Hanna W. tot aus der Prien geborgen
07.02.2024 um 07:46@cododerdritte
Kennst Du die Indizienlage?
Hast Du nicht von @Palio gelesen, dass er händeringend nach etwas fleht, dass mehr ist als die bekannten Indizien? Er hat sich an dieses Video geklammert. Aber das wird es wohl nicht sein.
Also was bleibt übrig?
Die Zeugenaussagen, die angeblich ein Täterwissen belegen sollten, dürften kaum mehr haltbar sein, da der Community-Verkehr doch sehr nahelegt, dass sie sich im Datum jeweils geirrt hatten. Der längere Spaziergang, bei dem der Angeklagte Verena von dem vermeintlichen Verbrechen erzählt haben soll, ist nachweislich nicht am 3.10 sondern am 4.10 gewesen. Der 4. 10. wird durch die Browserverlauf des Angeklagten gestützt. Er hat während des Spazierganges eine lokale Internetseite angesehen, die diese Nachricht ein paar Stunden vorher gebracht hatte. Entsprechend wurde das zum Thema während des Spaziergangs. Auch dass ihre Schwester das von ihm früher erfahren haben soll (bei einem Tischtennisspiel), ist wahrscheinlich nicht glaubwürdig, da ebenfalls entsprechende Community -Protokolle gezeigt haben, dass sie von der Nachricht Verenas sich überrascht zeigte. Auch ein anderer Zeuge, der an dem Tischtennis-Spiel teilgenommen haben soll, wo der Angeklagte das gesagt haben soll, konnte sich an so etwas nicht erinnern.
Dann wurde der Angeklagte noch während einer Befragung gefragt, wie die Tat abgelaufen sein könnte. Er sagte aus einem Auto heraus, andere Möglichkeit durch einen Überfall mit einem Stein. Er hätte sicher noch weiter Möglichkeiten aufgezählt, das wurde dann als Täterwissen angesehen. Ob es ein Stein war, weiß man nicht, es soll laut Gerichtsmediziner nur eine Denkmöglichkeit gewesen sein.
Dann gibt es den Mithäftling, aber das ist ein sehr schwaches Indiz, er sagt selber, er habe sich einen Bonus in seinem Prozess erhofft, wo ebenfalls Aßbichler Vorsitzende ist. Hie hätte man von Seite des Gerichts viel mehr Eigeninitiative erwartet, diese Aussage zu bestätigen, aber es kam laut Prozessbeobachter nichts, alles musste die Verteidigung beantragen. In der letzten Verhandlung wird ein Beweisantrag der Verteidigung abgelehnt, der die Problematik dieses Zeugen noch weiter gestärkt haben könnte. Die Ablehnung zeigt jetzt, dass sich inzwischen das Gericht ein Bild gemacht hat, mit hoher Wahrscheinlichkeit hält es den Zeugen nicht mehr für ausreichend glaubwürdig. Andernfalls dürfte ein Schuld-Urteil nicht mehr Revisions-fest sein.
So was bleibt übrig? Klar wird hier über den Pornokonsum etc. gesprochen, der Psychiater hat den Angeklagten beurteilt und das dann ins rechte Licht gerückt, dass man daraus nicht wirklich etwas ablesen könne, zumindest sei die Wissenschaft darüber im Unklaren. Klar, er hat Probleme eine Frau kenne zu lernen, das haben viele Menschen.
Und Alternativtäter? Die kann man grundsätzlich nicht ausschließen in so einem Gebiet. Und wenn man das wollte, müsste das Gericht und der Verteidigung auch die entsprechenden Akten zur Verfügung stellen, um das im Ansatz überprüfen zu können. Frau Rick hat diese Unterlagen über das Gericht erhalten wollen, die Richterin hat gesagt, ihr lägen diese Akten nicht vor und sie müsse sich an die Ermittler wenden. Dadurch ist das Gericht ebenfalls nicht in der Lage einen Alternativtäter auszuschließen.
So und warum soll es nun der Angeklagte gewesen sein?
Bei einer solchen schwachen Indizienlage bzgl. der Schuld muss man die Punkte, welche für die Unschuld sprechen mit denen, welche für die Schuld sprechen vergleichen.
