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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

11.388 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

13.12.2023 um 21:06
Zitat von musikengelmusikengel schrieb:das verstehe ich nicht. Wenn er doch unschuldig ist und die Verteidiger davon von Anfang an überzeugt waren , warum wurde denn dann keine Haftprüfung getätigt ? Warum haben die nicht versucht ihn aus der U-Haft rauszuholen ?
Wie denn? Er redet doch mit seinen beiden Pflicht - Verteidigern nicht. Von Anfang an
Der Angeklagte schwieg bisher an allen Verhandlungstagen.
Mit seinen Pflichtverteidigern aus Rosenheim, Harald Baumgärtl und Markus Frank, redet er nicht, wie es vonseiten des Gerichts hieß.
Quelle: https://www.abendzeitung-muenchen.de/bayern/riesenueberraschung-im-hanna-prozess-jetzt-kommt-die-star-anwaeltin-art-940980


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

13.12.2023 um 21:23
Zitat von EchoM1EchoM1 schrieb:Wie denn? Er redet doch mit seinen beiden Pflicht - Verteidigern nicht. Von Anfang an
Das würde ich wohl auch nicht, wenn ich unschuldig wäre und mein Anwalt auf Totschlag plädieren will!


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

13.12.2023 um 21:32
Zitat von KarajanaKarajana schrieb:Vielleicht dachten die Verteidiger auch der Tatverdächtige in Freiheit könnte einen mutmaßlichen späteren Prozess mehr gefährden, als der Tatverdächtige in Uhaft?
Nicht, dass er weiter kryptische Geständnisse in seinem Umfeld tätigt.
Da würde ich als Verteidiger den Aufenthalt im Gefängnis als kritischer ansehen, denn dort hat er zwangsläufig auch Kontakt zu anderen Menschen, denen er gestehen könnte. Und Mithäftlinge haben in der Regel nochmal eine andere Motivation auszupacken als Personen aus seinem "regulären" Umfeld.

Ein Beispiel dafür gibt es im vorliegenden Fall ja schon mit dem Mithäftling M.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

13.12.2023 um 22:50
Bericht vom 12.12.

Heute kommt wieder so ein Bericht, der nur der Vollständigkeit halber gemacht wird. Ich war gestern nur kurz anwesend. Da wisst ihr jetzt wirklich schon mehr.

Bevor der erste Zeuge dran war, beantragte Anwältin Rick, dass die heutigen Beamten nicht gemeinsam aussagen sollen. Die Vorsitzende fragte nach der Begründung. Die Rechtsanwältin entgegnet, dass das generell unüblich ist und es nicht gehört werden soll, was der Andere sagt. Die Richterin meinte, dass das Richtig ist und sie es ohnehin heute nicht vorgehabt hätte, auch seien die heute vorgesehen Polizisten nur Zeugen. Bei den GPS-Daten sei es was Anderes gewesen, da man nicht sagen könne, wer Sachverständiger und wer Zeuge ist.

Weiter kündigt die Vorsitzende an, dass man heute nur bis 13 Uhr verhandeln kann, dann sollte es bis 16 Uhr eine Pause geben, da der Saal von jemand anders benötigt wird. Man müsse schauen, ob man die Sprachnachrichten von Verena heute schafft, da das sehr umfangreich ist. Die hätte ich eigentlich gerne gehört an dem Tag. Die an ihre Schwester kennt man ja teilweise schon, aber einer der geladenen Polizisten hat wohl auch die von Verena an Fabian ausgewertet. Kurze Zeit später gab es aber ohnehin die Planänderung, dass man durcharbeiten kann und nicht der Saal hergegeben werden muss.

Der Erste Zeuge war ein Beamter der Kripo, der auch schon bei den GPS-Daten beteiligt war. Er sollte Bericht über die Auswertung des Xiaomi -Handys des Angeklagten Auskunft geben.

Er berichtet, dass es vom 4.8.22-2.11.22 11.800 Einträge über den Browserverlauf gibt, von denen aber 5089 nicht zeitlich eingeordnet werden konnten. Weiter waren unter den über 11.000 viele Duplikate, so blieben 3.198 Websites übrig. Davon waren 97% pornographischen Inhalts. Das wurde auch mit einem Kuchendiagramm dargestellt.

