Hanna W. tot aus der Prien geborgen
12.11.2023 um 09:58
Mit ein bisschen Verspätung, der Bericht von Freitag. Kann sein, dass ich einige Dinge nicht mehr weiß. Ist ja so schon manchmal, dass man sich aus der Erinnerung leicht vertut, aber jetzt ist es noch ein bisschen länger her.
Der Erste Zeuge war der Freund einer Zeugin, die im Eiskeller war. Er war auch auf dem Weg dorthin und sollte mit ihr feiern, aber er hat wich schon auf dem Weg krank gefühlt. Deshalb ist er nur schnell zur Freundin in die Schlange, hat sich den Schlüssel geholt, da sie wenige Hundert Meter weiter eine Wohnung zur Verfügung hat. Er verabredete mit ihr sein Handy laut zu stellen und ihr dann aufzumachen. Er legte sich sofort schlafen. Die Freundin rief ihn dann am Heimweg an und er wartete, in Nähe zur angenommen Tatzeit vor der Tür. Nach zwei Minuten kam sie und in der Zwischenzeit hat er niemand gesehen.
Der Nächste Zeuge war ein Bekannter des Angeklagten. Er lernte den Angeklagten durch die Zeugin R. kennen. Auch die beiden wurden dann Freunde. Ab dem 1. Oktober 2022 hatte er den Angeklagten nicht mehr gesehen, da er sich aus der Clique zurückzog. Grund war wohl, dass sich die R. nicht bedankt hatte, obwohl er ihr Auto repariert hat. Erst nach der Verhaftung meldete sich die Zeugin wiederum bei ihm, weil sie mit ihm darüber reden wollte. Wenn ich mich nicht täusche, gab es auch nochmal ein Treffen, wo auch die Schwester und die Mutter von Verena dabei waren, diese waren wohl auch relativ schockiert und konnten es sich nicht vorstellen dass es der Angeklagte war. Darüber, dass er eine Leidenschaft für Messer hatte, wusste er nichts. Er glaubte auf Nachfrage, dass der Angeklagte keine Freundin hatte, wusste aber nicht, ob ihn das belastet, da sie über solche Themen nicht redeten. Ansonsten schildert er den Angeklagten als ruhig und angenehm. Auf die Frage, ob T. damals anders aussah, meinte auch er, dieser sei magerer gewesen. Die Nächste Frage war, ob T. Hoodies getragen habe, er meint das hätte er immer mal wieder schon getragen. Die Verteidigung bringt ein Bild an den Richtertisch, wohl ein Gruppenfoto. Die Richterin meinte dies sei ja alt. Sie hält aber fest, der Angeklagte trägt auch Hoodies. Einer Schöffin fiel dann auf, dass alle das Gleiche tragen und es sich wohl um eine Pfadfinderuniform handelt.
Es kam noch ein weiterer Bekannter. Auch dieser kannte T. durch Verena. Er schildert den Angeklagten auch als ruhig und normal. Auf Frage, ob er ihm vllt mal komisch vorkam, meinte dass das nicht der Fall sei. Ihm wurde dann aus seiner Vernehmung vorgehalten, dass er den Angeklagten erst ein bisschen komisch fand. Da er beim ersten Treffen auf einem Skiparkplatz, obwohl er Kontakt mit ihnen wollte, auf Abstand gegangen ist und sich meistens ausgeklinkt hat und schnell wieder weg wollte. Auch kam ihm die Aussage bei der Verabschiedung komisch vor. Sebastian meinte, er fährt jetzt noch in die Beachbar nach Übersee, um Mädels aufzureißen. Daraufhin bejahte der Zeuge, dass ihm das komisch vorkam. Woraufhin die Beisitzerin nachhakte, da es ja grundsätzlich nicht so ungewöhnlich sei, das zu wollen. Der Zeuge meinte, das nicht, aber das so zu sagen, fand er komisch.
Auf die Frage, ob er was von Messern beim Angeklagten weiß, meinte er hätte eins gehabt. Er könne nicht genau sagen, um was es sich für eins handelt, es sei aber eine Art Klappmesser gewesen, was aber nicht von selbst aufspringt. Beim „Tag des Sensemähens“ im August 2022, beklagte sich der Angeklagte aber darüber, dass er es verloren hat.
