Lento schrieb:können.
Ob Unfall oder nicht, spielt keine Rolle, ich bezweifel, ob sie wirklich dabei richtig liegen, aber egal. Es kommen viele andere als Täter in Frage.
Das ist immer wieder der alte Fehler, dass einige glauben, Ermittler wüssten von Anfang an, dass nur Person A der Täter gewesen sein kann. So wie sich in einem schlechten (weil kurzen) Krimi der Kommissar über die Leiche beugt und sofort „kombiniert“, dass es der X und niemand anders war.
Im richtigen Leben geht Ermittlungsarbeit natürlich anders. Da werden zig Spuren verfolgt, verworfen, erneut verfolgt, bis sich irgendwann nach Ergebnis der Abwägung aller Umstände ein Ermittlungsergebnis herauskristallisiert. Gewürfelt wird da halt nicht.
Um im vorliegenden Fall bei der dringend notwendigen gedanklichen Logik zu bleiben: Natürlich ist es vom denknotwendigen Ansatz was ganz anderes, ob man hier sagt, es war ein Unfall, oder ob man sagt, es war kein Unfall, auch kein natürlicher Tod, also ein Verbrechen, und wenn es ein Verbrechen war, muss Täter der X gewesen sein.
Die ersten Weichen stellen sich also hier schon bei der Frage Unfall oder Verbrechen. Das ist die Weichenstellung für alles andere, und das kann man von der Logik her nicht ständig zusammenmatschen.
Wenn man von der Weichenstellung Verbrechen ausgeht und nicht von der Weichenstellung Unfall oder natürlicher Tod, und sich damit, aber auch nur damit, bei Verbrechen die Frage nach dem möglichen Täter stellt, muss man halt all die Spuren berücksichtigen, denen Ermittler bei der Frage nach dem Täter nachgehen. Zur Anzahl solcher Spuren
(Akten) gibt es in der Krimirubrik diverse Beispiele. Was da wie gesagt alles von den Ermittlern erwogen und wieder verworfen wurde, erfahren wir nicht, und das ist aus Datenschutz- und vielen anderen Gründen auch gut so. Bis irgendwann, und zwar nicht ausgewürfelt, sondern aufgrund von Fakten eine, die eine, Spur übrigbleibt. Und die dann, wenn die StA meint, es bestehe eine hinreichende Verurteiltungswahrscheinlichkeit, allein oder mit anderen zum Angeklagten wird.
Hier setzt die Verteidigung inzwischen wieder auf Unfall, nachdem nach dem Ausflug in die Möglichkeit, dass ein Verbrechen vorliegen kann, bei ST aber das versuchte Alibi (Zocken am Handy) nicht so recht zeitlich zieht, ein Unfall halt am zugkräftigsten wäre.
Nicht mal die Verteidigung, die ganz anders als wir Akteneinsicht hatte, hat, seit die Rede von einem Verbrechen war, jemals einen Alternativtäter ins Spiel gebracht. Anders als ein Alibi. Warum wohl keinen Alternativtäter, stattdessen angebliches Alibi?