Auf die Frage von Frau Rick, ob und wie man unterscheiden kann, was für eine Art von Pornographie das ist, ob nur zum Teil nach Gewalt gesucht wurde und nicht einfach der Rest Kuschelsex ist und ob alles angeschaut wurde,erklärte der Zeuge, dass er eine Exel-Tabelle erstellt hat. Darüber hat er einen Farbfilter gelegt und wenn man nach Schlagwörtern wie „XXX“, „Hardcore“ und „gezwungen“ sucht, werden diese Videos und Suchen rot hervorgehoben.

Es wurden dann teilweise die Aufrufe vorgestellt, die nichts mit Pornos zu tun haben. So wurde nach „Grey’s Anatomy“ gesucht und eine Seite aufgerufen, die den Namen „Lena Meyer-Landrut-Was ist mit ihrem Gesicht passiert?“ (mit dem wurde man eine Zeit dauernd belästigt) trägt. Es wurden auch zwei Artikel auf Merkur-online angeklickt, wo es um Urteile in Vergewaltigungsprozessen ging. Eins davon „Fünf Jugendliche in Mühlheim vergewaltigen 18-Jährige ohne Strafe“ Das waren aber wiederum Sachen vor dem 4.8. Glaube sogar noch aus dem Jahr 2020.

Der Ermittler zeigte dann eine Tabelle in der jeder Tag ab dem 4.8. mit der Anzahl an Anrufen, hauptsächlich eben pornographische, aufgezählt sind. Die Häufigkeit hat jedoch sehr geschwankt. Mal sehr viel, mal ziemlich wenig. So waren es am 4.8 über 100 Aufrufe, aber am 12.8 z.B nur eine Seite die geöffnet wurde. Am 27.9 waren es sogar wiederum 412 Aufrufe. Am 3.10 waren es nur fünf Seiten. Hierbei handelt es sich um Seiten für Mittel zur Penisvergrößerung. Der Zeuge fand es „komisch“, dass an diesem Tag keine Pornoseiten aufgesucht wurden. Ich weiß es natürlich nicht, aber ich könnte mir eher vorstellen, dass es auch schon Andere Tage gab, wo es nur ein paar wenige Zugriffe gab und vllt auch keine Pornoseiten darunter. Ein Schöffe will wissen, ob das auch eine Pop-Up Seite gewesen sein kann, die der Angeklagte nicht bewusst geöffnet hat. Der Zeuge erklärt, dass man es sich wie in einer Bibliothek vorstellen muss, man sieht was für Bücher jemand aus dem Regal nimmt, aber nicht welche Seiten er liest. Es musste aber weiter gefragt werden, weil nicht deutlich wurde, ob es auch ein Pop-Up sein kann. Der Zeuge meinte dann aber man kann es kann eins sein. Wer öffnet auch freiwillig solche Seiten. Diese wurde dann angeschaut und die Richterin meinte, sie hofft dass keine Minderjährigen im Saal sind, sie sieht jedoch keine, es soll aber jeder beim Nachbarn schauen. Das mit dem Nachbarn habe ich, auch weil sie danach lachen musste, noch für einen Scherz gehalten.

Als Nächstes wurden die Suchbegriffe des Angeklagten behandelt. Es ging besonders um das bereits bekannte „Zum Sex gezwungen.“ Es wurde ein Buch auf Amazon mit diesem Titel angeschaut und der Angeklagte war auf einer Seite für Traumdeutungen, die das Thema darüber behandeln. Auch tauchte der Begriff „Lost Shorts“ auf. Der Zeuge meinte, da hat es bei ihm geklingelt, da in diesem Fall ja auch eine Hose kaputt war und weg gewesen ist. Wobei er glaube ich sogar hauptsächlich das kaputte erwähnt hat. Fand ich ein bisschen komisch, da das ja vor der Tat, am 29.9 gegoogelt wurde. Die Verteidigung entgegnete, dann müsste man ja nach „Trousers“ suchen. Gestoßen ist man wohl auf irgendwas mit einer kurzen Jeans. Weiß nicht, ob zum verkaufen oder nur als Bild.

Auch wurde eine Liste erstellt mit der Häufigkeit der Begriffe, die bei der Auswertung auftauchten. Der Zeuge konzentrierte sich bei seinem Vortrag besonders auf „gezwungen“ und „Schwester“, die jeweils 291 und 241 mal vorkamen. Jedoch erst auf Platz 14 und 15. Man konnte schwer alles erkennen, aber ich glaube davor waren es nur harmlose Begriffe wie „Porn“.

