mjk-17 schrieb:Zum einen, dass die Zeugen Angst vor eigener Strafverfolgung haben, da sie sich ggf. der Abgabe von BTMG, oder sogar dem Verkauf Strafbar gemacht haben, und dass die eben aufgrund des eigenen Konsums die Situation nicht/falsch einschätzen.
Und diese Angst hat jemand nach einer aggressiven Auseinandersetzung nicht, der die Verletzungen des Gegenübers enwteder gar nicht oder falsch einschätzt?
mjk-17 schrieb:Hier nimmt man gerne den Raser als Beispiel, der mit einem vielfachen der erlaubten Geschwindigkeit durch die Innenstadt rast.
Ist interessant, denn der Raser, der einsteigt und das Rasen zum Ziel hat (illegale Straßenjrennen), ist sicher anders zu beurteilen als der, der während des normalen Fahrens durch äussere Umstände zum Rasen verleitet wird. Ob da vor Gericht ein Unterschied gemacht werden würde, weiss ich nicht. Kann mich aber an Fälle erinnern, die verhandelt wurden und bei denen die Presse schon vor einem Urteil "Mörder" getitelt hat. Ich glaube das war in Berlin.
Wenn kein Unterschied gemacht wird, bedeutet das auch, dass Gerichte, aus der möglichst objektiven Sicht beurteilen, wähen die Situation sich subjektiv für den Täter anders dargestellt haben kann. Gleiches gilt für die Beurteilung durch Bürger, die ihre subjektive Sichtweise heranziehen und nicht den Blickwinkel des Täters haben. Wir wissen sehr viel nicht, was helfen würde Täter und Tathergänge besser nachzuvollziehen. Schade.
mjk-17 schrieb:Die meisten Fälle sind ja der klassische Parkrempler oder abgefahrener Seitenspiegel.
Leider häufig auch Personenschaden. Der beinhaltet nicht nur Todesfälle sondern auch andere Verletzungen jeglicher Art. Viele Radfahrer könnten dir ein Lied davon singen. Und ob jeder immer einschätzen kann, ob er den Radfahrer nur doof erwischt hat, wenn er bei schlechten Sichtverhältnissen fahrerflucht begeht, und der wieder aufsteht und mit ein paar Schrammen ehimradelt, oder lebensgefährlich verletzt im Graben liegt und sterben wird, wenn nicht in kürzester Zeit Hilfe kommt, bezweifle ich. Ich denke sogar eher, dass es oft genug gut geht. Und wenn es einmal schief geht, zum größten Nachteil des Opfers, dann ist die mediale Aufmerksamkeit da und aus jemandem der eine schlimme, strafwürdige Dummheit gemacht hat (aus Fahrerflucht, wird jemand der den Tod eines Menschen verschuldet) binnen weniger Wochen das schlimmste Monster, was die Neuzeit hervorgebracht hat. Ob das im Fall Hanna W. so gewesen ist, weiss ich nicht und ich will auch nicht aufs Unfallgeschehen hinaus, sondern auf den tatsächlichen Tathergang, den man, solange der Täter schweigt, wohl nicht erfahren wird. Der Mob ist jedenfalls zufrieden, wenn mal wieder ein Monster ins Gefängnis geworfen wurde. Aber das ist so viel zu kurz und zu schnell gedacht, wenn man sich als Bevölkerung (gegenseitig) schützen will.
Ich denke nicht, dass die Mehrheit der Täter, die für ein Tötungsdelikt verurteilt werden planvoll, intelligent und fehlerfrei im Sinne der erfolgreichen durchführung des Delikts ohne die anschließende Verdeckung vorgeht. Da geht sicherlich häufig etwas schief, läuft nicht wie geplant usw. und das Geschehen entwickelt eine ganz eigen Dynamik, für die man sehr intelligent, aufgeräumt und erfahren sein muss, um dann noch sortiert, planvoll und zielgerichtet vorzugehen. Und da bin ich mit dem Gesetz uneins, weil der Mord sich in meinen Augen dadurch von anderen Tötungsdelikten unterscheidet, die Mordmerkmale dem zugrunde liegen, dass jemand planvoll vorgeht und genau weiss, was er tut. Darauf zielen die Mordmerkmale allesamt ab, oder nicht? Bei Doppelmördern oder Serientätern wäre das eher gegeben, weil sie diese Situation suchen, und scheinbar einen Hang aufweisen. Aber ein Erstäter in diesem Alter wie der Verurteiltete im Fall Hanna? Mord muss ein Ausnahmedelikte bleiben und wenn man ohne Objektiven Beweis, anhand von Indizien, einen Erstäter verurteilt, hinterfrage ich das zumindest. das heisst nicht, dass es das nicht geben dürfte.
Was wir hier haben bei dem Fall ist die Heimtücke. Aber das als einziges Mordmerkmal, wenn Grausamkeit, Mordlust usw wegfallen, weil Tötuing ggf. nicht beabsichtigt war? Geht bei einer Verurteilung zu Mord denn nicht vorraus, dass erstmal erwiesen sein muss, dass der Täter Tötungsabsicht gehabt hat oder zumindest geahnt hat, dass sein Opfer sterben könnte, bevor man die Mordmerkmale als Schablone drüber legt?