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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

11.371 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

11.01.2024 um 16:13
Zitat von MillennialMillennial schrieb:Ich würde ja sagen, dass jeder Vergewaltiger ein gestörtes Verhältnis zu Sexualität hat. Das Argument finde ich in einem Prozess, bei dem der Angeklagte potentiell eine Vergewaltigung begangen hat, nicht angebracht.
Eine Vergewaltigung steht doch gar nicht zu Debatte? Weder in der Anklage noch sonst wo...


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

11.01.2024 um 16:14
Zitat von PalioPalio schrieb:Klingt nicht nach typisch jugendlicher Freizeitbeschäftigung.
Naja Stopp! Die Situation in der sich Verena und der Angeklagte damals befunden haben, war eine nicht alltägliche.
Für den Angeklagten damals schon eher eine Ausnahmesituation. Egal ob er unschuldig oder schuldig ist/war.
Ich würde in so einer Situation auch einen Spaziergang in Erwägung ziehen, um über das erlebte und das bevorstehende zu sprechen.
Ob Verena noch Zuhause gewohnt hat weiß ich nicht, der Angeklagte aber schon. Somit fällt ein Treffen Zuhause meistens flach.
Ein Spaziergang eignet sich da besser.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

11.01.2024 um 16:16
Zitat von xTrinaxTrina schrieb:Treffen Zuhause meistens flach.
Ein Spaziergang eignet sich da besser.
Der fand aber entlang der prien statt oder nicht?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

11.01.2024 um 16:20
Zitat von Freigeist38Freigeist38 schrieb:Hanna war aber keine 0815 frau..
Sondern fast schon eine hünin..
Übertreib mal nicht. Hanna war sehr schlank und wog grade mal 70kg. Sie war zwar groß aber hatte dafür recht wenig Masse (ihr BMI 20, Normalbereich für ihr Alter 19-24).


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

11.01.2024 um 16:21
Zitat von xTrinaxTrina schrieb:Naja Stopp! Die Situation in der sich Verena und der Angeklagte damals befunden haben, war eine nicht alltägliche.
Das wäre nur dann der Fall, wenn der Angeklagte der Täter wäre und wenn er Verena darüber informiert hätte und auch dann hätte ein Spaziergang am 02.10 noch vor der Tat gelegen und wäre somit eine Freizeitgestaltung gewesen.

Ich glaube aber auch gar nicht an so viele Spaziergänge an aufeinanderfolgenden Tagen. Ich denke, es gab nur einen am 04.10.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

11.01.2024 um 16:23
Zitat von PalioPalio schrieb:Das wäre nur dann der Fall, wenn der Angeklagte der Täter wäre und wenn er Verena darüber informiert hätte
Hö? Du findest es alltäglich wenn in deinem Dorf ein Mädchen tot aufgefunden wird, welches du vom sehen her gekannt hast.
Und du dann dazu von der Polizei verhört wirst?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

11.01.2024 um 16:29
Zitat von xTrinaxTrina schrieb:Hö? Du findest es alltäglich wenn in deinem Dorf ein Mädchen tot aufgefunden wird, welches du vom sehen her gekannt hast
Davon hätte er doch erst am 04.10. abends erfahren. Verhört und verdächtigt wurde er da noch lange nicht. Die Spaziergänge fanden davor statt, sofern sie denn tatsächlich stattgefunden haben. Sie fanden sogar teilweise vor der Tat statt, wenn sie dann stattgefunden haben.

Und nein, wenn Spaziergänge nicht zu meinen Lieblingsbeschäftigungen gehören, dann fange ich nicht wegen eines lokalen Todesfalls, von dem ich höre, damit an, um das Gehörte zu verarbeiten.

Aber die Diskussion ist völlig überflüssig. Denn:
Zitat von PalioPalio schrieb:Ich glaube aber auch gar nicht an so viele Spaziergänge an aufeinanderfolgenden Tagen. Ich denke, es gab nur einen am 04.10.



