Palio schrieb:Nach Aussage des Kripobeamten am ersten Prozesstag wurde der Tatort nämlich aufgrund einer Zeugenaussage festgelegt. Die Zeugin habe am 17.11.22 im Bereich des (zuvor noch unbekannten Tatorts) einen Jogger mit Stirnlampe gesehen.
Das Datum muss ich natürlich korrigieren. Die Zeugin, die laut Aussage des Kripobeamten am ersten Prozesstag zur Festlegung des Tatorts führte, hat den Jogger natürlich in der Tatnacht gesehen. Am 17.11.22 führte Verenas Aussage zum Beschuldigtenstatus des Angeklagten. Die Zeugin meldete sich davor, aber wohl erst relativ spät. Auch das passt gut zum Rest.
Die Videozeugin, die vom Eiskeller über die Kampenwandstraße lief, nächtigte im Hotel und kam demzufolge von auswärts. Sie war keine Bekannte von Hanna. Die Bekannten, die etwas aussagen konnten zu Hannas Aufenthalt im Eiskeller, wurden von der Polizei zeitnah identifiziert und vernommen. Diese auswärtige Videozeugin wird erst später mitbekommen haben, dass ein Jogger bzw. Informationen zu ihm gesucht werden und ihr Video daraufhin erst entsprechend später bei der Polizei gemeldet haben. Bis dahin stand vermutlich noch der Parkplatz im Verdacht, der Tatort zu sein. Ihre Aussage wird dann ein wesentlicher Bestandteil für die Festlegung des Tatorts gewesen sein.
HansEinAnderer schrieb:es sei denn man befindet sich bereits auf der Kampenwandstrasse (auf Höhe der Schlossbergstraße) und blickt dann diese Straße hinunter.
Ihr Standort ist unbekannt, sie wird vermutlich in der Kampenwandstraße (auf Höhe Hausnummer 90) gestanden haben und den Jogger in der Nähe der Brücke oder aus der Richtung kommend gefilmt haben.
HansEinAnderer schrieb:Sollte es dieses Video aber geben so finde ich es nach wie vor ein starkes Indiz denn es wäre wohl der TV kurz vor der Tat....
Dann hätte sie den Schrei gehört. Es wird wohl eher (direkt) nach der Tat gewesen sein.
HansEinAnderer schrieb:das Video muss eigentlich vor der Tat entstanden sein da der TV beim Lauf nach Hause an besagter Stelle nicht mehr vorbeigekommen sein sollte.
Wenn die Zeugin auf Höhe Hausnummer 90 stand und der Jogger noch vor der Abbiegung zum Burgweg war, dann passt es.
HansEinAnderer schrieb:Es wundert mich dass dieses Video keine größere Sache ist in der Berichterstattung.
Das ist vielleicht doch gar nicht so merkwürdig, wie es uns jetzt erscheint. An der Brücke war ja kein Schild "Hier Tatort". Die Zeugin hat also den Jogger nicht vom bereits bekannten Tatort weglaufen sehen, sondern einfach nur in der Kampenwandstraße joggen sehen. Erst durch die akribische Rekonstruktion seiner Laufstrecke und in Verbindung mit dem gehörten Schrei und dem angrenzenden Bärbach wurde die Brücke zum Tatort und erst so bekam das Video große Brisanz. Diese Brisanz wird den Presseleuten vielleicht einfach nicht so deutlich, wie sie uns deutlich wird, weil wir uns intensiver mit dem Fall beschäftigen.