Hanna W. tot aus der Prien geborgen
07.12.2023 um 20:27
Bericht vom 07.12. Teil 1.
Wieder sind die Reihen sehr gelichtet. Unterschied zu sonst: Das Ehepaar Genditzki sitzt neben den Angehörigen des Angeklagten.
Auch die Nebenkläger sind nach längerer Pause wieder anwesend.
Der Angeklagte begrüßt seine Verwandten viel enthusiastischer als früher, vor Beginn redete er minutenlang und sehr zugewandt mit RA Rick.
Aufgerufen wird der Rechtsbeistand der Lea R., erstmal ohne die Zeugin. Das Gericht verkündet, dass es bei der Dame auch ein Recht auf Paragraf 55 sieht, da sie ihre Schwester belasten könnte. Es wird um Stellungnahmen gebeten.
Der Staatsanwalt sieht kein Recht darauf. Er sieht keine Gefahr der Strafverfolgung, da es nur Abweichungen in „Feinheiten“ bei den Aussagen gebe.
Rechtsanwalt Dr. Frank dagegen sieht Abweichungen im „Kernbereich.“
Der Beistand, dem bewusst keine Akten gegeben wurden, soll sich mit seiner Mandantin besprechen, wie sie es halten will. Für mich war die Sache eindeutig, dass sie sich darauf beruft.
Die Zeugin und der Beistand betraten den Saal. Lea R. sieht ihrer älteren Schwester auffallend ähnlich. Und sie sagt aus !
Die Vorsitzende will nochmal eine kurze Einleitung zur früheren Aussage haben. So schildert die Zeugin, dass sie den Angeklagten durch Verena kennt. Zwischen ihrer Schwester und dem Angeklagten gab es keine Beziehung, es war auch von der Verena keine angedacht. Aber der T. stand auf sie.
Nun wird zum Kerngeschehen eingeleitet. Die Zeugin stellt voraus, nur noch Bruchstücke zu wissen, aber sie versucht es.
Sie sei am 3. 10.22 etwa um 16,17 oder 18 Uhr mit den Zeugen Verena R. und Raffi W. (das ist der mit der Landwirtschaft ) sowie dem Angeklagten beim Tischtennisspiel „am Chiemsee“ gewesen. Genauer kann sie es nicht benennen, da sie die Gemeinden dort nicht gut kennt.
Während dieser Runde soll der Angeklagte gefragt haben „Habt ihr schon gehört, in Aschau wurde ein Mädchen umgebracht.“
Die Zeugin ist sich sicher es gehört zu haben, bei den Anderen Beiden ist sie sich nicht sicher.
Auf die Frage, ob sie die Aussage ernst genommen hat, verneint Lea. Es ist nicht unbedingt so, dass sie ihm auf keinen Fall die Story geglaubt hätte, aber es hat sie nicht so berührt, da täglich Menschen umgebracht werden.
Sie weiß nicht mehr genau in welchem Auto der Angeklagte vom Tischtennis weggefahren ist, sie ist auf jeden Fall bei ihrer Schwester mitgefahren. Die drei Zeugen hätten auch nicht mehr groß untereinander geredet. Lea wird vorgehalten, dass sie bei einer früheren Vernehmung gesagt hat, sie sind alle geschockt gewesen und fragten sich wie so etwas passieren kann.
Der Name „Hanna“ ist aber nicht gefallen.
Auch hat die Zeugin im Internet recherchiert, weiß aber nicht, ob sie was darüber gefunden hat. Auf die Frage wo sie sich am ehesten darüber informieren würde, hat sie glaube ich gesagt, sie würde die naheliegender Begriffe durch die Suchmaschine jagen.
Die Richterin schlägt der Zeugin vor doch langsam die einzelnen Sätze zu sprechen, so kann sie Dolmetschen. Das kann man sich eine Zeit lang wirklich wie bei einem vereidigten Dolmetscher im Prozess bei einer Fremdsprache vorstellen.
Es wurde noch nachgehakt, warum sie sich so sicher beim 3. ist und ob sie die Umgebung noch besser beschreiben kann. Lea R. sagt sie ist sich sicher weil der Zeuge W. dabei war, der kann sonst nicht um die Uhrzeit. Es muss ein Feiertag gewesen sein. Die Zeugin erinnert sich, dass man von der Platte den Chiemsee sehen kann und es auch einen großen Kiesplatz gab. Grundsätzlich haben sie sich höchstens 5 Mal im Jahr zu so einem Match getroffen.
