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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

11.388 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

30.12.2023 um 13:49
Zitat von musikengelmusikengel schrieb:Er hat es ja nicht nur einmal gesagt - sondern mehrmals
Was meinst Du mit "mehrmals"? Im Rahmen des Pfeffi-Abends hatte er im Beisein mehrere Personen gestanden. Dass das aber mehrmals wiederholt worden sein soll, wäre mir neu.
Zitat von musikengelmusikengel schrieb:Das mit dem Messer am Hals von Verena - war ja auch nicht nur einmal - und ich denke dass hat sich weder Verena noch ihre Schwester ausgedacht.
Aha. Warum verweigerte Lea dann ihre Aussage zu dem Messer-Komplex, mit der Begründung, dass sie ihre Schwester belasten könnte?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

30.12.2023 um 13:57
@musikengel
Bitte lies dich doch etwas mehr ein. Gilt auch für alle anderen, die alle paar Seiten diese falschen Behauptungen aufstellen. Diejenigen, die sich in dem Fall gut auskennen, können das ganze dann hier ständig wieder richtig stellen, es nervt einfach nur noch.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

30.12.2023 um 14:09
Zitat von fortylicksfortylicks schrieb:ich glaube nicht, dass die Justizbehörde das einfach ungeprüft geglaubt hat. Solche Dinge werden vor Anklageerhebung überprüft, man lässt sich nicht überrumpelt. Wie man die unterschiedlichen Aussagen bzw. Nichtaussagen der Schwestern bewertet, können wir nicht beurteilen.
Fakt ist ja, dass das Handy von V. Schwester erst während des Prozesses zur Spiegelung des Inhalts eingezogen wurde. Soviel zur weiteren Überprüfung VOR Anklageerhebung.


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30.12.2023 um 14:26
Zitat von LanzaLanza schrieb:Fakt ist ja, dass das Handy von V. Schwester erst während des Prozesses zur Spiegelung des Inhalts eingezogen wurde. Soviel zur weiteren Überprüfung VOR Anklageerhebung.
wenn sich weitere Indizien/Nachweise aus erst im Prozess gewonnenen Erkenntnissen ergeben, ist das kein Versäumnis der StA. Inwieweit das völlig andere Erkenntnisse in diesem Fall erbringt, wird das Gericht bewerten und entscheiden müssen.
Dieses ewige unterschwellige Gerede: die StA hat das Naheliegenste versäumt etc. ist echt putzig. Ernsthaft?!Das sind subjektive persönliche Ansichten, keine Tatsachen!


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30.12.2023 um 14:31
Zitat von LanzaLanza schrieb:Fakt ist ja, dass das Handy von V. Schwester erst während des Prozesses zur Spiegelung des Inhalts eingezogen wurde. Soviel zur weiteren Überprüfung VOR Anklageerhebung.
Dass Leas Handy bzw. die Auswertung der Daten erst in so einem fortgeschrittenen Stadium des Prozesses interessant geworden ist, zeigt auf eindrucksvolle Art und Weise, dass die Ermittlungen keineswegs so intensiv und umfangreich gewesen sein können, wie von einigen Foristen angenommen. Der Beantwortung der Frage, ob am Nachmittag des 03. Oktober Täterwissen offenbart worden ist, scheinen Staatsanwaltschaft und Soko "Club" nicht hinreichend genug nachgegangen zu sein. Das rächt sich jetzt vor Gericht natürlich und viele elementare Ermittlungsschritte werden nun mit der heißen Nadel gestrickt nachgeholt.

Zudem lag zum Zeitpunkt der Anklageerhebung (die Medien berichteten hierzu erstmals am 11. Mai, s. h. https://www.br.de/nachrichten/bayern/todesfall-hanna-in-aschau-junger-mann-wegen-mordes-angeklagt,TdwaauV), ein sehr relevanter Gegenstand den Ermittlern nicht vor: Hannas Handy wurde erst Wochen später gefunden.
Am Pfingstsonntag, den 28. Mai 2023, fand nun eine aufmerksame Spaziergängerin im Bachbett der Prien im Gemeindebereich Aschau im Chiemgau ein stark verschmutztes und mit Algen bewachsenes Mobiltelefon. Sie nahm es mit nach Hause und beauftragte ihren Sohn, das Mobiltelefon als Fundsache bei der Polizeiinspektion Prien am Chiemsee abzugeben, was am
Tötungsdelikt an junger Frau (23): Mobiltelefon des Opfers aufgefunden (Polizeimeldung)


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30.12.2023 um 14:36
Zitat von LackyLuke77LackyLuke77 schrieb:Der Beantwortung der Frage, ob am Nachmittag des 03. Oktober Täterwissen offenbart worden ist, scheinen Staatsanwaltschaft und Soko "Club" nicht hinreichend genug nachgegangen zu sein. Das rächt sich jetzt vor Gericht natürlich und viele elementare Ermittlungsschritte werden nun mit der heißen Nadel gestrickt nachgeholt.
steile These! Jede Konfiszierung eines privaten Handys braucht einen richterlichen Beschluss. Wenn die Notwendigkeit sich erst nachträglich als wichtig herausstellte, dann war das kein Versäumnis. So scheint es hier zu sein...
Im übrigen überprüft das Gericht die Akten der StA natürlich gründlich - und hätte dann sicher gemerkt, dass man etwas versäumt hat.


