fassbinder1925 schrieb am 07.12.2023:Hey T. , ich habe mich Verplappert. Habe bei der Polizei gesagt, dass es der 3. war, dabei war es der 5.
2 Fragen von meiner Seite:
Erstens: Warum spricht sie ihren Freund mit Nachnamen an oder wofür steht das "T"? Ist es sicher, dass das überhaupt eine Nachricht an Sebastian war oder ging diese an jemand anderen, der/die auch vernommen wurde und dann den 5. richtigstellen sollte?
Und was ist überhaupt "es"? Wir beziehen das die ganze Zeit auf ein etwaiges Geständnis aber kann sie mit "es" nicht auch was völlig anderes meinen? Mal ein ganz banales Beispiel (hypothetisch ..."es" war der 5. wo ich getankt und angehalten habe, nicht der 3."
Wieso muss das "es" denn überhaupt für ein Geständnis stehen? Möglich wäre doch, dass sie 2x behauptet am 3. mit ihm spazieren gewesen zu sein, aber "es", sich trotzdem auf den 5. bezieht.
Man müsste halt wirklich die genauen Fragen kennen. Wenn die Polizeibeamtin z.B. fragen würde "Sind sie sicher, dass sie am 3. mit ihm spazieren waren" und sie das 2x bejaht, heißt das doch noch lange nicht, dass die Ausgangsfrage hätte lauten können "Sind sie sicher, dass er Ihnen am 3. von einer toten Frau erzählt hat.
Ich halte es daher für absolut wichtig, die Vernehmungsprotokolle nochmal vorzulesen und unmittelbar mit den Sprachnachrichten abzugleichen. Noch besser wäre es, wenn man dies in der Hauptversammlung täte und dann bestenfalls gleich mal selbst V. fragen könnte, wie sie sich diese Widersprüche erklärt und ob sie das mal bitte aufdröseln könne.
Auch ist mir nicht ganz klar, warum man nicht mehr alle Fotos soll herstellen können. Über den Handyverlauf vielleicht nicht, ok, aber üblicherweise werden die doch in einer Cloud des dazugehörigen Mail-Kontos oder auf One Drive gesichert.
Ich kann einfach nicht verstehen, dass man ihr diese ganzen versehentlichen Erinnerungslücken und Verwechslungen einfach so durchgehen lässt.
Nehmen wir mal an, V. wäre wirklich am 2. auch zur Tatzeit noch vor Ort gewesen, dann würde doch nicht weniger Verdacht auf sie entfallen können als auf S. auch? Es wird immer gesagt, S. hätte Täterwissen preisgegeben und er hätte Regen und Nieseln verwechselt und auch die Hose, die er trug, aber stehen dem denn nicht minder genauso große Verwechslungen auf V.s Seite gegenüber? Was macht S. denn verdächtiger als jeden anderen der zur Tatzeit am Eiskeller war?