Für die Unschuld spricht da eben, dass man mittels einen Laufrekonstruktion ermittelt hat, dass er in diesem Fall etwa um 2:30 am Elternhaus angekommen sein müsste. Und was macht man als erstes? Man ist nur gelaufen, weil man nicht schlafen konnte. Also wird man sich erstmal wieder zum Schlafen zurecht machen. Man ist jedoch verschwitzt, wird sich daher waschen/dusche/föhnen um sich wieder schlafbereit machen. Erst dann wird man sich dem Spiel kurz widmen, um den aktuellen Stand zu erfragen und die entsprechenden Handlungen dort durchzuführen und danach wird man wieder versuchen zu schlafen. Das ist der plausible und wahrscheinliche Ablauf, der dann der Angeklagte eingehalten haben dürfte, wenn er unschuldig ist.
Und wenn man das so sieht, dann passt die Zeit von 2:42 zu diesem Ablauf sehr gut. Das bedeutet, diese Zeit bestärkt die Wahrscheinlichkeit der Unschuld. Die Wahrscheinlichkeit der Schuld wäre davon – wenn man es zu Lasten sehen will - nicht betroffen, es wäre zwar unwahrscheinlich, dass er danach nochmal dieses Spiel aufruft, aber er könnte es als Alibifunktion gedient haben. Letzteres ist zwar unwahrscheinlich, da er nicht selbst damit schon von Anfang an gesagt hat.
Übrigens ein Alibi war gar nicht geplatzt, vorher hatte er schon keins, erst durch diese Analyse ist man nun besser in der Lage, der Wahrheit näher zu kommen.
Bei der Wahrheitsfindung muss man jedes Detail betrachten, bestärkt es die Wahrscheinlichkeit für die Schuld oder bestärkt es die Wahrscheinlichkeit für die Unschuld. Dieses Schwarz-Weiß-Denken der Presse was sich durch „das Alibi sei geplatzt“ überdeutlich zeigt, ist dazu ungeeignet.
Wenn man also diese beiden Möglichkeiten in den Wahrscheinlichkeiten vergleicht, dann gewinnt die Zeiten des CoC-Spiels schon eine größere Bedeutung. Ja, es ist kein Alibi, aber es erhöht die Wahrscheinlichkeit der Unschuld.
Und so sieht es wohl auch Aßbichler, so dass die Richterin im Gerichtssaal laut vermutet hat, dass eine der Angehörigen dieses CoC gespielt habe. Das ist aber eine absurde Vorstellung, denn man gibt kaum seine Kennung an die Angehörigen weiter (sie könnte Gegner in diesem Strategiespiel sein) und das die ausgerechnet zu der Zeit das ganz zufällig sich entscheiden zu spielen, ist sehr unwahrscheinlich. Und das zusammen betrachtet ist dann nur noch eine rein theoretische Möglichkeit, vollkommen realitätsfremd.
@cododerdritte kannst Du nun verstehen, warum ich nicht gut auf die Richterin zu sprechen bin?
Die nachfolgende Hausdurchsuchung kam dann noch hinzu.
Aber es gibt in einem Verfahren einfach auch mal Zeugenaussagen, mit dneen man nichs anfangen kann. Das scheint hier vorgelegen zu haben, das wird auch durch die Art der Videopräsentation bestärkt. Ein von der Zeugin hochgehaltenes Handy mit einem laufenden Video, ist geade für wichtige Beweismittel nicht geeignet. Denn das Display ist einfach viel zu klein, es mögen Personen drauf gewesen sein, aber ob das wirklich der Angeklagte war, das kann man mit Sicherheit nicht erkennen. Da benötigt man – wie @Andante sagte – einen Nachbearbeitung des Videos und eine große Fläche zur Präsenation. Möglicherweise sogar einen Sachverständigen, der mittels Nachbearbeitung und speziellen Merkmalen dann beurteilt, wie wahrscheinlich es ist, das dieses Video den Angeklagten zeigt.
Kennst Du die Indizienlage?
Hast Du nicht von @Palio gelesen, dass er händeringend nach etwas fleht, dass mehr ist als die bekannten Indizien? Er hat sich an dieses Video geklammert. Aber das wird es wohl nicht sein.
Also was bleibt übrig?
Die Zeugenaussagen, die angeblich ein Täterwissen belegen sollten, dürften kaum mehr haltbar sein, da der Community-Verkehr doch sehr nahelegt, dass sie sich im Datum jeweils geirrt hatten. Der längere Spaziergang, bei dem der Angeklagte Verena von dem vermeintlichen Verbrechen erzählt haben soll, ist nachweislich nicht am 3.10 sondern am 4.10 gewesen. Der 4. 10. wird durch die Browserverlauf des Angeklagten gestützt. Er hat während des Spazierganges eine lokale Internetseite angesehen, die diese Nachricht ein paar Stunden vorher gebracht hatte. Entsprechend wurde das zum Thema während des Spaziergangs. Auch dass ihre Schwester das von ihm früher erfahren haben soll (bei einem Tischtennisspiel), ist wahrscheinlich nicht glaubwürdig, da ebenfalls entsprechende Community -Protokolle gezeigt haben, dass sie von der Nachricht Verenas sich überrascht zeigte. Auch ein anderer Zeuge, der an dem Tischtennis-Spiel teilgenommen haben soll, wo der Angeklagte das gesagt haben soll, konnte sich an so etwas nicht erinnern.