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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

11.01.2024 um 16:29
Zitat von mjk-17mjk-17 schrieb:
Millennial schrieb:
Ich würde ja sagen, dass jeder Vergewaltiger ein gestörtes Verhältnis zu Sexualität hat. Das Argument finde ich in einem Prozess, bei dem der Angeklagte potentiell eine Vergewaltigung begangen hat, nicht angebracht.
Eine Vergewaltigung steht doch gar nicht zu Debatte? Weder in der Anklage noch sonst wo...
Ja, das steht so nicht in der Anklage. Ich hatte mich auf den unten zitierten Beitrag bezogen, in der von einem Vergewaltigungsversuch geschrieben wird.
Zitat von Freigeist38Freigeist38 schrieb:Ich kann in den bisherigen Ausführungen zu seiner Person kein so derart sexuell getriebenen(auch nicht durch den pornokonsum und des genres) testesteron gesteuerten typen erkennen der vom anblick von hanna so überwältigt wird ein schon von tatort her zum scheitern verurteilten vergewaltigungsversuch unternimmt,dieser auch scheitert dann aber noch zum töten übergeht..
Weil im Schlimmsten fall hätte er es ja bei ner versuchten vergewaltigung belassen können..image im arsch,führungszeugniss scheisse aber man hätte sich aufjedenfall berappeln können..
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, Hanna aus sexuellen Motiven überfallen zu haben. Das ist nicht das gleiche, wie eine Vergewaltigung - ist aber nahe dran an einem Vergewaltigungsversuch.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

11.01.2024 um 16:42
Zitat von PalioPalio schrieb:Ich bringe die Informationen mal in eine zeitliche Reihenfolge:

Am 03.10. war Verena abends nur ganz kurz in Aschau, nachdem sie den gesamten Nachmittag mit dem Angeklagten, ihrer Schwester und einem weiteren Freund in Prien und Übersee verbracht hat.

Am 04.10 war der lange Spaziergang der beiden laut Geodaten. Handydaten und Webcamaufzeichnungen stimmen überein.

Am 05. verschickt sie nachmittags eine Nachricht an ihre Schwester, aus der hervorgeht, dass er sie "gestern", also am 04.10. informiert hat.

Vor der Vernehmung schreibt der Angeklagte Verena, dass die Polizeibeamtin nett wäre. (Sie tauschen sich also aus).

Bei der Polizei gibt sie bei der ersten Vernehmung den 03.10. als Tag des Gesprächs über die getötete Frau an und das macht sie, indem sie den längeren Spaziergang vom 04.10. vorverlegt.

Danach schreibt sie dem Angeklagten "Hey T. , ich habe mich verplappert. Habe bei der Polizei gesagt, dass es der 3. war, dabei war es der 5. Vllt kannst du das den Polizisten das nächste Mal das sagen.“

Sie wurde wenige Tage später dann erneut vorgeladen und sagte erneut, sie wäre sich immer noch sicher, es wäre der 3. gewesen.

Zitat aus dem heutigen Artikel, der oben verlinkt wurde:
In den Aufzeichnungen, die an ihre Mutter und an Freunde gingen, sagte sie das eigentliche Datum des Treffens mit dem Angeschuldigten. Demnach haben sich die beiden nicht schon am Abend des 3. Oktobers 2022 getroffen, sondern erst am 5. Oktober.

Ich entnehme dem ganzen Hickhack um die Tage, dass möglicherweise Absprachen zwischen den beiden getroffen wurden, an die sie sich dann doch nicht gehalten hat. Das Kuriose: Der Tag des Gesprächs kann logischerweise nicht der 05. abends gewesen sein, sonst hätte sie der Schwester nicht vorher schon davon schreiben können und es scheint aber auch nicht der 03. gewesen zu sein. Es war der 04., zu dem sie gar keine Absprachen hätten treffen müssen, weil er am 04. schon offiziell Bescheid wissen konnte und auch über die Berichterstattung Bescheid wusste, wie aus dem Browserverlauf seines Handys hervorgeht.

Wenn sie weder die nicht belastende Wahrheit sagt noch sich an eine mögliche (unnötige) Absprache zur Entlastung hält, dann wollte sie ihn wohl doch belasten.
Danke für die Zusammenfassung.

Für mich ist die "Beziehung" V. zu S. undurchsichtig. Manchmal denke ich, dass sie doch auch eine "innigere" Beziehung zu ihm hatte, was Absprachen in den Bereich des Möglichen schiebt.
Das würde auch die langen Aufenthalte am Eiskeller erklären. Wie auch die ersten Aussagen und dann die Aussageverweigerung.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

11.01.2024 um 17:21
Das mit dem „verplappert, dabei war es der 5.10.“ könnte aber auch Kalkül sein.
Wenn es eine Absprache zwischen den beiden gab, nachdem S das erste mal verhört wurde, lautete diese evtl „wir haben uns am 05. getroffen, nicht am 03.“
Verena hat das dann bei ihrer Aussage entweder durcheindergeworfen / die Absprache vergessen / keine Lust nehr sich daran zu halten, weil S. nicht so funktionierte wie sie wollte.
Nach der Aussage hat sie gemerkt dass es vielleicht doof war, die Wahrheit zu sagen und dann versucht es als „oh da hab ich aber was verwechselt“ ihm und der Polizei gegenüber darzustellen, denn sie konnte ja damit rechnen, dass die Chats noch Teil der Ermittlungen werden würden.

