounts auf dem Handy des Angeklagten geprüft werden. Die Freigabe für diese Daten haben weder der Angeklagte noch die Eltern erteilt und daher hat man sich die Daten per Hausdurchsuchung geholt, um mit der Abklärung nicht mehr lange warten zu müssen. So habe ich es jedenfalls verstanden.


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07.02.2024 um 09:24
Zitat von PalioPalio schrieb:Der Ablauf war doch so, dass Frau Rick einen Beweisantrag bezüglich der Handynutzung gestellt hat, der zu dem Ergebnis führte, dass ST kein Handy-Alibi hat. Die Nutzung erfolgte erst ab 2:42 Uhr. Eine Kollision mit dem Zeugenvideo (angeblich 2:40 Uhr), die zum Nachweis einer Unmöglichkeit der Streckenbewältigung führt, hat von den Prozessbeteiligten dabei keiner gesehen, diese Diskussion gab es nur hier.
Leider hast Du meine Argumentation bzgl. der Vergrößerung für die Wahrscheinlichkeit der Unschuld nicht gelesen/nicht verstanden.
Zitat von PalioPalio schrieb:Ich glaube fest an eine Sichtung in der Kampenwandstraße, anders ist für mich keine Anklage möglich, die dann auch noch zugelassen wird.
Und, wenn es das wirklich nicht gegeben hat? Was wäre dann? Müsstetst Du konsequenter Weise nicht der Justiz in diesem Fall Willkür vorwerfen?

Dann warten wir doch einfach das Urteil ab.


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07.02.2024 um 09:42
Zitat von LentoLento schrieb:Leider hast Du meine Argumentation bzgl. der Vergrößerung für die Wahrscheinlichkeit der Unschuld nicht gelesen/nicht verstanden.
Das kann sein, ich habe mich auf Lanza bezogen. Wenn es keine Sichtung in der Kampenwandstraße nach der Tat gab, dann müsste die Verteidigung aber auch nicht "das Nichts", was dann aktuell Grundlage der Anklage wäre, noch vergrößern. Dann sollte man schnell fertig werden mit der Verhandlung, damit ST endlich entlassen wird.
Zitat von LentoLento schrieb:Und, wenn es das wirklich nicht gegeben hat? Was wäre dann? Müsstetst Du konsequenter Weise nicht der Justiz in diesem Fall Willkür vorwerfen
Natürlich, ich stimme mich ja schon auf das Gefühl von Fassungslosigkeit ein, das mich bei der Gewissheit überkäme, dass die Anklageschrift nur auf theoretischen Erwägungen beruht.
Zitat von LentoLento schrieb:Dann warten wir doch einfach das Urteil ab.
Vielleicht möchte ich mich ja jetzt schon aufregen über die mögliche Willkür und Vorverurteilung von Ermittlern, Staatsanwalt und Richtern. Da wärst du doch auch dabei, oder?


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07.02.2024 um 09:45
Zitat von PalioPalio schrieb:Vielleicht möchte ich mich ja jetzt schon aufregen über die mögliche Willkür und Vorverurteilung von Ermittlern, Staatsanwalt und Richtern. Da wärst du doch auch dabei, oder?
Aufregen tut mich in dem Verfahren schon Vieles, auch das Interview der Richterin und die Überrumpelung der Eltern. Aber das muss man verdrängen, man kann das so oder so nicht ändern.


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07.02.2024 um 09:50
Zitat von LentoLento schrieb:Aber das muss man verdrängen, man kann das so oder so nicht ändern
Gute Einstellung. Dann mache ich das auch mal und glaube weiterhin fest daran, dass die Routenrekonstruktion nicht auf reiner Willkür beruht und es einen Beweis für die Anwesenheit des Angeklagten am Tatort und folglich eine stichhaltige Anklageschrift gibt.


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07.02.2024 um 10:08
Zitat von PalioPalio schrieb:Man muss sich die Absurdität der Routenrekonstruktion ohne Sichtung des Joggers in der Kampenwandstraße mal vor Augen führen.
Es könnte allerdings auch andere/weitere Anhaltspunkte (z.B. Aufnahmen stationärer Kameras) gegeben haben, um die Route dahingehend zu rekonstruieren. Beispielsweise könnte die Kamera am Eiskeller zeigen, dass ein Jogger mit Stirnlampe dort NICHT vorbei gelaufen ist. Insofern wäre es für die Diskussion hier sehr hilfreich, wenn bekannte Kamerapositionen in Deine Karte aufgenommen werden.