Auch zeigte der Ermittler ein paar Verläufe mit den Namen von Pornovideos. Die man erkennen konnte waren PublicAgent- und Shoplyfter-Videos. Den Titel von letzterem stellte der Zeuge heraus und meinte, dass sei auffallend, dass es in den Videos immer nur darum geht, dass etwas mit Zwang geschieht. Der Zeuge erklärte, dass man bei den Videos aber nicht sagen könnte, ob oder wie lang sie wirklich angeschaut wurden bzw. ob vorgespult wurde. Diesmal könne er aber sicher ausschließen, dass es sich um ein Pop-Up handelt. Es ist nicht im Interesse der Betreiber, dass sich Videos im Hintergrund öffnen. Die wollen, dass man die Werbung schaut. Deshalb konnte die Polizei auch nur einen kleinen Teil draufladen und hat sonst nur Links, da es die Betreiber so schwer wie möglich machen.

Die Vorsitzende würde nun gern ein Video anschauen. Rechtsanwältin Rick hält davon aber nichts, da diese selektiv sind. Sie schlägt vor, dass man sich erst alle im Selbstleseverfahren ansieht und man dann entscheidet welche man sehen will. Die Richterin meinte, entscheiden tut es sowieso nur die Kammer. Die Verteidigerin bekomme ja alle zugespielt und kann dann immer noch Vorschläge machen. Es bleibt aber nicht mehr viel Zeit, da der Psychiatrische Sachverständige bestimmt den Inhalt wissen will, um zu beurteilen ob eine Störung vorliegen könnte und dieser ist schon nächsten Freitag dran. Sie wendet sich dann direkt an ihn und meint, es ist doch bestimmt wichtig für ihn. Der Gutachter zuckt leicht mit den Schultern und sagt, dass es generell so sei, dass der Pornokonsum, auch mit gewalttätigen Inhalt, von jungen Leuten eher mehr nicht unerheblich sei als schon, auch wenn er nichts genaues parat hat und kein Pornoexperte ist. Weiter sagt er, dass die Titel für sich sprechen und man nicht unterschätzen darf, wie viele sich derartiges anschauen. Interessanter für eine Einschätzung wäre, wie häufig und wie lange jemand sich solche Videos anschaue, aber das ist ja wohl nicht möglich.

Frau Rick tritt weiterhin entschieden entgegen, da sie der Meinung ist, man könne nichts einfach so zeigen, was die Verteidigung nicht kennt. Die Richterin meint, dass sie es auch noch nicht kennen und sie es sehen will, da sie auch nicht sich auskennt und nicht am Titel weiß, sie will eins mit einer blonden Russin anschauen,was ist Hard und was ist Softcore. Der Staatsanwalt soll auch Stellung nehmen. Er sagt er will es sehen und er kann sich darunter nichts vorstellen. Der Nebenklagevertreter schließt sich dem Staatsanwalt an. Die Sitzung wird zwei Minuten für die Beratung darüber unterbrochen.

Die Kammer kam wieder raus und verkündet, dass das Video angeschaut wird. Die Richterin spricht die Nebenkläger an und sagt, sie „stellt es ihnen anheim“ den Sitzungsaal zu verlassen oder dazubleiben. Sie könne nicht beurteilen, ob sie das packen. Worauf die Nebenkläger aus dem Raum gehen. Die Vorsitzende wendet sich an die Zuhörer und sagt, dass aber jetzt wirklich alle unter 18 raus müssen, dass ist jetzt nicht mehr lustig. Es soll jeder auch wirklich nochmal beim Nachbarn schauen. Ich dachte das mit dem Nachbarn am Anfang war Spaß. Es wurde das Filmchen „Blonde russian gets strangulated and fucked“ ausgewählt.

Aber ich war dann auch raus. Eigentlich hätte es mich schon interessiert und ich hätte es gerne hier darlegt, aber es war mir zu cringe. Wenn man vorne in seinem Stuhl sitzt und dafür bezahlt wird ist eine Sache, aber Schulter an Schulter mit einem fremden Frontal drauf schauen eine Andere. Wobei ich der Einzige war der raus ist. Auch nutzte ich es um mich auszuhusten. Habe mir wieder eine Erkältung gefangen. Mein Plan war eigentlich danach wieder reinzugehen und die anderen Zeugen anzuhören. Nach ca 15 Minuten wurden auch die Nebenkläger wieder reingeholt, aber ich habe noch länger gebraucht. War auch völlig übernächtigt und mein Kreislauf am Boden. Bin dann wieder rein, aber als ich festgestellt habe, dass meine Tempos leer gingen (ich bin davor drin gesessen wie dieser Hausverwalter aus der Lindenstraße) und ich Stimmäßig nicht mehr rausgehört habe, wer gerade am Reden ist, bin ich gleich wieder aufgestanden und hatte genug.

