Palio schrieb:An dem Ergebnis, dass das Oper wahrscheinlich noch im Eiskeller starb, kann man erkennen, wie unsicher die Berechnung ist und dass der Mittelwert auch bei zwei Methoden nicht unbedingt stimmen muss.
Moment:
1) Du vergleichst hier zwei unterschiedliche Settings und versuchst von dem einen auf das andere zu schließen. Auf welcher Grundlage machst du das?
Ohne dass ich selbst Experte bin, scheint ja tendenziell die Unsicherheit für die Todeszeitpunkte zu wachsen, je später die Leiche gefunden wird. Im Fall Badewanne hat man sie ja noch vergleichsweise früh gefunden.
2) Es wäre eigentlich interessant, wenn ein neues Konfidenzintervall bestimmt werden würde, wenn man mehrere Gutachten für Todeszeitpunkte hätte. Stattdessen werden immer die Konfidenzintervalle für jede Methode einzeln angegeben.
Beispiel aus der Stochastik: Du hast einen perfekten Würfel für die Zahlen von 1 bis 6. Die Wahrscheinlichkeit, dass du eine 1 würfelst (=Extremereignis) ist 1/6. Jetzt gebe ich dir zwei Würfel und du sollst den Mittelwert aus beiden geworfenen Zahlen bestimmen. Die Wahrscheinlichkeit, dass dieser wieder 1 ist, ist jetzt 1/6*1/6 = 1/36. Die Extremereignisse werden also weniger wahrscheinlich. In der Tat wird die Streuung kleiner, je mehr Würfel man nimmt.
In diesem Beispiel entspricht jeder Würfel ein eigenes "Gutachten". Je mehr man hat, desto mehr könnte man potenziell eingrenzen. (Sofern die Gutachten einigermaßen unabhängig sind.)
Sprich: vielleicht wäre nicht mehr herausgekommen, dass Hanna vor dem Verlassen des Eiskellers gestorben wäre, wenn man ein kombiniertes Konfidenzintervall angegeben hätte. Freilich ist das natürlich sehr kompliziert, weil man dann genau prüfen müsste, wie abhängig voneinander die Ergebnisse sind (z.B. weil man auf gleiche Anfangsbedingungen zurückgreift oder Teile der Berechnungen ähnlich sind).
Palio schrieb:Was die gutachterliche „Rückrechnung des Nässegrades“ im Badewannenfall angeht, weiß ich nicht, was du meinst. Das linke Hosenbein von Frau Kortüm war trocken (wahrscheinlich nie im Wasser) und das rechte unter Wasser. Was will man damit denn Relevantes zum Todeszeitpunkt rausgefunden haben? Aber egal, ist hier nicht Thema.
Achso, dann hast du das 3. Urteil wohl noch nicht gelesen. Da wird es erklärt. Ich lasse die Ausführungen hier, weil das ja OT ist.