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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

11.378 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen
Palio ehemaliges Mitglied

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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

29.01.2024 um 23:16
Zitat von LestradeLestrade schrieb:Der Fund des Gürtels spricht deutlich gegen ein Unfallgeschehen, woran immer noch ein paar glauben
Das wäre so, wenn es denn so eindeutig wäre. Aber @fassbinder1925 hat die Information dazu unter Vorbehalt gegeben und er konnte auch nicht sagen, wo die beiden Gegenstände (Ring und Gürtel) gefunden wurden. Dass sie möglicherweise bei der Brücke an Land gefunden wurden, ist eine Spekulation. Sollte diese zutreffen, hast du natürlich recht.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

29.01.2024 um 23:30
Zitat von HonigbrotHonigbrot schrieb:Mein IPhone XR erkennt mein Gesicht, entsperrt sich dann auch, das heißt aber NICHT, dass man dann direkt auf dem Homebildschirm landet.
Zitat von PalioPalio schrieb:Wie ist sie denn von da an den Notruf gekommen?
Ich habe es selbst nochmal getestet: Wenn das Handy vorher ganz ausgeschaltet war, kommt man anscheinend als Besitzer an den Sperrbildschirm ohne durch Gesichtserkennung gleich auf dem Homebildschirm zu landen, ansonsten ist es so wie von @dign1tas beschrieben:
Zitat von dign1tasdign1tas schrieb:Und ein wischen bewirkt (wenn der registrierte Benutzer daraufblickt)-dass der Bildschirm sich entsperrt.
Dann war ihr Handy vermutlich ausgeschaltet, bevor sie den Notruf wählen wollte.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

29.01.2024 um 23:52
Zitat von AndanteAndante schrieb:Unter einem anderen Aspekt könnte eben doch ein Verdeckungsmord in Betracht kommen. Durch die Tötung von Hanna, letztlich durch das Verbringen in den Bärbach, könnte ST versucht haben, eine andere Straftat zu verdecken. Zwar kein Sexualdelikt, aber eine Hanna Hanna begangene Körperverletzung, indem er ihr vorher die Knochenbrüche und Kopfverletzungen zufügte.

Das heißt, er hatte nicht vor, sie zu töten, als er sie überfiel. Irgendwie lief es dann nicht so, wie er sich das vorstellte, er verletzte sie, schlug ihr auf den Kopf. Als ihm klar wurde, dass sie ihn deswegen anzeigen könnte, entschloss er sich, sie zu töten, um nicht wegen des Überfalls und der Körperverletzung erwischt und belangt zu werden. Und er schubste die Verletzte in den Bach in der Absicht, sie zum Schweigen zu bringen und daher zu ertränken. Der klassische Verdeckungsmord also insoweit, klassischer geht´s nicht.
Zunächst einmal ein kräftiges Dankeschön an @Andante für die fundierten rechtlichen Expertisen! Sie sind gerade für juristische Laien wie mich ausgesprochen hilfreich.

Und hin und wieder verblüffend - wie jetzt mit der Überlegung, dass doch ein Verdeckungsmord in Betracht kommen könnte, mit dem womöglich die Aufdeckung der schweren Körperverletzung vereitelt werden sollte.

Hätte Hanna den Angriff überlebt und aussagen können, wäre es für Sebastian T. als etwaigem Täter vielleicht eng geworden. Wenn Hanna von einem Jogger mit Stirnlampe berichtet hätte, wäre sicherlich die gesamte Läuferszene in Aschau unter die Lupe genommen worden - und T. als in unmittelbarer Nachbarschaft wohnender Täter mit einiger Wahrscheinlichkeit ins Visier geraten.

Zudem wären womöglich Spuren am Tatort und/oder am Opfer entdeckt worden, die jetzt nicht mehr zu sichern waren.

Mithin: Es gab durchaus handfeste Motive für einend Verdeckungstat.


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29.01.2024 um 23:53
Zitat von PalioPalio schrieb:ansonsten ist es so wie von @dign1tas beschrieben:

dign1tas schrieb:
Und ein wischen bewirkt (wenn der registrierte Benutzer daraufblickt)-dass der Bildschirm sich entsperrt.
Für die Gesichtserkennung muss man aber in einem bestimmten Winkel auf das IPhone blicken. Das gelingt im Alltag nicht immer auf Anhieb.

