HolzaugeSHK schrieb:Das ist mir schon klar, sie will und muss nicht aussagen gegen ihren Sohn.
Das ist ihr gutes Recht und darf auch nicht negativ ausgelegt werden.
Hat sie in Wirklichkeit gegen ihren Sohn etwas aussagen, schließlich war sie es, die ihren Sohn überhaupt zur Zeugenaussage veranlasst hat?
Es gibt verschiedene Gründe für die Verweigerung. Das kann auch den Grund haben, dass die Ermittler jegliche Erinnerungsschwäche (und sich dadurch ergebenen Widersprüche) bei den Verhören ausgenutzt haben, um sie gegen ihren Sohn zu verwenden. Ermittler sind leider nicht immer neutral (genau genommen ist das nur bedingt ihre Aufgabe, andernfalls wären Ermittlungen kaum möglich) und berücksichtigen die Erinnerungsschwächen nicht als Erinnerungsschwächen. Vielleicht haben sie diese dann voll ausgespielt, weil sie vermeintlich so der Wahrheit nähergekommen sind. Das kann aber ein Trugschluss sein (wie es sich in extremer Weise im Badewannenmord herausgestellt hat).
Wenn das passiert ist, ist das Vertrauen in die Justiz verloren gegangen, damit allein kann sich dann die Verweigerung beziehen. Ich persönlich – soweit ich hier die Prozessberichte gelesen habe – habe ich nicht den Eindruck, dass das Gericht aus ausreichend sichtbar versucht – oder in der Lage ist – dieses Vertrauen wiederherzustellen, eher im Gegenteil. Ihre Ansagen gehen in die Richtung ein geständnis erhalten zu wollen, das ist aber - zum Aufbau eines Vertraiens - kontraproduktiv. Insbesondere dann, wenn sich die beölastenden Aussagen vlangsam den Boden verlieren.
Man sieht schon in diesem Verfahren, dass es für eine solche nicht ausreichende "Arbeitsweise" der Ermittler durchaus Hinweise gibt, so wurden Zeugenaussagenausgerechnet der Hauptbelastungszeugin durch die technischen Möglichkeiten (Videoaufnahmen, Handyortung) widerlegt, obgleich die Zeugin ursprünglich an die Schuld des Angeklagten geglaubt hat. Nun verweigert sie ebenfalls ihre Aussage. Das wirft schonmal objektiv ein schlechtes Bild auf die Ermittlungen. Sie muss vernünftig mit Irrtümern von Zeugen umgehen und sie anderweitig prüfen. Dass sollte nicht erst im Verfahren erfolgen, diese Überraschungen hat man normalerweise selten.
Und ähnliches findet man ja auch beim Gutachter Huppert quasi auch in Teilen seine "Aussage" verweigert, genau genommen zieht er nun die ein Teil seines Gutachtens zurück. Er war beim Verfahren dabei, um die Reaktion des Angeklagten zu beobachten und auch genauer die Tat selbst dabei zu berücksichtigen.
Nun sagt er, dass er das nicht mehr kann, weil man nicht mehr ausreichend wisse. Auch der Jungenpsychologe bemerkte genau das Gleiche.
Dann wurde nun ein hydrodynamisches Gutachten in Auftrag gegeben, weil man offenbar doch nicht wirklich weiß, wie eine Leiche in einem solchen Fluss mit so viel Kunstbauten und so viel Verletzungsmöglichkeiten treibt. Vielleicht wird dann dadurch die Theorie des Biomechanikers obsolet, dass für einen symmetrischen Schulterdachbruch immer in den Fluten der Kopf im weg sei. Für mich keine einleuchtende Theorie, eher etwas seltsam, wenn es da auch um u.a. Wasserfall aus 3m Höhe auch gehen könnte und man bedenkt, dass der 5. Halswirbel gebrochen war. Ein neues Gutachten so spät im Verfahren, wo eigentlich das Urteil hätte schon verkündet werden sollen, ist schon bemerkenswert.
Das alles zeigt, wie schlecht das Verfahren (von den Ermittlern als auch von dem Gericht) vorbereitet wurde und wie schlecht auch das Gerichtsverfahren läuft, wie will man dann als Angehörige des Angeklagten/Angeklagte noch ein Vertrauen gegenüber der Justiz aufbauen können? Nein, das ist aktuell nicht möglich.