Verplappert benutze ich jedenfalls eig eher wenn ich was erzählt habe, was ich nicht hätte erzählen dürfen.
Von daher find ich die Formulierung so komisch.
Der erste Teil des Satzes:
So nach dem Motto „Mist ich hab mich da verplappert, hätte das nicht erzählen dürfen, war doch geheim“
Und der Rest des Satzes: ich hab da nur was verwechselt, tut mir leid.

Irgendwie ist das Wort verplappert in diesem Satz fehl am Platz


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

11.01.2024 um 18:12
Ich denke, man kommt in diesem Durcheinander nicht weiter, wenn man nicht die vollständigen Chatverläufe der Beteiligten, insbesondere die von Verena, zum Thema kennt und wenn man nicht die Vernehmungsprotokolle des Angeklagten und von Verena und ihrer Schwester kennt.

Das Gericht wollte ja prüfen, ob man im Wege des Urkundsbeweises, also durch Verlesen von Verenas polizeilichen Vernehmungsprotokollen, Beweis über Verenas damalige Aussagen erheben kann oder ob da ein Verwertungsverbot besteht, weil Verena sich bekanntlich auf § 55 StPO berufen hat, weil sie sich selbst belasten könnte.

Ich habe mal nachgesehen. § 252 StPO besagt zwar:
Strafprozeßordnung (StPO)
§ 252 Verbot der Protokollverlesung nach Zeugnisverweigerung

Die Aussage eines vor der Hauptverhandlung vernommenen Zeugen, der erst in der Hauptverhandlung von seinem Recht, das Zeugnis zu verweigern, Gebrauch macht, darf nicht verlesen werden.
Allerdings handelt es sich bei § 55 StPO nicht um ein Zeugnisverweigerungsrecht wie zB § 52 oder § 53 StPO, sondern ausdrücklich um ein Auskunftsvereigerungsrecht. Dieses dient, anders als ein Zeugnisverweigerungsrecht, einzig dem Schutz des Zeugen, nicht dem des Angeklagten.
Strafprozeßordnung (StPO)
§ 55 Auskunftsverweigerungsrecht

(1) Jeder Zeuge kann die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung ihm selbst oder einem der in § 52 Abs. 1 bezeichneten Angehörigen die Gefahr zuziehen würde, wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden.
(2) Der Zeuge ist über sein Recht zur Verweigerung der Auskunft zu belehren.
Daher besteht beim Auskunftsverweigerungsrecht des § 55 StPO kein Verlesungs- und Verwertungsverbot nach § 252 StPO. Verenas vernehmungsprotokolle können also in der Hauptverhandlung verlesen werden.

https://www.uni-potsdam.de/fileadmin/projects/ls-mitsch/Examen/33.pdf

Ich nehme also an, das Gericht wird in einem der folgenden Termine Verenas von der Polizei protokollierte Aussagen zu Treffen mit dem Angeklagten am 3. und/oder 4. und/oder 5. 10. verlesen.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

11.01.2024 um 19:25
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb am 17.11.2023:Er bejahte, dass T. ihm von einer Sache erzählt, dass eine Freundin von ihm gegen ihn ausgesagt hat, sich aber im Tag täuscht
Der Angeklagte selbst sagte einem Mithäftling gegenüber, dass Verena den Tag falsch angegeben habe.
Es wäre ja interessant zu erfahren, was er Verena auf diese Nachricht geantwortet hat:
Zitat von PalioPalio schrieb:Danach schreibt sie dem Angeklagten "Hey T. , ich habe mich verplappert. Habe bei der Polizei gesagt, dass es der 3. war, dabei war es der 5. Vllt kannst du das den Polizisten das nächste Mal das sagen.“
Der 3. war es laut Verena nicht, das ist ihr gleich im Anschluss aufgefallen. Der 5. kann es, wie gesagt, auch nicht gewesen sein, weil sie am 05. nachmittags von "gestern" sprach.

