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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

11.378 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

07.12.2023 um 08:45
Zitat von mjk-17mjk-17 schrieb:Natürlich wurde das auch in Betracht gezogen, immerhin ertrinken auch viel mehr Menschen auf tragische Weise in Folge eines Unfalls, als dass sie tot/bewusstlos in Gewässer geworfen werden. Vermutlich ist das sogar am Anfang die naheliegendste Erklärung. Bei der Unfalltheorie fehlt mir persönlich komplett der Zusammenhang. Wie soll das Handy denn überhaupt im Wasser landen? Schlag ich mir so schwerwiegend den Kopf im immerhin ein Meter tiefen Wasser an, wenn ich mich am Ufer ,,vorbeuge" und den halt verlieren, dass ich handlungsunfähig werden? Ich sage im Normalfall nicht und vor allem nicht mit dem Verletzungsmuster. Bin ich dann nicht in der Lage in der Lage trotz der starken Strömung mich ,,tänzelnd" mit der Strömung fortzubewegen und nach Hilfe zu rufen? Ich verstehe deine Idee, aber ein fallen ist eben etwas anderes als ein gezielter Kopfsprung aus einer gewissen Höhe.
Da gebe ich Dir schon recht, es ist schon schwer vorstellbar andrerseits finde ich das Verletzungsmuster für einen wie auch immer gearteten "Übergriff" auch mehr als kurios und entspricht keinesfalls dem Üblichen.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

07.12.2023 um 09:09
Zitat von CeciliaCecilia schrieb:Ich finde das ist zu einfach betrachtet ubd die vermeintliche Tatzeit könnte viel länger gewesen sein, wenn man den Temperaturabsturz als Zeitpunkt nimmt
Mit Deinem vorgetragenen Argument verkürzt Du das mutmaßliche Tatzeitfenster aber eher als dass Du es vergrößerst. Wenn der Temperatursensor den Temperaturabfall zeitverzögert wahrgenommen haben soll, muss das Handy ja noch früher ins Wasser gelangt sein. Zudem legen nicht nur die Temperaturwerte des Akkus den Zeitpunkt des Eintritts ins Wasser nahe sondern auch die ungenauen GPS-Daten.

Das Verhalten des Handys im kalten Wasser scheint aber getestet zu werden:
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb am 04.12.2023:Der LKA-Beamte wird wieder geladen werden müssen und soll in der Zwischenzeit auswerten, ob die Nummer daheim, als Notfallnummer gespeichert gewesen ist und wie es sich mit dem Wasser verhält. Sowohl ob was ausgelöst wird, als auch die Temperaturen. Er soll es einmal bei 9,2 und einmal bei 9,8 Grad testen



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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

07.12.2023 um 09:14
Ich bin weiterhin der Meinung dass das Handy nur teilweise zum Verständnis des Tatablaufs beitragen kann. Wie schon diskutiert gibt es mindestens drei Möglichkeiten:

Ein möglicher Täter entreißt ihr zunächst das Handy und wirft es ins Wasser. Dann kann man keine zeitlichen Schlussfolgerungen mehr zum weiteren Verlauf der Tat ziehen.

Hanna stürzte bei einem Unfall samt Handy ins Wasser.

Ihr fiel durch ein Missgeschick das Handy herunter an den Rand des Bachs und sie versuchte es zu bergen, wobei sie ausrutschte und ins Wasser fiel.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

07.12.2023 um 12:40
Hat eigentlich heute die kleine Schwester ausgesagt oder auch verweigert???
War bzw. ist jemand beim Prozess?? danke


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

07.12.2023 um 12:54
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb am 12.11.2023:Der Zeuge wurde auch unvereidigt entlassen und hat noch seinen Hausarzt von der Schweigepflicht entbunden.

Dieser trat dann auch in den Zeugenstand. Dieser schilderte, dass sein Patient mit psychosomatischen Beschwerden zu ihm in die Praxis kam. Der Patient erzählte ihm von dem Fall und dass ein Kumpel von ihm sagt, dass er der Täter ist und seine Freundin mit dem Messer bedroht hat. Da der Arzt von dem Fall bewegt war, da er eine Tochter in dem Alter hat, die genauso heißt und der Zeuge anständig und wohlerzogen ist und nie gelogen hat, hat er im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten abgewogen und die Kripo darüber informiert
@fassbinder1925
Kannst du dich vielleicht noch an diese Situation erinnern?
Mir ist die jetzt noch einmal in den Sinn gekommen, da es in einem anderen Thread um die Schweigepflicht von Ärzten und die möglichen Ausnahmen ging.
Offenbar gibt es keine Ausnahme von der Schweigepflicht bei Verbrechen, die in der Vergangenheit liegen. Das hatte mich bei der obigen Berichterstattung so verwirrt. So wie ich es verstehe, hat der junge Mann seinen Hausarzt im Gerichtsverfahren von der Schweigepflicht entbunden so weit also alles korrekt. Die Aussage des Hausarztes bei der Kripo hingegen war nicht mit dem Patienten abgesprochen, oder? Der Patient hat keine Schweigepflichtsentbindung zur Aussage bei der Kripo erteilt oder habe ich das missverstanden?
Das würde bedeuten, dass der Arzt sich in diesem Fall über seine Schweigepflicht hinweggesetzt hat. Ich finde das durchaus nachvollziehbar, allerdings ungewöhnlich.