Es ging dann um das Treffen am 3.10 bei Tischtennis mit den Schwestern R. und dem Angeklagten. Er war sich erst nicht mehr ganz sicher wegen dem Tag, es muss aber ein Samstag/Sonntag oder Feiertag gewesen sein, da er in der Landwirtschaft aushilft und Nachmittag sonst nie kann. Er sei mit Verena gefahren und der Angeklagte mit seinem Auto. Über ein Totes Mädchen oder Mord wurde aber nicht gesprochen. Er sei auch nie groß abgelenkt gewesen. Auf die Frage, ob er am 17.11 anwesend war, meinte er nein. Die Richterin hakte nach, dass jemand meint er sei vom Angeklagten ein bisschen mit Pfeffi abgefüllt worden, aber das könne er sicher verneinen.
Dann ging es um den Themenpunkt, dass Verena von Sebastian mit einem Messer bedroht worden sei. Da ging es wieder länger hin und her. Da der Zeuge zwar angab, davon Kenntnis zu haben. Und auf Nachfrage auch glaubte, dass es ihm erzählt wurde. Bei der Fragerunde durch die Verteidiger, ob er es jetzt einfach aus den Medien haben kann, meinte er das kann auch sein.
Das Gericht wurde ärgerlich, da es meinte, dass man sich doch erinnern kann, wenn eine Freundin erzählt, dass ihr ein Messer an den Hals gehalten wird. Er wurde daraufhin ein paar Minuten vor die Tür geschickt. Wieder im Zeugenstand wurde er nochmal gefragt und er meinte, er könne sich nicht mehr an die Erzählung einer Bedrohung erinnern. Er wurde dann unvereidigt entlassen. Er fragte beim Gehen, ob er nochmal kommen muss. Worauf die Richterin trocken, aber immer noch ein bisschen verschnupft meinte „Weiß ich nicht.Kann schon sein.“ Der befürchtet vllt schon, dass es ihm wie seiner Bekannten geht.
Weiter hat eine Angestellte der Pfarrgemeinde ausgesagt. Der Angeklagte hat im Rahmen seines Hobbys als Pfadfinder geholfen ein Gebäude zu räumen. Er ist ihr aufgefallen, da er sehr fleißig war und auch kräftig zupacken konnte. Er schien ihr ein netter junger Mann zu sein, mit dem man sich normal unterhalten konnte. Ihr fiel aber bald auf, dass er mehrere Kratzer hatte. Die als längliche Rote Linien verlaufen sind. Wie man sie sich auch bei Tätigkeiten im Garten holen kann. Sie sprach ihn darauf an, er meinte die kämen von der Arbeit. Ihr wurde vorgehalten, daS sie bei der Polizei ausgesagt hat, er hätte dabei überrascht und erschrocken gewirkt. Nach einem Jahr, kann sie sich nicht mehr genau erinnern, hat aber glaube ich auch gesagt, dass es dann stimmen wird, wenn sie es bei der Polizei gesagt hat. Die Rechtsmedizinerin fragte nach Krusten und Abschürfungen, von diesen wusste die Zeugin aber nichts. Auf die Frage, ob sie den Angeklagten kenne, meinte sie nicht wirklich. Die Mutter sei ihr bekannt, aber deshalb kennt sie den Sohn nicht.
Es kam noch ein weiterer Bekannter von Sebastian. Der Minderjährige Zeuge erzählte, dass er ihn durch die Zeugin R. bei einem Ausflug zu einem Lostplace am Tegernsee kennengelernt hat. Da ich davon ausgehe, dass es der Ausflug war von dem auch die Verena letztes Mal redete, gehe ich von Anfang Oktober letzen Jahres aus und nicht früher.
Der Zeuge hatte einen sehr guten Eindruck von T. Dieser sei höflich und zurückhaltend gewesen, aber sie seien länger ins Gespräch gekommen. Reifeunterschiede zwischen ihm und der Gruppe merkte er nicht.
Am 17.11 haben sie sich vor der Houseparty getroffen. Der Angeklagte kündigte sich an heute volllaufen lassen zu wollen, wohl weil eine Franziska mit der er für einen Termin verabredet war, nun doch nicht konnte. Bei dem Zusammensitzen soll der Angeklagte dann laut zeugen „sinngemäß“ gesagt haben „Ich bin der Mörder aus Aschau.“ Dies habe er und auch die Anderen als Witz aufgefasst. Man habe generell in der Zeit viel untereinander über den Mord gesprochen, wer es wohl war und wie H. leiden musste und wie es den Eltern damit gehen wird. Auf die Frage, ob er wisse wie die Mutter reagiert hat, wusste er noch, dass sie das mit dem Anwalt gesagt hat.
Ihm wurde vorgehalten, dass Sebastian es in den Worten "Ich habe keine Lust mehr auf den ganzen Mist und Stress, dann sage ich es jetzt einfach, dass ich es halt war.“ gesagt haben soll. Er konnte sich daran erinnern. Der Zeuge hätte ihm dann gesagt, dass er das nicht machen soll als Unschuldiger einfach ein Geständnis ablegen, da er dann unschuldig verurteilt werden könnte.