Im Nachhinein hätte ich die anderen Beiden Zeugen schon gerne noch gehört, gerade das mit der nachgestellten Joggingrunde, aber naja. Morgen werde ich mich mal auskurieren, da sollen ja wohl hauptsächlich nur die Vernehmer von Verena kommen. Wobei man sieht in dem Verfahren verpasst man immer irgendwas, wenn man nicht da ist. Aber nächste Woche sind ja gleich drei Sitzungen angesetzt inclusive Gutachter, da will ich fit sein.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

14.12.2023 um 06:07
Der zitierte Beitrag von emz wurde gelöscht. Begründung: Wie eben.
Der Pflichtverteidiger RA Baumgärtl äußert sich hier nur über ein mögliches Verhalten der Anklagebehörde. Über seine eigene Verteidigungsstrategie und ob er auf Totschlag plädieren will, sagt er hier nichts.

Aus diesem Zitat kann man jedenfalls nicht herleiten, dass RA Baumgärtl auf Totschlag statt auf Freispruch plädieren will.


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14.12.2023 um 08:38
Zitat von Sherlock_HSherlock_H schrieb:Der Pflichtverteidiger RA Baumgärtl äußert sich hier nur über ein mögliches Verhalten der Anklagebehörde. Über seine eigene Verteidigungsstrategie und ob er auf Totschlag plädieren will, sagt er hier nichts.

Aus diesem Zitat kann man jedenfalls nicht herleiten, dass RA Baumgärtl auf Totschlag statt auf Freispruch plädieren will.
https://www.focus.de/panorama/hat-der-jogger-hanna-getoetet-das-sagt-der-anwalt-des-tatverdaechtigen_id_180402458.html

Ich glaube er meint diesen Artikel. Unter anderem deswegen habe ich am ersten Tag durchaus mit einem Geständnis gerechnet. Es kann aber natürlich auch sein, dass er das allgemein gemeint hat. Da er ja selbst sagt, er hat über die Vorwürfe noch nicht gesprochen mit ihm, sondern nur über die rechtlichen Möglichkeiten. Gleichzeitig hebt der RA hervor, dass es keine Spuren gibt.


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14.12.2023 um 08:51
@fassbinder1925
Danke für den Hinweis. Da es ein längerer Artikel ist, zitiere ich hier die entsprechende Stelle:
„Die Polizei wird in dem Fall umfassend weiter ermitteln, um belastende oder entlastende Beweise zu sammeln“, ist sich der Jurist sicher. Sollte es zu einer Anklage kommen, muss eine weitere Frage geklärt werden: War es Mord oder Totschlag ? „Am Schluss muss die Staatsanwaltschaft nachweisen, ob Mordmerkale bestanden oder eben nicht.“
Quelle: https://www.focus.de/panorama/hat-der-jogger-hanna-getoetet-das-sagt-der-anwalt-des-tatverdaechtigen_id_180402458.html

Der Pflichtverteidiger RA Baumgärtl hält es aber anscheinend auch für möglich, dass die Indizien nicht für eine Anklage reichen, insofern kann man meiner Meinung nach nicht aus dem Artikel entnehmen, dass er von der Täterschaft des TV überzeugt wäre.


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14.12.2023 um 09:48
Heute sollen die Polizeibeamten bzw. -beamtinnen aussagen, die an den Vernehmungen der R.-Schwestern beteiligt waren. Zudem werden eventuell noch Sprachnachrichten des Angeklagten angehört, was eigentlich für den vergangenen Dienstag schon geplant gewesen war.
Am Donnerstag / 14. Dezember sollen u.a. Polizeibeamte als Zeugen aussagen: Sie befragten unmittelbar nach der Tat die beste Freundin des Angeklagten. Sie ist eine der wichtigsten Zeuginnen in dem Prozess, machte aber widersprüchliche Angaben. Möglicherweise werden heute auch Handy-Sprachnachrichten u.a. vom Angeklagten angehört.
"Hanna-Prozess": Zeugen und Sprachnachrichten (Bayern Welle)

Gute Nachricht: Der "Focus" tickert auch heute wieder sehr ausführlich!

Mordprozess Hanna im Ticker (Focus)


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

14.12.2023 um 10:31
Zitat von pannettonepannettone schrieb:die übereinstimmungen (✅) und die nichtübereinstimmungen (❌) einmal dargestellt. die wesentlichen übereinstimmungen sind mann/frau/jung/blond…
Genaue Übereinstimmungen muss es gar nicht geben - der Ablauf kann sich aus verschiedensten Gründen ändern.