Dann wurde der Angeklagte noch während einer Befragung gefragt, wie die Tat abgelaufen sein könnte. Er sagte aus einem Auto heraus, andere Möglichkeit durch einen Überfall mit einem Stein. Er hätte sicher noch weiter Möglichkeiten aufgezählt, das wurde dann als Täterwissen angesehen. Ob es ein Stein war, weiß man nicht, es soll laut Gerichtsmediziner nur eine Denkmöglichkeit gewesen sein.
Dann gibt es den Mithäftling, aber das ist ein sehr schwaches Indiz, er sagt selber, er habe sich einen Bonus in seinem Prozess erhofft, wo ebenfalls Aßbichler Vorsitzende ist. Hie hätte man von Seite des Gerichts viel mehr Eigeninitiative erwartet, diese Aussage zu bestätigen, aber es kam laut Prozessbeobachter nichts, alles musste die Verteidigung beantragen. In der letzten Verhandlung wird ein Beweisantrag der Verteidigung abgelehnt, der die Problematik dieses Zeugen noch weiter gestärkt haben könnte. Die Ablehnung zeigt jetzt, dass sich inzwischen das Gericht ein Bild gemacht hat, mit hoher Wahrscheinlichkeit hält es den Zeugen nicht mehr für ausreichend glaubwürdig. Andernfalls dürfte ein Schuld-Urteil nicht mehr Revisions-fest sein.
So was bleibt übrig? Klar wird hier über den Pornokonsum etc. gesprochen, der Psychiater hat den Angeklagten beurteilt und das dann ins rechte Licht gerückt, dass man daraus nicht wirklich etwas ablesen könne, zumindest sei die Wissenschaft darüber im Unklaren. Klar, er hat Probleme eine Frau kenne zu lernen, das haben viele Menschen.
Und Alternativtäter? Die kann man grundsätzlich nicht ausschließen in so einem Gebiet. Und wenn man das wollte, müsste das Gericht und der Verteidigung auch die entsprechenden Akten zur Verfügung stellen, um das im Ansatz überprüfen zu können. Frau Rick hat diese Unterlagen über das Gericht erhalten wollen, die Richterin hat gesagt, ihr lägen diese Akten nicht vor und sie müsse sich an die Ermittler wenden. Dadurch ist das Gericht ebenfalls nicht in der Lage einen Alternativtäter auszuschließen.
So und warum soll es nun der Angeklagte gewesen sein?
Bei einer solchen schwachen Indizienlage bzgl. der Schuld muss man die Punkte, welche für die Unschuld sprechen mit denen, welche für die Schuld sprechen vergleichen.
Für die Unschuld spricht da eben, dass man mittels einen Laufrekonstruktion ermittelt hat, dass er in diesem Fall etwa um 2:30 am Elternhaus angekommen sein müsste. Und was macht man als erstes? Man ist nur gelaufen, weil man nicht schlafen konnte. Also wird man sich erstmal wieder zum Schlafen zurecht machen. Man ist jedoch verschwitzt, wird sich daher waschen/dusche/föhnen um sich wieder schlafbereit machen. Erst dann wird man sich dem Spiel kurz widmen, um den aktuellen Stand zu erfragen und die entsprechenden Handlungen dort durchzuführen und danach wird man wieder versuchen zu schlafen. Das ist der plausible und wahrscheinliche Ablauf, der dann der Angeklagte eingehalten haben dürfte, wenn er unschuldig ist.
Und wenn man das so sieht, dann passt die Zeit von 2:42 zu diesem Ablauf sehr gut. Das bedeutet, diese Zeit bestärkt die Wahrscheinlichkeit der Unschuld. Die Wahrscheinlichkeit der Schuld wäre davon – wenn man es zu Lasten sehen will - nicht betroffen, es wäre zwar unwahrscheinlich, dass er danach nochmal dieses Spiel aufruft, aber er könnte es als Alibifunktion gedient haben. Letzteres ist zwar unwahrscheinlich, da er nicht selbst damit schon von Anfang an gesagt hat.