Mir ist aufgefallen, dass es eine Webcam am Schloss Hohenaschau gibt, welche den nördlichen Bereich etwas abdeckt. Auch in der Nacht wäre beispielsweise erkennbar, ob und zu welcher Zeit jemand mit Stirnlampe entlang der Straße gelaufen ist. Ich gehe davon aus, dass die EB alle verfügbaren Aufzeichnungen gesichert haben.

Quelle: https://www.terra-hd.de/aschau2/


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07.02.2024 um 10:42
@Palio
Aber würde Frau Rick denn sowas hier zB behaupten, wenn ein Video und eine Zeugenaussage vorliegen würde?
„Bisher gibt es kein einziges Indiz, das zu einem Schuldspruch beitragen kann“, so Rick.

Regina Rick holt noch weiter aus: Es „steht fest“, dass Sebastian T. Hanna nach dem „Eiskeller“-Besuch nicht verfolgt haben kann. Es habe sich nicht mal bestätigt, dass er zur Tatzeit am Tatort war.
Quelle: https://www.ippen.media/netzwerk/lokales/bayern/18-prozesstag-am-landgericht-traunstein-gestand-sebastian-hannas-toetung-unter-freunden-92714559.html
Zitat von VerS.VerS. schrieb:Beispielsweise könnte die Kamera am Eiskeller zeigen, dass ein Jogger mit Stirnlampe dort NICHT vorbei gelaufen ist.
Das fände ich auch eine Überlegung wert.


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07.02.2024 um 10:49
Zitat von LentoLento schrieb:Die Ablehnung zeigt jetzt, dass sich inzwischen das Gericht ein Bild gemacht hat, mit hoher Wahrscheinlichkeit hält es den Zeugen nicht mehr für ausreichend glaubwürdig. Andernfalls dürfte ein Schuld-Urteil nicht mehr Revisions-fest sein.
Ich weiß nicht woher du die Vermutung hast, dass das etwas mit einer Entscheidung bzgl. der Glaubwürdigkeit oder Unglaubwürdigkeit des Gerichts hat, aber deine Aussage ist schlicht und einfach falsch. Der Beweisantrag wurde aus ganz anderen Gründen abgelehnt. Da solltest du dich nochmal einlesen.

Beitrag von fassbinder1925 (Seite 392)
Zitat von LentoLento schrieb:Übrigens ein Alibi war gar nicht geplatzt, vorher hatte er schon keins, erst durch diese Analyse ist man nun besser in der Lage, der Wahrheit näher zu kommen.
Das Spielen während der vermuteten Tatzeit wurde von der Verteidigung eingebracht und dementsprechend als Alibi in Spiel gebracht
Mit Spannung war erwartet worden, was die Auswertung des Handys von Sebastian T. ergeben hatte. „Clash of Clans“ könnte er gespielt haben – und zwar genau zum Tatzeitpunkt gegen halb drei am 3. Oktober 2022. Das Spiel verspricht „Spaß“. Man könne in „epischen Clankriegen“ kämpfen. „Dich erwarten Barbaren mit beeindruckenden Bärten, Feuer schleudernde Magier und weitere einzigartige Truppen!“. So werben die Macher des Spiels ihr Produkt. Auch der Angeklagte tauchte offenbar gern in die Fantasiewelt von „Clash of Clans“ ab. Und könnte sich nach Ansicht der Verteidigung so etwas wie ein Alibi erspielt haben. Die Hoffnungen der Verteidigung ruhten dabei auf der Datenanalyse des Mobiltelefons von Sebastian T.

Experten des Landeskriminalamtes sollten Zeitpunkte dokumentieren, an denen „Clash of Clans“ auf dem Handy des Angeklagten gespielt wurde. Eine Bestätigung blieb aber aus. Denn der Zeuge vom LKA konnte „Clash“-Signale lediglich für die Zeit zwischen zwei und vier Uhr bestätigen, nicht aber für einen präzisen Zeitpunkt. Diese Aufschlüsse soll nun der Software-Entwickler aus Finnland nachliefern.
Quelle: https://www.ovb-heimatzeitungen.de/rosenheim-region/2024/01/04/rueckschlag-fuer-die-verteidigung.ovb
Zitat von LentoLento schrieb:Wenn man also diese beiden Möglichkeiten in den Wahrscheinlichkeiten vergleicht, dann gewinnt die Zeiten des CoC-Spiels schon eine größere Bedeutung. Ja, es ist kein Alibi, aber es erhöht die Wahrscheinlichkeit der Unschuld.
Das musst du mir erklären? Inwiefern erhöht die Tatsache etwas im Zeitraum XY nicht gemacht zu haben, dass man etwas anderes genauso wenig getan hat?