Es würde ihn entlasten und ihre Aussage restlos unglaubhaft machen, wenn er auf diese Nachricht geantwortet hätte: Du irrst dich bei beiden Tagen, es war doch am 04.10, als wir den Spaziergang gemacht haben und ich dir davon erzählt habe.

Die nächste Vernehmung der Zeugin war wohl schon am Tag darauf und Verena korrigierte sich nicht.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Das Gericht wollte ja prüfen, ob man im Wege des Urkundsbeweises, also durch Verlesen von Verenas polizeilichen Vernehmungsprotokollen, Beweis über Verenas damalige Aussagen erheben kann
Etwas wurde ja schon verlesen, es war wohl "verwirrend".
Als es um Aussage der Kronzeugin geht, verwirren die Vernehmungsprotokolle

11.04 Uhr: Ein Unterschied zwischen den beiden Aussagen der Kronzeugin sei der Zeitpunkt gewesen, an dem der Angeklagte ihr von dem getöteten Mädchen berichtet habe. Einmal soll es während des Spaziergangs, einmal noch am Parkplatz gewesen sein, als der Angeklagte etwas aus dem Kofferraum holte. In der Vernehmung fiel das aber nicht sofort auf. Auch die weiteren Aussagen der Kronzeugin auf Nachfragen der Kriminalbeamtin, werfen Fragen auf. “Was soll man damit anfangen?”, fragt die Richterin. “Ja, das ist eine gute Frage”, antwortet die Kriminalbeamtin.
Quelle: Ticker vom Focus, im Wiki verlinkt.

Hier nochmal die Darstellung der Kripobeamtin zur Aussage von Verena R, die dem Angeklagten direkt danach schrieb, sie habe sich verplappert, es sei ja der 05. gewesen:
10.58 Uhr: Auch auf Nachfrage habe die Kronzeugin in der Vernehmung bestätigt, dass es sich bei ihren Erinnerungen um den 3. Oktober gehandelt habe. “Genau, das war der Montag, der Feiertag”, habe sie ausgesagt. Ob es auch um den 4. Oktober gegangen sei, will die Richterin wissen. Die Kriminalbeamtin bejaht. Auch am Folgetag hätten sich die beiden getroffen und seien spazieren gegangen
11.11 Uhr: Es geht weiter um die Frage, ob der Angeklagte der Kronzeugin am 3. oder 4. Oktober von der Getöteten erzählte. Sie habe den Eindruck, dass die Kronzeugin “fest vom 3. Oktober überzeugt” gewesen sei. Wirklich viel Aufklärung bietet das Vorlesen der Protokolle aber nicht.
11.23 Uhr: “Ich habe das nicht angezweifelt”, sagt die Kriminalbeamtin über die zweite Vernehmung der Kronzeugin am 18. November. “Sie war zu keiner Zeit nervös, hat aber immer klar und deutlich Antworten gegeben und konnte sie begründen.” Ob sie da schon begriffen hatte, was ihre Aussage auslösen würde? Die Kriminalbeamtin sagt, dass sie diesen Eindruck nicht hatte.
Also durcheinander war Verena mMn. nicht. Sie wusste während ihrer Aussage, dass sie sich gerade "verplappert".


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

11.01.2024 um 20:23
Warum war Verena R. am 3.10. 2022 um 18.19 Uhr am Eiskeller in Aschau?

Bekanntlich hatten sie, ihr Schwester Lea, ihr Schulfreund Sebastian T. und der gemeinsame Bekannte Raffi W. einen gemeinsamen Nachmittag verbracht (Tischtennis, McDonalds in Prien, Strandbad in Übersee).

Unklar blieb bis heute, mit wie vielen PKW das Quartett unterwegs war. Während Raffi erklärte, Sebastian sei mit seinem eigenen Wagen gefahren, konnte sich Lea nicht mehr genau erinnern. Auf jeden Fall sei sie stets im Auto ihrer Schwester mitgereist.

Auffällig: Wenn die jungen Leute tatsächlich mit zwei Wagen unterwegs gewesen wären, hätte es keinen Grund gegeben für Verena, am Abend noch mal nach Aschau zu fahren. Sie war um 17.47 Uhr zu Hause im Bereich Traunstein angekommen, stieg dann aber erneut ins Auto, wurde um 18.19 Uhr mit ihrem Handy am Eiskeller in Aschau registriert und war dann um 18.54 Uhr wieder daheim.
Ein unnötiger Schwenker von rund einer Stunde Dauer - denn sie hätte Sebastian T. ja nicht heimbringen müssen, er war ja mit dem eigenen Wagen unterwegs.