Übrigens ein Alibi war gar nicht geplatzt, vorher hatte er schon keins, erst durch diese Analyse ist man nun besser in der Lage, der Wahrheit näher zu kommen.
Bei der Wahrheitsfindung muss man jedes Detail betrachten, bestärkt es die Wahrscheinlichkeit für die Schuld oder bestärkt es die Wahrscheinlichkeit für die Unschuld. Dieses Schwarz-Weiß-Denken der Presse was sich durch „das Alibi sei geplatzt“ überdeutlich zeigt, ist dazu ungeeignet.
Wenn man also diese beiden Möglichkeiten in den Wahrscheinlichkeiten vergleicht, dann gewinnt die Zeiten des CoC-Spiels schon eine größere Bedeutung. Ja, es ist kein Alibi, aber es erhöht die Wahrscheinlichkeit der Unschuld.
Und so sieht es wohl auch Aßbichler, so dass die Richterin im Gerichtssaal laut vermutet hat, dass eine der Angehörigen dieses CoC gespielt habe. Das ist aber eine absurde Vorstellung, denn man gibt kaum seine Kennung an die Angehörigen weiter (sie könnte Gegner in diesem Strategiespiel sein) und das die ausgerechnet zu der Zeit das ganz zufällig sich entscheiden zu spielen, ist sehr unwahrscheinlich. Und das zusammen betrachtet ist dann nur noch eine rein theoretische Möglichkeit, vollkommen realitätsfremd.
Andante schrieb:Das ist falsch und wird durch Wiederholung nicht richtiger, Die Eltern wurden, als es um die freiwillige Herausgabe von irgendwelchen Daten ging, befragt, wer ihr Anwalt sei, mit dem sie sich beraten könnten. Daraufhin zuckten die Eltern mit den Schultern. Die Eltern hatten also keineswegs Frau Rick als ihre eigenen Anwälte benannt. Frau Rick ist die Anwältin des Angeklagten. Dass sie Anwältin der Eltern ist, wurde bisher nirgendwo verlautbart.Ja, @Andante. Damit bestätigst Du, dass Aßbichler die Eltern einfach überrumpelt hatte. Da sie absolute rechtliche Laien sind, kann man dann natürlich falsch reagieren. Sie waren NUR in der Funktion als Zuhörer und psychologische Stütze ihres Sohnes dort. Dass sie überrumpelt werden, damit mussten sie nicht rechnen. In einer solchen Situation kann man sich und sollte man sich auch beraten lassen. Das kann ein naher Freund sein, sein Ehepartner oder aber auch Frau Rick, zu der sie wahrscheinlich hohes Vertrauen haben. Dass sie da angebliche einen für mich nachvollziehbaren offiziellen Weg hätten einhalten müssen (wie z.B. Frau Rick als Anwalt beauftragen), das war ihnen mit Sicherheit nicht bewusst, darauf hätte sie die Richterin hinweisen müssen, wenn sie selbst nicht den offiziellen Weg gegangen ist. Nur eine Frage nach einem Anwalt ist nicht zielführend und dürfte die Ratlosigkeit der Eltern weiter verschärft haben.
@cododerdritte kannst Du nun verstehen, warum ich nicht gut auf die Richterin zu sprechen bin?
Die nachfolgende Hausdurchsuchung kam dann noch hinzu.
Palio schrieb:Sie wusste anscheinend nichts Taterhebliches zu berichten und hat dann noch ein nicht taterhebliches Regenvideo am Richtertisch gezeigt, wäre damit also genauso überflüssig wie die Zeugen, die Frau Rick aussagen ließ. Kann man sich doch auch nicht so recht vorstellen.Er schrieb nur, dass es zur Zeit des Videos regnete.
@fassbinder1925: Woher weißt du, dass das Video Regen zeigen soll?
Aber es gibt in einem Verfahren einfach auch mal Zeugenaussagen, mit dneen man nichs anfangen kann. Das scheint hier vorgelegen zu haben, das wird auch durch die Art der Videopräsentation bestärkt. Ein von der Zeugin hochgehaltenes Handy mit einem laufenden Video, ist geade für wichtige Beweismittel nicht geeignet. Denn das Display ist einfach viel zu klein, es mögen Personen drauf gewesen sein, aber ob das wirklich der Angeklagte war, das kann man mit Sicherheit nicht erkennen. Da benötigt man – wie @Andante sagte – einen Nachbearbeitung des Videos und eine große Fläche zur Präsenation. Möglicherweise sogar einen Sachverständigen, der mittels Nachbearbeitung und speziellen Merkmalen dann beurteilt, wie wahrscheinlich es ist, das dieses Video den Angeklagten zeigt.