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Palio ehemaliges Mitglied

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07.02.2024 um 10:51
Zitat von KarajanaKarajana schrieb:Aber würde Frau Rick denn sowas hier zB behaupten, wenn ein Video und eine Zeugenaussage vorliegen würde?
Und der Nebenklägeranwalt behauptet das:
Über die Indizien sagt der Rechtsanwalt:

„Der Angeklagte war gegen 2.30 Uhr in Tatortnähe joggen, also genau zu der Zeit, in der Hanna getötet wurde.
https://www.focus.de/panorama/anwalt-im-focus-online-interview-eltern-der-ermordeten-hanna-ihre-traenen-ihre-trauer-ihre-hoffnung-im-prozess_id_259625828.html

Eine Seite spinnt sich da etwas zusammen oder lügt ganz einfach.

Ich weiß nicht wer hier am Ende Unsinn verzapft, aber ich gebe der Staatsanwaltschaft bis auf Weiteres einen Vertrauensvorschuss (und wäre entsprechend enttäuscht, wenn sich herausstellt, dass der nicht gerechtfertigt war).


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07.02.2024 um 11:06
Zitat von LentoLento schrieb:Damit bestätigst Du, dass Aßbichler die Eltern einfach überrumpelt hatte.
Das war gewiss nicht ihr Ziel, wieso denn? Man konnte aber nicht abwarten, bis die Eltern sich mal nach 3 Wochen gemeldet und ihren Anwalt mitgeteilt hätten. Es ging darum, Beweismittel zu sichern, bevor sie vernichtet bzw. manipuliert bzw. unbrauchbar gemacht wurden. Daher die Frage an die Eltern, ob sie freiwillig das herausrücken, was das Gericht wollte. Unausgesprochen schwang da natürlich schon mit „Und wenn ihr es nicht freiwillig hergebt, muss es leider eine Durchsuchungsbeschluss geben“. Daher dann ja auch die anschließende Hausdurchsuchung.

Hätte der Vater auf die Frage, wer sein Anwalt sei, einen benannt, wäre dem Vater natürlich erlaubt worden, mit diesem zu telefonieren. Es ging aber in dem Moment eben vorrangig darum, eine Vernichtung der Daten zu verhindern, also um Schnelligkeit.
Zitat von KarajanaKarajana schrieb:Aber würde Frau Rick denn sowas hier zB behaupten, wenn ein Video und eine Zeugenaussage vorliegen würde?

„Bisher gibt es kein einziges Indiz, das zu einem Schuldspruch beitragen kann“, so Rick.
Frau Rick gibt da eine Interpretation bzw. eine Einschätzung zum besten. Dass sie sich öffentlich nicht auf irgendwas einlassen bzw. nichts diskutieren möchte, was belastend für den Angeklagten sein kann, darf man wohl voraussetzen.


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07.02.2024 um 11:14
Zitat von AndanteAndante schrieb:Frau Rick gibt da eine Interpretation bzw. eine Einschätzung zum besten. Dass sie sich öffentlich nicht auf irgendwas einlassen bzw. nichts diskutieren möchte, was belastend für den Angeklagten sein kann, darf man wohl voraussetzen.
Mir ging es um die Phrase, es hätte sich nicht bestätigt, dass der Angeklagte zur Tatzeit am Tatort gewesen sei.

Klar, formulieren es Anwälte so, sie es für ihren Mandanten letztendlich am besten aussieht.
Aber etwas zu behaupten, was bereits widerlegt wurde, wäre ja völlig kontraproduktiv, da offensichtlich gelogen.
Zitat von PalioPalio schrieb:Und der Nebenklägeranwalt behauptet das:
Über die Indizien sagt der Rechtsanwalt:

„Der Angeklagte war gegen 2.30 Uhr in Tatortnähe joggen, also genau zu der Zeit, in der Hanna getötet wurde.
Ich verstehe eben diese vage Beschreibung und die Geheimniskrämerei des Anwalts nicht, "Tatortnähe" ist eben vielseitig auslegbar. Warum sagt er nicht klipp und klar, dass es zumindest gewichtige Hinweise darauf gibt, dass er "am Tatort" war?

Andererseits spricht er dann auch wieder von "lückenlose Indizienkette"

Es ist wirklich zum Haareraufen, aber wie werden es in Kürze ja hoffentlich erfahren, ob und was an dem Video bzw der Zeugensichtung wirklich dran ist.


