Schneewi77chen schrieb:Wenn das Spielen auf dem Handy eine Übersprungshandlung o.ä. nach der Tat war, wieso bringt der Angeklagte das seinen Verteidigern gegenüber überhaupt zur Sprache?
Ich glaube nicht, dass er das zur Sprache brachte, sondern seine Anwältin. Sie hat ja offensichtlich große Hoffnung darauf gesetzt, dass es ihn entlastet. Nun tut es aber eigentlich genau das Gegenteil. Er wird sich daran überhaupt nicht erinnert haben (was auch zu so einer Übersprungshandlung in Extremsituationen passt) - sie wird gefragt haben, was er denn so regelmäßig auf seinem Handy macht. Ggf. kam die Frage dadurch auf, dass er gefragt wurde, was denn mit seinem Handy war - warum das Zuhause blieb, etc.
Nachdem das nun den Angeklagten weiter belastet und ein Unfall (wie zu erwarten) vom Tisch ist, wirkt das Heraushauen von wilden Anträgen auf mich auch wie eine Übersprungshandlung. Die ganzen Anträge hätten ja schon längst gestellt werden können, wenn sie den Angeklagten entlasten. Das dies alles nun genau an dem Tag zur Sprache kommt, wo es für den Angeklagten nochmal brenzliger wird, ist....nun ja, denkwürdig.
Das mit den Zeugen verstehe ich auch null - wenn sie T nicht am Tatort sahen, dann müssten sie ja einen anderen Täter gesehen haben. Aber das wird sich bei deren Aussage klären.