Gerade im Notfall kann ich mir gut vorstellen, dass die Gesichtskennung nicht funktioniert (man schaut in die falsche Richtung, blinzelt, etc. ).

Dann ist es einfacher, mit der Hand zu entsperren.


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29.01.2024 um 23:55
Zitat von AndanteAndante schrieb:Das heißt, er hatte nicht vor, sie zu töten, als er sie überfiel. Irgendwie lief es dann nicht so, wie er sich das vorstellte
Meiner Ansicht nach muss man das Geschehen in drei Phasen unterteilen und jede Phase hinsichtlich ihrer Varianten durchdenken, um die Tat rechtlich einordnen zu können.

1.) Vor dem Überfall. Was wollte der Täter?

a) Hanna vergewaltigen
b) Hanna anbaggern
c) Hanna ärgern oder beleidigen

2.) Während des Überfalls. Warum fand er statt?

a) Um die Vergewaltigung zu vollenden.
b) Aus Wut über Zurückweisung.
c) Aus Furcht vor Einschaltung weiterer Personen und Enttarnung (Notruf)

3.) Nach dem Überfall. Warum tötete der Täter?

a) Angst vor Enttarnung (Verdeckung)
b) gesteigerte Wut, Vernichtungswille

Ergänzungen sind natürlich erwünscht.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

30.01.2024 um 00:51
Zu 3.) muss ich natürlich klarstellen, dass Hanna ertrunken ist. Deswegen sollte meine Frage präziser lauten: Wieso verbrachte der Täter Hanna in den Bärbach?


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30.01.2024 um 02:33
Zitat von PalioPalio schrieb:Der Schrei könnte dann von einer anderen Person herrühren und die Verletzungen kommen von einem Sturz in den Bach, was die Sachverständigen nur nicht richtig erkannt haben und der Angeklagte hat gescherzt, als er mehreren Personen gegenüber seine Täterschaft einräumte und seine Gewaltvideos sind ganz normales, total harmloses Interesse und seine Mutter wusste durch den "Buschfunk" gleich nach dem Leichenfund am 03.10. als eine der ersten Personen in Aschau Bescheid und die falsche Hose hat er wegen Erinnerungslücken mitgebracht und die Joggingstrecke auf dem letzten Abschnitt wusste er einfach nicht mehr so genau.
Perfekt alle wertlosen und teilweise widerlegten Punkte aufgezählt. So sehen wir alle dass es nicht einen Beweis gibt.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

30.01.2024 um 06:21
Zitat von PalioPalio schrieb:Seine Frage hast du aber nicht mitbekommen, sondern nur die Antwort?

Weißt du noch, worauf die Betonung lag? Auf dem Ring, auf dem Gürtel oder dass beides zusammen oder dass beides an einem bestimmten Ort gefunden wurde?
Also zum Ort eben gar nichts. Die Frage habe ich nicht so deutlich mitbekommen wie die Antwort und nur einzelne Worte gehört. Aber das war auch ein ziemlich knapper Satz, der sinngemäß schon so lautete. Wenn ich mich richtig erinnere lag die Betonung schon eher auf dem Gürtel. Also es wurde jetzt nicht andersrum gesagt, sondern schon eher so.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Da wissen wir bis heute aber zu wenig drüber, weil anscheinend nur wenig Medien beim Verlesen der Anklageschrift genau hingehört haben.
Man muss fairerweise sagen, dass es wahrscheinlich nicht daran gelegen hätte, sondern man wenig vom Inhalt hören konnte, da ja der Staatsanwalt nicht ins Mikro sprechen will. Aber dass nur Heimtücke angenommen wird, hat man schon verstanden. Neben der Akustik war auch noch die Sache, dass die Anklage sehr knapp war. Tatort müsste ja eigentlich schon drinstehen und würde uns jetzt natürlich sehr helfen, aber will konnte man der nicht entnehmen. Wobei aber auch das nicht der Grund ist, da die Presseleute sowieso in Besitz der Anklage sind.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Mich wundert eigentlich, dass das in der Verhandlung noch nicht thematisiert wurde. Oder aus der Zuhörerschaft hat jemand den rechtliche Hinweis des Gerichts auf gefährliche Körperverletzung missverstanden.
Ich habe ja immer dazugesagt, dass ich es nur auf den Angriff mit dem Stein bezogen hat. Beim letzten Hinweis sogar nur auf eine dazugekommene mögliche Variante. Ich persönlich habe es nie so verstanden, dass lediglich eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung in Frage kommt, deswegen wundert mich woher das immer kommt? In der Presse konnte ich es so auch nicht lesen.