Und sie hätte auch Raffi W. (falls der ebenfalls in Aschau wohnen sollte) nicht nach Hause fahren müssen, denn Sebastian T. hätte ihn ja in seinem Auto mitnehmen können.

Für mich lässt das die Schlussfolgerung zu, dass Verena & Co. nachmittags zunächst Sebastian T. in Aschau abgeholt und dann zu viert die Reise in Verenas Auto fortgesetzt haben.

Nach der letzte Station in Übersee dürfte dann zuerst um 17.47 Uhr Lea zuhause im Bereich Traunstein abgesetzt worden sein. Und dann hätte Verena die männlichen Begleiter nach Aschau gefahren.

Oder auch nur einen. Gesichert ist ja bislang nur, dass Sebastian T. dort beheimatet ist. Wenn nur noch er nach Hause gebracht werden musste, hätten er und Verena rund eine halbe Stunde Zeit gehabt, ungestört zu reden.

Das würde vielleicht erklären, warum immer wieder der 3.10. abends so herausgestellt wurde, obwohl hier ja aufgrund der Handydaten eigentlich kein längerer Spaziergang stattgefunden haben kann.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

11.01.2024 um 20:29
Es wird immer verwirrter...
jetzt stimmt doch noch weniger und passt nicht zusammen.

Wieso war Verena denn ab dem 2. Okt. jeden Tag auf dem Parkplatz?
Sogar bevor die Tat passierte, stimmt das so?
Hat sie ausgekundschaftet?

Sie verstrickt sich doch immer mehr, was weiß sie wirklich?
Und was ist gelogen, oder bewusst falsch dargestellt.

Wenn ich per Sprachnachricht etwas meiner Schwester sende,
dann drücke ich das doch genauer aus, sie sagt nicht,
ob sie Angst vor Sebastian, oder einem etwaigen fremden Täter hat.

Wann soll der TV denn ihr das Messer an die Kehle gehalten haben?
Versteht Jemand von euch, dass bei all den Aussagen von Verena
die den TV eher mehr belastet haben,
dass sie sich jeden Tag sogar mehrmals mit ihm trifft?

Wenn ich Angst habe, bereits belästigt und mit Messer bedroht würde
treffe ich mich doch nicht mit dieser Person tagelang. auch nachts
und gehe da spazieren, wo eine junge Frau vllt umgebracht wurde.

Vllt mag Verena etwas verpeilt sein, aber Angst kann sie nicht zuvor gehabt haben,
sollte der TV ihr ein Geständnis gemacht haben, oder eine Andeutung, was auch immer
das alles fand ja vor dem 5. Oktober statt, oder nicht?

Irgendwas stimmt n. m. M. in diesem Fall nicht.
Vllt sollte der ganze Zeugenclan mit Handydaten usw
erneut zur gleichen Zeit befragt werden und solange bis alles stimmig ist.

Ich will nicht behaupten, dass der TV unschuldig ist, aber es ist schon arg
wie von allen Seiten versucht wird in zu belasten, als hätten sie sich abgesprochen,
aber nicht detailliert und klug genug.

Vllt blicke nur ich nicht wirklich durch :)


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

11.01.2024 um 21:06
Bedeutet "verplappert" denn in Süddeutschland auch "ich habe ein Geheimnis aus Versehen ausgeplaudert" oder heißt es dort einfach nur "ich habe mich versprochen"?


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11.01.2024 um 21:08
@Koernchen
Eigentlich bedeutet verplappert im volksmund das erstere...


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11.01.2024 um 21:31
Zitat von SabsySabsy schrieb:solange bis alles stimmig ist.
Objektiv ist ja zumindest hinsichtlich des chronologischen Anlaufs alles stimmig, wenn man der Zusammenfassung von Palio folgt, die ja inhaltlich logisch zu den ausgewerteten Handydaten und der Sprachnachricht, die V an ihre Schwester schrieb, passt.
Zitat von PalioPalio schrieb:Ich bringe die Informationen mal in eine zeitliche Reihenfolge:

Am 03.10. war Verena abends nur ganz kurz in Aschau, nachdem sie den gesamten Nachmittag mit dem Angeklagten, ihrer Schwester und einem weiteren Freund in Prien und Übersee verbracht hat.