Auf die Frage was er glaubt, welchen Druck er gemeint hat, glaubte er den Druck von der Polizei. Das Gericht war irritiert, da der Angeklagte gar keinen Druck verspürt haben kann, da er nur ans Zeuge behandelt wurde. Er wurde gefragt, ob er vllt seinen eigen inneren Druck gemeint haben könnte, der Zeuge sagte dass das gut sein kann. Auf Nachfrage der Verteidigung, ob sich der Angeklagte aus seiner Sicht verdächtigt gefühlt haben könnte und sich deshalb ungerecht behandelt empfunden haben kann, meinte der Zeuge auch dass es sein kann.
Es wurden dann Chatverläufe des Zeugen verlesen. Wo er sich an einen Freund wandte und Reden wegen der Sache mit ihm wollte. Und sauer war, dass der Freund nicht reagierte. Auch ging es um die Bedrohung. Das Verlesen war aber teilweise ein bisschen schwer zu verstehen und schien sich auch auf verschiedene Tage zu beziehen. Deshalb kann ich da leider nicht so viel fest machen. Einmal hieß es in einer Nachricht an den Kumpel ungefähr „Aber schön wenn dir nichts dazu einfällt, der T. sitzt jetzt sowieso in U-Haft.“.
Was stark dafür sprechen würde, dass zumindest ihm die R. vor seiner Verhaftung erzählt hat. Aber auch ihm fielen Sachen erst später ein und obwohl er am Anfang sehr sorgfältig und flüssig und klug auftrat, wurde es ein bisschen schleppend. Der Zeuge meinte er sei aufgewühlt und es musste Pause gemacht werden.
Viel kam aber auch dann nicht mehr. Die Richterin meinte sie hätte zum Schluss eine einfache Frage, ob die Verena eine ist, der man gut glauben könnte oder ob sie gerne mal Geschichten erzählt. Der Zeuge meinte, dass sie alles grundsätzlich immer stimmt was sie sagt, aber manchmal etwas übertreibt. Als Beispiel meinte er, dass wenn sie von Auseinandersetzungen in der Schule zwischen Leuten erzählt, sie sich fast geschlingert haben. Obwohl es so wild aber nicht war. Dem Angeklagten stand sie immer wohlgesonnen gegenüber und hätte keinen Grund ihm eins reinwürgen zu wollen.
Der Zeuge wurde auch unvereidigt entlassen und hat noch seinen Hausarzt von der Schweigepflicht entbunden.
Dieser trat dann auch in den Zeugenstand. Dieser schilderte, dass sein Patient mit psychosomatischen Beschwerden zu ihm in die Praxis kam. Der Patient erzählte ihm von dem Fall und dass ein Kumpel von ihm sagt, dass er der Täter ist und seine Freundin mit dem Messer bedroht hat. Da der Arzt von dem Fall bewegt war, da er eine Tochter in dem Alter hat, die genauso heißt und der Zeuge anständig und wohlerzogen ist und nie gelogen hat, hat er im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten abgewogen und die Kripo darüber informiert. Leider Weiß ich auch von der Untersuchung kein Datum mehr, vllt kann da jemand helfen. Damit wäre auch ziemlich dass mit dem Chat geklärt. Ich gehe natürlich schon vor der Verhaftung aus.
Es war dann Mittagspause. Meines Wissens die Erste in dem Prozess.
Am Nachmittag saß die Hausärztin vom Angeklagten im Zeugenstand, die er von der Schweigepflicht entbunden hat. Sie hat ihn 2016 von ihrem Vorgänger übernommen und ihn als ruhig,scheu, zurückhaltend und einfach gestrickt. Man musste ihm eher jedes Wort aus der Nase ziehen. Die Vorsitzende schaltet sich ein und meinte, dass der IQ nicht bei „Normalnull“ sondern schon deutlich darunter liegt und man das noch zu einem späteren Zeitpunkt bespricht. Weiter hielt sie ihn für eher unselbständig, da er trotz seines Alters oft mit der Mutter kam, manchmal auch mit der Tante. Später aber auch alleine. Sie hat ihn auch körperlich untersucht. In der Zeit vor der Verhaftung schilderte er oft Probleme und Schmerzen mit dem Rücken. Am 6. und 7.10 war er krankgeschrieben. Um was es sich dabei aber genau handelte, kann sie nicht sagen. Es wurde für den Tag beendet und sie muss nochmal mit der Krankenakte kommen.