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Palio ehemaliges Mitglied

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30.01.2024 um 07:24
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Also zum Ort eben gar nichts
Danke. Also dann kommen für mich folgende Fragen für die Antwort, dass der Ring zusammen mit dem Gürtel gefunden wurde, in Betracht:

Frage von ST:
"Wo wurde der Ring gefunden?"

Antwort:
"Der Ring wurde zusammen mit dem Gürtel gefunden."

Da ist ja keine sinnvolle Antwort auf die Frage, da fehlt nämlich eine Ortsangabe, woraus ich schließe, dass da unausgesprochenes Wissen mitschwingt:

"Ich muss dir nicht auch noch sagen, wo genau der Gürtel gefunden wurde, das war am Tatort und das weißt du."

Frage von ST:
"Was wurde nochmal zusammen gefunden?"

Antwort:
"Der Ring wurde zusammen mit dem Gürtel gefunden."

Hier fehlt keine Ortsangabe. Aber ist diese Frage wahrscheinlich?


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30.01.2024 um 07:40
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Aber dass nur Heimtücke angenommen wird, hat man schon verstanden
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Ich habe ja immer dazugesagt, dass ich es nur auf den Angriff mit dem Stein bezogen hat. Beim letzten Hinweis sogar nur auf eine dazugekommene mögliche Variante. Ich persönlich habe es nie so verstanden, dass lediglich eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung in Frage kommt,
Vielen Dank, dann scheint es wirklich so zu sein, dass die StA nur das Mordmerkmal Heimtücke annahm. Wie weit die Strafkammer bisher von diesem Mordmerkmal überzeugt ist, weiß man nicht, da scheint sie sich in der Verhandlung anscheinend bisher nicht weiter positioniert zu haben. Sie hat aber den rechtlichen Hinweis an StA, Verteidigung, Nebenklage gegeben, dass nach ihrer Meinung entweder zusätzlich zu Heimtücke oder stattdessen das Mordmerkmal „um eine andere Straftat (in diese Fall gefährliche Körperverletzung mutmaßlich mit einem Stein als Tatwaffe) zu verdecken“ in Betracht kommen kann, wenn ich das richtig verstehe.

Klar spielen unter diesem Aspekt die Kopfverletzungen und wodurch sie entstanden sein können bzw. die Frage nach der entsprechenden Tatwaffe eine Riesenrolle. Denn damit steht und fällt das Mordmerkmal der Verdeckungstat, wenn man nicht, und das tut im Prozess anscheinend niemand, als Verdeckungstat ein Sexualdelikt oder ein anderes Mordmerkmal annimmt. Und ohne ein einziges Mordmerkmal käme halt nur etwas anderes als Mord, also max. Totschlag oder noch „weniger“ in Betracht.


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Palio ehemaliges Mitglied

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30.01.2024 um 08:02
Zitat von AndanteAndante schrieb:Klar spielen unter diesem Aspekt die Kopfverletzungen und wodurch sie entstanden sein können bzw. die Frage nach der entsprechenden Tatwaffe eine Riesenrolle.
Der wenig wahrscheinliche "Zufallsstein" auf der Brücke und der Notruf des Opfers sprechen eigentlich gegen Heimtücke und Verdeckungstat. Das Opfer kann nicht mehr arglos gewesen sein, wenn es vor dem Angriff noch den Notruf betätigte. Aber vielleicht lautet da das Argument der StA, dass der Anrufversuch zeitgleich mit dem Angriff stattfand und daher ein Abwehrreflex und keine Vorahnung war.