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07.02.2024 um 11:29
@Karajana

Das ist einen subjektive Bewertung der Nebenklage.

Und wenn der Anwalt der Nebenklage sagt, es gäbe einen lückenlose Indizienkette, das sagt nichts aus. Wie lang ist die denn, welche Indizien hat er in diese aufgenommen. Das sind alles Schlagworte ohne wirklich konkretem Inhalt. ja, Du sagst es, was ist für ihn auch Tatortnähe und wie ermittelt? Alles total unkonkret.


Sicher ist die Bewertung von Frau Rick ebenfall subjektiv, ist jedoch mit den Prozessbeobachtungen von @Fassbinder und der Presse leicht vereinbar. Einzig und allein das Handyvideo angeblich um 2:40 aufgenommen könnte es geben, aber es ist unwahrscheinlich, denn sonst wäre in ganz anderer Form in das Verfahren eingeführt worden. Da muss erst sicher gestellt werden, mit welcher Wahrscheinlichkeit der Angeklagte drauf zu sehen ist. Nachtfotos sind meist schwierig auszuwerten, da muss ein Profi ran.


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07.02.2024 um 11:51
Ein Gedanke der mir gerade gekommen ist. Es wird ja in der 2.Vernehmung von S. geschrieben,er habe angegeben,er sei einem ihm unbekannten Mädchen begegnet.Kann es sein, das es ja garnicht Hanna war, sondern die Zeugin welche das Video machte?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

07.02.2024 um 11:53
Zitat von LentoLento schrieb:Und wenn der Anwalt der Nebenklage sagt, es gäbe einen lückenlose Indizienkette, das sagt nichts aus. Wie lang ist die denn, welche Indizien hat er in diese aufgenommen. Das sind alles Schlagworte ohne wirklich konkretem Inhalt. ja, Du sagst es, was ist für ihn auch Tatortnähe und wie ermittelt? Alles total unkonkret.
Immerhin war der Nebenklagevertreter ständig im Prozess anwesend und hat alles mitbekommen, was dort passiert ist. Man darf ihm schon zutrauen, dass er besser als jeder Zuhörer und jeder Pressevertreter zu interpretieren weiß, was da ablief und was es bedeutet, zumal er ja auch Akteneinsichtsrecht hat, wovon er vermutlich auch Gebrauch gemacht hat.
Zitat von LentoLento schrieb:Sicher ist die Bewertung von Frau Rick ebenfall subjektiv, ist jedoch mit den Prozessbeobachtungen von @Fassbinder und der Presse leicht vereinbar.
Da bin ich dann aber doch schon froh, dass die rechtsverbindliche Bewertung dessen, was in der Beweisaufnahme herausgekommen ist, am Ende weder Frau Rick noch dem StA noch dem Nebenklagevertreter und erst recht nicht dem Publikum und der überaus kompetenten Presse obliegt.


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07.02.2024 um 11:55
Zitat von AndanteAndante schrieb:Unausgesprochen schwang da natürlich schon mit „Und wenn ihr es nicht freiwillig hergebt, muss es leider eine Durchsuchungsbeschluss geben“. Daher dann ja auch die anschließende Hausdurchsuchung.
Ich hatte es schon erwähnt und das war auch @fassbinder1925 Meinung, da ist vom Staatsanwalt nichts ,,mitgeschwungen".
Das war eine ganz normale Frage, die in keiner Weise förmlich war und das kommende Vermuten lassen hat.
Vor allem in dem Kontext, dass Google sowieso kontaktiert wurde war das eher überraschend, wenn es wirklich nur um das Video ging.