Am 04.10 war der lange Spaziergang der beiden laut Geodaten. Handydaten und Webcamaufzeichnungen stimmen überein.

Am 05. verschickt sie nachmittags eine Nachricht an ihre Schwester, aus der hervorgeht, dass er sie "gestern", also am 04.10. informiert hat.
Den exakten Sachverhalt, den eventuellen Tathergang sowie die Beweggründe der handelnden Personen bekommen wir leider nicht "stimmig", solange der Angeklagte und V schweigen.


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11.01.2024 um 21:32
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb am 07.12.2023:Hey T. , ich habe mich Verplappert. Habe bei der Polizei gesagt, dass es der 3. war, dabei war es der 5.
2 Fragen von meiner Seite:
Erstens: Warum spricht sie ihren Freund mit Nachnamen an oder wofür steht das "T"? Ist es sicher, dass das überhaupt eine Nachricht an Sebastian war oder ging diese an jemand anderen, der/die auch vernommen wurde und dann den 5. richtigstellen sollte?

Und was ist überhaupt "es"? Wir beziehen das die ganze Zeit auf ein etwaiges Geständnis aber kann sie mit "es" nicht auch was völlig anderes meinen? Mal ein ganz banales Beispiel (hypothetisch ..."es" war der 5. wo ich getankt und angehalten habe, nicht der 3."

Wieso muss das "es" denn überhaupt für ein Geständnis stehen? Möglich wäre doch, dass sie 2x behauptet am 3. mit ihm spazieren gewesen zu sein, aber "es", sich trotzdem auf den 5. bezieht.

Man müsste halt wirklich die genauen Fragen kennen. Wenn die Polizeibeamtin z.B. fragen würde "Sind sie sicher, dass sie am 3. mit ihm spazieren waren" und sie das 2x bejaht, heißt das doch noch lange nicht, dass die Ausgangsfrage hätte lauten können "Sind sie sicher, dass er Ihnen am 3. von einer toten Frau erzählt hat.

Ich halte es daher für absolut wichtig, die Vernehmungsprotokolle nochmal vorzulesen und unmittelbar mit den Sprachnachrichten abzugleichen. Noch besser wäre es, wenn man dies in der Hauptversammlung täte und dann bestenfalls gleich mal selbst V. fragen könnte, wie sie sich diese Widersprüche erklärt und ob sie das mal bitte aufdröseln könne.

Auch ist mir nicht ganz klar, warum man nicht mehr alle Fotos soll herstellen können. Über den Handyverlauf vielleicht nicht, ok, aber üblicherweise werden die doch in einer Cloud des dazugehörigen Mail-Kontos oder auf One Drive gesichert.

Ich kann einfach nicht verstehen, dass man ihr diese ganzen versehentlichen Erinnerungslücken und Verwechslungen einfach so durchgehen lässt.

Nehmen wir mal an, V. wäre wirklich am 2. auch zur Tatzeit noch vor Ort gewesen, dann würde doch nicht weniger Verdacht auf sie entfallen können als auf S. auch? Es wird immer gesagt, S. hätte Täterwissen preisgegeben und er hätte Regen und Nieseln verwechselt und auch die Hose, die er trug, aber stehen dem denn nicht minder genauso große Verwechslungen auf V.s Seite gegenüber? Was macht S. denn verdächtiger als jeden anderen der zur Tatzeit am Eiskeller war?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