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30.01.2024 um 08:14
Zitat von PalioPalio schrieb:Der wenig wahrscheinliche "Zufallsstein" auf der Brücke und der Notruf des Opfers sprechen eigentlich gegen Heimtücke und Verdeckungstat. Das Opfer kann nicht mehr arglos gewesen sein, wenn es vor dem Angriff noch den Notruf betätigte.
Vielleicht sieht es die Strafkammer so und hat daher ihre Zweifel an der „Heimtücke“ geäußert.

Mit der Verdeckungstat ist das aber so eine Sache. Unstrittig hatte Hanna Kopfwunden. Gehen wir mal mit den Sachverständigen davon aus, dass ein Unfallhergang als Ursache für die Kopfwunden ausscheidet.

Rechtlich liegt „gefährliche Körperverletzung“ (§224 StGB) vor, wenn die Körperverletzung u.a. mittels einer Waffe begangen wurde. Es gibt aber auch die einfache Körperverletzung ohne Waffe etc. (§223 StGB). Klassisches Beispiel ist der Schlag ins Gesicht des Opfers mit der bloßen Faust, also ohne Schlagring etc.

Jetzt ist die Frage, wie die Kopfwunden zugefügt worden sein können. Mittels „Waffe“ wie einem Stein oder einem anderen gerade dem Täter zur Verfügung stehenden Gegenstand? Oder war es möglich, die Kopfwunden auch ohne „Waffe“ zuzufügen? In dem Fall könnte es immer noch eine Körperverletzung als Verdeckungstat sein, halt bloß keine gefährliche nach § 224 StGB, sondern dann eine einfache nach §223 StGB.


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30.01.2024 um 08:40
Zitat von AndanteAndante schrieb:In dem Fall könnte es immer noch eine Körperverletzung als Verdeckungstat sein, halt bloß keine gefährliche nach § 224 StGB, sondern dann eine einfache nach §223 StGB.
Man müsste bei diesem Mordmerkmal aber jedenfalls davon ausgehen, dass er Hanna nicht von Anfang an töten, sondern nur z. B. kampfunfähig machen wollte und anschließend die Körperverletzung durch das Befördern des bewusstlosen Opfers in den Bach verdecken wollte.
Wenn die Richterin nun den Hinweis auf § 224 Nr. 5 StGB gibt (lebensgefährliche Behandlung), bejaht sie damit nicht einen von Beginn an bestehenden Tötungsvorsatz? Und würde das dann nicht dem Mordmerkmal "Verdeckungsabsicht" widersprechen?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

30.01.2024 um 08:57
Zitat von PalioPalio schrieb:Wenn die Richterin nun den Hinweis auf § 224 Nr. 5 StGB gibt (lebensgefährliche Behandlung), bejaht sie damit nicht einen von Beginn an bestehenden Tötungsvorsatz
Ich habe das so verstanden, dass das Gericht einen Hinweis auf gefährliche Körperverletzung mit einer „Waffe oder einem anderen gefährlichen Werkzeug“ nach § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB geben wollte. Da müsste dann der Vorsatz des Täters darauf gerichtet gewesen sein, diese Waffe oder dieses Werkzeug zu gebrauchen, um damit das Opfer an dessen Körper zu verletzen. Heißt hier: ST müsste bewusst und gewollt mit diesem Werkzeug auf Hanna eingeschlagen haben.

Der Tötungsvorsatz, womit es ein Verdeckungsmord geworden wäre, wäre dann erst später gekommen, als et sich seiner Körperverletzung an Hanna bewusst wurde und er sich vor Entdeckung fürchtete.

Aber wer weiß, vielleicht wollte er Hanna auch schon von Anfang an durch die Schläge auf den Kopf töten, merkte dann, dass das nicht klappte bzw. er dazu nicht imstande war, und er schubste sie dann, im er noch mit Tötungsvorsatz in den Bärbach. Das wäre dann eine andere Konstellation. Halte ich aber für weit weniger wahrscheinlich.

§ 224 Abs. 1 Nr. 5 (lebensgefährliche Behandlung) als Verdeckungstat passt nicht, denn da müsste anfangs sein Vorsatz (nur) darauf gerichtet gewesen sein, Hanna genau auf diese Weise am Körper zu verletzen. Mit einem später dazu gekommen Vorsatz, Hanna zu töten, um die auf diese Weise begangene Körperverletzung zu verdecken, darf das nicht verwechselt werden.