Das ist jetzt natürlich kein wahnsinnig wichtiger Punkt in dem ganzen Fallverlauf, aber ich würde mich freuen wenn du dich noch daran erinnerst und dazu etwas sagen könntest.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

07.12.2023 um 13:03
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Das würde bedeuten, dass der Arzt sich in diesem Fall über seine Schweigepflicht hinweggesetzt hat. Ich finde das durchaus nachvollziehbar, allerdings ungewöhnlich.
Für gewisse Taten herrscht sogar eine Anzeigepflicht, darunter fallen u.a Tötungsdelikte.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

07.12.2023 um 13:03
@fischersfritzi
Ich glaube ich erinnere mich recht gut. Aber jetzt brauche ich erstmal ein kühles Helles und ein gutes Mittagessen. Der Tag war krass.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

07.12.2023 um 13:05
Zitat von mjk-17mjk-17 schrieb:Für gewisse Taten herrscht sogar eine Anzeigepflicht, darunter fallen u.a Tötungsdelikte.
Nein, das gilt nicht für Taten in der Vergangenheit, sondern nur für geplante Taten.
Daher bin ich so überrascht gewesen.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

07.12.2023 um 13:12
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Nein, das gilt nicht für Taten in der Vergangenheit, sondern nur für geplante Taten.
Daher bin ich so überrascht gewesen.
Les dir mal den Artikel durch:

https://www.aerzteblatt.de/archiv/63334/Ethik-in-der-Psychotherapie-Schweigepflicht-Unterschiedliche-Auslegungen#:~:text=F%C3%BCr%20den%20Therapeuten%20besteht%20Anzeigepflicht,erlauben%20manchmal%20eine%20gro%C3%9Fz%C3%BCgige%20Auslegung.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

07.12.2023 um 13:13
Der zitierte Beitrag von fischersfritzi wurde gelöscht. Begründung: Antwort auf gelöschten Beitrag
Der "Focus" berichtet darüber.
Im Prozess um den Tod von Hanna aus Aschau im Chiemgau kam es am Donnerstag zu einem spektakulären Gastauftritt. Der als „Badewannen-Mörder“ vor mehr als 13 Jahren zu Unrecht verurteilte Manfred Genditzki war an der Seite der Anwältin Regina Rick zugegen. Rick stieß vor drei Wochen zum Verteidiger-Team des Angeklagten.
https://amp.focus.de/panorama/welt/kronzeugin-verweigert-die-aussage-im-prozess-gegen-mutmasslichen-hanna-moerder-bahnt-sich-spektakulaere-wende-an_id_259468664.html

Polemisch finde ich daran nichts.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

07.12.2023 um 13:23
Zitat von mjk-17mjk-17 schrieb:Les dir mal den Artikel durch:
Es ging nicht um einen Therapeuten, sondern um einen Arzt.
Da gibt es offenbar Unterschiede.
Schau hier zu ärztlicher Schweigepflicht
§ 138 StGB regelt für jede Person die Strafbarkeit der Nichtanzeige bestimmter geplanter Straftaten. Zu diesen Straftaten zählt unter anderem Menschenhandel, Menschenraub, räuberische Erpressung, Raub, Totschlag, Mord und Brandstiftung. Das heißt, dass derjenige, der beispielsweise von jemandem erfährt, dass er einen Mord oder Raubüberfall plant, diese Pläne den Ermittlungsbehörden mitteilen muss. Wer dies unterlässt, muss mit einer Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen.

Jedoch regelt § 139 StGB, dass § 138 StGB für Ärzte nur eingeschränkt gilt. Erlangen Ärzte im Rahmen der Ausübung ihres Berufs Kenntnis von solchen Straftaten, dann besteht die Anzeigepflicht nur unter anderem bei Mord, Totschlag, erpresserischem Menschenraub oder einer Geiselnahme.

Berichtet also ein Patient seinem Arzt von einer geplanten Straftat, ist dieser zur Anzeige verpflichtet. Das heißt gleichzeitig, dass der Arzt in solchen Fällen sein Schweigerecht brechen muss.
Quelle: https://www.anwalt.de/rechtstipps/wann-darf-der-arzt-die-schweigepflicht-verletzen-und-petzen_132146.html

Ausnahmen nur für geplante Straftaten.
Zitat von LackyLuke77LackyLuke77 schrieb:Polemisch finde ich daran nichts.
Danke für den Link.

Ich finde das absolut polemisch und unnötig.
Was soll das?
Warum muss sie den da abschleppen.
Mag in USA passend sein, wo es darum geht, die Geschworenen zu überzeugen und natürlich auch emotional zu erreichen.
Aber hier finde ich das unangebracht und unwürdig.
Der Gerichtssaal ist keine Schaubühne. Solche Auftritte tragen nicht zur Versachlichung des Verfahrens bei.
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Der Tag war krass.
Bin schon gespannt auf deinen Bericht.


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