Es sagten auch der Barkeeper und die beiden Geschäftsführer des Eiskellers aus. Der Barkeeper hat an dem Abend H. nicht bewusst erkannt und kennt sie überhaupt nicht. Streitigkeiten sind ihm auch nicht aufgefallen am dem Abend. Die beiden Geschäftsführer kennen H. als Kundin, schildern sie als „typischen Normalgast“ sie können nichts auffälliges über ihr Trinkverhalten sagen. An dem Abend hätten sie nicht bewusst die Geschädigte gesehen und seien mit Arbeiten beschäftigt gewesen. Auch sie haben nichts auffälliges an dem Abend oder Auseinandersetzungen mitbekommen. Einer der Geschäftsführer schilderte H. bei der Vernehmung als ziemlich berauscht, hat das aber Anhand von Videoaufnahmen beurteilt.
Sie wurden von der Polizei informiert, dass sie einen Stempel vom Eiskeller brauchen und Fotos von dem Clubabend. Es wurde verabredet, dass sie sich mit der Polizei am Eiskeller um 21 Uhr treffen. Sie bekamen ein Foto von einer lebend Person vorgelegt und identifizierten sie als Hanna. Dann sollten sie erstmal ihre Handys weggeben und durften niemand was sagen, da man erst auf seelische Betreuung für die Eltern warten musste. Erst nach Mitternacht schickten sie die Info in ihre Eiskellergruppe.
Sie wurden gefragt, wie die Polizei erschienen ist. Einer meinte mit Zivilfahrzeugen, könne aber nicht sagen, ob es zwei, drei oder vier waren. Der Andere konnte es nicht mehr sagen, glaubt aber Zivil.
Das Gericht teilte mit, dass sie sich informiert haben und es zwar eine Übung der Wasserwacht gab, die mit dem Fall aber überhaupt nichts zu tun hat und auch Feuerwehr vor dem Eiskeller gesehen worden sei, was aber nicht sein kann, da die Bergung ja ganz woanders war und es erstmal keinen Bezug zum Eiskeller gab. Die Verteidiger schienen dabei eher zustimmend.
Als letzter Zeuge, kam der Leiter einer Jugendgruppe der Bergwacht,die der Angeklagte bis 2017 besucht hat. Dieser schilderte, dass es schwer möglich war den Angeklagten in die Gruppe zu integrieren. Was aber weniger an der Gruppe lag, diese hätten versucht Sebastian mitzunehmen. Er schilderte ihn als distanziert und er hätte sich „autistisch“ verhalten. Er sei auch immer in sehr kindliche Verhaltensweisen abgedriftet. So seien sie mal auf einen Ausflug gefahren und der Angeklagte hätte anstatt an Gruppengesprächen teilzunehmen sich lieber entfernt und in den Schnee geschmissen. Trotz Gesprächen hätte sich das nicht verbessert. Auch meinte der Zeuge auf Nachfrage, dass man ihm angemerkt hat, dass er es wahrscheinlich auch aus kognitiven Gründen nicht könne. Sein theoretisches Wissen und auch Handgriffe hätten sich mit der Zeit schon verbessert, auch merkte man ihm an, dass er Erfahrung beim Klettern und alpinen Sportarten mitbringt und sehr fit sei, traute ihm aber nicht zu, dass man sich auf ihn in brenzligen Situationen verlassen kann und er Verantwortung für andere übernehmen kann. So entschlossen sie sich, ihm von der Ausbildung als freiwilliger Retter abzuraten.
Dies teilte er der Mutter mit, ihr schien es sehr wichtig zu sein, dass ihr Sohn an der Gruppe Teil nimmt. Ihr war aber bewusst, dass er Probleme hat sich in eine Gruppe zu integrieren. Der Angeklagte reagierte eher gleichgültig darauf.
Grundsätzlich sei Sebastian launisch gewesen und hätte ziemlich laut werden können und sich einer kindlichen Sprache bedient, so dass man ihn ein bisschen runterbringen musste, aber er war nie körperlich aggressiv.
Am Ende teilte die Vorsitzende mit, dass die Mutter vom Zeugen Philipp S. als Zeugin geladen wird, da sie mehr Aufschluss zur Persönlichkeit des T. geben kann. Der Verteidiger fragte, warum sie das kann. Sie kennt ihn wohl aus dem Kindergarten. Die Richterin richtete ihr Wort wieder an den Angeklagten und meinte, da sie Aussagen über ihn brauchen, da er und seine Eltern nichts sagen, was sein gutes Recht ist, aber sie können kein Urteil über einen Menschen sprechen, den sie nicht kennen. Der Verteidiger unterbrach und meinte sie treffen sich am Mittwoch und besprechen dieses Thema mit dem Angeklagten.