Beim Verdeckungsmord muss es also strenggenommen 2 Vorsätze bzw. Absichten des Täters gegeben haben: Einmal die Absicht, eine Straftat am Opfer zu begehen. Dann später der Entschluss, das Opfer zu töten, um die vorangegangene Straftat zu verdecken. Beides darf man nicht vermischen bzw. durcheinanderbringen.


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30.01.2024 um 09:19
PS: Sein Motiv für eine Verdeckungstat „Körperverletzung“ könnte gewesen sein, dass er sie daran hindern wollte, weiter zu schreien. Motiv ist aber nicht gleichzusetzen mit dem strafrechtlichen Vorsatz. Für seinen Vorsatz zur Körperverletzung hätte es ausgereicht, wenn er bewusst und gewollt auf Hanna eingeschlagen hätte, Motiv am Ende egal. Das StGB verlangt für Täter nicht ausreichende Motive, sondern bei Vorsatztaten (im Gegensatz zu Fahrlässigkeitsdelikten), dass der Täter den betreffenden Straftatbestand verwirklicht hat und das auch wollte.

Beispiel: Wenn jemand in einem Laden etwas klaut, begeht er Diebstahl. Er weiß, dass er jemandem etwas wegnimmt, ohne zu bezahlen, und das will er auch.

Es kommt für die strafrechtliche Beurteilung als Diebstahl nicht darauf an, warum der Diebstahl begangen wurde, ob aus Not, als Mutprobe oder aus welchen Gründen auch immer. Aber natürlich können die Beweggründe später bei der Strafzumessung eine Rolle spielen.


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30.01.2024 um 09:24
Zitat von AndanteAndante schrieb:Ich habe das so verstanden, dass das Gericht einen Hinweis auf gefährliche Körperverletzung mit einer „Waffe oder einem anderen gefährlichen Werkzeug“ nach § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB geben wollte
Hier nochmal ganz genau.

Das Gericht gab am Anfang einen ersten rechtlichen Hinweis. Es komme im Falle einer Verurteilung gefährliche Körperverletzung mit Mord in Betracht, und zwar entweder in Tateinheit oder in Tatmehrheit. Aber auch Totschlag sei denkbar.

Das Gericht gab später einen weiteren rechtlichen Hinweis, wonach bei der gefährlichen Körperverletzung auch Nr. 5 in Betracht käme:
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb am 24.01.2024:Interessant fand ich einen rechtlichen Hinweis der Vorsitzenden. Es käme bei der gefährlichen Körperverletzung auch die 5. Variante, mittels einer lebensgefährlichen Handlung in Betracht.
@Andante
Wie lautet nun deine Interpretation dazu?


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30.01.2024 um 10:08
Zur Frage, warum man sich auf den Tatort bei der kleinen Brücke über den Bärbach festlegte, habe ich im Netz die Info gefunden, dass dies (laut Angabe eines Kripobeamten) auf der Basis einer Zeugenaussage geschah, die dort einen Jogger mit Stirnlampe gesehen habe. Diese Information soll am zweiten Prozesstag zur Sprache gekommen sein.

Der Gürtel sei der gleichen Quelle zufolge auf "dem Parkplatz" gefunden worden, weswegen Hannas Mutter gefragt wurde, ob sie vielleicht dort langging.
Hannas Mutter verneinte dies:
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb am 14.10.2023:Die Mutter hat bei ihrer Aussage tatsächlich gesagt, dass H. eigentlich immer nur den Weg über die Hauptstraße gegangen ist und auch sie würde Nachts nicht über den Parkplatz gehen, weil das irgendwie gruselig und seltsame Stimmung sei.
Dann war also doch kein Fund von Gegenständen bei der Brücke für die Festlegung auf den Tatort ausschlaggebend, sondern eine Zeugensichtung. Eben jene Zeugensichtung, die hier mMn. die Stellschraube für die Verurteilung bedeuten kann.