Auf die Frage, wie sie zum Angeklagten stehe, meinte sie, er sei eigentlich immer nett gewesen und sie hätte sich nie mit dem T. gestritten.
Die Vorsitzende will nun zum Messerkomplex kommen. Ihr Beistand verkündet, dass sich die Zeugin zu diesem Thema nicht äußern wird und auch keine Fragen beantwortet. Sie weiß was es damit auf sich hat, aber sie könnte ihre Schwestsr belasten.
Nun ging es natürlich zur Party. Lea kann sich nicht mehr erinnern, wer auf der Party war. Die Richterin hilft mit dem Tipp, wer den T. am nächsten Morgen nach Hause gefahren hat. Da dämmerte ihr dass es der Zeuge Max K. war. (17/Patient beim Landarzt) Moment wie konnte der eigentlich den Angeklagten nach Hause fahren? Gut, vllt hat er es einfach so gemacht oder er hat ein 45 er Auto. Aber habe ich nie bedacht und ich glaube, ich verwechsle da nichts.
Lea kann sich auch daran erinnern, dass sie über den Mord gesprochen haben. Der Angeklagte saß dabei auf der Couch. Er hätte „zusammenhanglos“ gesagt „Ich war’s. Ich hab sie umgebracht.“ Die Vorsitzende fragt, wie das zusammenhanglos passt wenn man schon darüber spricht. Lea korrigiert sich auf „unvermittelt.“
Was sie Inhaltlich über den Mord gesprochen haben, kann sie nicht mehr sagen. Als die Frauen der Familie R. untereinander drüber gesprochen haben, ob er das Geständnis ernst meinte, sind sie zu dem Schluss gekommen, dass es nicht so ist, sie waren aber über den Witz geschockt. Generell meint Lea waren aber schon alle angetrunken und die Zeit war fortgeschritten.
Die Zeugin konnte gut erinnern, dass sich der T. am Abend noch so betrank, dass er sich übergeben musste. Das hat er aber schon vor dem 3.10 oft so gehalten.
Ob der Angeklagte sich mit Frauen schwer tat, wisse sie nicht und ob er eine Freundin hatte auch nicht. Man habe über solche Themen nicht miteinander gesprochen. Das hat die Richterin verwundert. Auf Vorhalt kann sie sich aber an eine Franziska vom Bauwagen erinnern. Sie hat gehört dass der Angeklagte auf jene stand.
Lea weiß aber noch, dass T. sich auf einer Autofahrt um den Oberschenkel der Verena kümmerte und die Hand immer mehr nach oben ging. Verena verbat sich das und die Lea zog die Hand weg. Es ist aber keine Gewalt im Spiel gewesen. Bei Schilderung dieser Szene scheint der Angeklagte leicht genervt, mit den Augen zu rollen.
Die Zeugin wusste noch zu berichten, dass sich der T. nach dem 3.10 Verändert hat. War er früher der Pausenclown und Witzelnde in der Gruppe gewesen, war er ab da ernster. Sie hatte auch das Gefühl er würde sich bei ihrer Familie „verstecken.“ Vor dem 3.10 war er 1-2 Mal die Woche bei ihnen, dann sollen es 3-4 gewesen sein. Der Zeugin war es aber nicht unangenehm, sie hat den T. auch nicht darauf angesprochen.
Der Staatsanwalt und Nebenklagevertreter hatten keine Nachfragen.
Nun war der Psychiater Dr. Huppert an der Reihe. Er fragte die Zeugin, ob er öfter dazu neigt über „düstere Sachen der Menschheit und Zeitungsartikel“ zu sprechen. Es braucht einige Anläufe und Beispiele, bis man sich verstanden hat. Lea sagt Sebastian hat nicht bei Unfällen übertrieben oder über Sachen in der Richtung geredet.
Huppert fragte, ob die Sache mit dem Oberschenkel eher Ernst oder eine gegenseitige Neckerei war. Die Zeugin meinte es schien schon Ernst zu sein.
Das war der Erste Teil. Der Zweite folgt direkt mit den Fragen der Verteidigung und ein paar bizarren Momenten.