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30.12.2023 um 14:54
Zitat von fortylicksfortylicks schrieb:Jede Konfiszierung eines privaten Handys braucht einen richterlichen Beschluss. Wenn die Notwendigkeit sich erst nachträglich als wichtig herausstellte, dann war das kein Versäumnis. So scheint es hier zu sein...
Grundsätzlich sollten heute Ermittler wissen, dass Zeitangaben von Zeugen häufig unzuverlässig sind. Dazu gibt es inzwischen ausreichende psychologische Erkenntnisse. In der heutigen Zeit diese nicht mit den zur Verfügung stehenden zusätzlichen Daten abzugleichen, kann man daher schon als fahrlässig ansehen. Mit entsprechender Begründung, weil auch an dieser Zeitangabe extrem viel abhängt (sie haben ja sonst kaum nichts wirklich belastendes), wäre mit Sicherheit entsprechende richterliche Beschlüsse ergangen.


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30.12.2023 um 14:55
Das ist aber doch normal, dass sich während eines Prozesses neue Aspekte ergeben können. Dafür macht man ihn schließlich, ansonsten könnte man gleich aufgrund der Anklageschrift entscheiden. Neu heißt: Neue Indizien, ein Zeuge, der im Ermittlungsverfahren ausgesagt hat, verweigert im Prozess die Aussage oder erzählt da was ganz Anderes als im Ermittlungsverfahren, es tauchen entlastende Gesichtspunkte auf. Insofern muss derlei nicht zwangsläufig mit fehlerhaften Ermittlungen zu tun haben.

Die StA hat schließlich keine Glaskugel, in der sie sehen kann, wie und wohin sich das Verfahren entwickelt. Sie hat angeklagt, weil sie meinte, zu diesem Zeitpunkt hierfür ausreichende Gründe zu haben. Wenn diese Gründe sich später im Prozess nicht halten lassen, ist das halt so.

Noch etwas: Um den Angeklagten zu verurteilen, sind nach der Strafprozessordnung mindestens 4 der 5 Richterstimmen nötig. Wird dieses Quorum nicht erreicht, erfolgt Freispruch.

Alle 5 Richter werden sich im jetzigen Stadium kaum schon eine endgültige Meinung gebildet haben. Die abschließende Beratung der Strafkammer mit Abstimmung erfolgt aus guten Gründen erst am Schluss der Hauptverhandlung, also nach kompletter Beweisaufnahme, nicht mittendrin. Was jeder Richter zum jetzigen Zeitpunkt (vorläufig) von der Sache hält, ist erstens keinem User hier bekannt, und zweitens weiß auch kein User, wie jeder Richter am Schluss der Hauptverhandlung abstimmen wird. Entsprechende Vorhersagen bringen also wenig.


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30.12.2023 um 14:58
Danke @Andante
Damit ist alles gesagt. Warten wir gespannt darauf, was weiter passiert...


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30.12.2023 um 15:01
Ich frage mich ja was passiert, wenn das weitere Gutachten ebenso einen Unfall ausschließt.
Dann muss man von Fremdverschulden ausgehen, aber dem Angeklagten wird man die Tat vermutlich nicht lückenlos nachweisen können.
Vielleicht wird er zurecht freigesprochen, vielleicht auch nicht.

Sollte er doch wieder erwarten verurteilt werden, werden immer Zweifel an seiner Schuld bleiben.
Und man wird sich fragen, wenn er es nicht war, wer war es dann? Und wie konnte derjenige durchs Raster fallen?
Ich hoffe wirklich, dass das nicht passiert.


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30.12.2023 um 15:02
Zitat von musikengelmusikengel schrieb:Er hat es ja nicht nur einmal gesagt - sondern mehrmals.
einmal in der U-Haft gegenüber dem einen Zeugen - und einmal im Haus / Wohnung von Verena und ihrer Mutter .
also im Beisein von der Mutter.
macht 2 x - bedeutet für mich mehrmals.
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Wer sagt das wiederum? Es soll je nach Zeuge an unterschiedlichen Orten passiert sein. Das heißt nicht, dass es mehrmals passiert ist.
Das mit dem Messer hat einmal Verena selbst ausgesagt (als sie mit dem TV alleine war ) - und einmal hat das auch ihre Schwester bezeugt. Also 2 verschiedene Vorfälle - bedeutet auch mehrmals - in Bezug auf nicht nur einmal.