Ich frage mich aber, wie eine derart brisante Information, eine Sichtung des Joggers am mutmaßlichen Tatort zur Tatzeit, so untergehen konnte.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

30.01.2024 um 10:22
Zitat von PalioPalio schrieb:Wie lautet nun deine Interpretation dazu?
Ich weiss es nicht. Kommt halt darauf an, was das Gericht wörtlich gesagt hat und in welchem Zusammenhang.

Für das Gericht scheinen in Frage zu kommen a) Mord oder b) Totschlag.

Bei a) scheint für das Gericht weitergehend dann als Mordmerkmal Verdeckungstat in Frage zu kommen, wobei als Verdeckungstat gefährliche Körperverletzung alternativ oder kumulativ in Form von a.1) Paragraph 224 Abs. 1 Nr. 2 und a.2) Paragraph 224 Abs.1 Nr.5 StGB erwogen werden.


Dass das Gericht KEIN Tötungsdelikt erwägt, also weder Mord noch Totschlag, sondern allein c) Körperverletzung in welcher Form auch immer, oder ggf. d) Körperverletzung mit Todesfolge für möglich hält, denke ich aufgrund der Äußerungen des Gerichts, so wie sie überliefert sind, weniger.


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30.01.2024 um 10:57
Das erste Update vom heutigen Prozesstag...

Update, 10.45 Uhr – Nächste Absage an Unfall-Theorie der Verteidiger
Hydrodynamiker Andreas Malcherek beginnt als erster Zeuge – er hatte schon einmal ausgesagt, welche Auswirkungen beispielsweise die Wasserkraftwerke in der Prien gehabt haben könnten. Schon bei seiner ersten Aussage schloss er es praktisch aus, dass sich Hanna ihre Verletzungen erst dort zugezogen hat. Jetzt geht es noch einmal ausführlich um die Rechen am letzten Kraftwerk, der Kaltenbacher Mühle. Verfing sich der leblose Körper von Hanna dort und zog sich dort die Verletzungen zu?

Malcherek findet es schon unwahrscheinlich, dass Hannas Körper überhaupt in Richtung der Rechen steuerte. Eher habe es ihn daran vorbeigetrieben. Und wenn: Die Rechenstäbe stehen 60 Zentimeter auseinander. Hannas Schulterabstand betrug aber nur 31 Zentimeter – und sie hat auf beiden Schulterdächern, links und rechts, dasselbe Verletzungsbild. „Dass beide Schultern am Rechen gleichzeitig verletzt werden, das kann nicht passieren“, so der Gutachter.

Und auch Biomechaniker Jiri Adamec sagt nochmal aus – und scheint sich heute noch sicherer, dass es keine Unfallverletzungen sind, als bei seiner letzten Aussage. „Im Gesamtbild sind Hannas Verletzungen als Triebverletzungen nicht nachvollziehbar“, fasst er zusammen. Die verschiedensten Verletzungen - oben, unten, links und rechts an Hannas Kopf – könnten wohl kaum in der Prien passiert sein. Verteidigerin Regina Rick glaubt dagegen, sie könnten nicht menschengemacht sein: „Der Täter hätte da ja die Hand wechseln müssen oder um den Kopf rumgehen müssen...“

Die beiden Gutachter sind nun fertig mit ihrer Aussage. Jetzt dürfte es noch um neue Beweisanträge gehen.

https://www.ippen.media/netzwerk/lokales/bayern/mord-prozess-zum-tod-von-hanna-aus-aschau-weitere-beweisantraege-der-verteidigung-92802240.html


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30.01.2024 um 11:16
Zitat von Nox8Nox8 schrieb:Verteidigerin Regina Rick glaubt dagegen, sie könnten nicht menschengemacht sein: „Der Täter hätte da ja die Hand wechseln müssen oder um den Kopf rumgehen müssen...“

Die beiden Gutachter sind nun fertig mit ihrer Aussage. Jetzt dürfte es noch um neue Beweisanträge gehen.

https://www.ippen.media/netzwerk/lokales/bayern/mord-prozess-zum-tod-von-hanna-aus-aschau-weitere-beweisantraege-der-verteidigung-92802240.html
...oder eben dadurch, dass der Täter Ihren Kopf gegen irgendetwas (Geländer, Mauervorsprung) geschlagen hat und den Kopf mehrmals hin und her gedreht hat, oder Hanna ihren Kopf hin und her drehte....


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