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07.02.2024 um 12:02
Zitat von LanzaLanza schrieb:Und die EB mussten auch erst hier mitlesen um die Brisanz zu erkennen und mit der HD dann zu handeln
Daran glaubst Du jetzt aber nicht mal selber, oder?
Mag sein, dass hier Ermittler mitlesen. Aber Dir muss doch klar sein, dass die Ermittler über sehr sehr viel mehr Informationen als wir hier und dass sie ganz sicher nicht darauf angewiesen sind, hier mitzulesen, um sich von anonym schreibenden Menschen, die teilweise hunderte von Kilometern vom Ort des Geschehens an ihren Computern hocken und ihre bruchstückhaften Infos nur aus zweiter oder dritter Hand haben, die Zusammenhänge dieser Informationen erklären zu lassen. Sorry, für die harten Worte, aber die Idee finde ich lächerlich!
Zitat von KarajanaKarajana schrieb:Aber würde Frau Rick denn sowas hier zB behaupten, wenn ein Video und eine Zeugenaussage vorliegen würde?
Frau Rick ist Verteidigerin des Angeklagten. Die kann erst mal alles behaupten, was ihren Mandanten entlastet, darf dabei aber natürlich - im Gegensatz zu ihrem Mandanten, der aber ja nichts sagt - nicht lügen. Von diesem Recht macht sie, seit sie dabei ist, ja auch umfassend Gebrauch, wirft ständig Behauptungen auf, stellt dazu Beweisanträge, die dann aber bisher nur dazu geführt haben, dass ihrer Behauptungen entweder widerlegt oder aber zumindest nicht belegt wurden.
Sie hat sich wochenlang an die Behauptung geklammert, Hanna wäre durch einen Unfall gestorben, dachte das durch ein Gutachten ihres favorisierten Gutachters belegen zu können. Das alles hat nur dazu geführt, dass jetzt niemand mehr ernsthaft bestreiten kann, dass Hanna durch einen Menschen tätlich angegriffen worden sein muss und dabei sehr schwer verletzt wurde.

Und jetzt etwas zu Deinem Diskussionsverhalten: natürlich darf hier jeder alles glauben, was er will und jeder darf auch alle Argumente, die ihm wichtig erscheinen, anführen, um seine Meinung und Einschätzung zu untermaueren. Aber hier ein Zitat vom 7.12.2023 anzubringen, dass angeblich belegt, dass Frau Rick es weiterhin so einschätzt, dass ihr Mandant durch den CoC-Log ein valides Alibi habe, grenzt schon wirklich an bewusste Irreführung der Mitdiskutierenden und damit Trollerei!
Geplatzt ist dieses von Rick behauptete Alibi am Verhandlungstag 16.01.2024, als der Kriminalbeamte ausgesagt hat, der die von Interpol aus Finnland ermittelten Log-Daten des Spieleanbieters ausgewertet hat:

Beitrag von cododerdritte (Seite 410)

Das habe ich oben auch dargelegt und mit mehreren Links zu Berichten von diesem Prozesstag belegt. Daraufhin ein Statement der Verteidigerin, das von 5 Wochen vor dem Termin stammt anzuführen und hier in die Runde zu fragen, wie es denn sein kann, dass Frau Rick ein Alibi behauptet ist schon echt ein schlechter Witz!


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Palio ehemaliges Mitglied

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07.02.2024 um 12:05
Zitat von KarajanaKarajana schrieb:Regina Rick holt noch weiter aus: Es „steht fest“, dass Sebastian T. Hanna nach dem „Eiskeller“-Besuch nicht verfolgt haben kann. Es habe sich nicht mal bestätigt, dass er zur Tatzeit am Tatort war.
Die erste Feststellung begründet sich vermutlich dadurch, dass Hanna von Kameras erfasst wurde, wie sie allein zur Kampenwandstraße lief und dass die Kameras auch in den Minuten danach keinen Jogger zeigten, der ihr folgte.

Da besteht auch Konsens mit der Gegenseite, die von der (aus Joggersicht unsinnigen) Strecke über den Burgweg zum Tatort ausgeht und nicht von einer Umkehr beim Eiskeller.
Zitat von VerS.VerS. schrieb:Beispielsweise könnte die Kamera am Eiskeller zeigen, dass ein Jogger mit Stirnlampe dort NICHT vorbei gelaufen ist. I
Ja, richtig. Er soll aber auch über den benachbarten Festhallen-Parkplatz und dann die Schloßbergstraße entlanggelaufen sein.

Nur warum geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass er dann nicht nach Hause lief und warum änderte ST die Angabe zu seiner Strecke in eine Route über die Kampenwandstraße, die dann aber von der Polizei noch nichtmal als wahr eingestuft wird?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

07.02.2024 um 12:06
Zitat von mjk-17mjk-17 schrieb:Ich hatte es schon erwähnt und das war auch @fassbinder1925 Meinung, da ist vom Staatsanwalt nichts ,,mitgeschwungen".
Das war eine ganz normale Frage, die in keiner Weise förmlich war und das kommende Vermuten lassen hat.
Dass man infolge der Weigerung der Eltern zur Durchsuchung schreiten müsse, muss ja als Idee nicht zwingend von der StA gekommen sein, auch das Gericht hätte von sich aus so was veranlassen können. Unabhängig davon: Nicht immer muss ein Staatsanwalt ja durchblicken lassen, was er alles noch so denkt. Lässt er was alles, was er denkt, so mitschwingen, dass der Adressat gewarnt ist, kann das ja kontraproduktiv sein.


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