Aber ein "Auflauern", Beobachten, Verfolgen und Angreifen ist schon eine Übereinstimmung für eine spezielle Phantasie. Da geht es nicht um die genaue Art und Weise, sondern das Gefühl, es auf jemanden abgesehen zu haben, sich jemanden auszusuchen und anzugreifen.


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14.12.2023 um 11:27
Zitat von LackyLuke77LackyLuke77 schrieb:Gute Nachricht: Der "Focus" tickert auch heute wieder sehr ausführlich!
Danke. Das ist sehr gut, dass es auch mal einen zugänglichen Liveticker gibt. Könnte mir vorstellen, dass Frau Rick dafür verantwortlich ist, dass das Verfahren mehr Aufmerksamkeit bekommt. So waren in den letzten Tagen auch Medien wie Sat.1 und N-TV vor Ort, die mit Reporterin berichtet haben. Und jetzt Focus.

Aber liest sich ja schon mal wieder nach wahnsinnig ergiebigen Zeugen.

Mittlerweile könnte man doch den Eindruck bekommen, ohne was falsch unterstellen zu wollen und entgegen dem Eindruck der Beamtin, dass Verena doch mit einem gewissen Belastungseifer rangegangen ist. Auch wenn ich bisher dafür keinen Anlass gesehen habe. Sie selbst verweigert und ihre Schwester verweigert an dem Punkt mit dem Messer um V. nicht zu belasten. Gleichzeitig schickt sie dem Angeklagten Nachrichten sie hätte ihn „fett in Schutz genommen.“ Berichtet aber bei der Polizei er sei als Schläger bekannt. Klar, vllt stimmt es und er ist in der Schule anders gewesen, aber die bisherigen Zeugen haben ihn ja alle als friedlich geschildert, zumindest keine physischen Ausraster.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

14.12.2023 um 12:26
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:dass Verena doch mit einem gewissen Belastungseifer rangegangen ist.
Woran machst du das denn fest? Die Zeugin(Polizistin) sagt ja gerade, dass sie bei ihr keinen Belastungseifer erkennen konnte.
Nach allem was ich bisher über Verena gelesen habe, vermittelt mir nicht unbedingt den Eindruck, ohne jetzt despektierlich sein zu wollen, dass sie Eine ist, die so etwas wie Belastungseifer gut verbergen könnte. Eher im Gegenteil, dass man ihr deutlich anmerken würde, wenn es ihr darum ginge den Angeklagten z.B "in die Pfanne zu hauen".
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:schickt sie dem Angeklagten Nachrichten sie hätte ihn „fett in Schutz genommen.“ Berichtet aber bei der Polizei er sei als Schläger bekannt.
Wenn sie, aus ihrer Sicht, den Angeklagten "fett in Schutz genommen" hat, dann gibt es vielleicht eine Menge Dinge, die aus ihrer Sicht ihn in einem schlechten Licht erscheinen lassen würden, die sie eben nicht gesagt hat.
Ich nehme mal an, dass sie es nicht als so negativ wahrgenommen hat wie du, dass sie erwähnt hat, dass der Angeklagte häufiger Schlägereien angezettelt hat. Sie hat das ja im Zusammenhang mit seiner Mobbing Erfahrung berichtet, also aus ihrer Sicht entsprechend kontextualisiert. In ihrer Bewertung war das vielleicht eher Ausdruck eines empathischen Blicks auf seine Mobbing Erfahrungen.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

14.12.2023 um 12:42
"12.23 Uhr: “Naja, er hat auf Medizinstudentinnen, auf Krankenschwestern, gegeiert. Vielleicht hat er keinen Ausweg gewusst und ist dann auf die Hanna losgegangen, als sie ihn abblitzen hat lassen.” Das soll die Kronzeugin am Ende der dritten Vernehmung von sich aus gesagt haben. Krankenschwestern habe er attraktiv gefunden und gesagt, dass “Medizinstudentinnen ja so etwas ähnliches” seien. "

https://m.focus.de/panorama/welt/kronzeugin-verweigert-die-aussage-im-prozess-gegen-mutmasslichen-hanna-moerder-bahnt-sich-spektakulaere-wende-an_id_259468664.html

In der Aussage sehe ich schon einen deutlichen Belastungseifer.
Wie kommt sie denn überhaupt darauf, dass der Angeklagte wusste, was sie beruflich macht, wenn er sie doch nur vom Sehen kannte (wenn überhaupt) Zumal sie ja im Ausland studiert hat?
Man muss ja auch davon ausgehen, dass Hanna ein Zufallsopfer war, und es wahrscheinlich nur bei ihr eben diese Gelegenheit in dieser Nacht gab.

