Hanne_Lore schrieb:Was genau hat Frau Rick bisher zu Gunsten des Angeklagten tatsächlich erreicht?
Ich meine die Frage wirklich ernst, denn in meiner Wahrnehmung befindet sich da nichts von Substanz, vielleicht ist mir das aber auch einfach durch gegangen. Mein Eindruck ist der, dass unterm Strich bei dem ganzen Bohei den sie veranstaltet bisher nichts wirklich faktisch Entlastendes übrig geblieben ist.
Ich würde sagen, dass sich diese Frage erst nach dem Urteil beantworten lässt.
Ich sehe es auch so, dass sie nicht wirklich Entlastendes beigebracht hat, auf der anderen Seite hat sie aber schon den Finger in die Wunden gelegt und dargestellt, dass die belastenden Faktoren auch nicht allzu beeindruckend sind.
Ob das ausreicht und ob das nicht auch die anderen beiden Anwälte entsprechend gemacht hätten lässt sich schwer beurteilen.
Sollte der Angeklagte am Ende freigesprochen werden, denke ich dass sie das auch ihrem Engagement zurechnen kann.
Aber da ich keine Juristin bin, ist das vielleicht auch eine komplette Fehleinschätzung und die Indizienlage würde auch ohne ihr Zutun nicht für eine Verurteilung reichen.
Sollte es am Ende zu einer Verurteilung kommen, hat sie natürlich auf den ersten Blick nichts für ihn erreicht. Aber sie hat ja schon die Weichen gestellt und auch offen bekundet, dass sie durch die Zurückweisung des Befangenheitsantrages Revisionsgründe sieht.
Insgesamt finde ich das aber als Outcome auch nicht besonders viel, dafür dass sie ein riesiges Gewese macht.
fassbinder1925 schrieb:Was ich persönlich als Erfolg werten würde ist, dass sie anscheinend schnell ein Vertrauensverhältnis zu ihrem Mandanten aufgebaut hat
Das finde ich auch.
Die Frage ist einfach, wie man in diesem Fall "Erfolg" definiert.
Durch das gute Vertrauensverhältnis kann natürlich am Ende auch die Enttäuschung, falls es nicht zu einem Freispruch kommt entsprechend riesig sein.