11.01.2024 um 21:41
Wie schon vor ein paar Seiten dargestellt, sehe ich hier Eigenschaften wie Neid, Missgunst, verletzter Stolz und alles was da noch mit reinspielt, als ursächlich für Verenas Verhalten.
Sensationslust und Wichtigtuerei führten andere User hier schon an.
Ein Mix aus all dem und so versteht man auch warum ausgerechnet Verena und ihre Schwester so voranschritten bei ihren Aussagen. Die anderen Freunde haben sich ja nicht der Art geäußert.
Zitat von LeppyLeppy schrieb:Da Lea aber die Schwester von Verena ist, kann ich mir vorstellen, dass ihre Aussagen ein Stück weit gefärbt sind durch das, was ihre Schwester ihr erzählte. Eventuell hat man sich gemeinsam hochgeschaukelt und so kam es zu den „belastungsfreudigen“ Aussagen der beiden Schwestern.
Nochmal ein ganz wichtiger Beitrag von Fassbinder, Verena fällt nicht das erste Mal durch ähnlich gelagerte „Spielchen“ auf.
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Da muss man aber sagen, dass sie das der Freundin per soziale Netzwerke geschrieben hat, also nicht in ihren Vernehmungen gesagt hat. Die Freundin meinte, dass sie das auch bei Anderen Sachen öfter gemacht hat, um sie eifersüchtig zu machen. Ich würde schon sagen, dass man nicht ausschließen kann, dass in dem Fall zusätzlich zum eifersüchtig machen, wirklich ein gewisser Hang zur Sensation und sich aufspielen aufgezeigt wird und auch ein gewisser Belastungseifer gegenüber dem Angeklagten, möglicherweise. Dass sie aber wirklich dort war, wage ich zu bezweifeln.
Und hier nochmal zu meinem eigenen Beitrag, weil die Diskussion aufkam warum Verena am 02. wohlmöglich auch schon dort war. (So ganz geklärt ist das ja scheinbar noch nicht?)
Zitat von LeppyLeppy schrieb:Das mit der Eifersucht hatte ich vor ein paar Seiten auch eingebracht in Bezug auf Verena, ohne die Aussage von Freundin zuvor bewusst gelesen zu haben.
Ich hatte gemutmaßt, ob V eifersüchtig war, das der Angeklagte, nachdem er von ihr abgewiesen wurde, Interesse an anderen Frauen zeigte. Er wollte den Abend ursprünglich auch mit einem Kumpel in den Eiskeller? Das zerschlug sich dann? Verena musste damit rechnen, dass er dort Frauen anspricht oder auch näher kennenlernt, vielleicht störte sie das.
Könnte das miteinander zu tun haben?
Ob Verena angefressen war, das sie den Abend des 2. vielleicht alleine verbringen sollte? Nachdem Sebastians Kumpel keine Zeit hatte in den Eiskeller zu gehen entschied sich Sebastian für das Joggen und gegen Verena ? Wusste Verena, dass das Treffen der beiden Kumpels platzte? Könnte sie am 02. da gewesen sein, um zu spionieren? Und damit meine ich nicht, dass Opfer auszuspionieren, sondern Sebastian (und seinen Kumpel?).
Ist das der gleiche Kumpel dessen Freundin eifersüchtig gemacht werden sollte? (siehe Fassbinders Beitrag oben)


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

11.01.2024 um 22:00
Zitat von sallomaeandersallomaeander schrieb am 22.10.2023:Nach nur 45 Minuten wurde ihre Verneh­mung beendet. Sie soll erneut geladen werden – und dann auch von einem Vorfall im Auto berichten, bei dem Se­bastian T. ihr ein Messer an den Hals gehalten und sie be­droht haben soll, sie umzubringen.
Quelle: Bild, s.o.
Zitat von mjk-17mjk-17 schrieb am 03.11.2023:Er hat sogar die Zeugin mit einem Messer "bedroht" und sich offenbar daraus noch einen Spaß gemacht.
Hast Du gewusst, letzte Nacht ist ein Mädchen in Aschau umgebracht worden“. So zitiert sie den Angeklagten. Gesagt haben soll er das am Abend des 3. Oktober, als man sich zum Spazierengehen am Eiskeller-Parkplatz traf. Auch wenn die Zeugin ihn dabei nicht ganz ernst nahm, Angst machte ihr es trotzdem. Und dem nicht genug: „Dann hat er ein Messer aus der Hosentasche genommen, es mir an den Hals gehalten und gesagt ‚Haha, jetzt bring‘ ich Dich um‘.“
Damals bei der Polizei hab‘ ich untertrieben. Was ich heute sage, stimmt!“
Zitat von SabsySabsy schrieb:Wann soll der TV denn ihr das Messer an die Kehle gehalten haben?
In diesem Punkt kann ich @Sabsy verstehen.

Wann und wo hat denn nun die angebliche Bedrohung mit einem Messer stattgefunden - in einem Auto oder bei einem Spaziergang?

Meines Wissens ist das bislang nicht eindeutig geklärt worden.

Das Klarste in dieser Angelegenheit ist für mich noch immer die Weigerung von Verenas Schwester Lea, dazu Aussagen vor Gericht zu machen. Sie wolle, so die Begründung, ihre Schwester nicht belasten...


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