fassbinder1925 schrieb am 12.11.2023:Der Zeuge wurde auch unvereidigt entlassen und hat noch seinen Hausarzt von der Schweigepflicht entbunden.
Dieser trat dann auch in den Zeugenstand. Dieser schilderte, dass sein Patient mit psychosomatischen Beschwerden zu ihm in die Praxis kam. Der Patient erzählte ihm von dem Fall und dass ein Kumpel von ihm sagt, dass er der Täter ist und seine Freundin mit dem Messer bedroht hat. Da der Arzt von dem Fall bewegt war, da er eine Tochter in dem Alter hat, die genauso heißt und der Zeuge anständig und wohlerzogen ist und nie gelogen hat, hat er im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten abgewogen und die Kripo darüber informiert
@fassbinder1925Kannst du dich vielleicht noch an diese Situation erinnern?
Mir ist die jetzt noch einmal in den Sinn gekommen, da es in einem anderen Thread um die Schweigepflicht von Ärzten und die möglichen Ausnahmen ging.
Offenbar gibt es keine Ausnahme von der Schweigepflicht bei Verbrechen, die in der Vergangenheit liegen. Das hatte mich bei der obigen Berichterstattung so verwirrt. So wie ich es verstehe, hat der junge Mann seinen Hausarzt im Gerichtsverfahren von der Schweigepflicht entbunden so weit also alles korrekt. Die Aussage des Hausarztes bei der Kripo hingegen war nicht mit dem Patienten abgesprochen, oder? Der Patient hat keine Schweigepflichtsentbindung zur Aussage bei der Kripo erteilt oder habe ich das missverstanden?
Das würde bedeuten, dass der Arzt sich in diesem Fall über seine Schweigepflicht hinweggesetzt hat. Ich finde das durchaus nachvollziehbar, allerdings ungewöhnlich.
Das ist jetzt natürlich kein wahnsinnig wichtiger Punkt in dem ganzen Fallverlauf, aber ich würde mich freuen wenn du dich noch daran erinnerst und dazu etwas sagen könntest.