Das fände ich irgendwie ein sehr seltsames Motiv. Vielleicht gräbt daraufhin gleich wieder jemand den entsprechenden Porno als Indiz aus seiner Sammlung *ironieoff*


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

14.12.2023 um 12:48
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Woran machst du das denn fest? Die Zeugin(Polizistin) sagt ja gerade, dass sie bei ihr keinen Belastungseifer erkennen konnte.
Nach allem was ich bisher über Verena gelesen habe, vermittelt mir nicht unbedingt den Eindruck, ohne jetzt despektierlich sein zu wollen, dass sie Eine ist, die so etwas wie Belastungseifer gut verbergen könnte. Eher im Gegenteil, dass man ihr deutlich anmerken würde, wenn es ihr darum ginge den Angeklagten z.B "in die Pfanne zu hauen".
Es war ja nur eine Idee. Habe ja selbst geschrieben, dass ich es bis Dato nicht in Erwägung gezogen habe. Aber natürlich ist schon mal ein gewisses Indiz, dass jemand seine Aussage verweigert, weil er sich sonst belasten könnte. Kann natürlich auch in die Andere Richtung sein, dass man jemand in Schutz genommen hat. Aber es ist natürlich auch komisch, dass die Schwester sagt, sie weiß genau, wie das mit dem Messer (und somit auch mit dem Täterwissen?) war, aber sich auf den 55er beruft. Da kann man jetzt natürlich der Phantasie freien Lauf lassen. Und Grundsätzlich scheint ja die Vernehmungsbeamtin auch nicht gerade die aufschlussreichste Zeugin zu sein. Muss man vllt verstehen, bei so viel Vernehmungen die man in über einem Jahr führt. Aber da ergibt ja auch manches keinen Sinn.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

14.12.2023 um 12:54
Aus welchem Grund hat sich die Kripo auf einmal für das persönliche Umfeld des Joggers interessiert? Auch heute ist bestätigt worden, dass er zum Zeitpunkt von Verenas erster Vernehmung noch nicht verdächtig gewesen sei:
Der Angeklagte habe gesagt, dass er den 03. Oktober mit der Kronzeugin verbracht habe”, erklärt die Kriminalbeamtin. Deshalb habe man die junge Frau vernommen – ein Tatverdacht gegen den Angeklagten habe zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorgelegen - “der habe sich dann erst erhärtet”. (Ticker-Eintrag um 10:22 Uhr) 
Mordprozess Hanna im Ticker (Focus)

Welches Puzzleteil hat die Ermittler dazu veranlasst den Wahrheitsgehalt der Aussagen des Joggers durch Dritte überprüfen zu wollen? Darauf konnte auch die heute anwesende Beamtin keine zufriedenstellende Antwort geben:
Es wird immer kleinteiliger. Wann sie die Kronzeugin das erste Mal vorgeladen habe, ob sie oder ihr Kollege sie vorluden, ob das noch nachvollziehbar sei – die Verteidigung geht gerade sehr in die Details. Nach mehr als einem Jahr ist es für die Zeugin schwer, sich genau zu erinnern. “Ich habe über 50 Vernehmungen in dem Fall durchgeführt”, erklärt die Kriminalbeamtin. (Ticker-Eintrag um 10:36 Uhr)



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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

14.12.2023 um 13:09
Zitat von LackyLuke77LackyLuke77 schrieb:Der Angeklagte habe gesagt, dass er den 03. Oktober mit der Kronzeugin verbracht habe”, erklärt die Kriminalbeamtin. Deshalb habe man die junge Frau vernommen – ein Tatverdacht gegen den Angeklagten habe zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorgelegen - “der habe sich dann erst erhärtet”.
Was nicht vorhanden ist, kann nicht erhärtet werden. Ob der Widerspruch nun juristisch eine Rolle spielt, weiß ich nicht. Einen in keiner Weise verdächtigen Zeugen fragt man nicht nach seiner Gesellschaft für einen bestimmten Tag. Also muss ein Anfangsverdacht vorhanden gewesen sein. Aber vielleicht impliziert das noch nicht, dass jemand auch ein Taverdächtiger ist.
Da ist erschreckend wenig Fleisch am Knochen der Anklage.


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