Karajana schrieb:h frage mich ja was passiert, wenn das weitere Gutachten ebenso einen Unfall ausschließt.
Dann muss man von Fremdverschulden ausgehen, aber dem Angeklagten wird man die Tat vermutlich nicht lückenlos nachweisen können.
Vielleicht wird er zurecht freigesprochen, vielleicht auch nicht.
Nun, das Problem hat man bei den meisten Freisprüchen, die wenigsten lauten aus erwiesener Unschuld.
Da momentan das Gericht noch nicht de U-Haft aufgehoben hat, scheint es zu glauben, dass nach wie vor noch ein dringender Tatverdacht besteht. Wohlgemerkt DRINGENDER nicht nur hinreichender, das heißt eine Verurteilung mit hoher Sicherheit. Wo das Gericht diese Sicherheit noch hernehmen will, erschließt sich mir nicht, aber das sollte man hier bedenken.
Eine U-Haft aufzuheben, stellt natürlich schon eine psychologische Hürde dar.
Ich denke, es wäre an der Zeit, dass die Verteidigung nun einen solchen Antrag stellt, zumal das Verfahren laut ursprünglichem Zeitplan schon längst abgeschlossen sein müsste und nun erneut verlängert wurde. Das Ende des Verfahrens ist aktuell offensichtlich nicht absehbar. Die Vorsitzende scheint nun ein Gutachter nach dem anderen zu beauftragen (so hat sie es angekündigt) und nicht parallel, das mag aus prozessökonomischen Gründen richtig sein, aber widerspricht dem Beschleunigungsgebot. Daher dürfte auch der Verhältnismäßigkeitgrundsatz nun verletzt sein, bei dieser schwachen Beweislage.
Der Vorteil ist auch, wird dem Antrag der Anwälte nicht stattgegeben, schaut ein anderes Gericht grob über die Beweislage, das wirkt manchmal Wunder (wie z.B. beim Badewannenunfall).