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30.12.2023 um 15:27
Zitat von KarajanaKarajana schrieb:h frage mich ja was passiert, wenn das weitere Gutachten ebenso einen Unfall ausschließt.
Dann muss man von Fremdverschulden ausgehen, aber dem Angeklagten wird man die Tat vermutlich nicht lückenlos nachweisen können.
Vielleicht wird er zurecht freigesprochen, vielleicht auch nicht.
Nun, das Problem hat man bei den meisten Freisprüchen, die wenigsten lauten aus erwiesener Unschuld.

Da momentan das Gericht noch nicht de U-Haft aufgehoben hat, scheint es zu glauben, dass nach wie vor noch ein dringender Tatverdacht besteht. Wohlgemerkt DRINGENDER nicht nur hinreichender, das heißt eine Verurteilung mit hoher Sicherheit. Wo das Gericht diese Sicherheit noch hernehmen will, erschließt sich mir nicht, aber das sollte man hier bedenken.

Eine U-Haft aufzuheben, stellt natürlich schon eine psychologische Hürde dar.

Ich denke, es wäre an der Zeit, dass die Verteidigung nun einen solchen Antrag stellt, zumal das Verfahren laut ursprünglichem Zeitplan schon längst abgeschlossen sein müsste und nun erneut verlängert wurde. Das Ende des Verfahrens ist aktuell offensichtlich nicht absehbar. Die Vorsitzende scheint nun ein Gutachter nach dem anderen zu beauftragen (so hat sie es angekündigt) und nicht parallel, das mag aus prozessökonomischen Gründen richtig sein, aber widerspricht dem Beschleunigungsgebot. Daher dürfte auch der Verhältnismäßigkeitgrundsatz nun verletzt sein, bei dieser schwachen Beweislage.

Der Vorteil ist auch, wird dem Antrag der Anwälte nicht stattgegeben, schaut ein anderes Gericht grob über die Beweislage, das wirkt manchmal Wunder (wie z.B. beim Badewannenunfall).


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30.12.2023 um 15:27
Zitat von musikengelmusikengel schrieb:einmal in der U-Haft gegenüber dem einen Zeugen
Das wurde hier doch auch schon seitenlang diskutiert, dass dieser Zeuge nicht unbedingt glaubwürdig ist.
Alles was das Geständnis beinhaltete, war bereits öffentlich. Kein Täterwissen. Der Zeuge ist bekannt als notorischer Lügner. Er versprach sich dadurch Hafterleichterung, nach eigenen Angaben.
Den anderen Insassen hat S. inständig seine Unschuld beteuert. Warum sollte er gerade ihm die Tat gestehen?


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30.12.2023 um 15:47
Zitat von musikengelmusikengel schrieb:Das mit dem Messer hat einmal Verena selbst ausgesagt (als sie mit dem TV alleine war ) - und einmal hat das auch ihre Schwester bezeugt. Also 2 verschiedene Vorfälle - bedeutet auch mehrmals - in Bezug auf nicht nur einmal.
Aber das kannst du doch nicht einfach aufaddieren. Wenn zwei Zeugen von einem Vorfall sprechen, aber einen unterschiedlichen Ort angeben, wird daraus nicht zweimal. Da müsste die Betroffene dann schon auch selbst von zwei Vorfällen berichtet haben.

Außerdem wäre es schon schön wenn du die Beweisaufnahme nicht außen vorlässt oder beim dritten Verhandlungstag stehen bleibst. Wir haben es zwar nicht zu entscheiden wie es gewertet wird und theoretisch könnte sich das Gericht trotzdem auf die vorherigen Aussagen stützen und ich weiß, dass du Angst als Grund dafür siehst, dass sie die Aussage verweigert, aber es einfach ungesehen als Fakt hinzustellen, wie als wäre seitdem nichts passiert, finde ich schon etwas gewöhnungsbedürftig.
Zitat von KarajanaKarajana schrieb:Das wurde hier doch auch schon seitenlang diskutiert, dass dieser Zeuge nicht unbedingt glaubwürdig ist.
Alles was das Geständnis beinhaltete, war bereits öffentlich. Kein Täterwissen. Der Zeuge ist bekannt als notorischer Lügner. Er versprach sich dadurch Hafterleichterung, nach eigenen Angaben.
Den anderen Insassen hat S. inständig seine Unschuld beteuert. Warum sollte er gerade ihm die Tat gestehen?
Damit halte ich mich schon gar nicht mehr auf, ich habe schon so viel dazu geschrieben. Auch weil es musikengel unbenommen sein soll, den Zeugen für Glaubwürdig zu betrachten. Aber auch hier, so zu tun, als könnte es gar nicht den geringsten Zweifel am Zeugen geben und wie als wäre das Geständnis absoluter Fakt, finde ich nicht ganz richtig.

