Tiergarten schrieb:Könnte man dies nicht auch als direkten Versuch der Verschleierung werten? Indem Verena R. ihren in Bedrängnis geratenen Schulfreund per Sprachnachricht auffordert, künftig ebenfalls nicht mehr vom 3.10., sondern nur noch vom 5.10. als Termin der längeren Unterredung zu sprechen?
Da hast du was Interessantes gefunden. Diese Info zu einem Gespräch der beiden über "den Tag" kannte ich noch nicht.
Ich bringe die Informationen mal in eine zeitliche Reihenfolge:
Am 03.10. war Verena abends nur ganz kurz in Aschau, nachdem sie den gesamten Nachmittag mit dem Angeklagten, ihrer Schwester und einem weiteren Freund in Prien und Übersee verbracht hat.
Am 04.10 war der lange Spaziergang der beiden laut Geodaten. Handydaten und Webcamaufzeichnungen stimmen überein.
Am 05. verschickt sie nachmittags eine Nachricht an ihre Schwester, aus der hervorgeht, dass er sie "gestern", also am 04.10. informiert hat.
Vor der Vernehmung schreibt der Angeklagte Verena, dass die Polizeibeamtin nett wäre. (Sie tauschen sich also aus).
Bei der Polizei gibt sie bei der ersten Vernehmung den 03.10. als Tag des Gesprächs über die getötete Frau an und das macht sie, indem sie den längeren Spaziergang vom 04.10. vorverlegt.
Danach schreibt sie dem Angeklagten "Hey T. , ich habe mich verplappert. Habe bei der Polizei gesagt, dass es der 3. war, dabei war es der 5. Vllt kannst du das den Polizisten das nächste Mal das sagen.“
Sie wurde wenige Tage später dann erneut vorgeladen und sagte erneut, sie wäre sich immer noch sicher, es wäre der 3. gewesen.
Zitat aus dem heutigen Artikel, der oben verlinkt wurde:
In den Aufzeichnungen, die an ihre Mutter und an Freunde gingen, sagte sie das eigentliche Datum des Treffens mit dem Angeschuldigten. Demnach haben sich die beiden nicht schon am Abend des 3. Oktobers 2022 getroffen, sondern erst am 5. Oktober.
Ich entnehme dem ganzen Hickhack um die Tage, dass möglicherweise Absprachen zwischen den beiden getroffen wurden, an die sie sich dann doch nicht gehalten hat. Das Kuriose: Der Tag des Gesprächs kann logischerweise nicht der 05. abends gewesen sein, sonst hätte sie der Schwester nicht
vorher schon davon schreiben können und es scheint aber auch nicht der 03. gewesen zu sein. Es war der 04., zu dem sie gar keine Absprachen hätten treffen müssen, weil er am 04. schon offiziell Bescheid wissen konnte und auch über die Berichterstattung Bescheid wusste, wie aus dem Browserverlauf seines Handys hervorgeht.
Wenn sie weder die nicht belastende Wahrheit sagt noch sich an eine mögliche (unnötige) Absprache zur Entlastung hält, dann wollte sie ihn wohl doch belasten.