Noch dazu, das habe ich auch schon mal bei einem anderen User geschrieben, ist es komisch den Ausspruch auf der Party und das angeblich volle Geständnis beim M. in einen Topf zu werfen und in einem Atemzug zu nennen.


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30.12.2023 um 16:05
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Aber das kannst du doch nicht einfach aufaddieren. Wenn zwei Zeugen von einem Vorfall sprechen, aber einen unterschiedlichen Ort angeben, wird daraus nicht zweimal. Da müsste die Betroffene dann schon auch selbst von zwei Vorfällen berichtet haben.
hat sie doch, selbst angegeben. Moment . 1 x der eine Vorfall (sie mit ihm alleine in der Nähe vom Eiskeller) , und einmal der Vorfall wo ihre Schwester dabei war. Hat nix mit dem Zeugen aus dem Gefängnis zu tun.

ich glaube wir sprechen hier aneinander vorbei.
1 x. Verena selbst - mit dem TV alleine
1 x - im Beisein der Schwester im Auto...

unterschiedliche Orte .

macht für mich 2 unterschiedliche Orte.


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30.12.2023 um 16:08
Zitat von musikengelmusikengel schrieb:hat sie doch, selbst angegeben. Moment . 1 x der eine Vorfall (sie mit ihm alleine in der Nähe vom Eiskeller) , und einmal der Vorfall wo ihre Schwester dabei war. Hat nix mit dem Zeugen aus dem Gefängnis zu tun.

ich glaube wir sprechen hier aneinander vorbei.
1 x. Verena selbst - mit dem TV alleine
1 x - im Beisein der Schwester im Auto...

unterschiedliche Orte .

macht für mich 2 unterschiedliche Orte.
Hat sie das? Kann natürlich auch ich durcheinander gebracht haben. Ich war ja nur bei ihrer zweiten Aussage dabei und bei der Verweigerung. Wobei ich auch es in den Medien so aufgefasst habe, dass Verena von dem Messer immer nur beim Spaziergang erzählt hat und ihre Schwester bei der Autofahrt.

Hast du dafür vllt auch eine Quelle, dass Verena (!) von zwei Vorfällen berichtet hat?


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30.12.2023 um 16:15
Zitat von musikengelmusikengel schrieb:hat sie doch, selbst angegeben. Moment . 1 x der eine Vorfall (sie mit ihm alleine in der Nähe vom Eiskeller) , und einmal der Vorfall wo ihre Schwester dabei war. Hat nix mit dem Zeugen aus dem Gefängnis zu tun.
Kann es sein, dass du gerade das angebliche Täterwissen, bei dem er davon sprach, dass es einen Mordfall gab, mit einem Geständnis verwechselst?
Aber da hatte sich Verena ja im Tag geirrt.


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30.12.2023 um 16:21
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Wobei ich auch es in den Medien so aufgefasst habe, dass Verena von dem Messer immer nur beim Spaziergang erzählt hat und ihre Schwester bei der Autofahrt.

Hast du dafür vllt auch eine Quelle, dass Verena (!) von zwei Vorfällen berichtet hat?
nein, da müsste ich endlos Seiten durchsuchen.

Das meinte ich aber doch..1 x hat Verena von dem Messer beim Spaziergang erzählt, und einmal hat es ihre Schwester erzählt, dass das während der Autofahrt passiert ist. Gut aus Deiner Sicht, heißt das einmal sagte es Verena aus und einmal die Schwester - ok. verstehe...das heißt dann keine 2 x Aussage von Verena.
Jetzt habe ich es verstanden.


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30.12.2023 um 16:25
Zitat von musikengelmusikengel schrieb:Das meinte ich aber doch..1 x hat Verena von dem Messer beim Spaziergang erzählt, und einmal hat es ihre Schwester erzählt, dass das während der Autofahrt passiert ist. Gut aus Deiner Sicht, heißt das einmal sagte es Verena aus und einmal die Schwester - ok. verstehe...das heißt dann keine 2 x Aussage von Verena.
Jetzt habe ich es verstanden.
Genau so meinte ich es. Und ich glaube nicht, dass man einmal einfach vergisst. Deswegen tu ich mich schwer damit, wenn man annimmt , dass von einem Vorfall mit Messer Verena berichtet und von einem Lea, dass man guten Gewissens von zweimal ausgehen kann.


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30.12.2023 um 17:07
Zitat von KarajanaKarajana schrieb:Aber da hatte sich Verena ja im Tag geirrt.
Kannst du mir bitte sagen wann/wo/wie das nachgewiesen wurde?
Ich bin immer noch der Überzeugung (bzw habe es so in Erinnerung), dass es am 3.10 ODER 4.10 gewesen sein könnte.
Danke...


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